Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.2 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 99 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einbehält und abführt, sind für den Anteil des Arbeitgebers Betriebsausgaben, für den Anteil des Arbeitnehmers Sonderausgaben, da sie der Vorsorge für die Arbeitslosigkeit dienen und somit privat veranlasst sind. Sie können keine Werbungskosten sein, da sie nicht durch das Arbeitsverh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.4 Sonderregelung zum Abflussprinzip

Rz. 74 Durch das JStG 2010[1] ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ein S. 4 eingefügt worden, um missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden.[2] Grundsätzlich sind die Aufwendungen in dem Vz als Sonderausgaben abziehbar, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG – sog. Abflussprinzip, Rz. 10). Hiervon trifft S. 4 eine Ausnahme. Beiträge zu Krankenversicherungen und der geset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.3 Beiträge zur Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG)

Rz. 73 Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) können neben den Beiträgen zur Krankenversicherung nach Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses (§ 3 Nr. 62 EStG) bzw. des an Stelle des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses gezahlten Betrags, z. B. von der Künstlersozialkasse, in voller Höhe abgezogen w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Allgemeines

Rz. 221 Die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge, Abs. 1 Nr. 2, bis Vz 2004, und Abs. 1 Nr. 2 und 3, ab Vz 2005) können gem. Abs. 3 (bis Vz 2004) und Abs. 3, 4 (ab Vz 2005) nur in begrenzter Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 4 EStG) abgezogen werden. Das BVerfG hat die Begrenzung auf feste Höchstbeträge für verfassungsgemäß angesehen.[1] Die Neuregelung ab ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Dem entspricht der Begriff der Ausgaben.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Geldeswert erfasst. Es müssen tatsächliche Zahlungen vorliegen (Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.1 Alterseinkünftegesetz

Rz. 54 Der Gesetzgeber ist der Aufforderung des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab Vz 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hierzu hatte das BMF zuvor eine Kommission unter Vorsitz von Prof. Bert Rürup eingesetzt, die innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens Lösungsvorschläge einer umfassenden Reform entwickeln soll...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 7 Erstattungen von Dritten

Werden vorgenommene Baumaßnahmen von dritter Seite erstattet, z. B. durch die Versicherung oder die Mieter, sind die Aufwendungen um die Erstattungen zu mindern. Lediglich der verbleibende Betrag muss vom Unternehmer in die Berechnung der 15-%-Grenze mit einbezogen werden. Kommt es trotz Minderung der Aufwendungen um die Erstattungen von dritter Seite zu einer Überschreitung ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.5 Versicherungs- und Beitragspflicht des Krankengeldes

Rz. 43 Das Krankengeld i. S. d. § 44b unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen-und/oder Pflegeversicherung. Das gezahlte Krankengeld gilt in der Krankenversicherung gemäß § 224 nicht als beitragspflichtige Einnahme. Vom Krankengeld i. S. d. § 44b ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Rz. 36 Das Krankengeld wird gemäß der Gesetzesbegründung zu § 44b (Rz. 2) analog des § 47 berechnet und für jeden Kalendertag gezahlt. Es beträgt 70 % des Regelentgelts (also 70 % des auf den Kalendertag entfallenden Teils des Brutto-Arbeitsentgelts/-einkommens), wobei das Regelentgelt bis zum Betrag des kalendertäglichen Höchstregelentgeltes (= auf den Kalendertag umgerechne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 5 Einzelfragen aus der Rechtsprechung

Aufgrund der erheblichen Gewinnauswirkung von einerseits Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen (als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben) und andererseits anschaffungsnahen Herstellungskosten, kommt es immer wieder zu Verfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigen Entscheidungen in der Rechtsprechung der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 7 Die aufnehmende Kommune wird von sämtlichen Kosten freigestellt, für die die Herkunftskommune zuständig gewesen wäre, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dort nicht durch die Flucht ins Frauenhaus geendet hätte. Damit ist die Erstattungspflicht lediglich durch die Dauer des Aufenthaltes begrenzt, sie endet mit der Beendigung des Aufenthaltes im Frauenhaus. Erstattungsfähig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / 3. BFH folgt dem EuGH

Die deutsche Organschaftsregelung ist unionsrechtskonform: Der BFH folgt in seinen Entscheidungsgründen dem EuGH. Die deutsche Organschaftsregelung wonach nicht die Mehrwertsteuergruppe selbst, sondern der Organträger Steuerschuldner für die Umsätze der Organschaft ist, steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Die vom EuGH hierfür genannten Bedingungen, dass (i) der Organträge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / 4. Reformation der Organschaft wäre wünschenswert

Offene Rechtsfragen: Unabhängig vom Ausgang der erneuten EuGH-Vorlage, ist zu prophezeien, dass die deutsche Organschaft nicht zur Ruhe kommen wird. Skandia America und Danske Bank: Aufgrund des deutschen Sonderwegs stellt sich die Folgefrage, wie die Grundsätze "Skandia America" und "Danske Bank" in Deutschland umzusetzen sind.[25] So könnte man sich auf den Standpunkt stell...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2 Baugewährleistungs-Versicherung (BGV)

Die VHV Versicherungen bieten diese Versicherung auf der Grundlage der "Versicherungsbedingungen für die Baugewährleistungs-Versicherung für Generalübernehmer/Bauträger 2003 (BGV)" an. 2.2.1 Gegenstand der Deckung Nach § 1 der BGV sind Gegenstand der Deckung gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Mängelansprüche aus der Tätigkeit als Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamthers...mehr

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Baufertigstellungs-Versicherung (BFV) und Baugewährleistungs-Versicherung (BGV)

1 Zusammenfassung Baufertigstellungs-Versicherung Schon während der Bauphase bestehen für den Bauherrn erhebliche Risiken, wenn durch eine mögliche Insolvenz des Bauträgers, Generalübernehmers oder Bauunternehmers die Fertigstellung des Bauvorhabens gefährdet ist. Die Baufertigstellungs-Versicherung sichert dem Bauherrn die Fertigstellung seines Bauvorhabens ohne Mehrkosten zu...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.1 Baufertigstellungs-Versicherung (BFV)

Deckungsgrundlage sind die Versicherungsbedingungen für die Baufertigstellungs-Versicherung (BFV) der VHV Versicherungen. 2.1.1 Gegenstand der Deckung Nach § 1 der BFV erstreckt sich der Versicherungsschutz auf das im Versicherungsvertrag bestimmte Bauvorhaben. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen wird Versicherungsschutz für die nicht vertragsgerechte Erfüllung von Leistung...mehr

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Elementarschadenversicherung / 5.1.2 Nach ECB 2010 (Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung)

Überschwemmung, Rückstau Erdbeben Erdsenkung oder Erdrutsch Schneedruck oder Lawinen Vulkanausbruchmehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 6.5 Ausschlüsse zur Versicherung gegen Naturgefahren

Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut; durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; Grundwasser, soweit nicht an die Erd...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 6.3 Gemeinsame Ausschlüsse zur Leitungswasserversicherung und zur Versicherung der Naturgefahren- und Sturmversicherung

Vor Bezugsfertigkeit Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser, Rohrbruch und Frost sowie gegen die Naturgefahren erstreckt sich nicht auf Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 3 Versicherung aufgrund der hauptberuflichen Selbstständigkeit

3.1 Rentenversicherung Hauptberuflich Selbstständige sind aufgrund dieser Tätigkeit für sich gesehen grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Zur Rentenversicherung sind allerdings selbstständig Tätige bestimmter Berufsgruppen in die Versicherungspflicht einbezogen. Dies erfolgt allein aufgrund der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit und ist nicht an das Merkmal d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 2 Versicherung bei parallel ausgeübter Beschäftigung

2.1 Kranken- und Pflegeversicherung Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beschäftigungen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie für sich gesehen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht erfüllen.[1] Diese Regelung erfüllt einen Schutzzweck f...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 1 Zusammenfassung

Baufertigstellungs-Versicherung Schon während der Bauphase bestehen für den Bauherrn erhebliche Risiken, wenn durch eine mögliche Insolvenz des Bauträgers, Generalübernehmers oder Bauunternehmers die Fertigstellung des Bauvorhabens gefährdet ist. Die Baufertigstellungs-Versicherung sichert dem Bauherrn die Fertigstellung seines Bauvorhabens ohne Mehrkosten zum vereinbarten Pr...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.1.4 Deckungsausschlüsse

Zu den nicht versicherten Leistungen gehören nach § 5 BFV: Folgekosten aufgrund nicht erbrachter Bauvertragsleistungen, wie z.B. Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche, Verzugsschadensleistungen, Kosten, die aufgrund nicht vereinbarungsgemäßer Teilzahlungen entstanden sind (z.B. zu frühe Teilzahlung), Ansprüche, für die in Bezug auf das Bauvorhaben eine Leistung aus einem and...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.1.1 Gegenstand der Deckung

Nach § 1 der BFV erstreckt sich der Versicherungsschutz auf das im Versicherungsvertrag bestimmte Bauvorhaben. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen wird Versicherungsschutz für die nicht vertragsgerechte Erfüllung von Leistungspflichten des Versicherungsnehmers aus dem Bauvertrag, die auf die Ausführung des Bauvorhabens gerichtet sind, gewährt.mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.6 Nachteile der Deckung

Es handelt sich um einen relativ neuen Versicherungszweig. Einschlägige rechtliche Beurteilungen liegen noch nicht vor. Versicherungsschutz wird grundsätzlich nur von einem Versicherer angeboten.mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2 Bedingungen

Die Aussagen über den Deckungsschutz basieren auf der Grundlage der von den VHV Versicherungen herausgegebenen Bedingungen aus dem Jahr 2003, da diese Gesellschaft grundsätzlich der einzige deutsche Anbieter dieser Versicherungen ist. 2.1 Baufertigstellungs-Versicherung (BFV) Deckungsgrundlage sind die Versicherungsbedingungen für die Baufertigstellungs-Versicherung (BFV) der ...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 4 Anbieter

Gegenwärtig kommt als einziger wesentlicher deutscher Anbieter VHV Versicherungen, 30138 Hannover - Telefon (0511) 907-0 – Fax (0511) 9074141 – www. vhv.de in Betracht. Allerdings lohnt es sich auch bei den bekannten Kreditversicherern nachzufragen, die evtl. im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung des zu versichernden Bauunternehmens, entsprechenden Versicherungsschutz zur ...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.1.2 Versicherungsumfang

Nach § 3 der BFV umfasst der Deckungsschutz: die Prüfung des Versicherungsfalls, die Befriedigung begründeter Fertigstellungsansprüche gegen den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, der vor der erstmaligen Aufnahme der Bautätigkeit liegen muss. Er endet mit der Abnahme des Bauvorhabens und der Fertigstellung ...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.1 Gegenstand der Deckung

Nach § 1 der BGV sind Gegenstand der Deckung gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Mängelansprüche aus der Tätigkeit als Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden oder als Bauträger bzw. Erschließungsträger aus der Erstellung eines Bauvorhabens, das der Versi...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.3 Versicherungsleistungen

Selbstkosten, d.h. Wagnis u. Gewinn werden nicht ersetzt Nach § 4 der BGV bildet die im Versicherungsschein angegebene Deckungssumme die Höchstgrenze für alle Versicherungsfälle, die im Zusammenhang mit dem versicherten Bauvorhaben stehen. Der Versicherer leistet Entschädigung für die Kosten, die aufgewendet werden müssen (Selbstkosten, d.h. Wagnis und Gewinn werden nicht ers...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.5 Vorteile der Deckung

Als Vorteil der Deckung werden von dem Versicherer genannt: Liquidität durch eine Sicherungsform, die den Liquiditätsspielraum nicht einschränkt und so zusätzliches Investitionspotenzial schafft. Verbesserung der Bauqualität durch eine gutachterliche Begleitung. Rechtsschutz durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Verbraucherschutz durch die Absicherung des Bauherrn in For...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 5 Bewertung

Bonität des Bauunternehmens muss o.K. sein Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass es derzeit nur einen bekannten Versicherer gibt, der diese Deckung anbietet, wenn man von der gelegentlichen Deckungsübernahme durch die Kreditversicherer einmal absieht. Jedoch dürfte gerade in dieser Zeit, in der die Baubranche unter erheblichem Wettbewerbsdruck leidet und von Insolven...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.1.3 Entschädigungsleistungen des Versicherers

Gedeckt sind zusätzliche Kosten Der Versicherer zahlt dem Bauherrn die voraussichtlichen Kosten, die für die Fertigstellung des Bauvorhabens zusätzlich entstehen. Basis der Entschädigungsleistung des Versicherers sind die Höhe der Kosten, die zur Erfüllung des ursprünglichen Bauvertrags entstehen, abzüglich der Teilbeträge des diesem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden B...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.2 Versicherungsumfang

Die Leistung des Versicherers umfasst: Gedeckt sind Mängelansprüche die Prüfung, ob die Inanspruchnahme des Bauunternehmers auf Mängelbeseitigung berechtigt ist und für diesen Fall die Erstattung der Nachbesserungskosten bzw. eines angemessenen Minderungsbetrags im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme; die Erstattung der berechtigten Nachbesserungskosten auch im Insolvenzfall...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.4 Deckungsausschlüsse

Eine Reihe von Deckungsausschlüssen begrenzen die Leistungspflicht des Versicherers, die in Verbindung mit dem Deckungszeitraum zu sehen sind. Dazu gehören nach § 5 BGV: Mängel aus dem Versagen von Steuerungs-, Sicherungs- und Meldeanlagen; Mängel an der Bauleistung durch Baustoffe oder Bauteile, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nich...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 6 Anhang

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Baufertigstellungs-Versiche... / 3 Zielgruppe

Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden oder als Bauträger bzw. Erschließungsträger aus der Erstellung eines Bauvorhabens, das der Versicherungsnehmer auf eigene Rechnung errichtet und das zum Verkauf an Dritte bestimmt ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.13 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, § 2 Nr. 13 BetrKV

§ 2 Nr. 13 BetrKV Zitat die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; Sachversicherungen Neben den in § 2 Nr. 13 BetrKV namentlich erwähnten Versicherung...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 3.1 Grundsätze zum Regressverzicht

Ist der vom Mieter verursachte Schaden durch eine vom Vermieter abgeschlossene Sachversicherung (Gebäudeversicherung, Leitungswasserversicherung, Feuerversicherung und dergleichen) gedeckt und fällt dem Mieter lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last, dann ist der Vermieter verpflichtet, die Versicherung in Anspruch zu nehmen oder auf Schadensersatz zu verzichten. Dieser Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Glasversicherung / 1 Vorbemerkungen

Versicherungswürdiges Risiko? Im Rahmen der Glasversicherung kann das Zerbrechen von Glasscheiben und anderen Teilen aus Glas (auch Kunststoff) versichert werden. Die Größe eines möglichen Höchstschadens lässt sich wegen der Art des zu versichernden Risikos in der Regel leicht abschätzen und somit bewerten, ob es sich um ein versicherungswürdiges Risiko handelt. Vertragsformen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportinvalidität

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Sportvereine können ihre Sportler gegen Risiken eines Sportunfalls versichern. Diese besondere Form der > Unfallversicherung gibt es alsmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohngebäudeversicherung: Ve... / 8 Anlage

Übersicht über die Erweiterungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung Zusatzbedingungen Klauselnmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3 Vertragsverhältnis

Auch Dritte Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Versicherung für fremde Rechnung Falls Versicherungsnehmer und Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschädigung der Mieträume / 2.2.3.3 Verschulden bei Wohnungsschäden

Der Mieter hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.[1] Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.[2] Maßgeblich ist, ob der Mieter im Umgang mit der Mietsache diejenige Sorgfalt beachtet hat, die von Mietern im Allgemeinen beachtet werden muss; es kommt nicht darauf an, ob den Mieter ein persönlicher Schuldvorwurf trifft. Ist der Vermi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3.5.1 Wohngebäudeversicherung

Ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes auf einem Nachbargrundstück von der Wohngebäudeversicherung bezahlt werden, soll vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen abhängen. Praxis-Beispiel Schiefer Baum Im konkreten Fall hatte ein Starksturm den Wurzelballen einer auf einem benachbarten Grundstück stehenden Scheinzypresse derart gelockert, dass diese in Sch...mehr