Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Vorwärtsversicherung

Rz. 96 Vom Beginn und Ende des zeitlichen Geltungsbereichs hängt die Frage der Leistungspflicht des Versicherers ab. Da der Verstoß (Kausalereignis) der Versicherungsfall ist (§ 5 I AVB), ist der Versicherer leistungspflichtig, wenn der Anwalt während der versicherten Zeit gegen seine Rechtspflichten verstößt.[242] Sein Versicherungsschutz liegt kongruent zu seiner Berufsaus...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Ende der Versicherung

Rz. 102 § 9 I AVB entspricht den Anforderungen, die § 11 VVG stellt. Während § 8 VVG a.F. noch Verträge mit festen Laufzeiten bis zu fünf Jahren ohne Kündigungsmöglichkeit zuließ, liegt die Grenze nach der VVG-Reform nur noch bei drei Jahren (§ 11 Abs. 4 VVG). Das Widerrufsrecht für den Versicherungsnehmer ist in § 8 VVG geregelt. Rz. 103 Das Interesse ist noch nicht vollstän...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Schäden mit Auslandsbezug

Rz. 57 Die Ausschlussklausel des § 4 Nr. 1 AVB erfasst nicht: Teil 2 A Nr. 2.1 AVB greif...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern

I. Der Versicherungsschutz umfasst die Erledigung der beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gemäß § 2, § 43 a Abs. 4 Nr. 8, § 129 WPO, und zwar 1. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Er...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Zurechnung von Ausschlussgründen

Rz. 11 § 1 II Nr. 3 AVB, der einen Ausschlussgrund in der Person eines Sozius auf alle Sozien erstreckt, ist im Zusammenhang mit § 12 I Satz 1 AVB zu sehen. Ohne die Bestimmung des § 1 II Nr. 3 AVB wäre der Versicherer immer leistungspflichtig. Denn für den Sozius, bei dem kein Ausschluss nach § 4 AVB eingreift, ist der Verstoß des anderen gem. § 12 I AVB auch ein Versicheru...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Zurechnung

In der Person eines Sozius oder Partners in einer Partnerschaftsgesellschaft gegebene Umstände, die den Versicherungsschutz beeinflussen, gehen zu Lasten aller Sozien und der Sozietät bzw. aller Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft.mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / d) Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 28 I.Ü. verweist § 51a Abs. 1 Satz 2 BRAO auf § 51 BRAO, und zwar auf dessen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Nr. 2 bis 5 und die Abs. 5 bis 7, also insb. nicht auf § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. Dort wird den Versicherern die Möglichkeit gegeben, die Haftung (versicherungstechnisch müsste es "die Deckung" heißen) für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung auszuschlie...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 11 b Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit

I. Gefahrerhöhung 1. Selbständige Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers Treten nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers Umstände ein, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben (§ 11 a I Ziffer 2), hat er die Gefahrerhöhung, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. 2. Anzeigepflicht nach Aufforder...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / a) Grundsätze

Rz. 24 Mit dem "Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer"[41] bekamen die genannten Berufsgruppen eine neue Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Der mit diesem Gesetz neu eingeführte § 8 Abs. 4 PartGG sieht vor, dass für Verbind...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Mit Vertragsschluss

Rz. 95 Der Versicherungsschutz beginnt nach VVG grds. mit Abschluss des Versicherungsvertrages. Hierzu gelten die allgemeinen Regeln des BGB. Diese werden durch das VVG modifiziert. Durch die VVG-Reform wurden die Versicherer verpflichtet, den möglichen Vertragspartnern die Vertragsunterlagen rechtzeitig vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen (§ 7 Abs. 1 VVG). Das sog. ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Ausschlüsse vom Deckungsumfang

Rz. 56 § 4 AVB bestimmt, was als Ausnahme vom Grundsatz der Leistungspflicht des Versicherers nach § 3 II Nr. 1 AVB auch beim grds. gedeckten Tätigkeitsbereich nicht vom Versicherungsschutz umfasst sein soll. Es handelt sich um echte Risikoausschlüsse und nicht um verhüllte Obliegenheiten.[128] Der Unterschied ist für die Rechtsanwendung bedeutsam.[129] Ist der objektive Tat...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 14 Kumulsperre

I. Ein Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge (z.B. in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Patentanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Bürohaftpflichtversicherung

Rz. 86 Sach- und Personenschäden werden durch die z.T. als zusätzliches Modul angebotene Bürohaftpflichtversicherung (Teil 5 AVB) gedeckt. Mit der Unterhaltung eines Büros oder gar Bürogebäudes und der damit einhergehenden Schaffung von Gefahrenquellen für Dritte, insb. Mandanten, ergeben sich möglicherweise weitreichende Verkehrssicherungspflichten des Anwalts. Ansprüche weg...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / I. Kein Genehmigungserfordernis

Rz. 3 Nach der Deregulierung[5] im Versicherungswesen kann jedes Versicherungsunternehmen eigene AVB formulieren und auf den Markt bringen. Die AVB unterliegen nicht mehr der Vorabgenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Dies hat den Wettbewerb in allen Versicherungszweigen weiter intensiviert, so auch in der Versicherung für Anwälte und Notare, w...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 9 Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen

I. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertra...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Grundsätze

Rz. 7 I.R.d. sog. Sozienklausel (§ 12 AVB) wird Deckungsschutz für alle Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung vereinbart. Damit wird dafür gesorgt, dass die in einer Kanzlei – welchen Zuschnitts und Organisation auch immer – bestehenden Risiken gleichmäßig auf alle Berufsträger und deren Versicherer verteilt werden. Außerdem vermeidet man unnötige kan...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung

I. Versicherungsfall Abweichend von Teil 1.1 § 1 AVB-RSW ist der Versicherungsfall das Schadenereignis. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. II. Versicherungssummen, zeitlicher Zusammenhang, Kosten 1. Versicherun...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Vermögensschaden

Rz. 47 Versichert ist nur das Risiko der Inanspruchnahme durch einen Dritten, wenn und soweit dieser einen Vermögensschaden erlitten hat. § 1 I Nr. 2 AVB definiert den Vermögensschaden lediglich negativ: Vermögensschäden sind danach solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschäd...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Der Versicherungsnehmer als Angestellter

Rz. 69 Der Ausschluss der Tätigkeit als Angestellter in Teil 2 A 2.3 bezieht sich v.a. auf die Tätigkeit des Syndikusanwalts. Wer als Angestellter Beratungsleistungen ggü. dem Unternehmen erbringt, bei dem er angestellt ist, hat keinen Versicherungsschutz, wenn ihn sein Arbeitnehmer wegen Falschberatung in Anspruch nimmt.mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Haftungsbeschränkung auf die Partnerschaftsgesellschaft (PartGmbB)

Rz. 447 Der Gesetzgeber hat zum 16.7.2013 die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt.[1035] Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Gesellschaftsform. Vielmehr stellt die PartGmbB eine Ausprägung der Partnerschaftsgesellschaft dar, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) "Sonstige Schäden"

Rz. 84 Unter dem Begriff "sonstige Schäden" werden nunmehr über § 15 III AVB v.a. Personenschäden gedeckt, die sich typischerweise bei Pflichtverletzungen in der Mandatsbearbeitung ergeben können.mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Deckung bei Ein- und Austrittshaftung sowie bei berufsübergreifender akzessorischer Haftung

Rz. 14 Auch wenn die Sozienklausel das Dilemma zwischen der neueren Rechtsprechung zur akzessorischen Haftung in der BGB-Gesellschaft einerseits und dem durch den Gesetzgeber in § 51 BRAO vorgegebenen Verstoßprinzip andererseits in weiten Bereichen abfängt, blieben zunächst Deckungslücken. Es fehlte v.a. der Abwehrschutz für Verstöße aus nicht versicherten Zeiträumen, was in...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung zur Bürohaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte, Steuerberater (sowie vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer)

A. Risikobeschreibung I. Personen- und Sachschäden Versichert ist abweichend von Teil 1.1 § 1 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner Sozien/- Partner und seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass sie wegen eines Sachschadens oder Personenschadens von einem Dritten in Anspruch genommen wer...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 8 Prämienzahlung (Erst- und Folgeprämie) und Rechtsfolgen bei Nichtzahlung, Verzug bei Abbuchung, Prämienregulierung, Prämienrückerstattung

I. Zahlung der Erstprämie des Hauptvertrages 1. Fälligkeit Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes. 2. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, i...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Versicherungssumme

Rz. 88 Nach § 51 Abs. 4 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000,00 EUR. Sie muss für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung stehen. § 51 Abs. 4 Satz 2 BRAO gestattet aber, die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Je nach individue...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Akzessorische Haftung in gemischten Sozietäten

Rz. 13 Das Gleiche gilt sinngemäß für die Haftung in interprofessionellen Sozietäten. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters tritt nach der dortigen Risikobeschreibung grds. nicht ein, wenn Fehler im Zusammenhang mit rechtlicher Beratung passieren. Das wäre auch nicht notwendig, denn auf diesem Feld ist der Steuerberater nicht tätig. Nachdem der BGH[20] nun ent...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / f) Stellung des Scheinpartners in der PartGmbB

Rz. 30 Neben dem richtigen Versicherungsschutz für die interprofessionelle Sozietät bleiben weitere Fragen offen: Bei der Berechnung der Jahreshöchstleistung kommt es auf die Anzahl der Partner an; unklar ist, ob hierzu lediglich die gem. § 4 PartGG i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 2 PartRegVO ins Register eingetragenen Partner zählen oder auch sämtliche Scheinpartner, also diejenigen...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 5 Zusatzvereinbarung zur Bürohaftpflichtversicherung

Durch entsprechenden Hinweis im Versicherungsschein oder Nachtrag kann für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater die Bürohaftpflichtversicherung mitversichert werden. Für vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer ist die Mitversicherung nur möglich, wenn sie vor der Bestellung gem. WPO bei einer Allianz-Gesellschaft Versicherungsschutz hatten oder die Rechtsanwalts...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 10 Verjährung, zuständiges Gericht, anwendbares Recht

I. Verjährung Die Verjährung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. II. Zuständiges Gericht 1. Klagen gegen den Versicherer 1.1 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können gegen den Versicherer bei dem für seinen Geschäftssitz oder für den Geschäftssitz seiner vertragsführenden Niederlassung örtlich zuständi...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 13 Mitarbeiter

I. Mitarbeiter als Risikoerweiterung Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeiters, der nicht Sozius im Sinne des § 1 II ist, gilt als Erweiterung des versicherten Risikos nach § 11 b I Ziffer 2. II. Folgen der Nichtanzeige Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 6. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 70 Nach § 103 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich[159] den beim Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Nach h.M.[160] muss der Versicherungsnehmer in seinen Vorsatz nicht nur die schädigende Handlung, sondern auch den Erfolg, d.h. den Schaden, aufgenommen haben, wenn der Versicherer nach § 103 VVG leistu...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 15 Sachschäden, Datenschäden, sonstige Schäden

I. Sachschäden Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden an Akten, Schriftstücken und sonstigen beweglichen Sachen, die bei der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für die Sachbehandlung in Betracht kommen, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden die dadurch entstehe...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / b) Datenschäden

Rz. 83 Versichert sind jetzt neu über § 15 II AVB auch Datenschäden.[212] Nach der dortigen Definition bezieht sich die Deckung auf Haftpflichtansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden, die aus dem Verlust, der Veränderung oder der Nichtverfügbarkeit von Daten bei Dritten entstehen. Mit dieser Klausel soll v.a. die Frage, ob es sich bei auf Datenträgern gespeicherten Daten ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Beschränkung der Haftung auf den 4-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme

Rz. 508 In vorformulierten Vertragsbedingungen ist eine Haftungsbeschränkung nur auf den 4-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme, also gegenwärtig auf 1 Mio. EUR zulässig. Eine Beschränkung auf einen höheren Betrag ist möglich, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Wegen des AGB-rechtlichen Transparenzgebots[1146] muss der Haftungshöchstbetrag konkret beziffert we...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / b) Mindestversicherungsschutz für die Gesellschaft

Rz. 26 Die Mindestversicherungssumme beträgt 2,5 Mio. EUR für jeden einzelnen Versicherungsfall. Damit wurde hier die naheliegende Angleichung an die Rechtsanwalts-GmbH (§ 59j BRAO) vorgenommen. Die jährliche Höchstleistung lehnt sich ebenfalls an die Regelungen an, die für die GmbH gelten. Die Mindestversicherungssumme muss für mindestens so viele Fälle pro Versicherungsjah...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 6 Leistungsfreiheit, Leistungskürzung und Fortbestehen der Leistungspflicht bei einer Obliegenheitsverletzung nach § 5

I. Leistungsfreiheit Wird eine Obliegenheit verletzt, die dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. II. Leistungskürzung Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwe...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Definition

Rz. 112 Das VVG definiert den Begriff des Versicherungsfalls in der Haftpflichtversicherung nicht unmittelbar. § 1 AVB knüpft den Versicherungsschutz an einen "Verstoß" des Versicherungsnehmers. Damit ist der Versicherungsfall im Kern beschrieben. In § 5 I AVB wird die Definition präzisiert: Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsn...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Beschränkung der Haftung auf die Mindestversicherungssumme

Rz. 495 Untergrenze einer Haftungsbeschränkung durch Vereinbarung im Einzelfall ist die Höhe der Mindestversicherungssumme. Die Versicherungssumme ist in § 51 Abs. 4 BRAO für jeden Versicherungsfall auf mindestens 250.000,00 EUR festgelegt. Gem. § 51 Abs. 8 BRAO kann das BMJ diese Summe mit Zustimmung des Bundesrates und nach Anhörung der Bundesrechtsanwaltskammer neu festse...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Auszahlungsfehler bei Anderkonten

Rz. 85 Grds. sind in der Haftpflichtversicherung Ansprüche auf Erfüllung ausgeschlossen. Bei einer Fehlüberweisung des Anwalts behält der Mandant seinen Anspruch auf die Zahlung, d.h. er hat Anspruch auf Erfüllung. Ausnahmsweise sind auch Erfüllungsansprüche über die in Teil 2 BBR-RA, Nr. 4.3 der AVB geregelte Ausnahme gedeckt. Durch diese Regelung sind also auch Ansprüche de...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Regress des Versicherers

Rz. 143 Die Klauseln über Rückgriffsansprüche des Versicherers, § 7 III AVB, entsprechen § 86 VVG, auf den sie auch Bezug nehmen. In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist der Übergang einer Forderung zugunsten des Versicherers aufgrund einer Schadensersatzleistung nicht sehr häufig, besteht der Grund für die Haftpflichtzahlung doch oftmals gerade darin, dass besti...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / a) Sachschäden

Rz. 81 Grds. deckt die Haftpflichtversicherung nur Vermögensschäden eines Dritten ab, vgl. § 1 AVB. Mit Rücksicht auf die besonderen Belange eines Rechtsanwalts sind gem. § 15 I AVB auch genauer definierte Sachschäden mit gedeckt. Rz. 82 Beschrieben sind dort Sachschäden an den Dingen, die der Anwalt im Zuge der Mandatsbearbeitung erhält, z.B. einen wertvollen Gegenstand, des...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Rückwärtsversicherung

Rz. 98 § 2 II AVB macht eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Vermögensschäden aus Verstößen nicht gedeckt sind, die vor Beginn des Versicherungsverhältnisses begangen wurden. Der Anwalt kann sich auch gegen die Folgen solcher Verstöße versichern lassen, die vor der versicherten Zeit liegen, wenn danach ein Bedürfnis besteht. Ein solches Bedürfnis wird der Anwalt zu prüfen h...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Verjährung

Rz. 139 Mit der VVG-Reform entfiel die Sondervorschrift des § 12 VVG a.F. zur Verjährung ersatzlos. Damit ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zurückzugreifen. Die AVB erwähnen das in § 10 I AVB der Vollständigkeit halber. Zutreffend spricht diese Klausel im Plural von "den Ansprüchen", denn der Versicherungsnehmer hat nach § 100 VVG und § 3 II Nr. 1 AVB sowohl einen...mehr