Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. 2Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. 3Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt. (2) Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichterfüllung zeitlicher Voraussetzungen (Abs 3).

Rn 17 Im Anwartschaftsstadium (also vor Einsetzen der Versorgungsleistungen) sind die zum Bezug einer Versorgung erforderlichen zeitlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung häufig noch nicht erfüllt. Wenn sie aus diesem Grunde unberücksichtigt blieben, ließen sich viele Anrechte bei der Scheidung noch nicht ausgleichen. § 2 III sieht deshalb – in der Annahme, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Begriff, Zustandekommen, Abtretbarkeit, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die Leibrente ist ein einheitliches, iSv §§ 100, 99 II nutzbares (RGZ 67, 204, 210) Recht, das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen und in gleichen Zeitabschnitten (BGH WM 66, 248) zu gewährenden Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen (RGZ 67, 204, 212; BGH WM 80...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Rn 10 Als eine weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeit kommen insb Verrechnungsvereinbarungen in Betracht. Angesichts der erklärten Absicht des Gesetzgebers, die Dispositionsbefugnisse der Ehegatten zu erweitern (BTDrs 16/10144, 51), wird es regelmäßig keinen Bedenken begegnen, wenn sich die verrechneten Anrechte oder sonstigen Vermögenspositionen wertmäßig nicht exakt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Konkurrenzen.

Rn 13 § 1570 ist ggü § 1615l seit Inkrafttreten des UändG nicht mehr vorrangig. In entsprechender Anwendung des § 1606 III 1 haften beide Väter anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 08, 1739; 07, 1303). Daneben sind Anzahl, Alter, Entwicklung und Betreuungsbedürftigkeit der jeweiligen Kinder zu berücksichtigen (BGH FamRZ 98, 541). Der Berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 335 BGB – Forderungsrecht des Versprechensempfängers.

Gesetzestext Der Versprechensempfänger kann, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht. Rn 1 Beim unechten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 Rn 12) muss der Versprechensempfänger die Leistung verlangen können, weil der Dritte es nicht kann; andernfalls w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestandteile.

Rn 21 Nach § 5 II sind gemE die wesentlichen Bestandteile (Rn 14), die für Bestand und/oder Sicherheit erforderlich sind. Zwingend gemE sind ferner Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch ›der‹ WEigtümer (aber nicht bloße Bruchteilseigentümer: BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – 2 reichen (BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – dienen; dies gilt auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Abs 1).

Rn 2 Wesentliche Grundstücksbestandteile bilden neben den Gebäuden sonstige mit dem Grund und Boden fest verbundene Sachen und die ungetrennten Erzeugnisse. Gebäude sind Häuser und andere Bauwerke, zB Brücken (Karlsr NJW 91, 926 [OLG Karlsruhe 31.10.1990 - 4 U 165/89]), Tiefgaragen (BGH NJW 82, 756) und Luftschutzstollen (BGH NJW 60, 1003). Ob eine Sache fest verbunden ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines

Rn 1 Gem § 13 sind die Träger auszugleichender Versorgungen, die sich für die interne Teilung entscheiden, berechtigt, die ihnen durch die interne Teilung entstehenden Kosten auf die Ehegatten abzuwälzen. In diesem Fall weicht der Ausgleichswert aufgrund der gewählten Teilungsmethode von der Hälfte des Ehezeitanteils ab. Die Vorschrift bezieht sich nur auf die interne Teilun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kausalgeschäft.

Rn 10 Von dem Rechtsgeschäft, welches das Teilzeit-Wohnrecht begründet (§ 481 Rn 5), ist das zugrunde liegende Kausalgeschäft zu unterscheiden. Die Pflicht zur Verschaffung eines Teilzeit-Wohnrechtes wird zumeist von dienst- und werkvertraglichen Komponenten begleitet (Abreden über Versorgungs-, Reinigungs- und Müllentsorgungsdienste; Wartungsleistungen, insb von Schwimmbäde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geringe Ausgleichswertdifferenz gleichartiger Anrechte (Abs 1).

Rn 6 Gem I sollen gleichartige Anrechte beider Ehegatten nicht ausgeglichen werden, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. Hier sind daher an sich in den VA fallende Anrechte auf Seiten beider Ehegatten einander gegenüberzustellen, sofern sie von gleicher Art sind. Aufgrund des Vorrangs des I (s Rn 3) kommt der Frage, welche Anrechte als gleichartig iS dieser V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Kap 3 erfasst Sondervorschriften für den Ausgleich privatrechtliche Versorgungen wegen Invalidität (§ 28), spezielle Regelungen für die Versorgungsträger (§§ 29, 30) und Bestimmungen über die Auswirkungen des Todes eines Ehegatten auf den VA (§ 31).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirksamkeit der Abtretung (Abs 3).

Rn 4 Gem § 21 III ist eine Abtretung nach I auch dann wirksam, wenn andere Bestimmungen die Übertragbarkeit oder Pfändbarkeit des zugrunde liegenden Versorgungsanspruchs ausschließen, wie zB § 400 BGB iVm den Pfändungsschutzbestimmungen der ZPO oder § 2 II 4 BetrAVG. Der VA wird damit gegenüber den Schutzvorschriften, die eine Übertragung und Pfändbarkeit von laufenden Verso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 § 2 regelt den sachlichen Anwendungsbereich des VA, dh, den Gegenstand, auf den sich der VA bezieht. Die in den VA einzubeziehenden Anrechte werden gegenüber nicht einzubeziehenden Vermögensgegenständen abgegrenzt. Anrechte ist der Sammelbegriff für Anwartschaften auf künftige und Ansprüche auf bereits laufende Versorgungen (I). Ob es sich um öffentlich-rechtliche oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. 2Sie ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Anpassungsfähig sind nur die in § 32 aufgeführten Anrechte aus öffentlich-rechtlichen Regelsicherungssystemen, nicht dagegen privatrechtliche Anrechte insb aus dem Bereich der ergänzenden betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Das BVerfG hat die mit § 32 vorgenommene Differenzierung zwischen den Regelsicherungssystemen und anderen Versorgungssystemen als durch Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1797 BGB – Entscheidungsbefugnis der Pflegeperson.

Gesetzestext (1) Lebt der Mündel für längere Zeit bei der Pflegeperson, ist diese berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und den Vormund insoweit zu vertreten. § 1629 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 ist auf die Person gemäß § 1796 Absatz 3 entsprechend anzuwenden. (3) Der Vormund kann die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 durch E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entgeltpunkte und vergleichbare Rechengrößen (Nr 1).

Rn 6 II Nr 1 bezieht sich auf die praktisch bedeutsamste Fallgruppe von Versorgungen, nämlich Anrechte der GRV. Hier richtet sich der Wert des Ehezeitanteils nach der Summe der in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte. Für das Ende der Ehezeit als den im VA maßgeblichen Bewertungsstichtag lässt sich der Wert der ehezeitlichen Entgeltpunkte durch Multiplikation mit dem bei Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unerhebliche Verpflichtungen für WEigtümer.

Rn 2 Ob eine Verpflichtung unerheblich ist, hängt von der Sichtweise eines durchschnittlichen WEigtümers in der konkreten WE-Anlage unter Berücksichtigung von §§ 16 II 1, 9a IV 1 ab (BTDrs 19/22634, 46). Maßgeblich ist, ob derjenige Teil der Verpflichtung, für den der einzelne WEigtümer nach § 9a IV 1 einstehen muss, so bedeutsam ist, dass eine vorherige Beschl-Fassung gebot...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zuständigkeit der Versorgungsträger (Abs 1 S 1).

Rn 1 Gem I 1 hat über einen Anpassungsantrag des ausgleichspflichtigen Ehegatten nach § 37 I 1 der Versorgungsträger zu entscheiden, bei dem das aufgrund des VA gekürzte Anrecht besteht. Insoweit ist keine Zuständigkeit des FamG gegeben; ein dort gestellter Antrag ist unzulässig (BGH FamRZ 13, 852). Hat der Ausgleichspflichtige mehrere Versorgungen iSd § 32, die aufgrund des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Durchsetzung der Entscheidung.

Rn 28 Anders als bei rechtsgestaltenden Entscheidungen im Wertausgleich bei der Scheidung, die keiner Vollstreckung mehr bedürfen, wird die schuldrechtliche Ausgleichsrente als Geldforderung tituliert, die nach den dafür geltenden Vorschriften der §§ 802a ff ZPO zu vollstrecken ist (§ 95 I Nr 1 FamFG). Die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung obliegt dem Gläubiger, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verfahrensbeteiligte.

Rn 5 Am Abänderungsverfahren sind idR die Ehegatten und die Träger der auszugleichenden Versorgungen zu beteiligen (§ 219 Nr 1–3 FamFG). Auch die Versorgungsträger, in deren Rechte durch die abzuändernde Entscheidung eingegriffen wurde, die aber durch die neue Entscheidung nicht mehr betroffen werden, weil insoweit kein Wertausgleich mehr stattfindet, etwa aufgrund der Bagat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollzug der internen Teilung (Abs 3).

Rn 16 Die Einzelheiten des Vollzugs der internen Teilung bestimmen sich gem III nach den Vorschriften des jeweiligen Versorgungssystems. Maßgebend sind gesetzliche Vorschriften oder Regelungen in Satzungen, Versorgungsordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Versicherungsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Regelungen. Soweit gesetzliche Vorschriften bestehen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wertermittlung (Abs 5).

Rn 17 V verweist wegen der Einzelheiten der Wertermittlung auf die §§ 39–47. Die §§ 39, 40 beschreiben in abstrakter Form zwei alternative Bewertungsmethoden und überlassen es dem Rechtsanwender, die zu bewertenden konkreten Versorgungsanrechte einer der beiden alternativen Methoden zuzuordnen. § 41 enthält eine Sonderregelung für bereits laufende Versorgungen. In den folgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungspflichten und Aufgabenverteilung.

Rn 11 Jeder Ehegatte hat für den angemessenen Unterhalt der Familie seine Arbeitskraft (Nürnbg FamRZ 08, 788) und ggf sein Vermögen einzusetzen (zu Einschränkungen vgl Rn 9). Auf welche Weise jeder Ehegatte die ihm obliegende Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen hat, hängt im Wesentlichen von der Aufgabenverteilung in der Ehe ab (BGH FamRZ 11, 21). Der Gesetzgeber hat auf ein...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Übertragbarkeit der Rspr. des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen?

Rz. 40 Dem Grunde nach kommt eine Inhaltskontrolle auch bei Erb- und Pflichtteilsverzichten in Betracht und wird von Seiten der Rechtsprechung bereits seit vielen Jahren vorgenommen.[73] Letztlich ist nur das Schlagwort neu, unter dem dies diskutiert wird. Der Inhaltskontrolle steht auch nicht § 310 Abs. 4 BGB entgegen, denn diese Bestimmung schließt bei erb- und familienrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechnung des Ehezeitanteils (Abs. 1).

Rn 2 Gem § 5 I haben die Versorgungsträger nicht nur die für die Berechnung des Ehezeitanteils erforderlichen Parameter mitzuteilen, sondern selbst den Ehezeitanteil zu berechnen. Seine Ermittlung richtet sich gem V nach den §§ 39–47. Die Versorgungsträger haben selbst zu entscheiden, welche der in diesen Vorschriften genannten Wertermittlungsmethoden anzuwenden ist. Die Ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Scheinehe (Abs 2 Nr 5).

Rn 33 Eine Scheinehe liegt vor, wenn beide Eheleute nur formal geheiratet haben (Zweibr FamRZ 06, 1201), in Wirklichkeit aber eine eheliche Lebensgemeinschaft iSe Verantwortungsgemeinschaft (§ 1353 I 2 Hs 2) ablehnen. Hierbei handelt es sich nicht um einen beeinflussten Eheschließungswillen, sondern die Missbilligung für dessen Motiv. Nach dem Wortlaut ist die Regelung nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsfreiheit und deren Einschränkung.

Rn 7 Auch für Eheverträge gilt der aus der Privatautonomie (Art 2 GG) abgeleitete Grundsatz der Vertragsfreiheit. Bei familienrechtlichen Verträgen besteht deshalb keine lediglich auf die Einseitigkeit der Lastenverteilung gegründete tatsächliche Vermutung für die subjektive Seite der Sittenwidrigkeit (BGH 21.11.12 – XII ZR 48/11 = FamRZ 13, 269; Frankf 21.10.22 – 8 UF 170/2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Noch nicht ausgeglichenes Anrecht (Abs 1 S 1).

Rn 2 Gem I 1 kann die Abfindung für ein ‹noch nicht ausgeglichenes Anrecht› verlangt werden. Das Anrecht darf nicht in den Wertausgleich bei der Scheidung einbezogen, muss aber erkennbar für einen schuldrechtlichen VA offengeblieben sein. Das ist insb dann der Fall, wenn das Gericht – wie nach § 224 IV FamFG vorgeschrieben – den Vorbehalt des schuldrechtlichen VA (zumindest)...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / I. Diskussionsstand in der Literatur

Rz. 3 Als Gründe für die Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und dem damit verbundenen weitreichenden Eingriff in die Testierfreiheit werden genannt:[4]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht hinreichend verfestigte Anrechte (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem § 19 II Nr 1 sind Anrechte, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht hinreichend verfestigt sind, nicht ausgleichsreif. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften ausgeglichen werden, bei denen im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht hinreichend sicher ist, ob sie sich tatsächlich später zu einem Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen entwickeln werden. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1744 BGB – Probezeit.

Gesetzestext Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. Rn 1 Um die Voraussetzungen einer Adoption zu prüfen, insb die Eignung zur Adoption und das Entstehen einer Eltern-Kind-Bindung, soll das Kind zunächst eine angemessene Zeit zur Pflege desjenigen gegeben werden, der die Adoption anstr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zweiter Prüfungsschritt: Entspricht die Übertragung (gerade) auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten?

Rn 28 Der Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem § 1671 I 2 Nr 2 hat auch bei Fehlen der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern nur Erfolg, wenn die Übertragung gerade auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bei der Prüfung dieser Frage ist nicht auf ein theoretisches Ideal abzustellen, sondern darauf, welche Sorgeentscheidung unter de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle.

Rn 6 Während in der Vergangenheit bei Eheverträgen nahezu völlige Vertragsfreiheit angenommen wurde, hat sich die Rspr insb aufgrund der Entscheidungen des BVerfG (FamRZ 01, 343) und des BGH (FamRZ 04, 601) stark gewandelt. Eheverträge unterliegen der Inhaltskontrolle zu zwei verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Prüfungskriterien und andersartigen Rechtsfolgen: Zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 2.3 In den Haushalt aufgenommene Enkel (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Die Berücksichtigung von Enkeln ist nur dann möglich, wenn sie in den Haushalt der Großeltern aufgenommen sind, auch wenn sie von den Großeltern unterhalten werden (zur Haushaltsaufnahme s. Rz. 6; § 32 EStG, Rz. 31ff.). Es braucht sich dabei nicht um den alleinigen Haushalt der Großeltern zu handeln; aus § 64 Abs. 2 S. 5 EStG folgt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 2.2 In den Haushalt aufgenommene Stiefkinder (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Die Kinder des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners des Berechtigten werden als Stiefkinder bezeichnet. Sie sind mit dem Berechtigten verschwägert. Stiefkind ist ein von dem anderen Ehegatten in die Ehe eingebrachtes Kind oder ein während der Ehe geborenes Kind, dessen Ehelichkeit mit Erfolg angefochten worden ist. Stiefkinder werden berücksichtigt, wenn sie in ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Messen und Au... / 4.2 Überlassung eines Kongresszentrums inklusive Equipment und Dienstleistungen

Überlässt ein Unternehmer einem Kongressveranstalter ein Kongresszentrum (oder Teile davon) einschl. des Veranstaltungsequipments und erbringt er daneben zahlreiche Dienstleistungen vor, während oder nach dem Kongress an den Veranstalter, so ist die Regelung für Veranstaltungsleistungen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen hiervon sind jedoch Übernachtungs- und Verpflegungsl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Messen und Au... / 3 Worauf es bei Messeleistungen ankommt

Werden Leistungen im Zusammenhang mit Messeveranstaltungen zwischen Unternehmern ausgeführt (B2B-Geschäfte), ist Folgendes zu beachten: Verschiedene Dienstleistungen des Veranstalters von Messen und Ausstellungen konnten bis zum 31.12.2010 zu Messeleistungen i. S. d. § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG zusammengefasst werden, wonach der Leistungsort (= Ort, an dem die Messe stattfindet) m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.3 Betriebsstilllegung

Ebenso kann die "Störung" auch durch eine Einstellung des Betriebs im Anschluss an eine staatliche Maßnahme bewirkt werden. Kommt es etwa aufgrund von behördlichen Anordnungen zu einer Schließung oder Teilschließung des Betriebs, so hat der Arbeitgeber an die Beschäftigten grundsätzlich nicht die vertraglich geschuldete Vergütung zu zahlen, obwohl diese ihre Arbeit nicht erb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 2.2.2 Beschaffungsmarkt

Auch das Agieren des Unternehmens auf dem Beschaffungsmarkt muss Bestandteil einer Strategie sein. So hat z. B. die Strategie, immer mindestens zwei Lieferanten für wichtige Rohstoffe oder Waren zu haben, Einfluss auf die Kosten und Preise. Das ist in einer unternehmensweiten Strategie zu berücksichtigen. Veränderungen am Markt der Lieferanten können zu Reaktionen, z. B. zum...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 2.1.1 Produkte und Märkte

Das Projektteam legt das Unternehmen auf bestimmte Produkte und Märkte fest und schreibt dies in die Unternehmensgrundsätze. Wir sind einer der führenden Anbieter von Grundstoffen für die Weiterverarbeitung in allen Betrieben. Unsere Partner sind der Handel für die Versorgung der Handwerksbetriebe und die Industriekunden. Unsere Produkte bieten den Kunden einen echten Mehrwert...mehr