Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsbezug

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anhang / III. Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)

Rz. 3 Vom 7.11.1939, BGBl. I S. 2223, BGBl. III 925–1. In der Fassung der Bekanntmachung vom 5.4.1965, BGBl. I S. 213. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.2021 (BGBl. I S. 3108). – Auszug – § 4 (1) Um einen dem Zweck dieses Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beachtung gemeinschaftsrechtl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Andere Einkunftsarten

Rn. 112 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die bisherige ältere Rspr zu Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Diese Beschränkung dürfte aber – insbesondere durch Verwendung des Begriffs "Vergütung" anstelle von "Entlohnung" – nicht mehr zulässig sein, s Rn 103, mit der Folge, dass grds auch Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berücksichtigung der weggefallenen Einnahmen

Rn. 86 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Frage, ob die Steuerermäßigung nur für Entschädigungen als Ausgleich von entgangenen/entgehenden Einnahmen mehrerer Jahre zu gewähren ist oder auch dann, wenn lediglich entgehende Einnahmen eines Jahres abgegolten werden, ist seit langer Zeit in Diskussion. Bei Analyse der anderen Tatbestände des § 34 Abs 2 EStG ist festzustellen, dass es...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.5 Mitteilungspflicht der Krankenkasse (Sätze 5 und 6)

Rz. 12 Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle und dem Bezieher der Versorgungsbezüge unverzüglich die Beitragspflicht der Bezüge sowie deren Umfang mit. Rz. 13 Die Krankenkasse hat auch den Umfang der Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen mitzuteilen. Dies ist sinnvoll in den Fällen, in denen ein Versorgungsempfänger von mehreren Zahlstellen Versorgungsbezüge und/oder zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepflichten bei Versorgungsbezügen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Die Norm sichert die rechtzeitige und vollständige Erfassung der Versorgungsbezüge, die als beitragspflichtige Einnahmen beachtet werden müssen. Rz. 1a Zum 1.7.1994 wurde durch das Gesetz zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen zur Kranken- und Pflegeversicherung begründet eine Beziehung zwischen dem Versorgungsbezugsempfänger, der Krankenkasse und der Zahlstelle. Die Norm regelt hauptsächlich die Meldepflicht der Zahlstellen gegenüber den Krankenkassen in den Fällen der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen sowie bei Mitteilung über die Bee...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.2 Weitere Meldepflichten (Satz 2)

Rz. 8d Als Versorgungsbezüge gelten auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder Renten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.3 Bestandsfälle am 1.1.1989 (Satz 3)

Rz. 9 Die Ermittlungspflicht der Zahlstelle gilt für alle Fälle, in denen nach dem 31.12.1988 erstmalig Versorgungsbezüge bewilligt werden. Bei den am 1.1.1989 vorhandenen Versorgungsempfängern war die Ermittlung der Krankenkasse des Versorgungsempfängers bis zum 30.6.1989 (im Beitrittsgebiet bis zum 30.6.1991) durchzuführen. Erforderlich wurde die Auferlegung der Ermittlung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.4 Anzeigepflicht des Versorgungsempfängers (Satz 4)

Rz. 10 Der Versorgungsempfänger hat der Zahlstelle sowohl die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, sowie einen Kassenwechsel und auch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzugeben. Die Zahlstelle hat dann der neuen Krankenkasse eine entsprechende Meldung zu mach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Die Norm sichert die rechtzeitige und vollständige Erfassung der Versorgungsbezüge, die als beitragspflichtige Einnahmen beachtet werden müssen. Rz. 1a Zum 1.7.1994 wurde durch das Gesetz zur Änderung von Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Meldepflichten (Abs. 1) 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1) Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch ents...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1 Meldepflichten (Abs. 1)

2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1) Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.2 Maschinelles Zahlstellenverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Die Zahlstelle übermittelt der zuständigen Krankenkasse die Meldung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen (Satz 1). Rz. 15 Die Meldungen werden von der Krankenkasse inhaltlich geprüft (Satz 2). Alle fehlerfreien Angaben werden elektronisch verarbeitet. Der Begriff des Verarbeitens umf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter https://www.gkv-datenaustausch.de. Datensatzbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des GKV-Spitzenve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.3 Zahlstellennummer (Abs. 3)

Rz. 18a Die Zahlstellen erhalten seit dem 1.1.2017 für das Meldeverfahren eine Zahlstellennummer, die elektronisch beim Spitzenverband Bund der Krankenkasse zu beantragen ist (Satz 1). Die Anträge sind bei der ITSG GmbH, Schumannstraße 7, 10117 Berlin, zu stellen, die das operative Geschäft für den Spitzenverband übernimmt. Rz. 18b Die Zahlstellennummern und alle Angaben, die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pensionsverpf... / 6.4 Steuerliche Auswirkungen des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionszusage

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auf eine Pensionszusage, die zu einer Minderung des Einkommens der GmbH geführt hat, so ergeben sich folgende Auswirkungen:[1] Die GmbH hat die nach § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung in ihrer Steuerbilanz erfolgswirksam aufzulösen. Der Verzicht auf die Pensionszusage ist regelmäßig durch das Gesellschafterverhältn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / c) Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit (redditi di lavoro dipendente), Art. 49 TUIR

Rz. 35 Das italienische Steuerrecht bedient sich der zivilrechtlichen Definition in Art. 2094 c.c. Danach ist Arbeitnehmer, wer sich gegen Bezahlung verpflichtet, in einem Unternehmen mitzuarbeiten und die eigene geistige oder handwerkliche Arbeit in Abhängigkeit und unter der Leitung des Unternehmers zu leisten.[22] Rz. 36 Art. 49 TUIR spezifiziert in Abs. 1 die zivilrechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.5 Übertragung auf eine Unterstützungskasse

Tz. 258 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch wenn es sich bei einer Versorgung über eine UK – anders als bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung – um einen internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung handelt, ist die Pensionsrückstellung aufzulösen. Insoweit entsteht ein stpfl Ertrag. Hinsichtlich des Aufwands aus der Beitragszahlung ist allerding...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.3 Versorgungsbezüge

Die Finanzverwaltung erkennt Pensionszusagen einer GmbH an einen Gesellschafter-Geschäftsführer durchaus als Betriebsausgaben an. Dazu muss sie rechtsverbindlich, im Voraus vereinbart, erdienbar, angemessen und finanzierbar sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Schriftform. Erdienbar heißt, dass die Pensionszusage so rechtzeitig erteilt wird, dass sie durch den Gesellschafter-Ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berechnungsschema

Rz. 26 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die LSt auf den sonstigen Bezug wird in drei aufeinander aufbauenden Teilrechnungen ermittelt (hier A, B, C). Dazu ergibt sich folgendes Berechnungsschema (zu Einzelheiten > Rz 30 ff):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterschiede zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und steuerpflichtigem Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen > Arbeitsentgelt (> Rz 8). Steuerpflichtige Zuwendungen an ArbN, die > Arbeitslohn sind, gehören idR auch zum Arbeitsentgelt iSd SozVers (vgl §§ 14 und 17 SGB IV). Deshalb sind LSt und SV-Beitrag grundsätzlich nach der gleichen > Bemessungsgrundlage zu berechnen. R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenballung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten gemäß § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 117 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Auch die Vergütung – bei einem ArbN: Entlohnung – für die mehrjährige Tätigkeit (> Rz 85 ff) muss zusammengeballt zufließen, weil nur das die Tarifermäßigung rechtfertigt (> Rz 95). Auch hier ist uE die Zusammenballung in zwei Schritten zu prüfen (> Rz 97 ff, > Rz 110 ff). Das bedeutet 1. Zufluss in demselben VZ und 2. eine durch die besond...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen, Höhe, Anspruchsberechtigung

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Für den VZ 2022 wird Anspruchsberechtigten nach dem StEntlG 2022 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 EUR gewährt, § 112 EStG. Anspruchsberechtigt ist, wer nach § 1 Abs. 1 EStG (Anhang 10) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an mindestens einem Tag erzielt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Abseits der a... / B. Ausschlagung als beste Lösung?

Im nächsten Abschnitt wird der Frage nachgegangen, ob und wann die Ausschlagung die beste Lösung sein kann, und wann man besser davon Abstand nimmt. Dabei kann das Thema nicht erschöpfend behandelt, sondern nur in Teilaspekten vertieft werden. Die Ausschlagung ist immer dann geboten, wenn der Erblasser mehr Passiva hinterlässt als Aktiva. Mit der Ausschlagung verhindert der E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiepreispauschale nach ... / 2.2 Eckpunkte der EPP für Rentner

Höhe der EPP für Rentner: 300 EUR Beurteilungsstichtag: 1.12.2022 Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsberechtigte Rentner sind Bezieher laufender dauerhafter Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, Bezieher einer Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit oder Bezie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiepreispauschale nach ... / 2.3 Steuerpflicht der EPP für Rentner

Es soll geregelt werden, dass die EPP für Rentner steuerpflichtig ist. Empfänger von Versorgungsbezügen, die die EPP für Rentner erhalten, haben die EPP nach § 19 Abs. 3 EStG zu versteuern. Die Steuerpflicht wird im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt. Bei Rentnerbeziehern ist die EPP nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c) EStG zu besteuern. Die Einmalzahlung ist in der zu übermitte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Berücksichtigung späterer Änderungen der Versorgungsbezüge

Rz. 11 Sind anrechenbare Versorgungsbezüge auflösend (z.B. bei Wiederverheiratung) oder aufschiebend bedingt, ist die Anrechnung nachträglich gem. § 5 Abs. 2 BewG bzw. nach § 4 BewG jeweils i.V.m. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zugunsten wie zuungunsten zu korrigieren. Erfolgt die Kürzung zugunsten des Steuerpflichtigen, d.h. wird ein höherer Versorgungsfreibetrag gewährt, ist d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Beschränkt Steuerpflichtige (Abs. 3)

Rz. 12 Beschränkt steuerpflichtige Ehegatten/Lebenspartner/Kinder werden – nachdem der EuGH mit Urt. v. 8.6.2016[25] § 2 Abs. 3 ErbStG für europarechtswidrig erklärt hat und § 2 Abs. 3 ErbStG gestrichen worden ist – bzgl. des Versorgungsfreibetrags grds. wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt. Ausländische Versorgungsbezüge werden nach denselben Kriterien wie inländisch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Neben dem Freibetrag nach § 16 wird dem überlebenden Ehegatten und dem überlebenden Lebenspartner ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256 000 EUR gewährt. Der Freibetrag wird bei Ehegatten oder bei Lebenspartnern, denen aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge zustehen, um den nach § 14 des Bewertungsgesetzes zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vertrag zugunsten Dritter, Abs. 1 Nr. 4

Rz. 85 Durch Vertragskonstellationen, in denen ein Dreiecksverhältnis geschaffen wird durch die Vereinbarung des Erblassers mit dem Leistungsverpflichteten und dem Begünstigten, wird der Leistungsverpflichtete zu einer Leistung an den Dritten durch den Erblasser verpflichtet. In § 328 BGB wird diese Vertragsbeziehung, der so genannte Vertrag zugunsten Dritter, geregelt. Kein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIII. Besonderer Versorgungsfreibetrag (Abs. 13)

Rz. 18 Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz[59] wird die Anrechnung ausländischer Versorgungsbezüge bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) den inländischen Versorgungsbezügen gleichgestellt. Die Beschränkung der Gewährung nur bei unbeschränkter Steuerpflicht hielt die Europäische Kommission für unvereinbar mit den Grundfreiheiten und hat die Bundesrepub...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Versorgungsfreibetrag für Kinder (Abs. 2)

Rz. 10 Kindern im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 steht ein nach Alter abgestufter Versorgungsfreibetrag zu. Die Vorschrift knüpft die Gewährung von besonderen Versorgungsfreibeträgen ausdrücklich und ausschließlich an das Alter der Kinder(max. bis 27. Lebensjahr). Sie kann daher nicht im Wege der Auslegung auf schwerbehinderte Kinder ohne Altersbegrenzung ausgeweitet werden....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 17 ErbStG erhöht für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder den persönlichen Freibetrag, indem neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt wird.[1] Im Grunde handelt es sich hier um eine gesetzlich geregelte Billigkeitsregelung, nach der private Versorgungsbezüge teilweise den steuerbefreiten gesetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 In § 1 ErbStG werden die steuerpflichtigen Vorgänge benannt, die vom Erbschaftsteuergesetz erfasst werden. Darin aufgezählt werden die lebzeitigen Zuwendungen und der Erwerb von Todes wegen. Eine Spezifizierung dessen, welche Vorgänge als Erwerb von Todes wegen i.S.d. Erbschaftsteuergesetzes anzunehmen sind, findet in § 3 ErbStG statt. Unter den Katalog der Erwerbstatb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 2.8 Anforderung Versicherungsnummer

Der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen hat in den Fällen, in denen für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsempfängers vorliegt, wie folgt vorzugehen: Er hat eine elektronische Abfrage der Versicherungsnummer an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu übermitteln. Die weiteren Meldepflichten bleiben davon ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Person die Neustarthilfe 2022, werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten Feld...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Personen die Neustarthilfe Plus, werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zusätzlich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Personen die Neustarthilfe werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten Feld ("E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2022, Ratenzahlungen zum richtigen Termin vereinbaren

Wann hat der Schuldner wirklich Geld? Tagtäglich wird eine Vielzahl von Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen. Der Weg für eine gütliche Einigung und einen vollständigen Forderungsausgleich ist beschritten. Der Schuldner erkennt den Gesamtforderungsbetrag an und verpflichtet sich, ihn in gleichmäßigen monatlichen Raten zum 1. oder 15. eines Monats abzutragen. Dass eine Rat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, Das Familienrec... / 4. Versorgungsausgleich/Familienzuschlag

Die vermögensrechtliche Seite von Familie/Ehe/Scheidung spielt bisher, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte eine allenfalls untergeordnete Rolle. Hier ist aktuell aus dem Berichtszeitraum nur von der einschlägigen Rechtsprechung des BayVerfGH zu berichten. Dieser hat trotz seiner deutlichen Zurückhaltung, was die Überprüfung der Auslegung u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

mehr