Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Allerdings sind es auch die Unternehmer s...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.2 Vorschuss/Abschlagszahlungen

Viele Auftraggeber weigern sich, im Vertrag Vorschussleistungen zugunsten des Auftraggebers zu vereinbaren. Hier ist es sicherlich eine Sache der Argumentation, dem potenziellen Kunden den Sinn und Zweck der Vorschusszahlungen klarzumachen und gegebenenfalls zu erläutern, dass bei den meisten Geschäften des Alltags der Kunde auch sofort leisten muss, um im Gegenzug die zuges...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen

Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzeitiger Übergang des Eigentums vereinbart ist ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / 1 Grundsätze

Der Verwalter benötigt zum Nachweis seiner Vertretungsmacht keine besondere Vollmachts- bzw. Ermächtigungsurkunde. Er vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9b Abs. 1 WEG bereits gesetzlich außergerichtlich und gerichtlich. Hiervon ausgenommen sind lediglich Grundstückskauf- und Darlehensverträge. Hinweis Sondereigentumsverwaltung: Vertretungsvollmacht ist un...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 9 Grundsätzlich sind abweichende Vereinbarungen individual möglich. Aber auch bei einer zulässigen Kleinreparaturklausel (vgl. dazu § 535 Rn. 124c) ist der Wohnraummieter nicht von seiner Anzeigepflicht befreit; bei einer in einem Geschäftsraummietvertrag übernommenen Instandhaltungspflicht tritt an die Stelle der Anzeigepflicht die Pflicht des Gewerberaummieters zur Bes...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.3 Änderungskündigung

Rz. 11 § 102 BetrVG findet auch Anwendung bei einer Änderungskündigung.[1] Dabei ist die Reaktion des Arbeitnehmers unerheblich. Macht der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung dem Arbeitnehmer das Angebot, den Vertrag der noch bestehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit anzupassen, und lehnt der Arbeitnehmer dieses Angebot ab, so ist der Arbeitgeber regelmäßig nach dem ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 4 Der Betriebsrat ist nur bei vorgesehenen Kündigungen von Arbeitnehmern i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Bei Leiharbeitnehmern besteht eine Beteiligungspflicht nach § 102 BetrVG nur im Verleiherbetrieb, wenn dort ein Betriebsrat besteht. Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleiben Leiharbeitnehmer auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Kündigung

Rz. 8 Keinen Einfluss auf die Anwendung des § 102 BetrVG hat die mögliche Erklärung des Arbeitnehmers, die Kündigung hinnehmen zu wollen oder sein ausdrücklicher Wunsch, den Betriebsrat nicht zu beteiligen. Im letzteren Fall wäre aber eine Berufung des Arbeitnehmers auf die fehlende Anhörung des Betriebsrats rechtsmissbräuchlich gem. § 242 BGB (venire contra factum proprium)...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 63 Der Betriebsrat hat bei der Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung eine Woche, gerechnet ab Zugang der Mitteilung des Arbeitgebers an den Betriebsrat, Zeit, sich schriftlich zu äußern; unterlässt er dies, gilt seine Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Wochenfrist beginnt gem. § 187 Abs. 1 BGB mit dem Tag nach dem Zugang der Mitteilung und endet ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige ist keine einseitige Willenserklärung, sondern nur eine sog. rechtserhebliche Handlung, für die eine besondere Form nicht vorgeschrieben ist, für die sich jedoch Schriftlichkeit zu Beweiszwecken anbietet, da der Mieter im Streitfalle die rechtzeitige Anzeige beweisen muss. Die Anzeige hat unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121) zu erfolgen. Das ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 536d ersetzt den früheren § 540 BGB a.F. Die Vorschrift kann nicht abbedungen werden (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536d Rn. 1). Derjenige Vermieter, der Mängel arglistig verschweigt, handelt in einem derartigen Maße gegen seine vorvertraglichen Verpflichtungen, dass er nicht schutzwürdig ist. Daher kann er sich auf eine Vereinbarung, mit der er seine Gewährleistung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Erweiterung des Mitbestimmungsrechts

Rz. 114 Durch freiwillige Betriebsvereinbarung gem. § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und Betriebsrat festlegen, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Dies bedeutet, dass alle Kündigungen (auch außerordentliche) des Arbeitgebers, nicht solche des Arbeitnehmers, von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig gemacht werden können. Für das Zustimmungsve...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Altersvorsorge – Pfändungsschutz

Rz. 90 Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge[138] wurden die §§ 851c und 851d ZPO neu ins Gesetz aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers ist, die Absicherung der Altersvorsorge selbstständiger Personen zu regeln und gleichen Schutz wie bei abhängig Beschäftigten zu gewähren. Ansprüche auf Leistungen, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbei...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altersversorgung

Rz. 82 Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt (§ 1a BetrAVG). Rz. 83 Is...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemein

Rz. 72 Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Lebensversicherung ein privatrechtlicher Vertrag. Sie dient der Absicherung des Versicherungsnehmers und seiner Hinterbliebenen im Fall des Todes oder im vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Für die Pfändung ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine zusätzliche Leistung des Schuldners zu seiner gesetzlichen Sozialversicher...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 14 Eine Auszahlung des Bausparguthabens setzt die Kündigung des Vertrags voraus. Als Gestaltungsrecht wird das Kündigungsrecht von der Pfändung automatisch miterfasst (das im amtlichen Pfändungsformular (siehe Anhang) unter "Anspruch I" zusätzlich vorgesehene Kündigungsrecht ist kein selbstständiges übertragbares Recht, es wird als Gestaltungsrecht mit dem Hauptanspruch ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändbarer Anspruch

Rz. 63 Umstritten ist, welchen Anspruch der Gläubiger konkret pfänden muss. Ist der Domainbegriff ein pfändbares Vermögensrecht und kann der Gläubiger die Domain zu Geld machen? Einige Gerichte haben die Internet-Domain vergleichbar einer Lizenz als anderes Vermögensrecht i.S.d. § 857 ZPO angesehen und die Pfändung zugelassen.[53] Ebenso das LG München,[54] allerdings mit de...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändung und Verwertung

Rz. 174 Die stille Gesellschaft, die keine juristische Person ist, einer solchen auch nicht gleichsteht, reine Innengesellschaft ist und kein Gesamthandsvermögen kennt, kann selbst nicht Vollstreckungsschuldner sein. Rz. 175 Die Forderung des Unternehmers gegen den stillen Gesellschafter auf Leistung der Einlage ist als gewöhnliche Geldforderung nach § 829 ZPO zu pfänden und ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Kosten der Drittschuldnererklärung

Rz. 255 Bzgl. der Kosten, die dem Drittschuldner durch die Auskunftsverpflichtung nach der Pfändung entstehen, ist zu unterscheiden zwischen: Rz. 256 Insbesondere der Arbeitgeber oder die Bank als Drittschuldner können die Kosten für die Bearbeitung des Pfändungsbeschlusses, den Personal...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Anspruch auf Kaufpreiszahlung

Rz. 122 Der Gläubiger hat daher nach wie vor die Möglichkeit, trotz der Hinterlegung den Anspruch des Verkäufers gegenüber dem Käufer auf Zahlung des Kaufpreises zu pfänden (§ 829 ZPO). Allerdings wird mit einem Pfändungsbeschluss über den "Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung" eines notariellen Kaufvertrags nicht der Anspr...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Versicherungsschein

Rz. 83 Der Gläubiger sollte darauf achten, dass der Gerichtsvollzieher bei der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner den Versicherungsschein und die letzte Prämienquittung im Wege der Hilfspfändung in Besitz nimmt (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Der Versicherungsschein muss im Pfändungsbeschluss, ggf. in einem Ergänzungsbeschluss, genau bezeichnet sein; einer besonde...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Anspruch auf bewegliche Sachen

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher kann bei der Sachpfändung gegen den Schuldner in Gegenstände bei einem Dritten nur pfänden, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist (§ 809 ZPO). Andernfalls muss der Gläubiger den Anspruch auf Herausgabe oder Leistung gegen den Dritten pfänden (§ 846 ZPO). Der Dritte ist dem Schuldner zur Herausgabe des Besitzes an der Sache verpflichtet, wenn...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 13 Die vertragliche Haftung

Im Zivilrecht gibt es die befreiende Schuldübernahme mit Zustimmung des Gläubigers (§§ 414 ff. BGB) und den Schuldbeitritt, z. B. in Form der Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB). Das Steuerrecht kennt nur den Schuldbeitritt. Da das Finanzamt in diesen Fällen jedoch nicht hoheitsrechtlich, sondern zivilrechtlich tätig wird, bestimmt § 192 AO, dass derjenige, der sich aufgrund eines s...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Privatrechtliche Zusammenrechnung und Abtretung

Rz. 244 Der BGH[348] musste sich 1997 erstmals mit der bis dahin noch nicht entschiedenen Problematik befassen, ob mehrere Einkommen durch privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger zusammengerechnet werden können. Folgt man dieser Auffassung,[349] ist der nach der Zusammenrechnung ermittelte abgetretene Betrag dem Schuldnervermögen entzogen. Eine...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Altersteilzeit

Rz. 78 Durch das Altersteilzeitgesetz [132] wurde älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) fördert durch Leistungen nach diesem Gesetz die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs spätestens ab 31.12.2009 vermindern und damit die...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändbare Ansprüche

Rz. 79 Werden in einer Kapitallebensversicherung alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Versicherer gepfändet, so erfasst die Pfändung das Recht auf die Hauptleistung des Versicherers in jeder Erscheinungsform, d.h. auf Ablaufleistung, Rückkaufwert und Überschussbeteiligung, ohne dass es auf den Eintritt des Versicherungsfalles und die Fälligke...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Bezugsberechtigung

Rz. 87 Bei einer Kapitalversicherung hat der Versicherungsnehmer jederzeit das Recht, einen Dritten als Bezugsberechtigten einzusetzen. Die Bezugsberechtigung kann bereits bei Abschluss des Vertrags bestimmt werden, aber auch jederzeit nachträglich. Ebenfalls hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Bezugsberechtigung jederzeit zu widerrufen.[79] Ist zwar ein Bezugsberecht...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Ausländischer Drittschuldner

Rz. 156 Wohnt der Drittschuldner im Ausland oder hat er seinen Sitz dort, muss das Vollstreckungsgericht den Pfändungsbeschluss in jedem Fall erlassen. Der Erlass darf nicht deshalb verweigert werden, weil die Zustellung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Pfändung an den Drittschuldner im Ausland regelmäßig nicht erfolgen kann.[256] Zu unterscheiden ist der Erlass des Pfändun...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 5. Pfändungsschutz nur auf dem P-Konto

Rz. 93 Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden, § 850k Abs. 4 ZPO. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen. Unterhält der Schuldner ein P-Konto und ein weiteres Konto, kann für Beträge, die auf dem weiteren Konto gutgeschrieben werden, kein Pfändungsschutz gewährt werden. Dies auch dann nicht, wenn es sich bei den Zahlungseingäng...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 6. Versicherung verbundener Leben

Rz. 97 Vielfach werden Lebensversicherungsverträge über verbundene Leben, insbes. bei Ehegatten, abgeschlossen. Hierbei fällt die Versicherungssumme bei Ableben des zuerst Versterbenden an den anderen Ehegatten, spätestens aber wird die Versicherungssumme fällig an einem vereinbarten Kalendertag. Der Anspruch steht den Ehegatten in Gemeinschaft zu. Entgegenstehende Vereinbar...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 7. Gebühren

Rz. 103 Dieses besondere Konto – P-Konto – wird durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. In einem Grundsatzurteil hat der BGH festgestellt, dass die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam ist, wenn hiernach der Kunde bei U...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 29 Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, kann der Geschäftsanteil gepfändet werden. Der Geschäftsanteil ist der verdinglichte Inbegriff der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis, wobei Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur die vermögensrechtlichen Bestandteile des Geschäftsanteils sein können.[20] Der Geschäftsanteil ist veräu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3 Haftung beim Erbschaftskauf

Beim Erbschaftskauf verkauft ein Miterbe seinen ihm durch eine Erbfall zugefallenen Miterbenanteil an einen Dritten. In diesen Fällen haftet der Käufer des Miterbenanteils neben dem Verkäufer (§ 2382 Abs. 1 BGB). Durch Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer kann diese Haftung nicht abbedungen oder beschränkt werden.[1]mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altenteil

Rz. 70 Bei einem Altenteil (Leibgeding) handelt es sich um Nutzungen und/oder wiederkehrende Leistungen, die der Schuldner als Gegenleistung aus Anlass einer Grundstücksübergabe zur Altersversorgung der Veräußerer zahlen muss.[119] Der Begriff des Altenteils in § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO entspricht demjenigen in Art. 96 EGBGB.[120] Rz. 71 Das Altenteil muss nicht dinglich im Gru...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XIX. Schutz des Gläubigers bei Lohnschiebungen

Rz. 310 Schutz gegen Lohnschiebungen gewährt § 850h Abs. 1 ZPO. Durch die Vorschrift soll verhindert werden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Nachteil des Gläubigers Vereinbarungen treffen, die das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers mindern.[445] Der Schuldner soll sich nicht durch eine Lohnschiebung der Zwangsvollstreckung entziehen. Die Pfändung des Anspruchs des S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Baugeld

Rz. 4 Nicht zu verwechseln mit dem pfändbaren Anspruch auf die Bausparsumme ist die Baugeldforderung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (1.6.1909 i.d.F. v. 5.10.1994, BGBl I, 2911, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.7.2009, BGBl I 2009, 2436). § 1 Abs. 3 BauFordSiG definiert: Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues ode...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / A. Einleitung

Rz. 1 In der heutigen Zeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs verfügt nahezu jeder Schuldner über ein Bankkonto (Girokonto). Auch wird heute regelmäßig das monatliche Gehalt bzw. der Lohn auf ein Gehalts- oder Lohngirokonto überwiesen. Bei der Pfändung eines Girokontos ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Kontokorrent und dem Girovertrag.[1] Kontokorrent umschreibt zunä...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Teilnahmeberechtiger Personenkreis

Rz. 6 Da die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses nicht öffentlich sind, können neben den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses nur Personen teilnehmen, die eine besondere Teilnahmeberechtigung haben. Der Unternehmer oder sein allgemeiner (ständiger) Vertreter hat an allen Sitzungen teilzunehmen. Unternehmer ist bei Einzelunternehmen der Firmeninhaber oder bei juristischen ...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Sonstiger Vollstreckungsschutz

Rz. 98 Eine Aufhebung der Pfändung im Umfang des gemäß § 850c ZPO unpfändbaren Betrages von Arbeitseinkommen kommt in entsprechender Anwendung des § 850k ZPO hinsichtlich solcher Leistungen in Betracht, die auf ein bei einem Geldinstitut unterhaltenes Konto des Arbeitseinkommen erzielenden Schuldners überwiesen werden. § 850k ZPO ist aber nicht entsprechend anwendbar, wenn d...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Kaufpreishinterlegung

Rz. 120 Bei Immobiliengeschäften wird vielfach im Kaufvertrag vereinbart, dass der zu zahlende Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu hinterlegen ist. Haben die Parteien eines Kaufvertrags die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer und damit auch pfändbarer Auszahl...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung des OHG-Gesellschafters

Nach § 128 HGB haften die Gesellschafter einer OHG als Gesamtschuldner, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss, für alle Verbindlichkeiten der OHG;[1] eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Daher haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen unbeschränkt für betriebliche Steuern der OHG.[2] Das gilt...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.6 Rechtsnatur der Vereinbarung

Rz. 10 Die Vereinbarung nach § 78b wird in der Rechtsnatur eines öffentlich-rechtlichen Vertrages i. S. d. § 53 SGB X abgeschlossen. Wegen des Junktims zwischen der Entgeltübernahme und der Vereinbarungstrias (Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung) sowie der Entgeltübernahme eröffnet die Vereinbarung gemäß § 78a faktisch den Marktzutri...mehr