Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Anpassung unter Wahrung des Parteiwillens

Rz. 329 Ist eine solche schwerwiegende Veränderung der Vergleichsgrundlagen festzustellen, ist unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Vereinbarung[377] eine Anpassung unter Wahrung des Parteiwillens und der ihm entsprechenden Grundlagen vorzunehmen.[378] Diese besteht in einer unter Wahrung der unveränderten Gr...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Für den Unterhaltsgläubiger

Rz. 112 Im Regelfall ist dagegen die Unterhaltsberechtigte an diesen Titel nicht gebunden. Sie kann also im Wege des Abänderungsverfahrens ohne Bindung an die vorliegende Urkunde einen höheren Unterhalt verlangen, siehe Rdn 364.[113] Rz. 113 Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn sich der Pflichtige und die Berechtigte – i.d.R. durch ihre Anwälte – auf die im Titel festge...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Vorkehrungen hinsichtlich der Befristung des Ehegattenunterhaltes

Rz. 344 Bei Unterhaltsvereinbarungen und einseitigen Unterhaltstiteln vorsorglich eine entsprechende Formulierung enthalten sein, um den Einwand, die Frage der Befristung sei dabei abschließend geregelt worden, sicher auszuschließen. Rz. 345 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Aufbau des Anspruchs

Rz. 18 Der – einheitliche – Unterhaltsanspruch des § 1570 BGB ist in drei Stufen aufgebaut und unterscheidet jetzt zwischen kindbezogenen Gründen für den Unterhalt und elternbezogenen und damit ehebezogenen Gründen. In den beiden Absätzen des § 1570 BGB werden jetzt unterschiedliche Voraussetzungen kodifiziert:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / II. Stichtag für den Zugewinnausgleich

Rz. 59 Das genaue Datum der Zustellung ist der entscheidende Stichtag für den Zugewinnausgleich. Rz. 60 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / f) Korrespondierender Kapitalwert

Rz. 34 Der Versorgungsträger muss dem Gericht – wenn es sich dabei nicht um einen Kapitalbetrag handelt – auch den korrespondierenden Kapitalwert nach § 47 VersAusglG mitteilen, der dem Betrag entspricht, der zum Ende der Ehezeit aufzubringen wäre, um beim Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts zu begründen. Praktisch handelt es s...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt

Rz. 139 Durch Unterhaltsvereinbarung kann lediglich auf zukünftigen Ehegattenunterhalt ab Scheidung verzichtet werden, nicht aber auf zukünftigen Trennungsunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 BGB i.V.m. § 1614 BGB).[122] Ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt ist unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Rz. 140 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Keine Umgehung durch pactum de not petendo

Rz. 144 Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann nicht durch ein pactum de non petendo umgangen werden.[127] Praxistipp: Liegt in einer Regelungspunkt einer Gesamtvereinbarung ein unwirksames pactum de non petendo, ist im Hinblick auf den dann vorliegenden Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) weiter zu prüfen, ob die Teilnichtigkeit gemäß ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / B. Folgesache VA – Verfahren zum Versorgungsausgleich

Rz. 27 Das Gericht muss von Amts wegen über den Versorgungsausgleich entscheiden. Praxistipp: Die Folgesache Versorgungsausgleich wird daher bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens automatisch mit eingeleitet, ohne dass es eines Antrags bedarf.[19] Für den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs trotz kurzer Ehe nach § 3 Abs. 3 VersAusglG gilt die Frist des § 3 A...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 13. Kosten des Umgangsrechts

Rz. 64 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 I BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil. Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und w...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Grundsätze der Abänderungen von außergerichtlichen Titeln

Rz. 309 Abänderungen von Vergleichen, Eheverträgen, Scheidungsfolgenregelungen und vollstreckbaren Urkunden bestimmen sich allein nach den Regeln des materiellen Rechts. Maßgeblich sind die Grundsätze über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage [354] (§ 313 BGB), die eine Anpassung rechtfertigen, wenn es einem Beteiligten nach Treu und Glauben nicht zugemute...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / B. Rechtsfolgen falscher Angaben im VKH-Verfahren

Rz. 15 § 124 ZPO regelt die Aufhebung u.a. bei falschen Angaben. Eine auf § 124 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO gestützte Aufhebung setzt aber voraus, dass der Beteiligte die Erklärung nach den § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO nicht oder nur ungenügend abgegeben hat. Ungenügend sind die Angaben auch dann, wenn sie nicht glaubhaft gemacht sind. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Antragstelle...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Mietvertrag, Anspruch auf Begründung eines Mietvertrags, § 1568a Abs. 3 und Abs. 5 BGB

Rz. 348 Die Scheidung hat ebenso wie die Trennung der Eheleute keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mietverhältnisse an der bisherigen Ehewohnung. Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine Mietwohnung, normieren Abs. 3 und Abs. 5 der Vorschrift Regelungen für die Fortführung der Mietverhältnisse und die Begründung von Mietverhältnissen. Rz. 349 Nach § 1568a Abs. 3 BGB kan...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Passiva im Verhältnis von Unterhalt und Gesamtschuld

Rz. 75 In der Beratungspraxis ist auch das Verhältnis zum Gesamtschuldnerausgleich zu beachten.[78] Rz. 76 Gem. § 421 BGB haftet jeder Gesamtschuldner nach außen für die gesamte Verbindlichkeit, also für die Rückzahlung des Kapitalbetrages, aber auch für Tilgung und Zinsen. Maßgebend ist jedoch das interne Ausgleichsverhältnis nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn haftet ein Ehega...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Nur für einen bestimmten Zeitraum titulierter Unterhalt (befristeter Titel)

Rz. 337 Bei einem Vergleich ist aber immer genau zu prüfen, welchen Regelungsumfang er hat. Denn nur soweit die Regelung geht, kommt eine gerichtliche Abänderung in Betracht. Geht es jedoch im neuen Verfahren um einen Zeitraum, der vom Vergleich ausdrücklich nicht erfasst worden ist, so ist hierfür der Leistungsantrag gegeben. Rz. 338 Diese Besonderheiten, die sich aus der Re...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Wann kann das Problem auftreten?

Rz. 23 Auslöser der gesamten Diskussion sind Fälle der folgenden Art, in denen eine Einmalzahlung eine Rolle spielt: Beispiel 1: Der Ehemann erhält eine Einmalzahlung (z.B. Abfindung, Tantieme, Steuerrückzahlung) von 30.000 EUR. Zwischen den Ehegatten wird zuerst der Unterhalt festgesetzt. Dabei wird die Einmalzahlung auf das Durchschnittseinkommen umgelegt (z.B. mit mtl. 1.00...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Vereinbarter Ausschluss der Abänderbarkeit

Rz. 315 Bei Vergleichen, ehevertraglichen Regelungen und auch einseitigen Unterhaltsverpflichtungen über nachehelichen Unterhalt stellt sich zuerst immer die Frage, ob – und ggf. in welchem Umfang – bereits eine Abänderung vertraglich ausgeschlossen ist[357] oder die Beteiligten umgekehrt eine Abänderung nur im Falle des Eintritts bestimmter Ereignisse vereinbart haben.[358]...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Vorbehalt einer Befristung bei Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 258 Eine Abänderung zur nachträglichen Befristung ist möglich, wenn sich die Beteiligten dies in der abzuändernden Vereinbarung vorbehalten haben. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 40, 41 [420] Zitat aa) Die Abänderung eines Prozessvergleichs richtet sich allein nach materiell-rechtlichen Kriterien. Dabei ist – vorrangig gegenüber einer Störung der Geschäftsgrundla...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Einmalzahlung als Vermögen

Rz. 12 Soweit eine unterhaltsrechtliche Anrechnung nicht stattfindet, kann die Abfindung als Vermögensposition im Zugewinn Bedeutung haben.[19] Praxistipp: Vereinbarungen über die Einbeziehung (oder Nichteinbeziehung) der Abfindung in den Zugewinn bedürfen gem. § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB der notariellen Form.[20] Rz. 13 Damit sind Konflikte zwischen unterhaltsrechtlicher Anrechn...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / B. Umgangsregelungen – § 1684 BGB

Rz. 2 In der familienrechtlichen Praxis haben Umgangsstreitigkeiten eine weitaus höhere Bedeutung als Sorgerechtsverfahren und werden daher hier zuerst behandelt. Rz. 3 Den Eltern steht es frei, den persönlichen Umgang im Einklang mit dem Kindeswohl durch Vereinbarung selbst zu regeln.[1] Können sich die Eltern über die Ausgestaltung des Umgangs nicht einigen, entscheidet gem...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Abgrenzung zwischen unzulässigem Verzicht und zulässiger Modifikation

Rz. 141 Für die Abgrenzung zwischen zulässiger Anpassung des zukünftigen Unterhaltes und unzulässigem Verzicht gibt der BGH[125] angesichts der Verschiedenartigkeit der Einzelfälle keinen einheitlichen exakten prozentualen Richtwert für die zulässige Unterschreitung des rein rechnerisch geschuldeten Unterhalts vor. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, die immer von...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Befristete Festsetzung des Unterhalts

Rz. 265 Praxistipp: Wird in einer Vereinbarung befristetet nachehelicher Unterhalt festgesetzt, so sollte immer eindeutig festgelegt werden, ob und ggf. in welchem Umfang diese Regelung auch den nachfolgenden Zeitraum umfasst. Dies ist insbesondere im Hinblick auf spätere Anschlusstatbestände von großer Bedeutung, wenn hierfür Einsatzzeitpunkte erforderlich sind. Mögliche Reg...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VI. Abänderung einer einseitigen Verpflichtungserklärung – speziell einer Jugendamtsurkunde

Rz. 180 Die vor dem Jugendamt – während der Minderjährigkeit des Kindes – erstellte Urkunde gilt auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit weiter, wenn der Unterhalt darin nicht ausdrücklich nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes befristet worden ist. Dann kann sich auch beim volljährigen Kind die Frage nach der Abänderung dieses Titels stellen. Rz. 181 Die vor dem Jugendamt e...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Gerichtliche Entscheidung bei vorhandenem Einverständnis des anderen Elternteils (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 142 Ist der andere Elternteil einverstanden mit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts, so ist dennoch eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts sind für Eltern nicht disponibel. Die Vereinbarung der Eltern allein hat noch keine rechtlichen Auswirkungen auf das Sorgerecht, sondern ist nur Grundlage einer entsprechenden geri...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Rz. 165 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist zu beachten.[233] Daher wird in den meisten Fällen als mildeste und verhältnismäßigste Maßnahme nur ein Teilbereich der elterliche Sorge (z.B. Gesundheitsfürsorge bei Streit um kieferorthopädische Behandlung, Auskunft zu Gesundheitsfragen)[234] oder die Entscheidungsbefugnis für eine bestimmte Angelegenheit (etwa Auswahl der weit...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / III. Trennungsunterhalt – Nachscheidungsunterhalt

Rz. 15 Ehegatten sind einander auch dann zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Berechnung des Geschiedenenunterhalts verpflichtet, wenn eine Auskunft zur Berechnung des Trennungsunterhalts erteilt worden ist, der Trennungsunterhalt bereits gerichtlich geregelt worden ist oder sie den Trennungsunterhalt bereits durch notarielle Vereinbarung geregelt...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Angemessene Ausgleichszahlung (§ 1568b Abs. 3 BGB)

Rz. 374 Der Ehegatte, der sein Eigentum nach § 1568b Abs. 1 BGB überträgt, kann eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen, wobei die Ausgleichszahlung an "Angemessenheit" anknüpft. Jeder Ehepartner erhält für die Übertragung seines Miteigentums an den anderen einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die dabei entstehenden wechselseitigen Ansprüche können verrechnet werden. Da...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / b) Verfahrenswert der einstweiligen Anordnung

Rz. 115 Der Wert ist gem. § 41 FamGKG zu ermäßigen (auf den hälftigen Wert, also 2.000 EUR),[155] dabei ist auch eine Herabsetzung unter den hälftigen Hauptsachewert möglich.[156] Erledigt sich das einstweilige Anordnungsverfahren betreffend die elterliche Sorge durch Vergleich, so ist eine Anhebung des Verfahrenswertes über den Regelwert hinaus nicht allein deshalb gerechtf...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Darlegungslast

Rz. 326 Wenn ein Beteiligter eine Abänderung gerichtlich durchsetzen will, muss dieser eine Störung der Geschäftsgrundlage geltend machen, § 313 BGB. Wer sich auf Störung der Geschäftsgrundlage beruft, trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast.[375] Rz. 327 Zur Darlegungslast gehört der Vortrag, dass sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dafür muss der Beteiligte...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Gesetzliche Rahmenbedingungen für das Umgangsrecht

Rz. 5 Leben die Eltern nicht zusammen, so hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. § 1626 Abs. 3 BGB legt fest, dass der Umgang mit beiden Elternteilen zum Wohle des Kindes gehört. § 1684 Abs. 1 BGB definiert dies als eigenes Recht des Kindes. Zur Umgangspflicht siehe Rdn 63. Rz. 6 Dabei steht ein Umgangsrecht auch einem...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VI. Vorgerichtliche Auskunftsansprüche – § 4 VersAusglG

Rz. 53 Die Ehepartner sind nach § 4 Abs. 1 VersAusglG verpflichtet, die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nützlich kann dieser Anspruch vor allem sein, wenn es darum geht, im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu treffen. Wird diese geschuldete Auskunft trotz Aufforderung nicht erteilt, steht dem die A...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Regelungsumfang

Rz. 145 In einer während der Trennungszeit beurkundeten notariellen Regelung sollte festgelegt werden,mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / C. Entscheidung zur Folgesache Versorgungsausgleich

Rz. 9 Im Verbund mit dem Ausspruch der Ehescheidung ergeht die gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich durch einen Feststellungsbeschluss.[17] Diese Entscheidung des Gerichts ist nach § 58 FamFG mit der Beschwerde anfechtbar und erwächst ggf. in Rechtskraft. Rz. 10 Der Verfahrensbevollmächtige muss die Entscheidung innerhalb der Rechtsmittelfrist auf ihre Rich...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Abänderung eines befristeten Titels durch die Unterhaltsberechtigte

Rz. 264 Will die Unterhaltsberechtigte so ist fraglich, ob darin ein Abänderungsantrag oder ein (neuer) Leistungsantrag zu sehen ist. Rz. 265 Diese Frage kann nicht entschieden werden, ohne den Ersttitel s...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Außerkrafttreten durch anderweitige Regelung i.S.d. § 56 FamFG

Rz. 208 Die einstweilige Anordnung kann durch Endentscheidung in einer Familienstreitsache, aber auch aufgrund der einstweiligen Anordnung in einem anderen Verfahren [227] außer Kraft treten oder durch einen denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Vergleich [228] – gleichgültig, in welchem Verfahren dieser geschlossen wird.[229] Rz. 209 Erforderlich ist immer, dass die ande...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / IV. Kettenabänderungen

Rz. 392 Stellt ein Beteiligter gegen eine vollstreckbare Urkunde einen Abänderungsantrag nach § 239 FamFG und weist das Gericht daraufhin den Antrag ab, so hat sich eine weitere Abänderung nicht mehr gegen den ursprünglichen außergerichtlichen Titel nach § 239 FamFG, sondern gegen den ablehnenden Beschluss nach § 238 FamFG zu richten, denn dieser abweisende Beschluss hatte e...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Allgemeines

Rz. 290 Wer Unterhalt beansprucht, muss – so die allgemeinen unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten – auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte muss demnach alles unterlassen, was dem anderen Ehegatten die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[480] Setzt er sich mutwillig über diese Ve...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Für den Unterhaltspflichtigen als Schuldner

Rz. 381 In einer solchen Jugendamtsurkunde liegt ein Schuldanerkenntnis. Ein Unterhaltspflichtiger kann sich im Rahmen eines Abänderungsverfahrens von dem einseitigen Anerkenntnis seiner laufenden Unterhaltspflicht nur dann lösen, wenn sich die maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein so verändert haben, dass ihm die Zahlung des titulierten Unterh...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 10. Befugnisse des umgangsberechtigten Elternteils

Rz. 56 Dem Umgangsberechtigten steht auch das Umgangsbestimmungsrecht zu. Das betrifft:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation der Eheleute

Rz. 179 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden, da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[255] Rz. 180 Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Hinwirken auf Einvernehmen, Auflagen an die Eltern

Rz. 79 Das Gericht hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, § 156 Abs. 1 FamFG. Nach § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG kann das Gericht jetzt die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und Träger der Jugendhilfe bindend verpflichten.[118] Der gerichtliche Billigungsbe...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Gesamtschuldnerausgleich bei Mietverhältnissen (§ 426 BGB)

Rz. 182 Zudem gewährt § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB im Innenverhältnis beiden Gesamtschuldnern grds. einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich eine abweichende Bestimmung der Anteile aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sa...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Besonderheiten zum Auskunftsanspruch beim Übergang vom Trennungsunterhalt zum Nachscheidungsunterhalt

Rz. 56 Wegen der fehlenden Identität zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt[46] (siehe Rdn 27) sind Ehegatten einander auch dann zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Berechnung des Geschiedenenunterhaltes verpflichtet, wenn bereits eine Auskunft zur Berechnung des Trennungsunterhalts erteilt worden ist, der Trennungsunterhalt bereit...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / c) Ferien

Rz. 14 Auch Ferienaufenthalte gehören zu normalen Umgangskontrakten – und zwar auch bei kleineren Kindern. Derjenige Elternteil, der das Umgangsrecht ausübt und das Kind zu Besuch hat, bestimmt auch den Aufenthaltsort des Kindes, ohne dass dies eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedürfte. Dabei bleibt es grundsätzlich auch dann, wenn es um die Wahl des Ortes für den ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / V. Nutzungsvergütung (§ 1361a Abs. 3 Satz 2)

Rz. 198 Der Ehegatte, der dem anderen die Wohnung überlassen muss, kann nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB eine Nutzungsentschädigung in der Trennungszeit verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Es erfolgt keine Zuerkennung von Amts wegen, es ist ein Antrag erforderlich. Insoweit unterscheidet sich diese Regelung von § 1361a Abs. 3 Satz 2 BGB über die Hausratsteilung u...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / C. Regelungen zum Sorgerecht

Rz. 138 Sind – noch minderjährige – Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern. Jedoch kann jeder Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen (§ 1671 BGB). Rz. 139 Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1. Ausgestaltung der Umgangskontakte

Rz. 8 Für die konkrete Ausgestaltung von Umgangskontakten gibt es keine festen Regeln, es ist immer eine kindeswohlgerechte Einzelfallregelung [5] zu treffen – ganz gleich, ob die Eltern eine Vereinbarung treffen oder das Gericht entscheidet. Der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, wird vom Umgangsberechtigten bestimmt; allein diesem obliegt auch die Entscheidung dar...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 4. Vereinbarung über das Bestehenbleiben

Rz. 72 Weiterhin kann nach § 9 Abs. 3 ErbbauRG das Bestehenbleiben einer nachrangigen Erbbauzinsreallast mit ihrem Hauptanspruch in der Zwangsversteigerung vereinbart werden. Hierdurch wird die Folge des Erlöschens der Erbbauzinsreallast durch Rangrücktritt hinter ein anderes dingliches Grundpfandrecht, aus welchem dann vorrangig die Zwangsversteigerung betrieben wird, vermi...mehr