Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.13 Personen bei einer Diensthandlung oder als Zeugen (Nr. 11)

Rz. 113 Versichert sind Personen, die von einer der genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt, Stiftung) zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden (Nr. 11 Buchst. a). Der versicherte Personenkreis ist der Gruppe der Wie-Beschäftigten (§ 2 Abs. 2) vergleichbar, da sie – ähnlich wie die Wie-Beschäftigten – für einen Dritten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Jung, SGB VII § 137 Wirkung... / 2.2 Lastübergang

Rz. 5 Mit dem Übergang der Zuständigkeit für ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil auf einen anderen Unfallversicherungsträger geht i. S. v. Abs. 2 Satz 1 HS 1 auch die künftige Last aus den bisherigen Unfällen auf den nunmehr materiell und formell zuständigen Unfallversicherungsträger über. Zum Sinn und Zweck der Vorschrift vgl. BSG, Breithaupt 1996 S. 832. Auch insow...mehr

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Jung, SGB VII § 134 Berufsk... / 3 Literatur

Rz. 11 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 134 Rz. 5. Freischmidt, in: Hauck/Noftz, SGB VII, K § 174 Rz. 4. Lauterbach-Dietmair, UV-SGB VII, § 134 Anhang 1 (Vereinbarung der gewerblichen Unfallversicherungsträger über die Zuständigkeit von Berufskrankheiten v. 1.4.1994 i. d. F. v. 1.1.1997). Lauterbach-Koch, UV-SGB VII, § 174 Rz. 16. Merle, in: LPK SGB VII, 2. Aufl., § 174 Rz. 5....mehr

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Jung, SGB VII § 131 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Umfasst ein Unternehmen mehrere Bestandteile, so handelt es sich um ein Gesamtunternehmen (zum Begriff Gesamtunternehmen vgl. Rz. 6). Nach Abs. 1 Satz 1 teilen die Bestandteile eines Gesamtunternehmens grundsätzlich das unfallversicherungsrechtliche Schicksal des Hauptunternehmens (zum Begriff Hauptunternehmen vgl. Rz. 5a). Rz. 4a Von dem unter Rz. 3 genannten Grundsatz...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19.1 Meldepflicht nach SGB II und SGB III (Buchst. a)

Rz. 140 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. a (in der seit 1.1.2012 geltenden Fassung des Art. 5 Nr. 1 des 4. SGB IV-ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) sind kraft Gesetzes Personen versichert, die nach den Vorschriften des SGB II oder des SGB III der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung nachkommen. Der Versicherungst...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.1 Überblick

Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, der für sämtliche Bereiche der Sozialvers...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 51 Zweck des Sozialplans ist es, wirtschaftliche Nachteile für diejenigen Arbeitnehmer auszugleichen, die unmittelbar von einer Betriebsänderung betroffen sind. Entsprechend gilt der Sozialplan vorbehaltlich anderer Regelungen im Sozialplan für alle von der geplanten Betriebsänderung unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Alter, der Dauer ihrer Betrieb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Wirkung des Interessenausgleichs, Sanktion bei Verstößen

Rz. 23 Der Interessenausgleich ist "nur" eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ihm kommt keine normative Wirkung bei. Im Interessenausgleich können somit keine Regelungen getroffen werden, die verbindlich unmittelbar für und gegen die Arbeitnehmer wirken. Praxis-Beispiel Im Interessenausgleich ist geregelt, dass die Betriebsstilllegung erst zum 1. April des ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.1 Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

Wegen der für die Berufsausbildung geltenden Ausbildungsordnungen[1] besteht im Bereich der Berufsausbildung[2] in anerkannten Ausbildungsberufen nur ein geringer Gestaltungsspielraum für die Mitbestimmung hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung[3] oder hinsichtlich der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen.[4] Es kommen insoweit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Versetzung

Rz. 14 Die Versetzung wird in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht in § 95 Abs. 3 BetrVG legal definiert. Darunter zu verstehen ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Um die Zuweisung eines anderen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Einschaltung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

Rz. 141 Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, so können sie den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Der Vorstand kann die Aufgabe einem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Vermittlung durch den Vorstand der Bundesagentur ist freiwillig; keine Seite ist zur Einlassung verpflichtet. [1] ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Regelung eines Personalabbaus

Rz. 10 Mit einer geplanten Betriebsänderung ist sehr häufig ein Personalabbau verbunden. In solchen Fällen kann im Rahmen eines Interessenausgleichs zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden, dass bestehende Arbeitsverträge geändert, aufgehoben oder gekündigt werden. Neben pauschal umschriebenen Maßnahmen können in einem Interessenausgleich auch konkrete personel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Rechtliche Qualifizierung und Form

Rz. 5 Sofern Arbeitgeber und Betriebsrat eine schriftliche Regelung über Auswahlrichtlinien treffen, so erfolgt dies regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung, die Abschluss- und Beendigungsnormen enthält. Zwingend ist dies nicht. Das Gesetz verlangt für die Auswahlrichtlinie keine Schriftform. Eine Auswahlrichtlinie kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber seine P...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Auswahlrichtlinien

Rz. 16 Anstelle einer Namensliste können auch Richtlinien für die soziale Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer im Sinne des § 95 BetrVG – insbesondere Punkteschemata – festgelegt werden. Diese sind mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber solche verwenden will. Darin werden die zu kündigenden Mitarbeiter nicht namentlich benannt, sondern es werden nur abstrakte Krite...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.7.2 Kündigung

Rz. 38 Im Sozialplan kann vereinbart werden, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist. Ob auch ohne Vereinbarungen eine ordentliche Kündigung möglich ist, ist in der Literatur umstritten. Das BAG lehnt in diesen Fällen ein Kündigungsrecht grundsätzlich ab. Anderes gilt nur, soweit der Sozialplan Dauerregelungen enthält.[1] Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn sich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.9 Tarifsozialplan

Rz. 46 Nach der Idee des Betriebsverfassungsgesetzes soll der Betriebsrat bei Betriebsänderungen in einzelnen Betrieben – auch in mehreren Betrieben eines Unternehmens (dann evtl. der Gesamtbetriebsrat) – einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan abschließen. Daneben kann aber auch eine zuständige Gewerkschaft vom Arbeitgeber den Abschluss eines sogenannten T...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Übersicht über das Verfahren

Rz. 2 Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, so kann er die ersten Planungsschritte zunächst intern vollziehen. Vor der definitiven Festlegung und der Umsetzung der Maßnahme hat er jedoch nach § 111 BetrVG den Betriebsrat umfassend über das Vorhaben zu informieren. Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor (weiter dazu Rz. 136). Insbesondere muss der Arbeitgeb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Schriftform

Rz. 7 Die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Interessenausgleich ist schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten zu unterschreiben. Erforderlich ist die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB, also die eigenhändige Unterzeichnung des Interessenausgleichs durch den Betriebsratsvorsitzenden und den Unternehmer oder eine von diesem bevollm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.1 Namenslisten

Rz. 11 Nach der seit dem 1.1.2004 geltenden Fassung des § 1 Abs. 5 KSchG können in einen Interessenausgleich Namenslisten über zu kündigende Mitarbeiter aufgenommen werden. Die Namensliste begründet die gesetzliche Vermutung, dass die nachfolgende Kündigung durch dringende betriebliche Gründe gerechtfertigt war. Diese Bestimmung hat mit im Wesentlichen gleichen Wortlaut bere...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Begriff

Rz. 4 Wenn Arbeitnehmer durch geplante Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG wesentliche Nachteile erleiden können, muss der Arbeitgeber nach § 112 BetrVG versuchen, mit dem Betriebsrat zu einem Interessenausgleich zu gelangen. Der Betriebsrat kann indes einen Interessenausgleich – anders als regelmäßig einen Sozialplan – nicht erzwingen, sondern er kann von Arbeitgeb...mehr

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Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei Altenteilsverträgen

Leitsatz 1. Es muss dem Abzug von Versorgungsleistungen nicht entgegenstehen, wenn eine vertraglich vereinbarte Erhöhung des bar zu zahlenden Teils der Altenteilsleistungen, die zum 65. Lebensjahr des Berechtigten vorgenommen werden soll, unterbleibt, weil sie schlicht vergessen wurde. Bei Versorgungsverträgen, deren Abänderbarkeit bereits aus der Rechtsnatur des Vertrags fo...mehr

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf

Leitsatz 1. Versorgungsleistungen können – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung du...mehr

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Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Leitsatz Die Steuerbefreiung für ein Familienheim kann nur für ein einziges Objekt in Betracht kommen. Auch besteht für den Erben ebenso wenig ein Recht zwischen mehreren ererbten Immobilien, die vom Erblasser/von der Erblasserin nacheinander zeitweise selbst genutzt und aufgrund zwingender Gründe jeweils wieder verlassen worden waren, auszuwählen. Sachverhalt Streitig ist, ob...mehr

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Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen): der Strom-Direktverbrauch ist keine (Rück)-Lieferung des Betreibers des Stromnetzes an den KWK-Anlagenbetreiber

Leitsatz Infolge der fehlenden Einspeisung des Stroms in das allgemeine Stromnetz wird der dezentral verbrauchte Strom nicht vom KWK-Anlagenbetreiber auf den Betreiber des Stromnetzes übertragen. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich beim dezentralen Stromverbrauch nicht um eine Lieferung der KWK-Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber als erster Teil de...mehr

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und dauernden Lasten bei teilweisem Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs

Leitsatz 1. Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind. 2. Eine Abänderbarkeit der Leistungen kann trotz eines teilweisen Ausschlusses der Übernahme des pflegebedingten Mehrbedarfs gegeben sein. Es reicht aus, wenn sich der Vermögensübernehm...mehr

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Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 2.1 Abschluss der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 3 Der Träger der Eingliederungshilfe kann mit dem Leistungsberechtigten eine Zielvereinbarung abschließen. Diese Handlungsalternative steht mithin im Ermessen des Trägers. Auch für den Leistungsberechtigten ist der Abschluss der Vereinbarung freiwillig. Der Träger der Eingliederungshilfe kann stattdessen auch die Leistungen gemäß § 120 durch Verwaltungsakt festsetzen. Di...mehr

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Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Zielvereinbarung wurde nach dem bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 BudgetV bei Gewährung eines persönlichen Budgets zwischen dem Leistungsberechtigten und dem zuständigen Leistungsträger geschlossen. Ab 1.1.2018 sieht § 29 Abs. 4 SGB IX ein solches Vorgehen bei Gewährung eines persönlichen Budgets vor. Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht § 15...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 2.1 Rechtsnatur des Gesamtplans

Rz. 3 Der Gesamtplan ist weder als Verwaltungsakt noch als öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren. Er stellt vielmehr ein Verwaltungsinternum dar. Allerdings dürfte ein einklagbarer Anspruch auf verfahrensfehlerfreie Aufstellung des Gesamtplans und auf Beteiligung am Verfahren bestehen, nicht aber auf Einbeziehung weiterer Leistungen in den Plan (vgl. BVerfG, Beschl...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.2 Verweis auf Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 enthält Regelungen zur Leistungserbringung (Satz 1) sowie zur Leistungsvergütung unter Verweis auf entsprechende Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 2). Nach Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Regelungen, die für die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Vierten Kapitel des Fünften Buches gelten, ...mehr

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Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 2.3 Anpassung der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 6 Satz 3 enthält eine spezielle Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung an geänderte Verhältnisse. Auf veränderte Teilhabeziele aufgrund veränderter Bedarfe und Wünsche muss flexibel reagiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Träger der Eingliederungshilfe die Vereinbarung anzupassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vereinbarungsziele nicht oder nich...mehr

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Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 2.2 Inhalt der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 4 Die Zielvereinbarung muss nach Satz 4 die in § 117 Abs. 1 Nr. 3 normierten Kriterien beachten. Sie muss also transparent, trägerübergreifend, interdisziplinär, konsensorientiert, individuell, lebensweltbezogen, sozialraumorientiert und zielorientiert sein. Die Vereinbarung wird gemäß Satz 2 grundsätzlich für die Dauer des Bewilligungszeitraums der Leistungen abgeschlos...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.3 Geltung von Verpflichtungen der Leistungserbringer (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt in Satz 1, dass die sich aus den §§ 294, 294a, 295 und 300 bis 302 SGB V für die Leistungserbringer ergebenden Verpflichtungen auch für die Abrechnung der Leistungen mit dem Träger der Eingliederungshilfe maßgebend sind. Das sind die allgemeinen Regelungen zu Pflichten der Leistungserbringer (§ 294), die Regelung über die Mitteilung von Krankheitsursache...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.3 Erbringung von Leistungen als pauschale Geldleistung (Abs. 3)

Rz. 5 In Abs. 3 ist eine Regelung zur Ausführung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von pauschalen Geldleistungen getroffen worden. Hierbei geht es um die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, beschränkt jedoch auf die Leistungen, bei denen es ausdrücklich vorgesehen ist. In § 116 Abs. 1 sind die Leistungen zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewält...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2 Angemessenheitsprüfung (Abs. 2)

Rz. 5 Nach Satz 1 ist angemessenen Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistungen richten, zu entsprechen. Das Kriterium der Angemessenheit ist nicht auf Kostengesichtspunkte beschränkt, sondern umfasst auch die Qualität der Leistungen und deren Erfolgswahrscheinlichkeit im Hinblick auf die im Gesamtplan festgehaltenen Teilhabeziele. Das Erfor...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.3 Spaltungsbericht

Die Vertretungsorgane müssen jedem der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstatten, in dem die Spaltung, der Vertrag oder sein Entwurf im Einzelnen und bei der Aufspaltung und Abspaltung insbesondere das Umtauschverhältnis der Anteile oder die Angaben über die Mitgliedschaften bei den übernehmenden Rechtsträgern, der Maßstab f...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 5 Umwandlungsarten

Das Umwandlungsgesetz enthält in § 1 Abs. 1 UmwG eine Aufzählung von vier möglichen Umwandlungsarten. Es sind dies: Sowohl die Verschmelzung als auch die Spaltung können gem. § 2 UmwG bzw. § 123 Abs. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung erfolgen: zur Aufnahme oder zur Neugründung. Das Umwandlungsgesetz ist systematisch für die wichtigsten Rechtsformen wie folgt aufgebaut:mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.2 Verschmelzungsvertrag

Zur Durchführung einer Verschmelzung muss zwischen den beteiligten Gesellschaften ein Verschmelzungsvertrag geschlossen werden.[1] Zu diesem Zweck müssen in der Vorbereitungsphase der Verschmelzung die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger einen schriftlichen Entwurf des Vertrags erstellen.[2] Der Mindestinhalt des Verschmelzungsvertrags ergibt s...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.2 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Die Grundlage für eine Spaltung bildet nach § 126 UmwG der sog. Spaltungs- und Übernahmevertrag, der zwischen der zu spaltenden (übertragenden) Gesellschaft und den übernehmenden Gesellschaften zu schließen und nach § 125 UmwG i. V. m. § 6 UmwG notariell zu beurkunden ist. Dieser Spaltungs- und Übernahmevertrag ist von den Vertretungsorganen der beteiligten Rechtsträger abzu...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 7.2 Vorbereitungsphase

Vorbereitung notwendiger Beschlüsse In der Vorbereitungsphase werden die Beschlüsse der Anteilsinhaber der an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträger vorbereitet, d. h. es wird die rechtsgeschäftliche Grundlage der Umwandlung erstellt. Bei den mit Vermögensübertragungen verbundenen Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung) ist von den Vertretungsorganen de...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.5.1 Einbringung mit Zuzahlung zu Buchwerten

Werden bei der Einbringung in eine Personengesellschaft nicht die gemeinen Werte angesetzt, ist es bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters regelmäßig erforderlich, zum Wertausgleich eine Zuzahlung (Ausgleichszahlung) zu vereinbaren. Fließt diese Zuzahlung in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft, ist § 24 UmwStG uneingeschränkt anwendbar. Praxis-Be...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.1 Einbringung aus dem Privatvermögen

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem steuerlichen Privatvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft eingebracht, liegt nach der Rechtsprechung des BFH ein tauschähnlicher Vorgang vor.[1] Bei der übernehmenden Personengesellschaft wird dann ein Anschaffungsgeschäft angenommen, während beim Einbringenden grundsät...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.5 Missbrauchsregelung nach § 18 Abs. 3 UmwStG

Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG sieht eine Missbrauchsregelung vor, wonach ein Gewinn aus der Veräußerung/Aufgabe des Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils an dem Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt.[1] Nach Rdnr. 18.06 UmwSt-Erlass 2011 erfasst § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG au...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Erwerb einer Mitunternehmerstellung

Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende im Zuge der Einbringung Mitunternehmer der aufnehmenden Personengesellschaft werden, um das Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG in Anspruch nehmen zu können. Die erforderliche Einräumung einer Mitunternehmernehmerstellung liegt nach Rdnr. 24.07 UmwSt-Erlass[1] vor, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbring...mehr

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Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz Die Erledigung eines Basisrentenvertrages durch einen gerichtlichen Vergleich kann ein rückwirkendes Ereignis darstellen. Sachverhalt Die Klägerin schloss im Jahr 2010 einen sogenannten Rürup-Rentenvertrag ab. In den Jahren 2010 bis 2016 machte sie die an die Versicherung gezahlten Beiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben geltend. Im Jahr 2017 schloss die Kl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausgleichszahlung für Aufhebungsvertrag unterliegt der Durchschnittsatzbesteuerung

Leitsatz Erhält ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb eine Entschädigung für die vorzeitige Aufhebung einer Abnahmeverpflichtung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, unterliegt diese der Durchschnittsatzbesteuerung im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GbR und führt einen landwirtschaftlichen Gemüseanbaubetrieb. Zwischen ihr und e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 3.1 Vereinbarung zur Entgeltumwandlung

Über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings sollten der Arbeitgeber und der Beschäftigte zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine individuelle Vereinbarung abschließen. Auch wenn keine Formvorschrift besteht, ist aus Nachweis- und Beweisgründen der Abschluss in Schriftform (§ 126 BGB), jedoch mindestens in Textform (§ 126b BGB) dringend zu empfehlen. Die Vereinbarung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 3 Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings

Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und bis zu 4 unterschiedliche Verträge bzw. Vertragsbestandteile zu unterscheiden, nämlich Ein eventueller Rahmenleasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber, der Einzelleasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer), die Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5 Vertragsgestaltung

Das Fahrradleasing beinhaltet zwei vertragliche Beziehungen. Einerseits der Leasingvertrag (Rahmenleasing- und Einzelleasingvertrag) zwischen dem Leasinggeber bzw. Vermittler/Dienstleister und dem Arbeitgeber, andererseits der Entgeltverzichts- bzw. -umwandlungsvertrag und die Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und den Beschäftigten. Wegen des Sachzusammenhangs zw...mehr