Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 163 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeite...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 158 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 38 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt dabei weder ...mehr

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FoVo 04/2020, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hebt auf und verweist zurück Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach § 567 Abs. 1, § 793 ZPO, § 36 Abs. 4 S. 1 InsO die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO) und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erbbauzins (Abs. 5)

Rz. 130 [Autor/Stand] § 92 Abs. 5 BewG bestimmt ebenso wie der frühere § 46 Abs. 4 BewDV, dass das Recht auf den Erbbauzins nicht als Bestandteil des Grundstücks und dementsprechend die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht als Last bei der Bewertung des Erbbaurechts zu berücksichtigen sind. Durch diese Regelung wird erreicht, dass der Anspruch auf Zahlung des Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

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Kostenstellenrechnung / 5 Wie sieht die tägliche Praxis aus?

Die Kostenstellenrechnung hat Auswirkungen auf die tägliche Arbeit des Kostenrechners. Auch die Kostenstellenleiter werden immer wieder mit den Anforderungen und Ergebnissen der Kostenstellenrechnung konfrontiert. Besonders auf die notwendigen zusätzlichen Erfassungen bei der Verbuchung der Eingangsrechnungen muss geachtet werden. Die Buchung der Eingangsrechnungen In Unterneh...mehr

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AGS 04/2020, Keine Beiordnu... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist unbegründet. Zu Recht hat das ArbG eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H abgelehnt und den Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen. 1) … 2) Zu Recht hat das ArbG aber auch eine Beiordnung von Rechtsanwalt H mit der Begründung abgelehnt, dass eine beschränkte Beiordnung nicht zulässig sei. Denn nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anwendung des Sachwertverfahrens auf Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke ohne Miete

Rz. 16 [Autor/Stand] Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke, für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete nach § 79 Abs. 2 BewG geschätzt werden kann, sind nach dem Sachwertverfahren zu bewerten (vgl. § 76 Abs. 3 Nr. 2 BewG). Die Zuordnung zur Grundstücksart "Mietwohngrundstück", "Geschäftsgrundstück" und "gemischtgen...mehr

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AGS 04/2020, Keine Beiordnu... / 1 Aus den Gründen

Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin erhobene sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung seiner Beiordnung ist gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. §§ 11a Abs. 1, 78 S. 1 ArbGG statthaft (vgl. dazu Feuerich/Weyland/Schwärzer, BRAO, 9. Aufl., 2016, § 48 Rn 23). In der Sache ist die sofortige Beschwerde indes nicht begründet. Eine Aufhebung der mit Beschluss de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Aufteilung des Gesamtwerts mit angemessener Entschädigung des Erbbauberechtigten für das Gebäude (Abs. 3 Sätze 1 u. 2)

Rz. 50 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Feststellungszeitpunkt weniger als 50 Jahre, ist der Gesamtwert entsprechend der restlichen Dauer des Erbbaurechts nach Maßgabe des § 92 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BewG auf den Erbbauberechtigten und den Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteten) aufzuteilen. Hierbei entfallen a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Betriebswohnung (Abs. 8)

Rz. 245 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 8 BewG handelt es sich bei Betriebswohnungen um Wohnungen, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind, aber nicht zum Wohnteil rechnen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dessen Arbeitnehmern und deren Familienangehörig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Teilweise Entschädigung

Rz. 76 [Autor/Stand] Beträgt die Entschädigung für das Gebäude, die der Eigentümer des belasteten Grundstücks beim Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf nach den getroffenen Vereinbarungen der Beteiligten zu zahlen hat, nur einen Bruchteil des Gebäudewertes, ist der Teil des Gebäudewertes (auch der vorhandenen Außenanlagen), der dem Grundstückseigentümer entschädigungs...mehr

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FoVo 04/2020, Erfolgreiche ... / II. Die Lösung

Der Pfändungsgegenstand bei der Kontopfändung Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst nach § 833a ZPO das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage. Hinzu kommen die Ansprüche, die nach dem vorgegebenen Formular nach der Zwangsvollstreck...mehr

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FoVo 04/2020, Einstweilige ... / 3 Der Praxistipp

Not ist schnell in der Praxis angekommen Die Entscheidung zeigt, in welcher Not viele Schuldner sind, wenn schon ihr bisheriges Nettoeinkommen kaum ausgereicht hat, um den regelmäßigen finanziellen Ansprüchen zu genügen, geschweige denn außerordentlichen finanziellen Anforderungen gerecht zu werden. Der Bezug von Kurzarbeitergeld reduziert das Arbeitseinkommen in Abhängigkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragswertverfahren

Rz. 122 [Autor/Stand] Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken nach dem Ertragswertverfahren ergibt sich der Abschlag weiterhin aus der bei § 82 BewG Rz. 8 abgedruckten Tabelle und der Ergänzungstabelle in vorstehender Rz. 120. Die Höhe des Abschlags bemisst sich jedoch – abweichend von Abschn. 7 Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Fortschreibungs-Richtlinien v. 2.12.1970 – stets na...mehr

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Management-by-Konzepte / 4 Welches Konzept bietet die besten Bedingungen für Controlling?

Da Controlling als kybernetisches Konzept auf Zielen basiert, ist das Führen nach dem MbO-Konzept nahe liegend; dennoch sollte für die erfolgreiche Unternehmenssteuerung ein weiterer Schritt gegangen werden: Ziele sind im Sinne des MbR-Konzepts als Resultate/Ergebnisse zu definieren, sollten also sowohl qualitativ als auch quantitativ bestimmbar sein. Konkret vereinbarte, in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Grundvermögen

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens besteht aus dem Grund und Boden, und zwar aus dem Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist – unbebautes Grundstück –, oder aus dem Grund und Boden einschließlich der Bestandteile und des Zubehörs, wenn er bebaut ist – bebautes Grundstück. Rz. 102 [Autor/Stand] Auch beim Grundvermögen können wie beim ...mehr

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Personalkosten / 6 Wie geht man bei der Personaleinsatz- und Personalkostenplanung vor?

Der Personaleinsatzplanung und -kostenplanung kommt in den meisten Betrieben eine zentrale Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Personalkosten in vielen Fällen den größten Kostenblock darstellen; aufgrund ihres überwiegend fixen Charakters lassen sie sich kurzfristig gar nicht oder nur gering beeinflussen. Um so wichtiger ist es, dass in einer laufenden Abrechnungsperiode mögli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufteilungsmaßstab

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Aufteilungsmaßstab ist dem jeweiligen Steuergesetz zu entnehmen. Liegt eine entsprechende Regelung nicht vor, gelten die vertraglichen Vereinbarungen der Beteiligten, ansonsten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz. 26 [Autor/Stand] Bei einer Erbengemeinschaft richtet sich die Aufteilung regelmäßig nach den Erbquoten. Denn wer als Erbe in welch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1.2 Kein Interessenausgleich i. S. d. § 125 Abs. 1

Rn 18 Soweit der Insolvenzverwalter eine interessenausgleichspflichtige Betriebsänderung beabsichtigt, ist weitere Zulässigkeitsvoraussetzung, dass innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 126 Abs. 1 Satz 1 kein Interessenausgleich i. S. d. § 125 Abs. 1 zustande gekommen ist.[51] Die gemäß §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB zu berechnende Drei-Wochen-Frist wird durch den Verhandlung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 16 [Autor/Stand] Der nach den Vorschriften der §§ 78 bis 81 BewG errechnete Grundstückswert kann gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 BewG ermäßigt werden, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die sich weder in der Jahresrohmiete noch in der Höhe des Vervielfältigers ausgewirkt haben. Insgesamt dürfen im Rahmen des § 82 BewG nur solche besonderen Umstände berücksichtigt werden, di...mehr

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zfs 04/2020, Streitwert ein... / 3 Anmerkung:

Grundsätze der Streitwertbemessung Das OLG Dresden hat zunächst zutreffend darauf hingewiesen, dass sich der Streitwert einer Deckungsschutzklage gegen die RSV gem. § 3 ZPO i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG regelmäßig nach den voraussichtlichen Kosten richtet, die durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehen...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Das notarielle Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis Ulf Schönenberg-Wessel C.H.Beck, 2020, Buch. XXIV, 406 S., 99 EUR ISBN 978-3-406-73987-3 Als Neuerscheinung ist das in der Überschrift bezeichnete Werk beim Verlag C.H. Beck veröffentlicht worden. Bereits das Vorwort des Verfassers, Notars und Rechtsanwalts Ulf Schönenberg-Wessel, würde sich uneingeschränkt eignen, um als eigene Rezension für d...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Grundlose Verweigerung der Datenübertragung auf den Nachberater

Die verspätete Rückgabe von Mandantenunterlagen und Datenbeständen nach Mandatsbeendigung kann für den säumigen Steuerberater unangenehme (insbesondere negative finanzielle) Folgen haben. Diese Erfahrung musste jüngst eine Steuerberaterin (Beklagte) nach einer Auseinandersetzung mit einer Mandantin (Klägerin) vor dem Landgericht Bochum machen. Die Mandantin betrieb ein Handw...mehr

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Vorwort zur ersten Auflage

Als überzeugte Europäer trauten wir unseren Augen und Ohren kaum, als im Juni 2016 die an dem von Premierminister Cameron einberufenen Referendum teilnehmende Bevölkerung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der EU votierte. Damit wollte erstmals ein EU-Mitgliedstaat die Gemeinschaft wieder verlassen, ein nie zuv...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Angemessene Vergütung eines Praxisvertreters

Frage: Das Berufsrecht schreibt in § 69 Abs. 1 StBerG vor, dass Steuerberater zwingend einen allgemeinen Praxisvertreter bestellen müssen, wenn sie länger als einen Monat daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben. Die Vertreterbestellung erfolgt dabei privatrechtlich aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen dem vertretenen Steuerberater und dem Vertreter, der seinersei...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.5 Verbindlichkeit von Verträgen und Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 15 Die Satzung muss bestimmen, dass vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen abzuschließende Verträge und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und des MD Bund für die Landesverbände und Mitgliedskassen verbindlich sind: § 92 - Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 283 - Richtlinien über die Tätigkeit der Medizinischen Dienste. Rz. 16 Die Vorschrift ...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 3 Literatur

Rz. 17 Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Schlaeger, Wer bestimmt den Sitz eines Sozialversicherungsträgers?, SGb 2009 S. 19. Schnapp (Hrsg.), Probleme der Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht, Tagungsband zum 6. Fachkolloquium des Instituts für Sozialrecht, Bochumer Schrifte...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Verpflichtung der Verwaltungsräte der Landesverbände, eine Satzung zu beschließen. Neben der Auflistung eines gesetzlich geforderten Mindestinhalts wird weiterhin in Abs. 2 die Verbindlichkeit von Verträgen und Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes für die Landesverbände und ihre Mitgliedskassen festgelegt. Inhaltlicher Regelungsbedar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5.2.2 Rückdeckungsversicherung für Leistungsanwärter

Rz. 87 Bei Rückdeckungsversicherungen für Leistungsanwärter ist ein Abzug von Zuwendungen in Höhe des Beitrags nur zulässig, wenn der Leistungsanwärter die Voraussetzungen des Buchst. b S. 2 und 5 erfüllt, die Versicherung bis zum voraussichtlichen Eintritt der Altersversorgung läuft, mindestens jedoch bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs des Leistungsanwärters und während di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.7 Betriebliche Veranlassung der Zuwendung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 23 Zuwendungen an Unterstützungskassen dürfen u. a. nur insoweit beim Trägerunternehmen als Betriebsausgaben abgezogen werden, als die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären (§ 4d Abs. 1 S. 1 EStG). Diese den Regelungen in § 4c Abs. 2 EStG (§ 4c EStG Rz. 23) und § 4e Abs. 2 EStG (§ 4e EStG...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / A. Unterschiedliche ARB

Rz. 1 Rechtsschutzverträgen liegen jeweils allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) zugrunde. Bis zur Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Jahre 1995 waren die Rechtsschutzbedingungen für alle Versicherer gleich, jetzt sind sie in der Gestaltung ihrer ARB jedoch frei. Rz. 2 Zwischenzeitlich hat fast jede Gesellschaft ihre eigenen ARB. Es kommt hinz...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / IV. Prüfung der Erfolgsaussichten bei Rechtsbeschwerde oder Revision

Rz. 11 Im Gegensatz zu den jüngeren ARB geben die für manche Verträge immer noch geltenden ARB 1975 Deckungsschutz für Revision und Rechtsbeschwerde nur, wenn der Beschwerdeführer die Erfolgsaussicht seines Rechtsmittels nachweist. Wie schwierig das ist, mag den Ausführungen zur Zulassungsrechtsbeschwerde entnommen werden (siehe § 34 Rdn 13 ff.). Rz. 12 Eine solche Prüfung de...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / I. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

Rz. 8 Bis zur Verabschiedung des nachfolgend behandelten Geldsanktionengesetzes fehlte es - außer für Österreich (BGBl II 1990, S. 526) und die Niederlande (BGBl II 1997, S. 1351) im nationalen Recht an einem einheitlichen Instrument für eine effektive Vollstreckung von ausländischen Geldbußen und Geldstrafen in Deutschland, zumal das von den EU-Staaten geschlossene Schengen...mehr

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§ 24 Weitere in der Praxis ... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 64 Die EWG-Verordnung Nr. 3821/85 des Rates regelt in technischer Hinsicht die Bauart, den Einbau und die Prüfung sowie die Benutzung der Kontrollgeräte. Soweit weder diese Verordnung noch die Fahrpersonalverordnung eine Ausrüstungspflicht bestimmt haben, ist im nationalen Recht noch § 57a StVZO zu beachten. Mit der EG-Verordnung Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments u...mehr

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§ 20 Geschwindigkeitsübersc... / 1. Radarwarngeräte

Rz. 7 Mit der Einführung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist das Fernmeldegesetz mit seinen damaligen Strafvorschriften (§ 15 FAG; BGH NJW 1981, 831) weggefallen. Seitdem ist der Betrieb eines Radarwarngerätes nicht mehr strafbar, auch nicht nach § 95 TKG, wie das LG Berlin (DAR 1997, 501) oder das LG Cottbus (DAR 1999, 466) zu Unrecht meinen, denn der Betrieb eines Rad...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / 2. Verkehrsstraftaten

Rz. 16 Ein Versicherungsnehmer, dem die Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift zur Last gelegt wird (z.B. vorsätzliche Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht), hat so lange Deckungsschutz, wie er nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt ist (§§ 4, 3 lit. b ARB 1975 oder § 2 lit. i ARB 2002) und ihm nicht ein Verbrechen (§ 315b StGB!) zur Last gelegt wird. ...mehr

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§ 2 Vollmacht / A. Zustandekommen, Form und Umfang

Rz. 1 Das Verteidigungsverhältnis wird durch einen zivilrechtlichen Vertrag begründet. Eine Vollmachtsurkunde als schriftlicher Nachweis für diese Beauftragung ist nicht vorgeschrieben (BayObLG VRS 61, 39; OLG Karlsruhe AnwBl 1982, 167; LG Ellwangen NStZ 2003, 331; OLG Bamberg zfs 2007, 232). Meldet sich ein Rechtsanwalt als Verteidiger, spricht eine Vermutung für seine Bevo...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / 2. Zum Verfahren

Rz. 17 Zuständige Bewilligungsbehörde für die ausländischen Vollstreckungsanträge ist das Bundesamt der Justiz, das grundsätzlich die Vollstreckung bewilligen muss, wenn nicht ausnahmsweise ein Ablehnungsgrund entgegensteht. Das IRG unterscheidet dabei zwischen von Amts wegen zu beachtenden Zulässigkeitsvoraussetzungen und den dem behördlichen Ermessen unterliegenden Bewilli...mehr

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / C. Gültigkeit der in einem EU-(EWR-)Staat erworbenen Fahrerlaubnis

Rz. 14 Rechtsgrundlage ist die 2. EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 (ABl I 237/1 v. 24.8.1991), in der durch die Verordnung Nr. 1882/2003 geänderten Fassung und die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG v. 20.12.2006. Beide Richtlinien schreiben als grundlegendes Prinzip die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen vor. In der dritte...mehr

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§ 46 Allgemeines zu §§ 229 ... / III. Besonderes öffentliches Interesse

Rz. 28 Die Staatsanwaltschaft kann allerdings in jedem Verfahrensstadium das besondere öffentliche Interesse bejahen. Dies gilt selbst für die Berufungsinstanz und sogar dann, wenn sie das besondere öffentliche Interesse vorher verneint hatte (OLG Hamburg NStZ 1986, 81; a.A. wohl BGHSt 19, 377). Das ist zwar grundsätzlich zulässig, in solchen Fällen sollte der Verteidiger ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.3 Mitwirkung des Veräußerers

Rz. 31 Die für die Fortführung des Unternehmens bzw. Teilbetriebs wesentlichen Grundlagen müssen vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen. Soweit dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ohne ein Tätigwerden von Dritten möglich ist, ist für die Haftung die Mitwirkung des Veräußerers zur Verschaffung der Position für den Erwerber insoweit erforderlich.[1] Versch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.2 Begründung der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 9 Der finanzbehördliche Duldungsanspruch kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben. Denkbar und rechtlich zulässig ist eine Unterwerfung unter die Vollstreckung durch Übernahme einer vertraglichen Duldungspflicht [1], etwa durch Gestellung eines dinglichen Sicherungsrechts, wie z. B. einer Sicherungshypothek. Durch einen derartigen Vertrag erlangt die Finanzbehö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit § 117d AO wurde erstmals eine Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung pseudonymisierter und anonymisierter Daten, die durch die internationale Amts- und Rechtshilfe gesammelt worden sind, geschaffen. Sie trat mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften am 18.12.2019 in Kraft.[1] Mit der Ne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortführung erforderlich sind. Behält der Veräußerer einzelne, für da...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 § 75 AO gibt einen eigenen steuerrechtlichen Haftungstatbestand, sodass privatrechtliche Vereinbarungen hierauf keinen Einfluss haben, insbesondere auch kein Haftungsausschluss durch Parteivereinbarung möglich ist. Die Haftung des Erwerbers steht neben der Schuld des Veräußerers. Es ist eine persönliche, keine dingliche Haftung, die jedoch ihrem Gegenstand nach auf den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.3 Rechtscharakter der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 3 Der Rechtscharakter der Duldungspflicht wird deutlich am Inhalt der aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierenden Pflichten. Dies sind außer der Duldungspflicht die Schuld und die Haftung. Der Rechtscharakter der Duldungspflicht muss sich also aus der inhaltlichen Gegenüberstellung mit den beiden anderen Pflichtverhältnissen ergeben. Schuld ist die Verpflichtung zur Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.1 Arbeitnehmer

Rz. 45 Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV als Zukunftssicherungsleistungen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn, der ihm im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge an den Versicherer zufließt[1] und damit grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, jedoch nach Maßgabe von § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei ist (§ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.3 Lebensversicherung: Begriff und Abgrenzung

Rz. 21 Gegenstand der Direktversicherung muss eine Lebensversicherung sein, deren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, also der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung (§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG; Vor § 4b EStG Rz. 3, 28), dienen. Rz. 22 Der Begriff der Lebensversicherung ist gesetzlich nicht bestimmt. Eine Lebensversicherung hat den Zweck, Vorsorge für d...mehr