Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Wenn die Wirkung der Dauertestamentsvollstreckung entfällt

Rz. 215 Das Behinderten/Bedürftigentestament funktioniert nur, wenn die Dauertestamentsvollstreckung während des Leistungsbezuges uneingeschränkt besteht. Wenn nachfolgend vom Behindertentestament die Rede ist, gilt das auch für das Bedürftigentestament während des Sozialleistungsbezuges, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt ist (vgl. dazu ausführlich § 3 Rdn 279 ff....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. "Maßnahme"

Rn. 43 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Ebenso wie der Begriff des Rechtsgeschäfts wird der Begriff der Maßnahme im AktG nicht definiert oder erläutert. Rn. 44 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach Ziel und Zweck der in den §§ 311f. AktG getroffenen Regelungen wird man den Begriff der Maßnahme jedoch dahin zu interpretieren haben (vgl. Kropff (1965), S. 411, mit Bezugnahme auf die maßgebli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Fiktion einer Veräußerung (§ 2 Abs 5 S 3 und 4 UmwStG)

Rz. 141 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der S 3 des § 2 Abs 5 UmwStG enthält der Veräußerung iSd § 2 Abs 5 S 1 und 2 UmwStG gleichgestellte Vorgänge. Demnach sind als fiktive Veräußerung die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung, Entnahme sowie die verdeckte Einlage in eine Kap-Ges anzusehen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Rechtsfolge des § 2 Abs 5 S 1 oder 2 UmwStG n...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / V. Die Interessenkollision

Rz. 234 Das Auftreten von Vorerben, Nacherben, Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Vertreter im Behindertentestament birgt abstrakt die Gefahr von Interessenkollisionen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Erläuterung der Vor- und Nachteile

Rn. 71 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG sind bei berichtspflichtigen Maßnahmen deren Vor- und Nachteile für die Gesellschaft anzugeben. Für Vorteile i. S. d. Vorschrift ist davon auszugehen, dass sie als Ausgleich geeignet sein müssen (vgl. zu dieser Frage Beck Bil-Komm. (2020), § 289 HGB, Rn. 417; bezüglich der Maßstäbe zur Feststellung und Bewertung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellung des Abschlussentwurfs als maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die überwiegende Ansicht stellt – freilich mit unterschiedlichen Nuancierungen – auf die Herstellung des Abschlussentwurfs ab (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3; AktG-GroßKomm. (1973), § 261, Rn. 4; KK-AktG (2017), § 261, Rn. 9; MünchKomm. AktG (2021), § 261, Rn. 5). Nach der Herstellung des Abschlussentwurfs kommt eine Berücksichtigung der a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Die Größe des Nachlasses

Rz. 20 In seiner 2. Entscheidung zum Behindertentestament betonte der BGH, dass durch das Behindertentestament eine objektive Besserstellung des Kindes mit Behinderung erreicht werde, weil der Nachlass nicht so groß gewesen sei, dass dessen Versorgung lebenslang sichergestellt gewesen sei.[49] Ob die Größe eines Nachlasses ein Kriterium für die Sittenwidrigkeit eines Behinde...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (3) Wenn nichts bleibt – ist Ausschlagung nach § 2306 BGB eine Option/Obliegenheit?

Rz. 298 In der von Schmidl geschilderten Situation, bei der die Kosten der Erhaltung des Nachlasses die Erträge aufzehren, kommt dem Vorerben erkennbar auf lange Sicht oder auch nie etwas aus dem Nachlass zugute. Ein Nachlass kann auch – je nach Zusammensetzung in zinslosen Zeiten – keinen Ertrag haben. Dann kann die Nachlasssubstanz nicht einmal erhalten werden, vielweniger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Personalüberlassung für steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr 4 AO)

Tz. 101 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Personalüberlassung darf – ebenso wie die Raumüberlassung (Nr 5 der Vorschrift) – von der Kö nur als Nebenzweck verfolgt werden. Dabei handelt es sich um folgende Konstellation: Im Einzelnen gilt folgendes: Erforderlich ist außerdem, dass die Arbeitskräfte für st-begünstigte Zwecke überlassen werden. Zulässig ist die Überlassung gem dem Wo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Begriff der Unmittelbarkeit (§ 57 Abs 1 S 1 AO)

Tz. 84 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Unmittelbarkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn die st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke von der Kö selbst oder durch Hilfspers ("verlängerter Arm") verwirklicht werden, deren Wirken aufgr rechtlicher oder tats Beziehungen wie eigenes Wirken der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Der Härtefalltatbestand des § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII

Rz. 126 In begründeten Einzelfällen kann nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ein anderer als in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden. Die Einkommensvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII kennen – anders als § 90 Abs. 3 SGB XII zum Vermögen – keinen allgemein formulierten Härtefalltatbestand. Das BSG hat in der Vergangenheit § 82 Abs. 3 S. 3 SGB X...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wirksamkeitsbremse für Testamente bei bedürftigen Ehegatten

Rz. 271 Die Gestaltung einer nicht befreiten Vorerbschaft/Nacherbschaft entzieht dem Vorerben die Substanz des Nachlasses. Diese steht dem Nacherben zu. Mit einer gestaffelten Nacherbschaft kann man so versuchen, die Nachlasssubstanz an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Rz. 272 Fallbeispiel 29: Der pflegebedürftige Ehegatte/Lebenspartner – ein Fall für die Vorerb...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Die Entwicklung des Behindertentestaments

Rz. 8 Die ersten Entscheidungen zum Behindertentestament basieren auf letztwilligen Verfügungen zugunsten von "Kindern" mit Behinderung im Sinne von in der Regel volljährigen Abkömmlingen, nicht zugunsten von sonstigen Verwandten oder Nichtverwandten mit Behinderung. Das Behindertentestament zugunsten von "Kindern" mit Behinderung in der Ursprungsversion der Erbschaftslösung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Bewertungswahlrechte

Rn. 17 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Abgesehen von den vorstehend erläuterten Korrekturen aufgrund veränderter Verhältnisse des § 261 Abs. 1 Satz 2 AktG verlangt § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG den Ansatz mit den von den Sonderprüfern festgestellten Werten oder Beträgen. Meinungsunterschiede bestehen insoweit zu der Frage, ob durch nachträgliche Änderungen der Bewertungsmethoden ein vo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Mündelgeld (§ 1806 BGB) und Verwaltungsanordnungen – rechtliche Verwertung gehindert?

Rz. 242 § 1803 BGB bestimmt vergleichbar zu §§ 1638, 1639 BGB für die Vermögenssorgeberechtigten, dass das, was der Mündel von Todes wegen erwirbt oder was ihm unter Lebenden von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird, vom Vormund nach den Anordnungen des Erblassers oder des Dritten zu verwalten ist, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwillige Verfügung vo...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / G. Der "Regress" des BAföG

Rz. 157 Auszubildende müssen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dazu beitragen, dass rechtswidrige Zahlungen an sie vermieden werden.[155] Gleichwohl kommt es vor. Sei es, weil außerhalb des Anrechnungszeitraums Mittel zugeflossen sind oder weil von Anfang an Mittel vorhanden waren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Das ist ein Le...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Überleitbare Ansprüche

Rz. 415 Grundsätzlich kann jeder privat- oder öffentlich-rechtliche Anspruch des Hilfebedürftigen oder der Mitglieder der Einsatzgemeinschaft, der kein (gesetzlicher) Unterhaltsanspruch ist, übergeleitet werden; Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen aber nur dann, wenn sie sich in Zahlungsansprüche umgewandelt haben. Zu den überleitungsfähigen Ansprüchen gehören z.B.:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Die Teilauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft

Rz. 253 Zum Teil verlangen die Sozialhilfeträger die Teilauseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Grundsätzlich ist es zwar so, dass § 2042 BGB vom Grundsatz einer Totalauseinandersetzung ausgeht und die Miterben wegen des Vorranges dieses Grundsatzes grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilungsauseinandersetzung haben.[445] Gegen den Willen eines Miterben ist eine Teilausein...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / III. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 6 Kumulativ muss – als Abgrenzung zur reinen Vermögensverwaltung (um eine solche handelt es sich im Rahmen der Vermietung von Immobilien, § 14 S. 3 AO) – ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 S. 1 AO vorliegen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach Auffassung der Finanzverwaltung jedenfalls erst dann "regelmäßig" anzunehmen, wenn das Unternehmen mehr ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer obliegt gemäß Art. 108 Abs. 2 GG grundsätzlich den Landesfinanzbehörden. Die Landesfinanzbehörden können die Verwaltung von Steuern, die allein den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zufließen, auf die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände übertragen (vgl. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). Von dieser Möglichkeit haben alle Länder in ihre...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Erbfallschulden

Rz. 632 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Begriffes "Wert des Nachlasses" ist § 2311 BGB. Es dürfen daher nur diejenigen Schulden, Lasten und Verpflichtungen abgezogen werden, die auch beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bestehen würden. Alle Verpflichtungen, die sich aus testamentarischen Verfügungen des Erblassers ergeben, bleiben unberücksichtigt.[1043] Anzusetzen ...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 2. Konstruktive Vor- und Nacherbschaft

Es wurde bereits aufgezeigt, dass Vor- und Nacherbschaft eintreten kann, wenn der Erblasser einen Erben nur bis zu einem bestimmten Ereignis oder Zeitpunkt oder ab einem solchen, d.h. unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung, eingesetzt hat. Grundsätzlich führt die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft zu meist komplexen Beziehungen zwischen dem Vor- und Nacherben...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XII. Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss einer Einigung

Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG erhielt der Anwalt nach der bisherigen Regelung eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Gleiches galt in den Rechtsmittelverfahren. Hier war strittig, ob die Terminsgebühr auch dann anfallen konnte, wenn die Beteiligten einen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 4. Begrenzung der Anrechnung bei Anrechnung mehrerer Gebühren

Auch kann es vorkommen, dass mehrere Tätigkeitsgebühren anzurechnen sind, wenn die anwaltliche Tätigkeit in einem gemeinsamen Verfahrensabschnitt endet. Typisch für sozialrechtliche Mandate ist vor anwaltlicher Vertretung im Verwaltungs- und/oder Klageverfahren eine anwaltliche Tätigkeit der Beratung (Nr. 2501 VV) oder Vertretung (Nr. 2503 VV) nach dem BerHG. Die dort verdie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 5 Hinweis

Es handelt sich erkennbar um einen Fall zum alten Recht. Er bietet sich aber sehr gut an, auch über das aktuelle Recht nachzudenken und sich an dieser Stelle als Verwaltung über die Grundlagen zu versichern. Die eine Frage ist, welche Rechte und Pflichten die Verwaltung für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hat. Hier gibt es wenigstens ein "3-Stufen-Modell", wel...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 5 Hinweis

Eine Abdichtung, die das gemeinschaftliche Eigentum vor Feuchtigkeit schützt, ist nach § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befindet. Insoweit kann dem LG nur zugestimmt werden. Bei Beurteilung der Zulässigkeit von Sondervergütungen ist zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden, in de...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 5 Hinweis

Im neuen Recht können die Wohnungseigentümer dem Verwalter nach § 27 Abs. 2 WEG Kompetenzen durch Beschluss einräumen. Hier ist nur streitig, ob es auch durch den Verwaltervertrag geht (das ist zweifelhaft; hier sollte man derzeit noch stets auf einen transparenten Beschluss setzen). Im alten Recht war hingegen schon streitig, ob man Kompetenzen überhaupt verlagern kann. Nac...mehr

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Person eines Verwaltungsbei... / 5 Hinweis

Wie von der Kammer ausgeführt, waren an die Eignung eines als Verwaltungsbeirat zu Bestellenden bislang andere Anforderungen zu stellen als an die Eignung der Person des Verwalters. Notwendig, aber ausreichend ist nach noch h. M., dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten "im Wesentlichen" erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund besonders geeignet sind...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer streiten zum einen, in wessen Eigentum Abdichtungsebenen im Fußbodenbereich der Whirlpoolanlagen bzw. Duschbereiche im Bereich des Sondereigentums stehen (Frage 1). Zum anderen wird darüber gestritten, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, dem Verwalter für die organisatorischen/kommunikativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhaltung der Ba...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe die falsche Partei in Anspruch genommen. Denn der Antrag wäre gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten gewesen. Alle Pflichten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums seien nach § 18 Abs. 1 WEG Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Versammlung sei daher von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einzuber...mehr

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Person eines Verwaltungsbei... / 4 Die Entscheidung

Gegenüber A mit Erfolg! Denn die Wahl des A widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. A sei nämlich entgeltlich für den Verwalter tätig und unterhalte ein Büro in dessen Geschäftsräumen. Angesichts der Aufgabe eines Verwaltungsbeirats, den Verwalter zu kontrollieren, schaffe dies einen unauflösbaren Interessenkonflikt (Hinweis auf LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 21.10....mehr

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Vorbereitungsbeschluss: Anf... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG auch so! Die Beklagten würden sich erfolglos auf die Vereinbarung aus dem Jahr 2016 berufen. Denn der Wortlaut der Änderung sei klar und eindeutig ("die nicht zu den in § 5 Abs. 2 GO genannten Bauten gehören"). Der Beschluss widerspreche damit ordnungsmäßiger Verwaltung und sei für ungültig zu erklären. Es handele sich zwar um einen so genannten Vorbereitun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Einstweilige V... / 5 Hinweis

Materiell-rechtlich kann dem AG nur zugestimmt werden. Denn die WEG-Reform hat sämtliche Pflichten, die das alte Recht noch auf die Schultern des Verwalters gelegt hatte, auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlagert. Es ist deshalb beispielsweise Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren, den Wirtschaftsplan zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgliederung eines zum Ver... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Denn die Bestellung der K-GmbH sei nicht als Neubestellung anzusehen. Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft würden nämlich die Amtsstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen. Denn das Verwalteram...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungskompetenz: Verla... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH auch so! Die Wohnungseigentümer hätten eine Beschlusskompetenz gehabt, dem Verwalter durch den Beschluss über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Erhaltungsmaßnahmen und für die Einschaltung von Sonderfachleuten zu übertragen. Die einzige Voraussetzung hierfür sei, dass die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 3 Wann eine Rückstellung für Abbruchkosten zu bilden ist

Für (Außen-)Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden, Anlagen usw. muss sowohl in der Handelsbilanz nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB als auch in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. EStG i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung ausgewiesen werden. Allgemein ist die Voraussetzung hierfür das Bestehen einer Verbindlichkeit dem Grunde nach sowie ihre wirtschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgliederung eines zum Ver... / 5 Hinweis

Nach § 152 Satz 1 UmwG kann das von einem Einzelkaufmann betriebene Unternehmen, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft ausgegliedert werden. Die Ausgliederung stellt eine Unterform der Spaltung dar; ihre Rechtsfolgen richten sich nach § 158 i. V. m. §§ 153ff. UmwG sowie nach den §§ 123ff. UmwG. Mit der Eintragung im Handel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Die WEG-Reform hat für die Wohnungseigentümergemeinschaften, bei denen kein Verwalter bestellt ist, nichts Besonderes angeordnet. Es gibt mithin weder im Innen- noch im Außenverhältnis spezielle Regelungen. Das WEG bestimmt weder, wie die Geschäftsführung, etwa eine Beschlussdurchführung oder die Einberufung einer Versammlung, bei einer Gesamtvertretung funktionieren soll, n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.1 Aufbau des TVöD

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile gle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.4.1 Tatsächliche Betreuung

Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss aber nicht (mehr) im engeren Sinne betreut werden. Der/die Jugendliche wird häufig nicht einmal den Tag zu Hause verbringen. Demnach muss wohl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 2.3 Akteneinsicht (Abs. 3)

Rz. 11 Die Frage, wie bei elektronischer Archivierung von dem Recht der Akteneinsicht (§ 25 SGB X) Gebrauch gemacht werden kann, regelt Abs. 3. Die Bestimmung war erforderlich, weil § 25 SGB X als die maßgebende Bestimmung zur Akteneinsicht ausschließlich die Modalitäten der Einsicht in Akten regelt, die in Papierform verwahrt werden. Im Zusammenhang mit §§ 110a ff. handelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 88 Prüfung... / 2.1 Aufsichtsprüfungen

Rz. 2 Über Ort und Zeit einer Prüfung gibt die Vorschrift keine Auskunft. Aus dem umfassenden Prüfrecht ergibt sich jedoch, dass die Aufsichtsbehörde darüber zu entscheiden hat, wo, wann und wie eine Prüfung vorzunehmen ist, um eine Grundlage für die rechtliche Bewertung der Geschäfte eines Versicherungsträgers zu erhalten. Dabei hat sie jedoch den Grundsatz der Verhältnismä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.2 Bußgeldrahmen

Rz. 4 Die Höhe des Bußgeldes hängt nach Abs. 4 von dem Gewicht der begangenen Ordnungswidrigkeiten ab. Das Gesetz stellt in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle einen Bußgeldrahmen von bis zu 5.000 EUR zur Verfügung. In anderen Fällen reichen die Bußgeldrahmen von 25.000 EUR bis zu 50.000 EUR. Insgesamt kann Bußgeld verhängt werden bis zu 5.000 EUR als regelmäßiges Bußgeld in...mehr