Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / I. "Verwirkung" von Ehegattenunterhalt § 1579 BGB, ggf. i.V.m. § 1361 Abs. 3 BGB

Rz. 264 ergeben kann.[474] Rz. 265 Rechtsfolge kann sein,mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / C. Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 263 Bei der Frage der sog. Verwirkung von Unterhaltsansprüchen[473] ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

Rz. 343 Auch titulierte Unterhaltsansprüche können verwirken. Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch aber nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt. Zu dem reinen Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Verwirkung

Rz. 618 Die Verwirkung im Unterhaltsrechtsverhältnis ist in § 1611 geregelt. Außerdem kann sich die Verwirkung aus § 242 ergeben. aa) Verwirkung nach § 1611 Rz. 619 Der Verwirkungstatbestand des § 1611 erstreckt sich nicht auf minderjährige unverheiratete Kinder (§ 1611 Abs. 2), privilegiert volljährige Kinder können hingegen den Tatbestand des § 1611 sehr wohl erfüllen.[818] ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 12. Verfahrensfragen

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 322 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast [572] für Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen. Erleichtert wird ihm die Beweisführung aber dadurch, dass die Unterhaltsberechtigte ihrerseits Umstände vorbringen und gegebenenfalls beweisen muss, die für ihre Bedürftigkeit ursächlich sind, so zum Beispiel,...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Verwirkung von Verwandtenunterhalt, § 1611 BGB

Rz. 325 Die Norm beschränkt den Unterhaltsanspruch bei grobem Fehlverhalten des Berechtigten.[576] Ob neben dieser eng auszulegenden Ausnahmevorschrift [577] der Rückgriff auf andere Vorschriften wie z.B. § 242 BGB möglich ist, ist strittig.[578] Als Begehungsformen des § 1611 BGB kommen aktives Tun und Unterlassen in Betracht, soweit der Berechtigte dadurch eine Rechtspflicht...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Verwirkung nach allgemeinen Grundsätzen, § 242

Rz. 922 Insofern gelten die allgemeinen Ausführungen, wobei § 1611 als lex specialis vorrangig zu prüfen ist.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Härtegrund aus § 1579 Nr. 2 BGB (neue Partnerschaft, verfestigte Lebensgemeinschaft)

a) Verfestigte Lebensgemeinschaft Rz. 272 Mit dem Härtegrund des § 1579 Nr. 2 BGB wird kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten sanktioniert, sondern es wird auf rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten abgestellt, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Entscheidend ist...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Verwirkung

Rz. 921 Die Verwirkung ist eine von Amts wegen zu prüfende Einwendung gegen das Bestehen des Unterhaltsanspruchs, die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des § 242, aber auch aus der lex specialis des § 1611 ergeben kann.[1278] Noch während der Verjährungshemmung ist eine Verwirkung rückständigen Unterhalts möglich.[1279] a) Verwirkung nach allgemeinen Grundsätzen, § 242 Rz....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / D. Verjährung

Rz. 344 Da die Verwirkung bereits nach einem Jahr, die Verjährung aber frühestens nach drei Jahren eintreten kann, ist zunächst die – von Amts wegen zu beachtende – rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung zu prüfen, bevor die – geltend zu machende – Einrede der Verjährung greifen kann. Rz. 345 Zu unterscheiden ist dabei zwischenmehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Verwirkung nach § 242

Rz. 621 Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes kann sich jedoch aus § 242 ergeben, sofern Zeit- und Umstandsmoment erfüllt sind.[821] Wenn der Unterhaltsschuldner sich nach einer gewissen Zeit aufgrund besonderer hinzutretender Umstände davon ausgehen durfte/musste, dass der Unterhaltsgläubiger ihn nicht mehr auf Zahlung in Anspruch nehmen werde, ka...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / IV. Verwirkung und Erlöschen des Anspruchs

1. §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1611 BGB Rz. 54 Verwirkung kann unter den Voraussetzungen nach § 1611 BGB eintreten. Dagegen kommt eine Anwendung der Vorschriften für Eheleute nicht in Betracht. Insbesondere ist § 1579 BGB nicht anwendbar, weil hier § 1611 BGB eine spezielle Regelung mit einem strengeren Maßstab enthält. Das Zusammenleben mit einem (neuen) Partner kann daher weder in...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / f) Auswirkung der Tolerierung des Verhaltens des Berechtigten

Rz. 281 Zitat Eine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kann ausscheiden, wenn der Unterhaltspflichtige das dem Berechtigten vorgeworfene, für den Verwirkungseinwand herangezogene Verhalten in der Vergangenheit toleriert hat.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / e) Auswirkungen freiwilliger Unterhaltszahlungen

Rz. 280 Nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, welche Auswirkungen freiwillige Zahlungen des Unterhaltspflichtigen in Kenntnis des Verwirkungsgrundes haben: Zitat Leistet der Unterhaltspflichtige in Kenntnis des Vorliegens eines Verwirkungsgrundes jahrelang weiter Unterhalt, kann er sich nicht auf Verwirkung berufen.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 11. Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Rz. 316 Bei § 1579 BGB wird vielfach vereinfachend von der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gesprochen. Die Sanktionen nach § 1579 BGB müssen aber nicht endgültig sein. Je nach Härteklausel, der Dauerwirkung, der Zumutbarkeit und Billigkeit sowie nach den Umständen des Einzelfalles können verwirkte Unterhaltsansprüche — ganz oder teilweise – wieder aufleben.[563] Das Wiede...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 832 Eine Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt kommt unter den Voraussetzungen des § 1611 in Betracht. So macht sich der Unterhaltsgläubiger einer schweren Verfehlung i.S.v. § 1611 Abs. 1 schuldig, wenn er dem Unterhaltsschuldner einen nicht unerheblichen Schaden durch seine schuldhafte Pflichtverletzung zufügt, die darin besteht, dass er ihm den Abbruch sein...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Zeitmoment

Rz. 341 Bei der Bemessung des "Zeitmomentes" ist nach der Rechtsprechung des BGH[598] im Allgemeinen von einem Jahr auszugehen. Zitat Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs Dem Zeitmoment der Verwirkung stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruch...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Umstandsmoment

Rz. 342 Das "Umstandsmoment" ist gegeben, wenn der Schuldner aufgrund des Verhaltens des Gläubigers davon ausgehen durfte, dass er nicht auf Zahlung in Anspruch genommen werde. Dabei kommt es jedoch nicht auf konkrete Vertrauensinvestitionen des Unterhaltsschuldners bzw. auf das Entstehen besonderer Nachteile durch die späte Inanspruchnahme an.[601] Die bloße Untätigkeit des...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 284 Es muss sich um ein Verbrechen oder schweres Vergehen des Berechtigten handeln, dass sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet. Das Vergehen muss vorsätzlich begangen worden sein. Zitat Diebstahl nach § 242 StGB , soweit sich der Diebstahl nicht nur als eine Wegnahme im Rahmen der Trennun...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Verlängerung der üblichen Zeit

Zitat OLG Düsseldorf v. 17.12.2021 – II-3 UF 36/21 [506] Die Zeitdauer, nach der eine dauerhafte Verbindung angenommen werden kann, kann sich verlängern, wenn die Beziehung in besonderer Weise dadurch geprägt worden ist, dass sie erheblichen Anfeindungen seitens des unterhaltspflichtigen Ehegatten ausgesetzt ist. Soweit massive, das hinnehmbare Maß provokanter Äußerungen in Tren...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Voraussetzungen des Wiederauflebens des Anspruches

Rz. 318 Es ist umfassend zu prüfen, ob eine erneute Unterhaltsverpflichtung die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet.[567] Bei dieser erneuten Billigkeitsprüfung sind alle Umstände einzubeziehen.[568] Rz. 319 Von Bedeutung ist dabei, dass sich der Unterhaltsberechtigte durch die Aufnahme einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft aus der nachehelichen Solidarität der Ehegatten ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Verwirkung nach § 1611

Rz. 923 § 1611 begrenzt die Unterhaltspflicht im Rahmen des Verwandtenunterhalts, vernichtet also unter bestimmten Voraussetzungen einen bestehenden Unterhaltsanspruch dem Grunde nach teilweise oder insgesamt, wenn Unterhaltszahlungen teilweise oder insgesamt als grob unbillig anzusehen sind. Es handelt sich um eine von Amts wegen zu beachtende Einwendung.[1280] Sie ist als ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 322 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast [572] für Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen. Erleichtert wird ihm die Beweisführung aber dadurch, dass die Unterhaltsberechtigte ihrerseits Umstände vorbringen und gegebenenfalls beweisen muss, die für ihre Bedürftigkeit ursächlich sind, so zum Beispiel, dass sie trotz ausreichender...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) § 1579 BGB und Abänderungsverfahren (§ 238 FamFG)

Rz. 323 Im Hinblick auf die Präklusionswirkung muss immer genau geprüft werden, welche Tatsachenlage seinerzeit Basis der gerichtlichen Entscheidung war, um feststellen zu können, ob diesbezüglich eine nachträgliche Veränderung eingetreten ist. Rz. 324 Zitat OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.2.2011 – 2 UF 21/10 [575] Der Unterhaltspflichtige muss auch das Fortbestehen einer verfestigten...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Verwirkung nach § 1611

Rz. 619 Der Verwirkungstatbestand des § 1611 erstreckt sich nicht auf minderjährige unverheiratete Kinder (§ 1611 Abs. 2), privilegiert volljährige Kinder können hingegen den Tatbestand des § 1611 sehr wohl erfüllen.[818] Rz. 620 Praxistipp Dem (privilegiert) volljährigen Kind kann ein Fehlverhalten aus der Zeit vor Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht i.S.d. Tatbestands des ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. § 1579 Nr. 1 BGB – kurze Ehedauer

Rz. 267 Es ist zunächst von der tatsächlichen Ehezeit auszugehen und erst dann eine Abwägung vorzunehmen, ob und in welchem Umfang die Zahlungspflicht für den Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig ist. Denn andernfalls würde bei Vorhandensein gemeinschaftlicher Kinder eine "kurze Ehe" nie gegebe...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umfang des wiederauflebenden Anspruches

Rz. 321 Regelmäßig lebt allenfalls der Betreuungsunterhalt wieder auf. Für ein Wiederaufleben anderer Tatbestände fehlt es regelmäßig an einer Legitimation, während ein Wiederaufleben des Betreuungsunterhalts auf das schutzwürdige Interesse der gemeinsamen Kinder zurückzuführen ist. [571]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Kriterien für die Zumutbarkeitsabwägung

Rz. 282 Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind alle Gesichtspunkte einzubeziehen. Zitat Im Rahmen der Zumutbarkeitsabwägung hat das Oberlandesgericht auch nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Parteien nicht wesentlich unterscheiden. Zwar hat das Oberlandesgericht für den Kläger ein unterhaltsrelev...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Kompensation ehebedingter Nachteile

Rz. 159 Von Bedeutung sein kann auch, dass eingetretene ehebedingte Nachteile durch andere – ebenfalls ehebedingte – Vorteile oder sonstige Umstände kompensiert worden sind (siehe oben Rdn 82).mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Abänderungsverfahren und Verfahrenskostenhilfe

aa) Rechtshängigkeit bereits durch Antrag auf Verfahrenskostenhilfe? Rz. 223 In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass bereits durch die die Übersendung eines VKH-Antrages Rechtshängigkeit eintritt. Durch die Fassung des § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist jetzt klargestellt, dass die Zeitschranke nicht durch ein vorangegangenes Verfahrenskostenhilfeverfahren oder die bloß...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kinderlose Ehe

Rz. 139 Von Bedeutung ist auch, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind.[271]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Aktuelle gesundheitliche Situation der geschiedenen Eheleute

a) Aktuelle gesundheitliche Situation der Berechtigten Rz. 148 Krankheit der Unterhaltsberechtigten stellt zwar i.d.R. keinen ehebedingten Nachteil dar, sondern ist dem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen. Jedoch kann der Gesundheitszustand der Unterhaltsberechtigten im Rahmen der allgemeinen Billigkeitsabwägungen unter dem Blickwinkel der nachehelichen Solidarität berücksic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Risiken einer Mahnung

Rz. 258 Eine Mahnung mit der Androhung von strafrechtlichen Maßnahmen kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen.[468]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XII. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

1. Darlegungs- und Beweislast Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Form der Mahnung

Rz. 255 Die Mahnung ist an keine spezielle Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen,[467] ist dann allerdings nur schwer nachzuweisen.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Härtegrund aus § 1579 Nr. 8 BGB (anderer Grund)

Rz. 308 Dieser Auffangtatbestand soll andere Fälle subjektiver und objektiver Unzumutbarkeit erfassen, wenn sie von gleichem Gewicht sind, wie das Fehlverhalten in Nr. 2–7. Rz. 309 Im Verhältnis zu den vorangestellten Härtegründen gehen diese als die spezielleren Regelungen vor. Sachverhalte, die in den Nr. 1–7 eine Regelung gefunden haben, die dort geforderten Tatbestandsmer...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Kinderschutzklausel

Rz. 312 Bei den gebotenen Abwägungen sind die Belange eines gemeinschaftlichen Kindes, das von dem geschiedenen, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten betreut wird, durch die "Kinderschutzklausel" im Einleitungssatz des § 1579 BGB zu wahren. Im Einzelfall ist zu prüfen, inwieweit der eheangemessene Unterhalt auf das zur Kindesbetreuung erforderliche Maß...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Erforderliche Dauer der neuen Lebensgemeinschaft

Rz. 276 Als notwendige Zeitdauer wird vom BGH regelmäßig ein Zeitrahmen von nicht weniger als 2 bis 3 Jahren angenommen.[490] Regelmäßig hat sich vor Ablauf von zwei Jahren eine Lebensgemeinschaft in diesem Sinn nicht "verfestigt"[491] Zitat Die Annahme einer zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Besondere Umstände zur Verkürzung der Zeitschwelle

Rz. 277 Auch wenn die beschriebene zeitliche Schwelle noch nicht überschritten ist, können besondere Umstände des Einzelfalles für eine ausreichende Verfestigung sprechen, wie regelmäßige Zuwendungen des neuen Partners[498] oder der Erwerb einer gemeinsamen Immobilie.[499] Rz. 278 Zitat Aus der Gesamtschau der objektiven U...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Weiteres Vorgehen nach Erteilung der Auskunft

Rz. 213 Nach einer Aufforderung zur Auskunft, die auch erteilt wird, muss der Berechtigte den Unterhaltspflichtigen zeitnah zur Zahlung eines bezifferten Betrages auffordern, um die Wirkungen dieser Aufforderung aufrechtzuerhalten.[425] Bei zu langem Abwarten besteht die Gefahr der Verwirkung.[426]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / kk) Erlöschen und Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 826 (Leistungs-)Störungen im Unterhaltsschuldverhältnis nach §§ 1601 ff., die auf der Verletzung des den §§ 1602, 1610 Abs. 2 innewohnenden Gegenseitigkeitsprinzips durch den Unterhaltsgläubiger beruhen,[1159] können verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen:mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung, Herabsetzung, Verjährung, Verzug

A. Begrenzung und Befristung des Ehegattenunterhaltes Rz. 1 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB eine Begrenzung des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Ehegattenunterhaltes in unterschiedlicher Hinsicht zu:[1]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Bedeutung des § 1613 BGB für Abänderungsverfahren

a) Abänderungsverfahren gegen gerichtliche Titel Rz. 220 Die Vorschrift des § 1613 Abs. 1 BGB hat insbesondere Bedeutung für Abänderungsbegehren bei Bestehen eines gerichtlichen Titels (§ 238 FamFG). Ist Unterhalt durch eine gerichtliche Hauptsachenentscheidung tituliert, kann wegen der verfahrensrechtlichen Sperre des § 238 Abs. 3 ZPO S. 1 FamFG eine Abänderung nur mit Wirkun...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kompensation durch Ausgleichszahlungen im Versorgungsausgleich

Rz. 92 Zitat BGH v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 [168] Auch die Pflicht des Antragstellers zur Beitragszahlung in Höhe von 6.835,99 EUR im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist ein zu berücksichtigender Billigkeitsgesichtspunkt.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung

Rz. 349 Schutz vor der drohenden (kurzen) Verjährung bietet neben der Hemmung der Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 1 S. 1 bzw. S. 2 Nr. 2 BGB (siehe oben Rdn 340) auch die Norm des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Danach beginnt die Verjährungsfrist mit jedem Antrag auf eine gerichtliche Vollstreckungshandlung neu zu laufen.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 12. Intime Beziehungen der Berechtigten

Rz. 171 Auch aufgenommene und unterhaltene intime Beziehungen zu einem neuen Partner können – über den Anwendungsbereich des § 1579 BGB hinausgehend – von Bedeutung sein.[356]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Ausnahme bei fehlender Absicherung der Berechtigten

Rz. 58 Der BGH geht davon aus, dass auch beim nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit ein ausreichender Ausgleich der Versorgungslage letztlich durch den Versorgungsausgleich geschaffen worden ist, so dass im Regelfall kein ehebedingter Nachteil mehr verbleibt. Es sind jedoch Ausnahmen anzuerkennen. (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Zugang des Auskunftsverlangens

Rz. 197 Der Zugang der Mahnung muss nachgewiesen werden, denn für die Wirksamkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs dieses Verlangens an (Nachweisproblem!). Es empfiehlt sich die Versendung der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit Rückschein. Im Allgemeinen wird mit dem Rückschein der Beweis des Zugangs erbracht werden können. Wenn der Schuldner behauptet, nicht die...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Verlust des Rechts, sich auf Verzug zu berufen

Rz. 259 Die Berufung auf den Schutz des § 1613 I BGB kann allerdings dem Schuldner wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens verwehrt sein, wenn er trotz Auskunftsverlangens eine Abfindungszahlung seines früheren Arbeitgebers verschwiegen hatte.[469]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Absender des Auskunftsverlangens

Rz. 194 Das Auskunftsverlangen ist – wie die Mahnung – eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen entsprechende Anwendung finden. Beim Unterhalt von Minderjährigen sind die Regeln der gesetzlichen Vertretung und die Spezialregel des BGB § 1629 zu beachten, d.h. die Auskunftsaufforderung mus...mehr