Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / d) Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§ 731 ZPO)

In den Fällen der §§ 726 Abs. 1, 727–729 ZPO kann, wenn der nach diesen Vorschriften zu erbringende Nachweis nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden erbracht werden kann, Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§§ 731, 1111 Abs. 2 ZPO) erhoben werden. Hierfür entstehen Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV, wobei aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG folgt, das...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für das Verfahren über Anträge auf Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6 Abs. 2, 3, 9 Abs. 1, 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 EVTVO, § 1079 ZPO entsteht eine Gebühr nach Nr. 1513 GKG-KostVerz. von 20,00 EUR. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die mit Antragseingang entsteht. Die Gebühr kann nicht mehr entfallen und sich auch nicht mehr ermäßigen, so dass der Ausgan...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das Verfahren nach § 1081 ZPO entstehen keine Gerichtsgebühren. Der Gesetzgeber hat die Gebührenfreiheit damit begründet, dass das Verfahren nach § 1081 ZPO an das Verfahren nach §§ 319, 797 Abs. 3 ZPO angelehnt sei.[26] Auslagen sind jedoch nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. zu erheben. Aufgrund der in Art. 10 Abs. 1 EVTVO genannten Gründe ist jedoch zu prüfen, ob die Aus...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Notarkosten

Ist die Bescheinigung von einem Notar auszustellen, entsteht eine Gebühr nach Nr. 23805 GNotKG-KostVerz. Die Festgebühr beträgt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens stets 20,00 EUR. Auslagen (insbesondere Zustellungskosten) sind nach Nrn. 32000 ff. GNotKG-KostVerz. zu erheben. Die Kostenhaftung bestimmt sich nach § 29 Nr. 1 GNotKG. Da es sich um ein Antragsverfahren handelt,...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Hat das Gericht den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden (§ 1080 Abs. 2 ZPO). Es ist die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) einzulegen und nicht die Erinnerung nach § 573 oder § 73...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Es findet das GKG Anwendung (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 GKG). Für das Verfahren über Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 1110 ZPO fällt eine Gebühr nach Nr. 1513 GKG-KostVerz. an. Es entsteht eine Festgebühr, die stets 20,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht mit Eingang des Antrags bei Gericht. Ein Wegfall oder eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen. Der Ausgang des Verfah...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Gegen die Erteilung der Bescheinigungen nach Art. 53, 60 Brüssel-Ia-Verordnung kann der Schuldner Einwendungen entsprechend den Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel geltend machen (§ 1111 Abs. 2 ZPO). In Betracht kommt bei Erteilung der Bescheinigung die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO. Hingegen hat die Lit. zu § 108...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Die Ausstellung der Bescheinigung nach § 1110 ZPO gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. a) RVG zum Rechtszug des Erkenntnisverfahrens, in dem der Titel geschaffen wurde. Die dort verdienten Verfahrensgebühren decken daher auch das Verfahren nach § 1110 ZPO ab. Auch die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV kann nicht gesondert geltend gemacht werden. Beispiel In einer Zi...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO)

Es fällt eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1523 GKG-KostVerz. an. Es handelt sich um eine Fest- und Verfahrensgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur dann, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Auslagen sind nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen. Zustellungskosten (Nr. 9002 GKG-KostVerz.) sind von der ersten Zustellung an in Ansatz zu...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die sofortige Beschwerde entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 1523 GKG-KostVerz. Es handelt sich um eine Festgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Die ganz oder teilweise erfolgreiche Beschwerde bleibt daher gebührenfrei. Auch Auslagen bleiben dann wegen Vorbem. 9 Abs. 1 GKG-KostVerz. une...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / e) Beschwerde nach § 54 BeurkG

Für das Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG fällt eine Gebühr nach Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. an.[12] Es handelt sich um eine Verfahrens- und Festgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht nur, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen au...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 1. Ausstellung von Bestätigungen nach Art. 9, 24, 25 EVTVO

Ist ein inländischer Titel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu vollstrecken, ist der Titel zuvor gem. Art. 9 Abs. 1 EVTVO als Europäischer Vollstreckungstitel unter Verwendung der amtlichen Formblätter (Anhänge zur EVTVO) zu bestätigen. Für gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden ist gleichfalls eine Bestätigung auszustellen (Art. 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 EVTVO). Nach...mehr

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FoVo 3/2015, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwe...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Beschwerde nach § 54 BeurkG

Für das Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG entsteht eine Gebühr nach Nr. 19116 GNotKG-KostVerz.[30] Es handelt sich um eine Verfahrens- und Festgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wurde die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Erme...mehr

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FoVo 3/2015, Vollstreckungsprobleme schon durch das richtige vorgerichtliche Vorgehen vermeiden

Vermögensverschiebungen unter Ehegatten Eine ganz alltägliche Situation macht im Forderungsmanagement die immer wieder gleichen Probleme. Einer von zwei Ehegatten geht eine Verpflichtung ein. Ihm werden dann auch Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid übersandt oder zugestellt. In der späteren Vollstreckung stellt sich dann heraus, dass der Titelschuldner ...mehr

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Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.1.3 Gegenstand

Rz. 12 Der Vergleich kann auch nicht rechtshängige Gegenstände mit einbeziehen, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fallen müssen, und es steht den Beteiligten ebenso frei, sich nur über einen Teil des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser abtrennbar ist, zu vergleichen. Nimmt der Kläger in dem Vergleich ein Teilanerkenntnis des Beklagten an und er...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher nach § 802l ZPO Drittauskünfte beim Träger der Rentenversicherung über de...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / I. Das Problem

Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis Ich betreibe für einen Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung von 732 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten. Der Schuldner hat eine handwerkliche Ausbildung, so dass ich vermute, dass er (wieder) arbeitet. Eine Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis hat ergeben, dass er im Dezember 2013 die Vermögensauskunft abgege...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / Leitsatz

Die Forderung aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft wird mit der Rechtskraft des Urteils, dessen Vollstreckung abgewendet werden soll, fällig, ohne dass es einer Leistungsaufforderung durch den Titelgläubiger bedarf. Die Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft unterliegen der dreij...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / 3 Der Praxistipp

So lange durfte nicht gewartet werden Die Feststellung "Zeit ist Geld" trifft für die Entscheidung des BGH in vollem Umfang zu. Nur mit Unverständnis kann grundsätzlich zur Kenntnis genommen werden, dass die Gläubigerin mehr als drei Jahre verstreichen ließ, bis sie die Realisierung der titulierten Forderung durch Verwertung der Prozessbürgschaft anging. Es handelte sich nach...mehr

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FoVo 2/2015, Klage wegen si... / 1 Der Praxistipp

OLG greift alte Rechtsprechung auf Das OLG hebt auf eine Entscheidung des BGH schon aus dem Jahre 1968 ab und schließt sich ihr an (BGH 29.3.1968, VIII ZR 141/65 = MDR 1968, 662). Gleichzeitig widerspricht es der gegenteiligen Auffassung des LG Köln (NJW 1964, 2165). Den maßgeblichen Grund sieht das OLG darin, dass die weiter titulierten Zinsen und Kosten nach § 4 ZPO als Neb...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / 2 II. Die Entscheidung

BGH stimmt Vorinstanzen zu Die Klägerin kann keine Zahlung aus der Prozessbürgschaft gemäß § 765 Abs. 1 BGB verlangen. Das Berufungsgericht hat die insoweit geltend gemachten Ansprüche zu Recht als verjährt angesehen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH unterliegen Forderungen aus einer Bürgschaft grundsätzlich unabhängig von der Verjährung der Hauptforderung der selbststän...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / 3 Der Praxistipp

GV als Dienstleister In Fällen wie dem vom AG Bremen entschiedenen zeigt sich die Ineffektivität der Ermittlungen des GV. Naheliegende Überlegungen werden nicht angestellt, vor allem wird der Auftrag nicht im verfassungsrechtlich geschützten Befriedigungsinteresse des Gläubigers betrieben, sondern nur in einem schnellen (Nicht-) Erledigungsinteresse. Das überzeugt nicht. Vom ...mehr

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Zerb 2/2015, Die Verfolgung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Pflichtteilsanspruch unterliege als Geldsummenanspruch der Verwaltung des Testamentsvollstreckers iSv § 2205 BGB. Er sei gemäß § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertragbar. Auch der Sinn und Zweck des Pflichtteilsanspruchs sowie weiterer gesetzlicher Normen spreche nicht dafür, dass er nur von dem...mehr

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FoVo 1/2015, Vollstreckungs... / Leitsatz

Bei der Vollstreckungsgegenklage, die auf die Aufrechnung mit Forderungen in einer Höhe gestützt wird, die den Betrag der titulierten Forderung, gegen deren Vollstreckung die Klage gerichtet ist, übersteigen, ist der Streitwert auf den Wert der titulierten Forderung beschränkt (§ 45 Abs. 3 GKG). OLG Hamburg, 21.5.2014 – 7 U 12/14mehr

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FoVo 1/2015, Vollstreckungs... / 2 Der Praxistipp

… muss nicht sein: Prozessual richtig vorgehen! Will der Schuldner die Vollstreckung mit materiell-rechtlichen Einwendungen angreifen und hilfsweise mit eigenen Forderungen gegenüber dem Gläubiger aufrechnen, kann er prozessual gestuft vorgehen:mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Nach § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Person, gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder den übrigen Vollstreckungstiteln (§§ 794, 795 ZPO) namentlich bezeichnet ist. Damit wird für das Vollstreckungsorgan die Prüfung, dass Gläubiger und Schuldner als Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit den ...mehr

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FoVo 1/2015, Vollstreckungs... / 1 I. Die Entscheidung

Vollstreckungsforderung als Streitwertgrenze … Da nach § 45 Abs. 3 GKG der Wert der zur Aufrechnung gestellten Forderungen nur bis zum Wert der Klagforderung zu berücksichtigen ist und für die auf Aufrechnung gestützte Vollstreckungsgegenklage, bei der die Positionen von Kläger und Beklagtem nur aus formellen Gründen vertauscht sind, insoweit nichts anderes gelten kann, besch...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 3 Der Praxistipp

Tatsächlich Unterhaltsberechtigter muss handeln Der BGH sichert mit seiner Entscheidung über den rechtlichen Bestand des aktuellen Unterhaltsanspruchs hinaus dessen tatsächliche Realisierungsmöglichkeit. Das darin angelegte Rangverhältnis zwischen dem aktuellen Unterhaltsbedarf und dem Ausgleich von Rückforderungsansprüchen kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Für ...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 2 II. Die Entscheidung

Übergang auf Unterhaltskasse ändert Rechtscharakter nicht Zutreffend geht das LG davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet und ein Unterhaltsanspruch durch Überleitung auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse nicht den Charakter eines Unterhaltsanspruc...mehr

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AGS 12/2014, Beschwer einer... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. §§ 117 Abs. 1 S. 4, 112 Nr. 1 FamFG i.V.m. §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft (zum anwendbaren Verfahrensrecht vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2008 – XII ZB 125/06, MDR 2009, 1000). Sie ist auch im Übrigen zulässig. Die Sicherung einer einheitlichen Rspr. erfordert eine Entsc...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / I. Das Problem

Heirat nach Titulierung Nachdem die Forderung des Gläubigers tituliert wurde, heiratete der Schuldner und nahm den Namen seines neuen Ehegatten an. Dieser Umstand wurde dem Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) für den Fall des Scheiterns einer gütlichen Einigung (§ 802b ZPO) mitgeteilt. Gleichzeitig wurde ihm zum Nach...mehr

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Zerb 1/2015, Richtet sich d... / 1

Die überwiegende Ansicht in der Literatur geht – teilweise ausdrücklich,[1] teilweise inzident zwischen den Zeilen[2] – davon aus, dass sich die Zuständigkeit für die Erteilung eines deutschen Erbscheins künftig ausschließlich nach Artt. 4 ff EU-ErbVO[3] richtet. Dieser Ansicht folgt auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in seinem Referentenentwu...mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / Leitsatz

Das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung der Vollstreckung in Unterhaltssachen nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO stellt keine eigenen Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4b RVG dar, sondern zählt vielmehr nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG mit zum Rechtszug. AG Siegburg, Beschl. v. 15.5.2013 – 316 F 173/11mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger vorzuschießen und dann vom Schuldner na...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Maßna... / 1 Aus den Gründen

Das fristgerecht eingelegte Rechtsmittel ist in der Sache ohne Erfolg. Die streitige Kostenfestsetzung lässt keinen Fehler zum Nachteil des Beklagten erkennen. Dessen Rüge, der angefochtene Beschluss sei unter Verletzung seines rechtlichen Gehörs erlassen worden, vermag im Ergebnis nicht zu greifen, weil das bei der grundlegenden Beschlussfassung übergangene Vorbringen nachtr...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / Leitsatz

Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechti...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist im Wesentlichen begründet. Bereits vor Einleitung des Verfahrens hatte der Antragsgegner statische Unterhaltstitel errichten lassen, die sich über die Beträge verhielten, die von der Antragstellerin begehrt wurden und zu deren Zahlung er sodann in Abänderung der Jugendamtsurkunden durch den Beschluss des AG verpflichtet worden ist. Der Unterschied...mehr

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AGS 08/09/2015, Rehberg/Schons/Vogt/Feller/Hellstab/Jungbauer/Bestelmeyer/Frankenberg, RVG. Kommentar in alphabetischer Zusammenstellung

Begründet von Walter Göttlich und seinerzeit fortgeführt von Alfred Mümmler. Derzeit bearbeitet von Rechtsanwalt Jürgen Bestelmeyer, Rechtsanwältin Sabine Feller, Dipl.-Rplf. Nina Frankenberg, Reg.-Dir. a. D. Heinrich Hellstab, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, Rechtsanwältin Christien Vogt. 6....mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die gerichtliche Praxis verfährt leider häufig abweichend. Das steht offenbar im Zusammenhang damit, dass die Geschäftsstelle bei Antragseingang "einstweilige Anordnung" liest, Mitarbeiter durch das FGG-ReformG 2009 gelernt haben, dass die einstweilige Anordnung ein von der Hauptsache unabhängiges und selbstständiges Verfahren darstellt, zwei...mehr

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Zerb 1/2015, Richtet sich d... / 4. Zusammenhang von Wirkungserstreckung und vereinheitlichter Zuständigkeit

Im Hinblick auf die EU-GVO aF[27] hat der EuGH betont, dass deren Vorschriften über die Zuständigkeit (Artt. 2 ff EU-GVO) und über die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen (Artt. 33 ff EU-GVO) keine separaten und autonomen Regelungen darstellen, sondern eng miteinander zusammenhängen: Der vereinfachte Mechanismus der Anerkennung nach Art. 33 Abs. 1 EU-GVO, nach dem die i...mehr

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Zerb 1/2015, Pfändung von M... / I. Allgemeines zur Pfändbarkeit des Miterbenanteils

Der Erbanteil eines Miterben an einem Nachlass (§§ 2032, 2033 BGB) stellt einen persönlichen Vermögenswert dar, der bis zur endgültigen Auseinandersetzung des Nachlasses gemäß §§ 859 Abs. 2, 857, 829 ff ZPO gepfändet werden kann. Auch der Anteil eines Vor- oder Nacherben kann gepfändet werden,[1] wobei ggfs. die Pfändungsbeschränkungen bei Erbschaftsnutzungen gem. § 863 ZPO ...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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AGS 12/2014, Beschwer einer... / Leitsatz

Liegt eine die Vollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gem. § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrags – wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag – regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der...mehr

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zfs 1/2015, Auslösung des R... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Bekl. muss den Kl. aus der bereits 2006 beendeten Rechtsschutzversicherung keinen Rechtsschutz für die erst seit dem Jahre 2010 beabsichtigte Einziehungsklage gegen den Berufshaftpflichtversicherer des Wirtschaftsprüfers gewähren, weil dieser Rechtsschutzfall nicht mehr in versicherter Zeit eingetreten ist." [12] 1. Eine Eintrittspflicht der Bekl. ergibt sich nich...mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / I. Basiszinssatz

Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass er einerseits die maximale...mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist hinsichtlich ihres Leistungsantrages zulässig; hinsichtlich des Feststellungsantrages indes bereits unzulässig, da der Kläger kein hierauf bezogenes berechtigtes Interesse dargelegt hat (zu I). Soweit die Klage zulässig ist, ist sie überwiegend begründet (zu II.). Zwischen den Parteien bestand ein Anwaltsvertrag, in dessen Rahmen der Kläger nicht nur das Berufun...mehr

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FoVo 1/2015, Strafanzeige g... / I. Straftatbestände

Verschiedene Straftaten kommen regelmäßig in Betracht Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen in der Praxis unterschiedliche Straftatbestände in Betracht:mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / II. Sachbezugswerte

Naturalleistungen richtig bewerten Nicht selten erhält der Schuldner neben seinem baren Einkommen auch noch Naturalleistungen in Form von Kost und Logis. Die Zusammenrechnung des in Geld zahlbaren Einkommens und der Naturalien obliegt dann dem Drittschuldner, nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf es – anders als im Falle der...mehr