Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 8. Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen

Rz. 30 Sehr wichtig ist auch die Frage, wie Schiedsgerichtsurteile zu begründen sind. Der BGH hat deutlich gemacht, dass die Begründung eines Schiedsspruchs nur gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss. Sie darf nicht widersprüchlich sein, sie darf nicht im Widerspruch zu Entscheidungen der Rechtsprechung stehen und sich nicht auf inhaltsleere Redensarten beschränken. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

Rz. 35 Neben der Vollstreckung einer Geldforderung in bewegliche Sachen besteht die Möglichkeit der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Das ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt. Dabei soll hier nur die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen des Schuldners interessieren. Rz. 36 Funktionell zuständig für die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ...mehr

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ZErb 01/2024, Internationales Erbrecht

Einfluss des Unionsrechts auf das Internationale Erbrecht In zwei Urteilen vom 12.10.2023[1] hat sich der EuGH mit zwei zentralen Bereichen des internationalen Erbrechts befasst, die in jedem internationalen Erbfall eine Rolle spielen: dem anwendbaren Recht und der Auswirkung des Auslandsbezugs auf das Erbschaftsteuerrecht. Während das Internationale Privatrecht (scheinbar) u...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Buchauszug (§ 87c Abs. 2 HGB)

Rz. 101 Ein HV, dessen sämtliche Forderungen mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen gepfändet wurden, ist für die Erteilung eines Buchauszugs gleichwohl aktiv legitimiert, soweit er Leistung an den Pfändungsgläubiger verlangt.[120] Rz. 102 In der Erteilung eines Buchauszugs ist keine Vorwegnahme der Entscheidung darüber enthalten, ob das in ihm aufgenommene Geschäft auch p...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/EuErbVO

Rz. 417 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gilt der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929.[1224] Als Anlage zu dessen Art. 20 wurde das deutsch-türkische Nachlassabkommen geschlossen.[1225] Nach dessen § 14 findet eine Nachlassspaltung statt. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen beurteilt sich hinsichtlich des Grundbesitzes nach Bel...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Keine Rechtsmittel im Schiedsverfahren

Rz. 239 Grds. gibt es im Schiedsverfahren keine zweite Instanz. Ein Schiedsspruch hat gem. § 1055 ZPO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Fälle, in denen ein Oberschiedsgericht zur Überprüfung des Schiedsspruches in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vereinbart wird, kommen in der Praxis nur höchst selten vor.[404] Die Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Neue Tatsachen

Rz. 12 Neue Tatsachen sind nicht nur solche Ereignisse, die schon vorher entstanden sind, aber erst in der Beschwerdeinstanz geltend gemacht werden, sondern auch solche, deren zeitliche Entstehung nach der Entscheidung des Grundbuchamts liegt.[33] Es können daher auch solche Angaben und Nachweise, von denen das Grundbuchamt die beantragte Eintragung abhängig gemacht hat, nac...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung

Rz. 9 Der Erblasser (oder sonstiger Rechtsvorgänger) muss eingetragen sein. Da § 40 GBO auch den Erbeserben privilegiert[25] genügt die Eintragung des Erblasser-Erblassers. Ist dies nicht der Fall, so verbleibt es beim Grundsatz des § 39 GBO. Ist der Erblasser selbst durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs Eigentümer geworden und vor entsprechender Grundbuchberichtigun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Antrag

Rz. 16 Beantragt werden kann nur die Eintragung des Berechtigten durch Grundbuchberichtigung. Nicht möglich ist nach § 14 GBO der Antrag, den aufgrund einer Auflassung Berechtigten einzutragen, wenn das Grundbuchamt versehentlich einen anderen als Erwerber eingetragen hat. Hier kann nur der ursprüngliche Eigentümer wieder eingetragen werden. Die Eintragung nachweislich Verst...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 100 Von den zuvor dargestellten formellen Einwendungen sind die materiell(-rechtlich)en Einwendungen zu unterscheiden. Da das Zwangsvollstreckungsverfahren notwendigerweise formalisiert ist,[69] ist für das jeweilige Vollstreckungsorgan grds. allein der Titelinhalt maßgeblich.M.a.W.: Das Vollstreckungsorgan überprüft grds. nicht, ob materiell-rechtliche Bedenken/Einwendu...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 890 Gerichtlich sind die Ansprüche der KG-Gesellschafter im Zusammenhang mit den Informationsrechten im streitigen Verfahren durch Klage vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Die Art der Vollstreckung eines Titels, der das Recht auf Einsicht in Urkunden bestätigt, ist streitig. Vertreten wird die Zwangsvollstreckung nach § 838 ZPO (Wegnahme durch den Gerichts...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Zöller Zivilprozessordnung Kommentar, 35. Aufl. 2024 3.108 Seiten, 179,00 EUR Verlag Dr. Otto SchmidtISBN 978-3-504-47027-2 Ein "Must have" ist die Neuauflage des "Zöller". Damit ist eigentlich alles gesagt. Der "Zöller" gehört zum täglichen Arbeitswerkzeug eines jeden Richters und Rechtspflegers und muss deshalb auch für jeden Rechtsdienstleister die gleiche Bedeutung haben....mehr

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FoVo 01/2024, Durchsetzung ... / 1 Der Fall

Verurteilung zum Rückruf Das LG hat die Schuldnerinnen auf die – auf behauptete Patentverletzung beim Vertrieb des Produkts "A-Diele" als "Outdoor-Aluminiumboden" gestützte – Klage der Gläubigerin mit rechtskräftigem Teil-Urteil dazu verurteilt, bestimmte Aluminium-Dielen zur Herstellung einer Abdeckvorrichtung nach dort näher angegebenen Maßgaben "zurückzurufen oder endgülti...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1 Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die im Anmeldungszeitraum einbehaltene (individuelle) und von ihm zu tragende (pauschale) Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Bei verspäteter Zahlung der Lohnsteuer erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag.[1] Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf; auf ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Allgemeines

Rz. 120 Wird gegen eine ausländische Gesellschaft geklagt oder entsteht eine Streitigkeit zwischen den Gesellschaftern einer ausländischen Gesellschaft, so ist nicht nur fraglich, welches Recht über die Begründetheit der geltend gemachten Rechte entscheidet (IPR), sondern auch, in welchem Staat die Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen ist (internationale Zuständigk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Landesrecht (Bayern)

Rz. 48 Nach dem Landesrecht (Bayern) können ersuchen:mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / b) Volljähriges Kind

Handelt es sich um einen privilegierten Volljährigen, also einen volljährigen Schüler bis 21 Jahre, der noch im Haushalt eines Elternteils lebt, trifft ihn ebenfalls keine Obliegenheit zu einer Erwerbstätigkeit neben der Schule mit der Folge, dass die gleichen Grundsätze wie beim minderjährigen Schüler gelten. Eine Ausnahme gilt nur im Mangelfall, wo unter Umständen die Aufn...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Eigentümer

Rz. 277 Da die Haftung in der Endkonsequenz auf eine mögliche Vollstreckung hinausläuft, kann nur der zivilrechtliche Eigentümer in Haftung genommen werden. Wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 Abs. 2 AO genügt nicht, da hierin nicht vollstreckt werden kann. Unerheblich ist, ob die Gegenstände einem Beteiligten allein oder mehreren Beteiligten zur gesamten Hand gehören, z.B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6 Vollziehung des Vermögensarrestes

Rz. 63 Das VwVG des Bundes gilt nach Abs. 5 ferner für die Vollziehung des Vermögensarrestes nach § 111e StPO i. V. m. § 46 OWiG durch die Behörden der Zollverwaltung. Der Vermögensarrest dient der Sicherung der Ansprüche aus der Einziehungsanordnung nach § 29a OWiG sowie einer nach § 30 OWiG festgesetzten Geldbuße.[1] Ein frühzeitiger Zugriff auf das Vermögen des Täters sol...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Notwendiger Inhalt des Titels

Rz. 11 Aufgrund des Titels muss eine Eintragung in das Grundbuch verlangt werden können. Gleichgültig ist, ob es sich um eine rechtsändernde oder berichtigende Eintragung handelt, ob eine Löschung oder die Eintragung eines Rechtes beantragt ist. Eine Eintragung in das Grundbuch kann verlangt werden, wenn der Titel unmittelbar auf Bewilligung einer Eintragung gerichtet ist (§...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / I. Checkliste: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

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FoVo 01/2024, Durchsetzung ... / 3 Der Praxistipp

Abgrenzung zwischen vertretbarer und unvertretbare Handlung mit Hilfsantrag auflösen Im Einzelfall ist die Abgrenzung einer vertretbaren Handlung nach § 887 ZPO, die zur Möglichkeit der Ersatzvornahme führt, von einer unvertretbaren Handlung nach § 888 ZPO, die lediglich Beugemittel zur Vollstreckung vorsieht, nicht einfach. Der Gläubiger oder sein Bevollmächtigter sollten sic...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes im Schiedsverfahren

Rz. 190 Das Schiedsgericht kann als Maßnahmen auf Arrest und einstweilige Verfügung aus dem Repertoire der ZPO zurückgreifen, aber auch andere Maßnahmen anordnen.[334] So hat das Schiedsgericht insb. die Option, Verfügungsverbote zu erlassen (sog. freezing orders).[335] Denkbar ist es ferner, ein selbstständiges Beweisverfahren in Anwendung von § 1041 ZPO durchzuführen.[336]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) EU-Recht

Rz. 191 Am 24.6.2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/1103 zum internationalen Ehegüterrecht verabschiedet ( EuGüVO). Hiermit sollen Regeln bereitgehalten werden für die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen bezogen auf den Ehegüterstand, mithin bezogen auf das Vermögensrecht der Ehe.[634] Die Verordnung erfasst...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / a) Zu § 7a UVG: Rechtsverfolgungssperre

Vor dem Hintergrund von mehreren aktuellen Entscheidungen zu § 7a UVG [55] haben die Vertreter der Oberlandesgerichte erörtert, ob es sinnvoll ist, die Leitlinien um eine Regelung im Hinblick auf die Rechtsverfolgungssperre des § 7a UVG zu ergänzen. Einen Hinweis auf diese Vorschrift findet sich bislang lediglich in Nr. 2.11 der Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Fra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Nachträgliche Registereintragung

Rz. 55 § 736 ZPO regelt den Fall, bei welchem die GbR nachträglich, also nach Entstehen des Vollstreckungstitels, in das Gesellschaftsregister eingetragen wird. Eine Vollstreckung für oder gegen die eGbR kann stattfinden, wenn der in dem Vollstreckungstitel genannte Name und Sitz oder die Anschrift der Gesellschaft identisch sind mit dem Namen und Sitz oder der Anschrift der...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / III. Formular: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 139 Für diesen Antrag sind gem. § 829 Abs. 4 ZPO in der ZVFV Formulare eingeführt worden (abrufbar unter: www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare; zeitliche Geltung der neuen Formulare: seit dem 1.12.2023 [Übergangsregelung: § 6 ZVFV]). Für (sämtliche) Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO) sowie eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB; §§ ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Hilfe und Kontrolle durch das staatliche Gericht

Rz. 194 Wesentlicher Nachteil des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Schiedsgericht ist, dass dem Schiedsgericht keine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Maßnahmen im Wege der Vollstreckung zur Verfügung stehen.[346] In der Literatur wird erwogen, dass ein Schiedsgericht zunächst sog. selbstvollziehende Maßnahmen anordnen kann, die keiner staatlichen Vollzugshilfe bedürf...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Fehlen von Vollstreckungshindernissen

Rz. 21 Des Weiteren hat das Vollstreckungsorgan vor der Zwangsvollstreckung zu überprüfen, ob dieser Vollstreckungshindernisse entgegenstehen. Darunter sind besondere Umstände zu verstehen, die zur Einstellung der Zwangsvollstreckung und evtl. zur Aufhebung bereits ergangener Vollstreckungsmaßnahmen führen. Hierbei sind vor allem folgende Hindernisse zu nennen, die an dieser...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Vollstreckungsfragen

Rz. 259 Im Vollstreckungsrecht sind keinerlei Besonderheiten des Franchise-Rechts zu beachten. Die Vollstreckung der Titel, die der Franchise-Geber gegen den Franchise-Nehmer erstritten hat oder umgekehrt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Vollstreckungsvorschriften der ZPO. Rz. 260 § 8 Abs. 2 UWG ist auch im Vollstreckungsverfahren von Bedeutung, wenn es daru...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 469 Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist streng zwischen der Vertretung der Gesellschaft als Insolvenzschuldner und der Verfügungsmacht über deren Vermögen zu unterscheiden. Nach § 80 Abs. 1 InsO geht das Recht, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und über dieses zu verfügen, mit Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter über. Verfügungen in gegenständlicher...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollstreckbarer Titel

Rz. 26 a) Titel: Jeder Titel genügt, welcher Eintragungsunterlagen unmittelbar oder mittelbar ersetzen kann (§§ 704, 794,[58] 804, 932, 936 ZPO), gleichgültig ist, ob der Titel gegen den Erblasser, den Nachlasspfleger oder den Testamentsvollstrecker lautet. In Frage kommen insbesondere neben Urteilen, welche eine Bewilligung ersetzen,[59] Urteile, die auf Zahlung einer Gelds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vorlage des Titels

Rz. 9 Der Antragsteller nach § 14 GBO betreibt damit nicht die Zwangsvollstreckung aus seinem Titel, sondern bereitet sie durch Wegräumung von Hindernissen nur vor. Deshalb genügt die Vorlage des vollstreckbaren Titels, der Nachweis der Zustellung ist nicht erforderlich. Es muss jedoch die konkrete Möglichkeit der berechtigten Vollstreckung im Zeitpunkt der Erledigung gegebe...mehr

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FoVo 01/2024, Durchsetzung ... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Der Zwangsvollstreckungsantrag ist zulässig und begründet und rechtfertigt die ausgesprochenen Zwangsmittel. Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere ein zugunsten der (lediglich umfirmierten) Gläubigerin ergangener Titel, liegen vor. Vollstreckung als unvertretbare Handlung Das LG hat auch zutreffend erkannt, dass die vorliegende Verurteilung zu R...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Besonderheit: Vollstreckungsabwehrklage des Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft

Rz. 121 Eine im privaten Baurecht relevante Besonderheit stellt die Vollstreckungsabwehrklage eines Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft dar. Letztere haben sich in der Vergangenheit in notariellen Verträgen regelmäßig die Möglichkeit einräumen lassen, die Zwangsvollstreckung gegen den Bauherrn ohne einen besonderen Fälligkeitsnachweis betreiben zu können. Üblicherweise...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Verfahren vor dem Schiedsgericht

Rz. 192 Kontrovers diskutiert wird, ob das Schiedsgericht einstweilige Maßnahmen i.S.d. § 1041 ZPO ohne Anhörung der Parteien erlassen kann.[340] Aufgrund der Bedeutung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs wird man davon ausgehen müssen, dass beide Parteien im Verfahren – nicht zwingend in Form einer mündlichen Verhandlung – zu hören sind, ggf. aber erst unmittel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Ernstlich eingeforderte Geldschulden

Rz. 57 Nach ganz h.M. in der Lit. war das Kriterium der ernstlichen Einforderung mit Inkrafttreten der neuen Definition der Zahlungsunfähigkeit in § 17 InsO entfallen.[129] Es komme nur noch auf die Fälligkeit der Verbindlichkeiten an. Rz. 58 Dem ist der BGH entgegengetreten und hat entschieden:[130] Eine Forderung ist i.d.R. dann i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Glä...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Übergang aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 92 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Mit Blick auf das Letztgenannte ist zu beachten, dass am 24.6.2016 die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Problematik der Einreden bei der Grundschuld

Rz. 62 Grundschuld und gesicherte Forderung sind durch die schuldrechtlich wirkende Sicherungsabrede miteinander verknüpft.[156] Sie erlaubt dem Gläubiger die Inanspruchnahme der Grundschuld bei Nichtleistung der gesicherten Forderung und gibt dem Eigentümer den Anspruch auf Rückgewähr bei Wegfall des Sicherungszwecks. Regelmäßig ist der Gläubiger ermächtigt, die Grundschuld...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung "bei" einer Briefhypothek

Rz. 5 Es muss sich um eine Eintragung bei der Hypothek handeln. Rz. 6 In Frage kommen alle Eintragungen, welche in der 3. Abteilung unter der Nummer der Hypothek zu erfolgen haben.[4] Gleichgültig ist dabei, ob es sich um rechtsändernde oder berichtigende Eintragungen handelt, ob sie vorläufigen oder endgültigen Charakter haben. § 41 GBO gilt für alle Fälle. Gleichgültig ist ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) GmbH und UG

Rz. 44 Die GmbH als Kapitalgesellschaft haftet gem. § 13 Abs. 2 GmbHG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (allgemein zur GmbH § 10 A.). Daher ist ihre Eigenkapitalausstattung für die Gläubiger von besonderer Bedeutung. Anders als bei der OHG oder hinsichtlich der Komplementäre der KG haftet das Privatvermögen der Gesellschafter bei der GmbH grds. nicht, sondern allein das Ge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geltung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten?

Rz. 820 Streitig und, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die seit langem anerkannten gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft weiter Geltung beanspruchen können etwa mit der Folge, dass ein Mehrheitsgesellschafter in der Abstimmung über einen Insolvenzplan aus der Treuepflicht gehi...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / B. Schiedsverfahren im Wirtschaftsverkehr

Rz. 3 Wie jedes Streitbeilegungsverfahren weist die Schiedsgerichtsbarkeit – je nach Perspektive – Vor- und Nachteile auf.[2] In internationalen Vertragsbeziehungen haben sich Schiedsverfahren gegenüber staatlichen Verfahren aber als vorzugswürdig erwiesen.[3] Der Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit hält an und blieb durch die COVID-19-Pandemie ungebrochen.[4] Ausschlaggebend s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Vermerk über die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 89 Gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann sich der Eigentümer in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufgenommenen Urkunde eines deutschen Notars (§§ 8 ff., 14 Abs. 1 BeurkG)[164] in Ansehung der Ansprüche eines Grundpfandrechts[165] oder einer Reallast[166] der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterwerfen,[167] dass sie aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des ...mehr