Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz

Rz. 14 [Autor/Stand] Hält der Betroffene die Vollstreckung oder einzelne Anordnungen oder Maßnahmen bei der Vollstreckung nicht für zulässig, so kann er gem. § 103 OWiG eine Entscheidung des nach § 104 Abs. 1 und 2 OWiG zuständigen (Straf-)Gerichts herbeiführen (regelmäßig das AG; zu beachten ist bei Steuerordnungswidrigkeiten die Zuständigkeitskonzentration gem. § 410 Abs. ...mehr

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V / 59 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Vermögensarrest [Rdn 5609]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leserinformation zur 85. Ergänzungslieferung

Leserinformation zur 85. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, in der Kommentierung des § 370 AO wurde der Abschnitt "Körperschaftsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung" (§ 370 Rz. 1420 ff.) gründlich überarbeitet. Die Liste der Fallgestaltungen, bei denen es sich um vGA handelt, wächst stetig: Hierunter fallen z.B. Kick-back-Zahlungen an Gesellscha...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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H / 1 Haftbeschwerde [Rdn 2600]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der in den Bußgeldentscheidungen angeordneten Rechtsfolgen, d.h. der Geldbußen, evtl. Nebenfolgen und Kosten des Verfahrens (vgl. §§ 89, 90 Abs. 1, § 108 Abs. 2 OWiG). Vollstreckbar sind alle Bußgeldentscheidungen, also nicht nur die Bußgeldbescheide der FinB, sondern auch die Urteile oder Beschlüsse des ...mehr

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P / 5 Pflichtverteidiger, Beiordnung in Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 3491]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vollstreckungsverbot und Aussetzung

Rz. 12 [Autor/Stand] Unzulässig ist gem. § 101 OWiG die Vollstreckung in den Nachlass. Mit dem Tod des Betroffenen entsteht somit ein Vollstreckungshindernis. Eine vom Erben in Unkenntnis der Rechtslage gezahlte Geldbuße ist zurückzuerstatten[2]. Eine Aussetzung der Vollstreckung soll erfolgen, wenn wegen der bußgeldrechtlich geahndeten Handlung nachträglich durch Anklageerhe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Sonderregelung des § 412 Abs. 2 AO

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Vollstreckung von Bescheiden im Bußgeldverfahren richtet sich im Allgemeinen bei Bundesbehörden nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, bei Landesbehörden nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften (vgl. § 90 Abs. 1 und 4 OWiG betr. Geldbußen und Ordnungsgelder[2], § 108 Abs. 2 OWiG betr. Kosten[3]). Nach der Ausnahmeregel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vollstreckungsbehörde

Rz. 9 [Autor/Stand] Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 89–104 OWiG über die Voraussetzungen, Zuständigkeit und das Verfahren bei der Vollstreckung (§ 412 Abs. 2 Satz 2 AO). Vollstreckungsbehörde im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist danach die FinB, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (§ 92 OWiG). Das ist grds. die Straf- und Bußgeldsachenstel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Erzwingungshaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach Ablauf der zweiwöchigen Schonfrist hat die FinB als Vollstreckungsbehörde die Wahl zwischen Beitreibung der Geldbuße und dem Antrag bei Gericht (zur Zuständigkeit vgl. § 104 Abs. 1 und 2 OWiG) auf Anordnung der Erzwingungshaft (§ 96 Abs. 1 OWiG). Bei der Auswahl der Mittel hat die FinB jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. i...mehr

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D / 17 Durchsuchung, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, bei → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 939, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1770, und bei den jeweils dort genannten weiteren Stichworten. Rdn 2011 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Durchsuchung im Wesentlichen a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erscheinungsformen

Rz. 1572 [Autor/Stand] Da nur Tathandlungen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO strafbar sind, reicht nicht jedes heimliche "steuerunehrliche" Verhalten i.S.d. älteren Rspr. aus. Aufgrund dessen sind bereits eine Vielzahl denkbarer Verhaltensweisen auszuscheiden. Rz. 1572.1 [Autor/Stand] Nicht tatbestandsmäßig ist das Verzögern der Beitreibung durch bloßes Nichtzahlen [3], die ...mehr

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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V / 57 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5576]

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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zfs 10/2024, Tötungsvorsatz... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Ferner hat es Entscheidungen über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen getroffen. Der BGH hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des LG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Die Revision d...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5640]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeit und Verfahren nach dem OWiG

1. Vollstreckungsbehörde Rz. 9 [Autor/Stand] Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 89–104 OWiG über die Voraussetzungen, Zuständigkeit und das Verfahren bei der Vollstreckung (§ 412 Abs. 2 Satz 2 AO). Vollstreckungsbehörde im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist danach die FinB, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (§ 92 OWiG). Das ist grds. die Stra...mehr

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D / 6 DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1733]

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FoVo 10/2024, Die Tücken de... / II. Die Lösung

Wann verjähren titulierte Zinsen? Wann verjähren titulierte Zinsen? Der geschulte Jurist antwortet: Es kommt darauf an! Für titulierte Forderungen ist die Verjährung in § 197 BGB geregelt. Grundsätzlich verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach 30 Jahren, sofern nichts anderes bestimmt ist. Dabei differenziert die Bestimmung nicht zwische...mehr

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A / 16 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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G / 3 Gesetzesnovellen [Rdn 2537]

Rdn 2538 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Basar/Heinelt, Der Referentenentwurf des Ha...mehr

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P / 18 Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung [Rdn 3772]

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FoVo 10/2024, Ordnungsgeld ... / 1 Der Fall

Unterlassungstitel gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Gläubiger, eine Wettbewerbszentrale, begehrt die Verhängung eines Ordnungsmittels gegen die Schuldnerin, eine große Fluggesellschaft. Das LG hatte diese unter Androhung konkret benannter Ordnungsmittel verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Geschäftsbedingungen bei Luftbeförderungsverträgen gege...mehr

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ZErb 10/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz (vormals Riedel/Sußbauer) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVGKommentar 11. Auflage, 2024 Vahlen, ISBN...mehr

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E / 4 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2128]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweiwöchige "Schonfrist"

Rz. 11 [Autor/Stand] Unabhängig von den vorstehend erörterten Zahlungserleichterungen gewährt § 93 Abs. 1 OWiG dem Betroffenen in jedem Fall eine "Schonfrist" von zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit der Leistung (= ab Rechtskraft). Während dieser Zeit kann er z.B. der Vollstreckungsbehörde gegenüber seine Zahlungsunfähigkeit darlegen. Vorher darf die Geldbuße oder ein e...mehr

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H / 5 Haftprüfung durch das OLG, Prüfungsgrundlage/-umfang [Rdn 2656]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Begnadigung

Rz. 15 [Autor/Stand] Auch bei Bußgeldbescheiden der FinB wegen Steuerordnungswidrigkeiten kann von einer Vollziehung im Gnadenweg endgültig abgesehen werden[2]. Das Gnadenrecht wird von den hierzu berufenen Verfassungsorganen auf Bundes- und Landesebene ausgeübt[3].mehr

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U / 15 Untersuchungshaft, Rechtsmittel/Anträge [Rdn 4760]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafzumessung

Rz. 1571 [Autor/Stand] Der (strafzumessungsrelevante) Umfang des Steuerschadens bei einer Beitreibungshinterziehung kann nicht mit dem Nennwert der Steuerforderung gleichgesetzt werden, sondern ist unter Bewertung des pfändbaren Vermögens zum Zeitpunkt der Vorteilsbewilligung bzw. des Belassens zu ermitteln[2]. Will der Täter nur die Vollstreckung hinauszögern, so liegt ledi...mehr

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N / 1 Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 3252]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1088 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 370 Abs. 3 AO zum 1.1.1977 wurden zum ersten Mal besonders schwere Fälle unter eine erhöhte Strafandrohung gestellt. Dies entspricht den Strafschärfungsmöglichkeiten beim Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB) und beim Subventionsbetrug (§ 264 Abs. 2 StGB). Der erhöhte Strafrahmen sieht ausschließlich Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Taterfolg

Rz. 1567 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob eine Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren nur in Form der Steuervorteilserlangung oder auch als Steuerverkürzung begangen werden kann (zur Abgrenzung s. Rz. 371 ff.). Regelmäßig wird die Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren in Form der ungerechtfertigten Erlangung von Steuervorteilen i.S.d. § 370 Abs. 1 AO begangen. Da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Zur Anwendbarkeit der Einziehung von Taterträgen im Steuerrecht

Rz. 1130.5 [Autor/Stand] Nach der bisherigen Rechtslage kam dem Verfall geringe praktische Bedeutung zu. Ursächlich hierfür war die Ausschlussklausel des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. Danach kam eine Verfallsanordnung nicht in Betracht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Im finanzbehördlichen Bußgeldverfahren finden gem. § 410 Abs. 1 AO die Kostenvorschriften der §§ 105–109a OWiG sinngemäß Anwendung. § 105 Abs. 1 OWiG wiederum erklärt die Kostenvorschriften der StPO und des JGG im Bußgeldverfahren für anwendbar. Daneben ist § 408 AO über die Kosten im Steuerstrafverfahren entsprechend heranzuziehen (§ 410 Abs. 1 Nr. 12 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung

a) Abdeckrechnungen Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines... / 1 Der Fall

Rechtsanwalt als Schuldner Die Gläubiger betreiben gegen den Schuldner, einen Rechtsanwalt, die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil und dem dazu ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss. Mit zwei Schreiben forderte der Gerichtsvollzieher (GV) den Schuldner jeweils auf, den ausstehenden Betrag zu zahlen, und bestimmte zugleich für den Fall, dass eine Zahlung nicht erfolgt, Termi...mehr

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U / 3 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 4649]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Überblick: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017

Rz. 1130.4 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017[2] wurde die Richtlinie 2014/42/EU in innerstaatliches Recht umgesetzt. Dabei verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung zu vereinfachen, die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten zu erleichtern und die nachträgliche Abschöpfung von V...mehr

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E / 14 Einstweilige Unterbringung [Rdn 2271]

Rdn 2272 Literaturhinweise: Bohnert, Untersuchungshaft und einstweilige Unterbringung, JR 2001, 402 Eisenberg, Zum Verfahren der Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO) betreffend die Frage der Verhandlungsfähigkeit im Stadium der Hauptverhandlung – Zugleich Besprechung der Beschlüsse des LG Augsburg vom 3.2.2014 und des OLG München vom 5.3.2014, NStZ 2015, 433 Ernst, Die Re...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Portu...mehr

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D / 8 Durchsuchung, Anordnung, Allgemeines [Rdn 1783]

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V / 58 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Beschlagnahme [Rdn 5590]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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D / 16 Durchsuchung, Durchsuchung zur Nachtzeit [Rdn 1986]

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