Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung bei Umschuldung

Leitsatz Ein Forwarddarlehen, das durch die Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert wird, dient im Rahmen einer Umschuldung nicht unmittelbar und ausschließlich i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, wenn es höher als die Restschuld des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. 2. Die Veräußerung des Fondsanteils begründet keinen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold (Abgrenzung zu BFH-U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.3 Anschlusslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Systematisch weit bedeutsamer ist dagegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG, wonach generell Gegenstände von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, wenn diese nach der Abfertigung zum freien Verkehr zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Verbringens genutzt werden. Gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung ist seit dem 1....mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.1 Verlust der Gebäude-AfA

Der Verlust der Gebäude-AfA gilt nicht nur für Arbeitszimmer, sondern für alle beruflich, z. B. gewerblich oder freiberuflich genutzten Räume, die ein Ehegatte in einem Gebäude nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, ohne dass er sich in irgendeiner Form an den Aufwendungen beteiligt hat. Die Gebäude-AfA für beruflich genutzte Räume geht also unter den fol...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.2 Sachbehandlung nach BMF-Schreiben

Mit den aktuellen Verwaltungsanweisungen[1] hat sich das BMF im Kern der Auffassung des BFH angeschlossen. Geregelt werden zudem einige vom BFH nicht angesprochene Zweifelsfragen, teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen. Angreifbar erscheint allerdings die verlangte "Nachversteuerung" von Abschreibungen, soweit diese die lineare AfA für Gebäude des Privatvermögens, im Rege...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.1 Rechtsentwicklung und aktuelle Entscheidungen

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden hat der BFH[1] früher eine Aktivierung des anteiligen Grundstücks unter dem Gesichtspunkt eines Nutzungsrechts und im Anschluss darandie Versteuerung der anteiligen stillen Reserven des Grundstücks verlangt. Später hat der VIII. Senat die fragliche Aktivierung nur noch als ein rechtstechnisches Instrument bezeichnet.[2] Die zitierte R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5 Rechtsfolgen

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Veräußerungspreis bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. 2 BewG mit de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fiktiven Entnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.2 Rechtsfolge auf der Ebene des Anteilseigners

Rz. 148 Für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft gilt nach § 12 Abs. 2 S. 2 KStG die Regelung des § 13 UmwStG entsprechend. Zum persönlichen Anwendungsbereich enthält die Vorschrift keine näheren Bestimmungen. Der Gesellschafter kann also jede Rechtsform aufweisen, er kann auch eine Personengesellschaft oder natürliche Person sein. Das Gesetz verlangt auch nicht ...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.1 Neuermittlung der Regelbedarfe (Abs. 1)

Rz. 28 Die Regelbedarfe sind nach Abs. 1 neu zu ermitteln, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen EVS vorliegen. Dies waren im Zeitpunkt der grundlegenden Änderung des § 28 zum 1.1.2011 die Ergebnisse der EVS 2008. Die nächste EVS ist im Jahre 2013 erhoben worden, wobei sich die Hoffnung auf eine Aktualisierung 2015 (vgl. Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: 26...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Ausnahme des Abs. 2 gemäß Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft. In dieser Fassung enthielt sie inhaltliche und verfahrensrechtliche Regelungen zur Bestimmung des Regelbedarfs und des Inhalts der Regelsätze. Durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.4.1 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben (Abs. 4 Satz 1 bis 2, Abs. 5 Satz 1)

Rz. 43 Welche Beträge konkret zu den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte zu zählen sind, bestimmen im Wege einer positiven und einer negativen Abgrenzung Abs. 4 Satz 1 und 2. Rz. 44 Mit der positiven Abgrenzung in Abs. 4 Satz 1 soll das Ziel der existenzsichernden Systeme gewährleistet werden, dass leistungsberechtigte Personen in der Öffentlichkei...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.2 Das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG)

Rz. 56 Wie oben (Rz. 25) dargestellt, kann das RBEG nicht ohne die Vorschriften der §§ 27a bis 29 (insbesondere § 28) und umgekehrt können die genannten Vorschriften nicht ohne die hierauf bezogenen Regelungen des RBEG verstanden werden. Deshalb erfolgt die Kommentierung der Vorschriften des RBEG an den Stellen der gesetzlichen Regelungen des SGB XII, zu denen sie inhaltlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.3 Auswirkung des Brexit auf Abs. 3, § 12 Abs. 3 S. 4 KStG

Rz. 171c Mit Wirkung zum 29.3.2019[1] wurde Abs. 3. S. 4 durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz eingefügt. Nach dieser Vorschrift ist Abs. 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht dazu führt, dass eine Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung dadurch als aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Mitgli...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.3 Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 als Pauschale (Abs. 3)

Rz. 19 Abs. 3 Satz 1 ermächtigt die Träger der Sozialhilfe, die Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung und mit Kleidung (also in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2) zu pauschalieren. Für mehrtägige Klassenfahrten (Abs. 1 Nr. 3 in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung) waren demgegenüber keine Pauschalen vorgesehen, um die Teilnahme möglichst umfassend zu gewährlei...mehr

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Jung, SGB XII § 27c Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 10 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) ist zum 1.1.2020 § 27c als Sonderregelung für den Lebensunterhalt in das Dritte Kapitel eingefügt worden. Die Norm hat bereits vor ihrem Inkrafttreten Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des N...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.3 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 Bis zum 31.12.2010 enthielt das Gesetz in Abs. 1 Nr. 3 eine Regelung über die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten. Seit dem 1.1.2011 findet sich diese Vorschrift wortgleich in § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (vgl. die dortige Komm). Rz. 12 Die von Abs. 1 Nr. 3 erfassten Aufwendungen waren bis zum 1.1.2011 über den Regelsatz zu decken. Das Gesetz sieht hierfür nunmehr einm...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.1.3 Freiwillig Weiterversicherte nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989

Rz. 22 Abs. 1 wurde mit Einfügung des Sozialhilferechts in das SGB XII zum 1.1.2005 um den Tatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989 erweitert. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989 können Personen, die aus der Versicherungspflicht nach § 2 KVLG 1989 ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununter...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.5 Übernahme von Beiträgen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung (Abs. 5)

Rz. 45 Inhalt und Umfang der Verpflichtung der Leistungsträger auch Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung zu übernehmen, waren früher gemeinsam mit der Verpflichtung zur Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung in Abs. 2 geregelt. Mit Wirkung zum 1.4.2007 wurden die Regelungen getrennt und auf die Abs. 2 und 5 aufgeteilt. Rz. 46 Beiträge zu ei...mehr

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Jung, SGB XII § 133a Überga... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Berlit, Kein Zusatzbarbetrag nach Leistungsunterbrechung, Anm. zu BSG, Urteil vom 13.2.2014, B 8 SO 15/12 R, jurisPR-SozR 8/2015 Anm. 4. Langer, Unterbrechung des Leistungsbezugs lässt Anspruch auf Zusatzbarbetrag entfallen, Anm. zu BSG, Urteil vom 13.2.2014, B 8 SO 15/12 R, RdLH 2014 S. 130. Schoch, Barbetrag zur persönlichen Verfügung in stationären Einrichtungen, ZfF...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft (vgl. hierzu Deutscher Verein, Gutachten v. 27.5.2004 – G 16/04 Übernahme der Krankenbehandlung im Rahmen des § 264 SGB V, NDV 2004 S. 320). Durch Art. 10 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland in einen EU- bzw. EWR-Staat ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Besteuerungsrechts"...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.3 Sonderauswertungen der EVS (Abs. 3)

Rz. 33 Abs. 3 präzisiert gegenüber der bis zum 31.12.2010 geltenden Vorgängerregelung nebst RSV die Auswertung einer EVS durch Sonderauswertungen (zum Ganzen BT-Drs. 17/3404 S. 121). Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Ermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage einer neuen EVS Sonderauswertungen beim Statistischen Bundesamt in Auftrag zu geben...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.4 Übernahme des Zusatzbeitrages nach § 242 SGB V (Abs. 4)

Rz. 40 Seit dem 1.1.2009 können die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung von den Versicherten einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Abs. 4 stellt klar, dass auch dieser Beitrag von der Leistungspflicht nach § 32 Abs. 1 und 2 erfasst ist. Die Vorschrift flankiert damit das Recht der Betroffenen auf freie Wahl einer Krankenkasse (§ 173 ff. SGB V). Sie können bei erstmaliger...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1 Leistungsumfang (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift enthält gemeinsam mit den unter Rz. 3 genannten Regelungen eine grundsätzlich abschließende Aufzählung der (einmaligen) Bedarfe, die nicht in die Bemessung des Regelbedarfs einbezogen und deswegen auch nicht mit dem Regelsatz abgegolten sind (Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 31 Rz. 1; BT-Drs. 18/9984 S. 40 f.). Dies ergibt sich eine...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Brech, Die gemischte Bedarfsgemeinschaft und die horizontale Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt für Stiefkinder, ZfF 2003 S. 241. Gerlach, Kindergeldrecht für Transferleistungsbehörden – Ein aktueller Überblick – Teil 3 –, ZfF 2018 S. 241. ders., Die Festsetzung von Beiträgen als neue Form des Einsatzes von Einkommen und der Einsatz von Vermögen im Eingliederungsh...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

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Jung, SGB XII § 133a Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung stellt sicher, dass diejenigen Personen, die am 31.12.2004 einen Anspruch auf einen zusätzlichen Barbetrag i. S. v. § 21 Abs. 3 Satz 4 BSHG hatten, diesen zusätzlichen Barbetrag weiterhin ohne zeitliche Einschränkung erhalten (vgl. BT-Drs. 15/3977 zu Art. 2 Nr. 5). Auch wenn ihre Relevanz abnimmt, so gibt es doch weiterhin Hilfebedürftige, die in den Genus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 EUSt-Behandlung anderer Gegenstände als Waren (§ 21 Abs. 5 UStG)

Rz. 335 Der Besteuerung durch die EUSt unterliegt die Einfuhr von Gegenständen im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), während das Zollrecht die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet regelt. Die Begriffe "Gegenstand" und "Ware" sind nicht deckungsgleich. Im Zollrecht gibt es keine gesetzliche Definition des Begriffs "Waren". Unter Waren sind die im Gemeinsamen Zolltarif aufgeführte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Rz. 58 Zur Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wird dieser zollamtlich überwacht (Art. 134 UZK; § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG). Damit sollen in erster Linie die Erhebung der Einfuhrabgaben, zu denen auch die EUSt gehört, sowie die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr gesichert werden (§ 1 Abs. 3 ZVG, § 209 Abs. 1 AO). Rz. 59 Ware...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Standardzollanmeldung

Rz. 70 Das Unionsrecht unterscheidet nicht – wie das frühere deutsche Zollrecht – zwischen Zollantrag und Zollanmeldung, sondern kennt nur noch den Begriff der Zollanmeldung, die beide Funktionen in sich vereint. Die Abgabe einer Anmeldung bei einer Zollstelle gilt als Willenserklärung des Anmelders, die betreffenden Waren zur Überführung in das beantragte Verfahren anzumeld...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.4 Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 164 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass die EUSt mit dem Entzug von eustpflichtigen Gegenständen aus der zollamtlichen Überwachung entsteht. Rz. 165 Die zollamtli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.3 Vorschriftswidriges Verbringen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 153 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht wird oder aus einer Freizone vorschriftswidrig in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union verbracht wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.2 Aktive Veredelung

Rz. 237 Nicht-Unionswaren können ohne Erhebung von Zoll zur aktiven Veredelung abgefertigt werden. Eine Wiederausfuhrabsicht (wie früher) ist nicht mehr erforderlich (s. Erwägungsgründe Nr. 50 UZK). Die Veredelung kann auch in einem Zusammensetzen (Montage von Waren), in einer Ausbesserung, aber auch in einem Reinigen bestehen. Als Veredelung gilt auch die ein- oder mehrfach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.2 Abfertigung zum Zolllager

Rz. 219 Ein Zolllagerverkehr erfordert allgemein die Nämlichkeitsfeststellung, d. h. die Feststellung der Verzollungsunterlagen (Menge, Beschaffenheit und Zollwert der Waren) und die Sicherung, dass die eingelagerten Waren unverändert einer weiteren bzw. abschließenden Zollbehandlung zugeführt werden. Rz. 220 Die Abfertigung einer Ware zum Zolllager setzt voraus, dass dem Anm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.2 Unionsversandverfahren

Rz. 199 Die Abfertigung zum Unionsversandverfahren ist das Regelverfahren für die Beförderung von Waren innerhalb der Union Es ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern der Zollanmelder hat die Wahlmöglichkeit zwischen den o. a. Versandverfahren oder kann, soweit vorgesehen, im Rahmen eines noch nicht beendeten vorausgegangenen besonderen Zollverfahrens , z. B. aktive ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.3 Vorübergehende Verwendung

Rz. 287 Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nicht-Unionswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind (z. B. Messe- und Ausstellungswaren, Berufsausstattung, Beförderungsmittel), ohne dass sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.1 Allgemeines

Rz. 214 Die Zollvorschriften über Zolllager sind Ausdruck des Wirtschaftszolls, wonach Zoll für Waren erst zu erheben ist, wenn diese wirtschaftlich Eingang ins Zollgebiet gefunden haben. Sollen Waren erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Wirtschaftskreislauf des Zollgebiets eingeführt werden, weil es im Zeitpunkt der Einfuhr entweder noch nicht bestimmt ist, ob und wann d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren, nämlich Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.2 Endverwendung

Rz. 277 Die Endverwendung ist ein Zollverfahren, in dem die eingeführten Waren in den freien Verkehr überführt werden und dennoch der zollamtlichen Überwachung unterliegen, um die Verwendung zu dem begünstigten Zweck zu sichern. Rz. 278 Bei der Endverwendung ist zu unterscheiden zwischen den Vorschriften über das Verfahren und den Bestimmungen, die die Zollbegünstigung der Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 123 Die Einfuhrzollschuld entsteht grundsätzlich durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in das Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr und im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung (Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK). Neben der Regelzollschuldentstehung aufgrund einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung kann eine Zollschuld auch dadur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.2 Vereinfachte Zollanmeldung (Art. 166ff. UZK; Art. 145ff. DelVO; Art. 223ff. DVO)

Rz. 98 Das vereinfachte Anmeldeverfahren nach Art. 166 UZK und Art. 145ff. DelVO betrifft nur Waren, die gestellt werden. Die Zulassung zum vereinfachten Anmeldeverfahren ist bewilligungspflichtig (Art. 166 Abs. 2 UZK). Die Bewilligung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewilligung wird grundsätzlich ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Überlassung

Rz. 120 Die Zollbehörden überlassen dem Anmelder die eingeführten Waren, sobald sie die Angaben in der Anmeldung überprüft oder ohne Überprüfung angenommen haben (Art. 194 UZK). Kann die Zollstelle die Frage, ob die angemeldeten Waren möglicherweise Verbote oder Beschränkungen unterliegen, endgültig erst beantworten, wenn ihr die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Prüfung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.3 Zollschuld

Rz. 227 Bei der Überlassung zum freien Verkehr entsteht die Zollschuld und gleichzeitig die EUSt-Schuld zu dem Zeitpunkt, in welchem die Zollbehörde die Anmeldung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr annimmt oder jede andere Handlung vorgenommen wird, die die gleiche Rechtswirkung wie die Annahme der Anmeldung hat.[1] Gleiche Rechtswirkungen besitzen die Annahme der ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.1 Allgemeines

Rz. 274 Die Zollvorschriften über Verwendungsverfahren ermöglichen und sichern, dass Waren unter Gewährung von Zollfreiheit oder -ermäßigung im Zollgebiet zweck- und fristgerecht verwendet werden. Verschiedene Zollvergünstigungen sind daran geknüpft, dass Waren im Zollgebiet in einer bestimmten Weise verwendet werden, z. B. als Futtermittel, Rinder zum Mästen oder zur Zucht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.1 Allgemeines

Rz. 194 Sind Waren für die endgültige Einfuhr in das Zollgebiet bestimmt, bewirkt das Versandverfahren, dass diese Waren nicht am Einfuhrort verzollt werden müssen, sondern dass die Einfuhrabfertigung in das Binnenland verlagert werden kann; dies führt zu einer zügigen Abwicklung der Warenbeförderung an der Grenze: Die Waren können bis zum Bestimmungsort durchrollen, Warteze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.5 Zollschuld

Rz. 212 Bei einer Zuwiderhandlung im Rahmen eines Versandverfahrens kann eine Zollschuld nur entstehen, wenn das Versandgut zollpflichtig ist, d. h. wenn es sich um Nicht-Unionswaren handelt. Für im internen Versandverfahren beförderte Unionsware kann ein Zoll nicht entstehen. Werden in das Zollgebiet verbrachte Waren nicht der Eingangszollstelle gestellt (z. B. Waren, die a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung einer weiteren Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 4 UStG)

Rz. 326 Bemessungsgrundlage für die EUSt ist gem. § 11 UStG der Wert des eingeführten Gegenstands zuzüglich der im Zeitpunkt des Entstehens der EUSt auf den Gegenstand entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern (ausschließlich der EUSt). In den Fällen, in denen die Einfuhrabgabenschuld nach dem Zeitpunkt des Entstehens der EUSt entsteht (z. B. bei unterschiedlichen Anträgen auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.6 Erlöschen der Zollschuld

Rz. 188 Neben den in der AO geregelten Erlöschenstatbeständen durch Zahlung (§§ 224 und 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163 u. 227 AO) enthält Art. 124 UZK zollspezifische Erlöschensgründe. Die Unionsbestimmungen haben die nationalen Vorschriften über das Erlöschen einer Abgabenschuld verdrängt. Ein Zurückgreifen auf nationale Vorschriften ist nur möglich, soweit...mehr