Fachbeiträge & Kommentare zu Wegzugsbesteuerung

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.8 Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz und das Anzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Wie bereits verschiedentlich dargestellt, wurde das Recht der Verrechnungspreise im Jahr 2021 durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[1] und das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug[2] in einigen Punkten geändert.[3] Diese Änderungen sind in die obigen Darstellungen bereits eingeflossen. Zusammengefasst sind die wesentlichen Änderungen wie folgt: Der ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.9 Änderungen im AStG im Jahr 2021

Wie bereits angedeutet, hat das AStG im Jahr 2021 durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[1] sowie das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuer[2] einige Änderungen erfahren. Diese gelten zumeist ab 2022. Zu nennen sind die folgenden Änderungen: Hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Verrechnungspreises erfolgten in § 1 AStG verschiedene Änderungen. So wurde der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Eintritt des auslösenden Ereignisses nach dem 31.12.2021 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 52a Mit dem ATADUmsG[1] wurde die Wegzugsbesteuerung zum 1.7.2021 neu geregelt. Der Gesetzgeber hatte zunächst keine Abstimmung mit der Neuregelung vorgenommen.[2] Dies wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022[3] allerdings nachgeholt. Sofern ein das deutsche Besteuerungsrecht ausschließende Ereignis nach dem 31.12.2021 eintritt, gilt nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b Um...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Eingriff

Rz. 63 Die Feststellung einer Beeinträchtigung setzt zunächst voraus, dass sich ein Gebietsfremder und ein Gebietsansässiger in einer objektiv vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befinden.[1] Wann eine objektiv vergleichbare Situation vorliegt, lässt sich der Rspr. des EuGH nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen entnehmen. Rz. 64 Nach der grundlegenden Entscheid...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.4 Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht

Tz. 152f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter Berufung auf das Urt des EuGH v 11.03.2004 (Rs C-9/02 "de Lasteyrie du Saillant", DB 2004, 686) wurde die "Wegzugsbesteuerung" des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG (mit der Stundungsregelung des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) als nicht mit dem EU-Recht vereinbar angesehen (hA, zB s Körner, IStR 2004, 424; s Kleinert/Probst, DB 2004, 673; s Schni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG?, DStR 1993, 1389; Sarrazin, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG – Anm zu Patt –, DStR 1993, 1393; Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Patt, Doppelte St-Belastung bei Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges nach Kap-Erhöhung?, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.6 Besondere Stundungsregelung und Wegfall der Steuer für natürliche Personen bei Entstrickung ab 01.01.2022 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2022)

Stundungsregelung und Entfallen der ESt nach § 6 Abs 3 und 4 AStG idF des ATADUmsG Tz. 225i Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das ATADUmsG sind die Stundungsregeln bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG neu konzipiert worden. Statt einer unbegrenzten Stundung in EU-EWR-Fällen (s § 6 Abs 5 AStG idF des SEStEG, s Tz 225aff) ist mit Wirkung ab VZ 2022 eine Ratenzahlung über sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 152c Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der spezielle Entstrickungstatbestand des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("exklusiv") für einbringungsgeborene Anteile (und damit auch die Stundungsregelungen des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) geht den allg Entstrickungstatbeständen der §§ 4 Abs 1 S 3f EStG (fiktive Entnahme), 12 KStG idF des SEStEG vor (s Urt des BFH v 12.10.2011, BStBl II 2012, 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Stiftung zur Statusverbesserung im Teileinkünfteverfahren

Tz. 156 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Von Oerzen schildert hierzu folgendes Vorgehen: Gründung einer "Scheinauslandsstiftung" mit Verwaltungssitz im Inl (Stiftung ausl Rechts mit Ort der Geschäftsleitung im Inl). Übertragung von st-verstrickten Vermögen einer natürlichen Pers auf die Stiftung (insbes Anteile iSd § 17 EStG). Veräußerung der übertragenen WG unter dem Regime des KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.4 "Ausschluss" des Besteuerungsrechts

Tz. 158 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Entstrickung der stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile erfolgt auch ohne Veräußerung, wenn "das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen wird" (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG; anders im geltenden UmwSt-Recht der Einbringungsvorschriften, wo neben dem Ausschluss berei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.5 Besondere Stundungsregelung für natürliche Personen bei Entstrickung innerhalb der EU/EWR für Vorgänge bis 31.12.2021 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 UmwStG idF des SEStEG)

Tz. 225a Stand: EL 109 – ET: 03/2023 EU-Rechtskonforme dauerhafte Stundung in EU-/EWR-Fällen Der Ges-Geber hat in den Anwendungsvorschriften zum UmwStG nF idF ab SEStEG eine Bestimmung aufgenommen, nach der bei der Entstrickungsbesteuerung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG bei natürlichen Pers in der EU/EWR nicht (länger) die Stundungsregelungen des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG gelten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.1 Grundsätze der Entstrickung und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 152 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG sind die stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen aufzulösen und zu versteuern, "wenn das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen wird". Der Tatbestand ist unabhängig von der Pers des AE und von der Tatsache, ob die einbringungsgeborene...mehr

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Wegzugsbesteuerung und deren Vermeidung (estb 2024, Heft 5, S. 177)

Besteuerungsszenarien im Post-Exit-Zeitraum Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR[*] Ein steuerlicher Wegzug hat verschiedene Konsequenzen, so dass entsprechende Situationen sorgfältig zu planen sind. Neben den möglichen Wegzugs- und Entstrickungssteuern im Zeitpunkt des Wegzuges sowie den steuerlichen Konsequenzen im Zuzugsstaat sind auch nacheilende Steu...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Ertragsteuerliche Anknüpfungspunkte

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Anknüpfungspunkt der Besteuerung mit Einkommensteuer ist die unbeschränkte Steuerpflicht. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, sind nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.[1] Folge der unbeschränkten Steuerpflicht ist die Besteuerung des Wel...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / II. Ausgangssituation

1. Anknüpfungspunkte für die Besteuerung Allen voran sollen die Anknüpfungspunkte der Besteuerung für die Zeiträume vor Wegzug bzw. mit Wegzug dargestellt werden, die im Weiteren in ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche Anknüpfungspunkte unterteilt werden. a) Ertragsteuerliche Anknüpfungspunkte Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Anknüpfungspunkt der Besteuerung mit Eink...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / 1. Ertragsteuerliche Aspekte

a) Beschränkte Steuerpflicht Aus ertragsteuerlicher Sicht ist fraglich, ob eine beschränkte Steuerpflicht greift. Dies ist nach § 1 Abs. 4 EStG der Fall, wenn natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielen. Zu den inländischen Einkünften zählen inter alia Einkünfte aus Gewerbebetrie...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / 1. Anknüpfungspunkte für die Besteuerung

Allen voran sollen die Anknüpfungspunkte der Besteuerung für die Zeiträume vor Wegzug bzw. mit Wegzug dargestellt werden, die im Weiteren in ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche Anknüpfungspunkte unterteilt werden. a) Ertragsteuerliche Anknüpfungspunkte Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Anknüpfungspunkt der Besteuerung mit Einkommensteuer ist die unbeschränkte Steuer...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / 2. Erbschaftsteuerliche Aspekte

a) Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht Nach einem Wegzug ist allen voran die sog. erweitert unbeschränkte Steuerpflicht relevant, die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG ergibt. Demnach gelten als unbeschränkt steuerpflichtige Inländer solche Personen, die die deutsche Staatsangehörige haben und die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / 2. Ausgangsbeispiel

Für die nachfolgenden Betrachtungen soll das unten dargestellte Ausgangsbeispiel gebildet werden, wonach der hier infragestehende Steuerpflichtige einen 100%igen Anteil an einer GmbH hält; eine 50%ige Kommanditbeteiligung an einer originär gewerblich tätigen KG mit Betriebsstätte im Inland innehat; eine inländische Immobilie besitzt; und ein inländisches Tagesgeldkonto unterhält...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / I. Einleitung

Die Wegzugsbesteuerung und auch deren Vermeidung spielen in der steuerlichen Gestaltungsberatung infolge einer zunehmenden internationalen Mobilität eine zentrale Rolle. Der Fokus dieser Gestaltungsüberlegungen liegt dabei auf der Vermeidung einer ad hoc-Besteuerung mit Wegzug – sei es z.B. in Gestalt von Wegzugssteuern i.S.d. § 6 AStG oder in Gestalt von Entstrickungssteuer...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / III. Besteuerungsszenarien im Post-Wegzugs-Zeiten

Fraglich ist nunmehr, welche steuerlichen Konsequenzen in der Zeit ab dem Wegzug in Deutschland zu erwarten sind.[17] Dazu soll zunächst ein ertragsteuerlicher Besteuerungszugriff im Post-Exit-Zeitraum und anschließend ein etwaiger erbschaftsteuerlicher Zugriff untersucht werden. 1. Ertragsteuerliche Aspekte a) Beschränkte Steuerpflicht Aus ertragsteuerlicher Sicht ist fraglich, o...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / d) Zwischenfazit

Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch nach einem Wegzug für die einzelnen Vermögensgegenstände des Ausgangsbeispiels grundsätzlich wie folgt aufrechterhalten bleibt (vgl. Tabelle):mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht

Nach einem Wegzug ist allen voran die sog. erweitert unbeschränkte Steuerpflicht relevant, die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG ergibt. Demnach gelten als unbeschränkt steuerpflichtige Inländer solche Personen, die die deutsche Staatsangehörige haben und die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / e) Zwischenfazit

Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch nach einem Wegzug für die einzelnen Vermögensgegenstände des Ausgangsbeispiels grundsätzlich wie folgt aufrechterhalten bleibt:[59]mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / d) Bilaterale Schranken

Grundsatz: Etwa bestehende DBA ordnen das Besteuerungsrecht grundsätzlich nach Maßgabe des Art. 7 OECD-MA/ErbSt dem Ansässigkeitsstaat zu. Ausnahme: Für Grundvermögen findet sich eine Ausnahme in Art. 5 OECD-MA/ErbSt, die insoweit das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat zuordnet.[56] Eine Zuordnung der Besteuerungsrechte für bewegliches Betriebsstättenvermögen zum Betrieb...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Beschränkte Steuerpflicht

Daneben sind im Zeitraum nach Wegzug beschränkte Erbschaftsteuern relevant, wenn Inlandsvermögen gegeben ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Inlandsvermögen nach § 121 BewG: Der Begriff des Inlandsvermögens richtet sich nach § 121 BewG und umfasst u.a. das inländische Grundvermögen[49], das inländische Betriebsvermögen[50] und Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften, wenn...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / IV. Fazit

Die Konsequenzen eines steuerlichen Wegzuges sind mannigfaltig: Neben der sorgfältigen Planung des Wegzuges an sich – unter potentieller Inkaufnahme von Wegzugs- und Entstrickungssteuern – sowie der konkreten steuerlichen Planung im Zuzugsstaat, sind auch nacheilende Steuerpflichten im Zeitraum nach dem Wegzug im Inland zu beachten. Diese Post-Exit-Szenarien setzen sich einerseit...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Erbschaftsteuerliche Anknüpfungspunkte

Soweit ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, so ist auch eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. a ErbStG gegeben. Dabei knüpft die Steuerpflicht sowohl an den Schenker bzw. Erblasser als auch an den Erwerber an[12] und erstreckt sich auf das Weltvermögen.[13] Daneben besteht – ähnlich den ertragsteuerlichen Anknüp...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Beschränkte Steuerpflicht

Aus ertragsteuerlicher Sicht ist fraglich, ob eine beschränkte Steuerpflicht greift. Dies ist nach § 1 Abs. 4 EStG der Fall, wenn natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielen. Zu den inländischen Einkünften zählen inter alia Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für den im Inland eine Be...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Darüber hinaus regelt § 2 AStG eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht um sog. "Zusatzeinkünfte" – d.h. solche, die nicht in § 34d EStG als ausländische Einkünfte qualifizieren.[18] Beachten Sie: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist zeitlich auf 10 Jahre ab Wegzug befristet (§ 2 Abs. 1 S. 1 AStG). Voraussetzungen: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht wird ge...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / c) Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Neben die vorstehenden Erbschaftsteuerpflichten tritt vorliegend auch die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG . Soweit die bereits vorstehend genannten Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sind,[54] so ergibt sich bei einer bestehenden beschränkten Erbschaftsteuerpflicht eine Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus für alle Teile des Erwerbs, dere...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR[*] Ein steuerlicher Wegzug hat verschiedene Konsequenzen, so dass entsprechende Situationen sorgfältig zu planen sind. Neben den möglichen Wegzugs- und Entstrickungssteuern im Zeitpunkt des Wegzuges sowie den steuerlichen Konsequenzen im Zuzugsstaat sind auch nacheilende Steuerpflichten im Inland zu berücksichtigen. Di...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / c) Bilaterale Schranken

Betriebsstätteneinkünfte: Für Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft wird das Besteuerungsrecht nach einem zugrunde liegenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelmäßig dem Betriebsstättenstaat zugesprochen (Art. 7 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 OECD-MA).[27] Beraterhinweis Eine bloße gewerbliche Prägung[28], Infektion[29] oder Gewerblichkeit infolge einer Betriebsaufspaltung[30] wirkt ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.6 Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG

Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft gelten auch für Zwecke des § 6 Abs. 1 AStG als Anteile im Sinne von § 17 EStG.[1] Die Personengesellschaft vermittelt ihren Gesellschaftern nach Ausübung der Option keine inländische Betriebsstätte mehr, sodass diese bei einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland regelmäßig der Wegzugsbesteuerung unterliegen werden.mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 1. Grundlagen der Wegzugsbesteuerung

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 AStG stellt die Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, also bei Beteiligungen von 1 % und mehr, sicher, wenn eine natürliche Person, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, ihren...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / [Ohne Titel]

Susanne Thonemann-Micker, LL.M., RAin/FAinSt / Charmaine Vossen, RAin[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG bezweckt insb. die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen befindlichen wesentlichen Anteilen (Anteile von 1 % und mehr) an Kapitalgesellschaften bei Wegzug des inländischen Gesellschafters ins Ausland. Die Wohnsitzverlegung wird insof...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 3. Entscheidung des BFH

Der BFH hob das vorinstanzliche Urteil des FG Baden-Württemberg auf und wies die Klage ab, da nicht die Festsetzung der Wegzugsteuer, sondern lediglich die sofortige Erhebung dieser Steuer ohne Realisierung der Wertzuwächse, also vor tatsächlicher Veräußerung der Gesellschaftsanteile, gegen Unionsrecht verstoßen würde. Da die Stundungsregelungen jedoch keinen Einfluss auf di...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 4. Auswirkungen auf die Praxis

Zwar behandelt das Urteil lediglich Wegzüge in die Schweiz nach der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, die getroffenen Grundlagen müssen jedoch erst recht für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten sowie Wegzüge nach dem 31.12.2021 gelten. Da weder der BFH noch der EuGH darauf abstellt, dass ein Umzug in die Schweiz nicht schlechter behandelt werden darf als ein Wegzug ins EU-/EWR-Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (§ 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 266 Nach § 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 UmwStG tritt trotz Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile auch dann keine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II ein, wenn es zwischenzeitlich nach § 6 AStG zur Aufdeckung und Besteuerung der in den erhaltenen Anteilen ruhenden stillen Reserven gekommen ist und soweit die Steuer nicht gestundet wurde. Rz. 267 Zur Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG)

Rz. 295 Nach § 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG gilt der Einbringungsgewinn II als nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Rz. 296 Da die Veräußerung nach § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 UmwStG als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO gilt, entstehen die nachträglichen Anschaffungskosten nicht erst im Zeitpunkt der Veräußerung der sperrfristv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7 Nachversteuerung (§ 19a Abs. 4 EStG)

Rz. 47 Der gem. § 19a Abs. 1 EStG zunächst nicht versteuerte Vorteil, ist gem. § 19a Abs. 4 EStG im Rahmen der Einkunftsart nach § 19 EStG nachzubesteuern. Der Betrag der Nachversteuerung unterliegt dann auch dem LSt-Abzugsverfahren als sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 S. 3 EStG). Ist ein LSt-Abzug durch den Arbeitgeber unterblieben, etwa weil er keine Kenntnis von in der Sphär...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53ff) nicht vorliegen, scheidet ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fleischmann, Auswirkungen des Zusammenschlusses von Daimler Benz AG und Chrysler Corp auf Wertpapierleihgeschäfte mit Daimler-Aktien, DB 1998, 2297; Prinz, Verschmelzung ausl Kap-Ges bei inl AE: Rechtsfolgen und Gestaltungsalt, FR 1998, 555; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fälle, in FS Widmann, 2000, 287; Herzig, Gestaltung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung

Tz. 215 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits aus der Grundsystematik der §§ 20ff UmwStG ; nämlich die Einbringung selbst n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 23 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden, Europäisierung, Beibehaltung der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile aus Alteinbringungen

Tz. 4 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) ist das gesamte UmwStG , das in dieser Form seit 1995 Gültigkeit besaß, neu gefasst worden. Von den Änderungen im UmwSt-Recht sind die Einbringungsvorschriften des Sechsten Teil des UmwStG (§§ 20 bis 23 UmwStG) am grundlege...mehr