Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die vom ArbN getragenen Aufwendungen für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Anpassung und Weiterentwicklung seiner beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an sich ändernde Anforderungen in einem ausgeübten Beruf (Fortbildung) dienen, gehören grundsätzlich zu den Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, Rz 22ff). Ebenso werden A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kaution

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der Verlust einer vom ArbN dem ArbG gestellten Kaution kann zu WK führen (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382). Es gelten ähnliche Grundsätze wie beim > Diebstahl von Geld während der Berufstätigkeit; zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 41, 44, aber auch > Bürgschaft. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Wird ein ArbN in ein Strafverfahren verwickelt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufgaben des Finanzamts

Rz. 25 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Besteht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff nach § 1 Abs 2 EStG, fiktive > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20 ff nach § 1 Abs 3 EStG oder beschränkte Steuerpflicht (> Rz 21 ff) des ArbN, so ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG für die Bildung und die Änderung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (§ 39 Abs 2 Satz 2 EStG). Ist der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – Piloten und Bordpersonal -- sind regelmäßig ArbN; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BArbG vom 16.03.1994, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen ist, werden idR Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Flugzeug

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Soweit der ArbN ein vom ArbG gestelltes Flugzeug privat nutzt, gehört der geldwerte Vorteil zum Arbeitslohn. Die Bewertung des Vorteils folgt § 8 Abs 2 Satz 1 EStG); zum "üblichen Endpreis" am Abgabeort > Sachbezüge Rz 38ff. Hat der ArbG das Flugzeug gechartert, sind uE die (anteiligen) Selbstkosten (Charterkosten) des ArbG einschließlich der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kaufkraftausgleich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Im öffentlichen Dienst wird an unbeschränkt steuerpflichtige ArbN, deren Arbeitslohn zu den > Inländische Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG gehört, ein Zuschlag zu den Dienstbezügen gezahlt, wenn der dienstliche Wohnsitz im Ausland liegt. Der Kaufkraftausgleich ist nach § 55 BBesG auf 60 % der Dienstbezüge mit Ausnahme des Mietzusch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 43 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbG hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken; er hat vor allem Auskünfte zu geben und Einsicht in die ihm zur Verfügung stehenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale einschließlich der > Identifikationsnummer der ArbN, in die nach § 4 LStDV vorgeschriebenen Aufzeichnungen (> Lohnkonto)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Aufwendungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Rz. 11 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme werden die Aufwendungen wie solche behandelt, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen. Dazu wird die Bildungseinrichtung als > Erste Tätigkeitsstätte fingiert, wenn der Stpfl Vollzeit – also 40 Wochenstunden -- studiert (vgl § 9 Abs 4 Satz 8 EStG). Im Übrigen bleibt es dabei, dass eine außerha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die an staatliche Forstbedienstete aus öffentlichen Kassen gezahlten Entschädigungen sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB, DB 1996, 2056 = FR 1996, 798; FinMin MV, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im Allgemeinen nach den für Staatsforsten geltenden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Personen

Rz. 80 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Soweit bei der Zahlung einer Vergütung an eine beschränkt steuerpflichtige Person ein Steuerabzug vorgenommen wird, gilt er grundsätzlich den Besteuerungsanspruch des Fiskus in Deutschland ab (§ 50 Abs 2 Satz 1 EStG, > Rz 10). Das gilt ebenso für den LSt-Abzug vom Arbeitslohn (vgl § 39b EStG und > Rz 21 ff) wie für den Steuerabzug vom Kapita...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als ELStAM die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 07.08.2013, BStBl 2013 I, 951, Rz 65). Unberücksichtigt bleiben die bei den Steuerkla...mehr

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Wann die Fortbildungseinrichtung eine erste Tätigkeitsstätte ist

Leitsatz Sind Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer mehr als dreimonatigen Vollzeitfortbildung als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? Nein, urteilte nun das Finanzgericht Nürnberg und verwies auf die Regelungen zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei Bildungseinrichtungen (§ 9 Abs. 4 S. 8 EStG). Sachverhalt Der gelernte Behälter- und Appar...mehr

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Freifahrkarte für Ruhestandsbeamte

Leitsatz Eine Jahresnetzkarte für einen Ruhestandsbeamten der DB AG gehört zu den Versorgungsbezügen und stellt keinen laufenden Arbeitslohn dar. Deshalb kommt für diesen geldwerten Bezug die Werbungskostenpauschale von 1.000 EUR nicht in Betracht. Sachverhalt Der Kläger hatte zuerst als Beamter, später als Angestellter für die Deutsche Bahn gearbeitet. Seit seiner Pensionier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.3 Jährliches Gesamteinkommen der Kinder und Eltern

Rz. 31 Um das jährliche Gesamteinkommen der privilegierten Personen zu ermitteln, ist nicht auf die §§ 82ff., sondern auf § 16 SGB IV zurückzugreifen (Brühl/Schoch, LPK-SGB XII, § 43 Rz. 8; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 43 Rz. 11; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 43 Rz. 10; Hußmann, FPR 2004 S. 534, 540; Kreiner, in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 43 Rz. 7). Danach i...mehr

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Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger

Leitsatz 1. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden. 2....mehr

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Aufwendungen für Promotionsvermittlung nicht als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz Auch der Erwerb eines ausländischen universitären Titels kann ausschließlich beruflich veranlasst sein, da ein so erworbener Titel objektiv geeignet ist, das berufliche Fortkommen zu begünstigen. Dagegen sind Kosten für die Promotionsvermittlung steuerlich nicht abziehbar. Sachverhalt Der Steuerpflichtige hatte ein BWL-Studium abgeschlossen und erzielte in den Streit...mehr

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Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber

Leitsatz Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungs­kosten zu erzielen (entgegen BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2005, IV C...mehr

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Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG bei mittelbarer beruflicher Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft

Leitsatz Die erforderliche berufliche Tätigkeit "für" eine Kapitalgesellschaft setzt nach der bis Ende des Veranlagungszeitraums 2016 geltenden Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG nicht voraus, dass der Gesellschafter unmittelbar für diejenige Kapitalgesellschaft tätig wird, für deren Kapitalerträge er den Antrag stellt. Normenkette § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 ...mehr

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Kosten anlässlich der Veräußerung einer Immobilie als Werbungskosten bei der Vermietung einer neuen Immobilie

Leitsatz Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Hauses, das nicht der Einkünfteerzielung gedient hat, sind durch die Zuordnung des größten Teils des daraus erzielten Veräußerungserlöses zum Erwerb einer zu vermieteten Eigentumswohnung, (anteilig) als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten dieser neuen Immobilie zu qualifizieren. Sachverhalt Die Steuerpflichti...mehr

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Kein privater Veräußerungsgewinn auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie

Leitsatz Der Gewinn aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung innerhalb des Veräußerungszeitraums des § 23 EStG ist nach Auffassung des FG Köln auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen hatten innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG...mehr

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Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug

Leitsatz Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG i.V.m. § 31 Abs. 4 UStDV) kann sich unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den ­Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon ­auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgeste...mehr

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Werbungskostenabzugsverbot bei nachträglichen Schuldzinsen

Leitsatz Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 zugeflossen sind; aus § 52a Abs. 10 Satz10 EStG kann nicht geschlossen werden, dass Aufwendungen unabhängig von der Regelung des § 20 Abs. 9 EStG stets dem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskostenabzug bei Erstattungszinsen aufgrund rechtswidriger Einkommensteuerfestsetzung

Leitsatz Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gezahlt werden. Insow...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Tz. 4 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Planung einer Produktneuein... / 3 Diese Ausgangsdaten benötigen Sie zur Planung neuer Produkte

Erlös- und Kostenprognosen Um mit einer Produktplanung optimale Ergebnisse erzielen zu können, sollten Sie zunächst den möglichen Markt eines Produkts betrachten. Versuchen Sie, ausgehend von den vorhandenen Marktanalysen, Absatzpotenziale und Preisvorstellungen potenzieller Kunden zu ermitteln. Daraus können Sie ableiten, wie hoch die Erlöse in den einzelnen Jahren voraussic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

Leitsatz Für unverheiratete, jüngere Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung neben einer Unterkunft am Beschäftigungsort weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen, stellt die elterliche Wohnung auch dann keinen eigenen Hausstand im Sinne einer doppelten Haushaltsführung dar, wenn dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Sachverhalt Im Streitfall (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ortsübliche Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG: Möblierungszuschlag für Einbauküche

Leitsatz 1. Bezieht sich ein Mietspiegel nicht auf möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen, ist für die Möblierung im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG ein Zuschlag zu berücksichtigen, soweit sich auf dem örtlichen Mietmarkt für möblierte Wohnungen hierfür ein Zuschlag ermitteln lässt. 2. Ein solcher Möblierungszuschlag kann n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-/Einkommensteuer... / 2 Pauschsteuersätze für betriebliche Zusatzleistungen

Für eine Vielzahl von betrieblichen Sozial- oder Zusatzleistungen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben: Abgabe von arbeitstäglich maximal einer unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeit im Betrieb (Mittagessen in der Betriebskantine). Das gleiche gilt für zweckgebundene Barzuschüsse, die der Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen le...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz Bei der unentgeltlichen Gestellung der Gemeinschaftsunterkunft in einer Kaserne handelt es sich auch dann um einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil für den Zeitsoldaten, wenn der grundsätzlich zum Wohnen in der Kaserne verpflichtete Soldat die Unterkunft nicht für Übernachtungen nutzt, sondern arbeitstäglich zu seinem privaten Wohnsitz zurückfährt. Sachverha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a.F. bei nur einem Anleger

Leitsatz Eine Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a.F. ist auch dann durchzuführen, wenn an einem Spezial-Sondervermögen nur ein Anleger beteiligt ist. Die gesonderte Feststellung wirkt auch in diesem Fall wie eine einheitliche Feststellung gegenüber dem Anleger und dem Spezial-Sondervermögen. Normenkette § 15 Abs. 1, § 13 Abs. 1 InvStG a.F., § 180 Abs. 1 Nr. 2, § 119...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte an ausländischer Hochschule während eines Auslandssemesters

Leitsatz Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin begründet bei einem Auslandssemester dort eine erste Tätigkeitsstätte. Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung können nicht als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. Sachverhalt Die Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nicht als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen

a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werbungskosten-Pauschbetrag

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, > Werbungskosten Rz 102.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

I. Voraussetzungen für den Abzug 1. Aufwendungen a) Aufwendungsbegriff Rz. 18 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zusätzliche Werbungskosten-Pauschbeträge für bestimmte Berufsgruppen

Rz. 104 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Pauschbeträge, mit denen früher der besondere Aufwand bestimmter Berufsgruppen zusätzlich zum > Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten werden sollte, sind letztmals für 1999 gewährt worden. Eine Überprüfung der tatsächlich durchschnittlich entstehenden abziehbaren Aufwendungen durch das BMF hat ergeben, dass auch innerhalb derselben Berufsgru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Negative Werbungskosten

Rz. 108 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfolgen sog negativer WK sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Ihre Behandlung ergibt sich aus dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: Der Rückfluss früherer Aufwendungen des ArbN, die zuvor bei der Ermittlung seiner Einkünfte als WK abgezogen worden sind, führt zu Einnahmen (BFH...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Erstattung von Werbungskosten durch Dritte

Rz. 110 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Leistungen einer Versicherung, die Aufwendungen mit WK-Charakter ersetzen, sind im VZ des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Versicherungsprämien vorher als WK abgezogen worden sind (BFH 171, 183 = BStBl 1993 II, 748). Fließt die Erstattung dem ArbN im selben Kalenderjahr (VZ) zu, in dem die WK aufgewende...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erstattung von Werbungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 109 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen des ArbN, die ihrer Natur nach WK sind, darf der ArbG grundsätzlich nicht steuerfrei erstatten. Erhält der ArbN einen Ausgleich für seine Aufwendungen, so handelt es sich vielmehr um zusätzlichen steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der um WK zu mindern ist (vgl zB BFH 198, 545 = BStBl 2002 II, 823). Es könnte sonst, weil alle ArbN...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Berücksichtigung der Werbungskosten im Lohnsteuer-Ermäßigungs- und Veranlagungsverfahren

Rz. 105 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Macht der ArbN zumindest glaubhaft (> Glaubhaftmachung), dass seine WK den ArbN-Pauschbetrag (> Rz 102) übersteigen, werden anstelle dieses Pauschbetrags die tatsächlichen (höheren) WK bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern berücksichtigt. Das Gleiche gilt für das LSt-Ermäßigungsverfahren unter folgender Voraussetzung: Die WK müssen, sowei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten oder negative Einnahmen

Rz. 106 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zahlt der ArbN versteuerten Arbeitslohn zurück, so mindert der Rückfluss der besteuerten Bezüge im VZ des Rückflusses an den ArbG die Einnahmen des ArbN (BFH 213, 381 = BStBl 2006 II, 832; BFH 230, 173 = BStBl 2010 II, 1074 mwN). Das gilt auch, wenn die Bezüge – hier eine Entlassungsentschädigung – bei Zufluss tarifbegünstigt besteuert word...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werbungskosten

Zusammenfassung A. Grundsätzliches I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / gg) Zinsen auf hinterzogene Steuern

Rz. 93 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 235 AO), die möglicherweise WK sind, werden nicht berücksichtigt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 8a iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen für den Abzug

1. Aufwendungen a) Aufwendungsbegriff Rz. 18 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Abgrenzung zu den Kosten der normalen Lebensführung

a) Aufwendungen für die Lebensführung Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen

a) Aufwendungsbegriff Rz. 18 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Objektiv: Zusammenhang mit dem Beruf

a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 19...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Rückfluss von Einnahmen und Aufwendungen

I. Werbungskosten oder negative Einnahmen Rz. 106 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zahlt der ArbN versteuerten Arbeitslohn zurück, so mindert der Rückfluss der besteuerten Bezüge im VZ des Rückflusses an den ArbG die Einnahmen des ArbN (BFH 213, 381 = BStBl 2006 II, 832; BFH 230, 173 = BStBl 2010 II, 1074 mwN). Das gilt auch, wenn die Bezüge – hier eine Entlassungsentschädigung – b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / hh) Bestechungsgelder

Rz. 94 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bestechungsgelder sind nicht als WK abziehbar (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 10 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Wegen der problematischen Abgrenzung zu > Provisionen (> Schmiergelder Rz 1) wird der Abzug allerdings nur dann versagt, wenn mit der Zuwendung des Vorteils rechtswidrig gegen den Tatbestand eines Straf- oder Bußgeldgesetzes verstoßen wird. Die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / kk) Staatspolitische Zuwendungen

Rz. 96 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Nicht als WK abgezogen werden beruflich veranlasste Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien iSd § 10b Abs 2 EStG (§ 4 Abs 6 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Zum Abzug von Spenden und zur Gewährung einer Steuerermäßigung vgl § 10b EStG und § 34g EStG sowie > Parteibeiträge, > Spenden Rz 71 ff, > Wählervereinigungen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / mm) Erstausbildung oder Erststudium

Rz. 84 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bereits begrifflich keine WK (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG) sind Aufwendungen des Stpfl für eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium), die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird. Diese Zuweisung zu den in der außerberuflichen Sphäre entstehenden Aufwendungen wirkt wie ein Abzugsverbot. Entsprechendes gilt für den ...mehr