Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandskongress

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 > Ärzte Rz 15, > Reisekosten Rz 55 ff, > Studienreisen, > Werbungskosten. Ergänzend > Lebensführung Rz 15 Kongresse (Tagungen/Symposien) und Reisen; > Arbeitslohn Rz 63.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werbegeschenke

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen eines ArbN für Geschenke an Kunden seines ArbG sind besonders dann WK, wenn er damit seine erfolgsabhängigen Einkünfte zu steigern sucht (BFH 140, 246 = BStBl 1984 II, 315); aber auch wenn sich die Aufwendungen nicht konkret auf die Höhe des Arbeitslohns auswirken, können sie beruflich veranlasst sein (BFH 218, 177 = BStBl 2007 II, 721...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Verhältnis der §§ 33ff EStG zueinander. § 33a EStG ist im Verhältnis zu § 33 EStG eine Sondervorschrift (BFH 228, 350 = BStBl 2010 II, 621; dazu > Rz 49). Für Aufwendungen iSd § 33a Abs 1 – 2 EStG (> Ausbildungsfreibetrag, > Unterhaltsleistungen; > Rz 8) kann der Stpfl idR keine Steuerermäßigung nach § 33 EStG (AgB allgemeiner Art; > Rz 15 – ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitskammer

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitskammern gibt es in den Ländern Bremen und Saarland. Sie sind Pflichtzusammenschlüsse der ArbN und als KöR (> Juristische Person) organisiert. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Beratung der Mitglieder, der Gewerkschaften sowie betrieblicher ArbN-Vertretungen, der Politik einschließlich der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, Bildungsan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandslehrer

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Auslandslehrer sind aus Deutschland kommende > Lehrer, die an deutschen > Auslandsschulen wie zB der > Willy-Brandt-Schule in Warschau, an > Europäische Schulen oder an deutschen Bildungseinrichtungen im > Ausland, zB am > Goethe-Institut, tätig sind und im > Inland keinen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben. Man unterscheide...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 47 f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begünstigte Aufwendungen

Rz. 16 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Für eine Berücksichtigung als AgB kommen Aufwendungen in Betracht, denen die bewusste und gewollte Verwendung von Vermögen zugrunde liegt (Ausgaben). Dabei geht es nicht nur um den Einsatz finanzieller Mittel (Geldausgaben), sondern auch um die Zuwendung von Sachwerten (BFH/NV 1991, 669; aber keine gebrauchte Kleidung [EFG 1985, 350]). Die A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Schätzung bei Nichtzustimmung zum Kontenabruf

Rz. 35 Nach Abs. 2 S. 2 kann eine Schätzung außerdem erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Angaben des Stpfl. unrichtig sind, und der Stpfl. seine Zustimmung zum Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 AO nicht erteilt.[1] Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 14.8.2007[2] eingefügt worden und zum 1.1.2009 in Kraft getreten.[3] Rz. 36 Nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung bei sog. Einkunftsmillionären

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind. 2. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 147a Abs. 1 Satz 1 AO sind Kapitaleinkünfte, die aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines und Systematik

Rz. 1 Durch Art. 31 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) v. 23.6.1993[1] wurde zum 1.1.1995 erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt, nachdem der vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 befristete SolZ ausgelaufen war. Seiner Rechtsnatur nach ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Er ist eine selbstständige ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Ei...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters

Leitsatz Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Normenkette § 3 Nr. 26, § 3c EStG Sachverhalt Die Klägerin ist im Hauptberuf nichtselbstständig tätig und be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten stehenden Wohnung

Leitsatz Nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden. Normenkette § 9 Abs. 1 EStG Sachverhalt Die Kläger sind zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei Einkünften aus VuV: Bloße Reinvestitionsabsicht begründet keine Surrogation

Leitsatz 1. Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. 2. Die nicht durch eine tatsächliche Verwendung ­begründete (angebliche) Reinvestitionsabsicht des Veräußerungserlöses in ein noch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Rz. 2 Durchlaufende Gelder sind Beträge, die der Arbeitnehmer als fremdes Geld verwaltet und anstelle des Arbeitgebers ausgibt (§ 669 BGB). Hier tritt der Arbeitgeber in Vorleistung. Die Steuerbefreiung betrifft den Fall, dass das Geld in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht und eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Weiterleitung besteht. Bleiben die Gelder im Eigentum ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Von Versicherung erstattete, auf zuvor von der Versicherung gezahlte Verdienstausfallentschädigung entfallende Einkommensteuer als nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbare Entschädigung

Leitsatz Auch die Übernahme der Einkommensteuer auf eine Verdienstausfallentschädigung eines Gewerbetreibenden ist eine nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbare Entschädigung "für entgangene und entgehende Einnahmen". Sachverhalt Der Kläger (K) erlitt in 2003 einen Verkehrsunfall. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattete in 2011 den Verdienstausfall des K, der nach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Leitsatz 1. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung, d.h. der "eigene Hausstand" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist. 2. Die Hauptwohnung ist i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG am Beschäftigungsort belegen, wenn der Steuerpflichtige von dieser seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise t...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftserzielungsabsicht bei einem verpachteten Hotelkomplex

Leitsatz Bei einer Gewerbeimmobilie in Form eines verpachteten Hotelkomplexes ist die Einkunftserzielungsabsicht anhand einer Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung von grundsätzlich 30 Jahren festzustellen. Der Prognosezeitraum beginnt regelmäßig mit der Anschaffung, auch wenn ein späterer Umbau mit anschließender Neuverpachtung erfolgt. Sachverhalt Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dauertestamentsvollstreckung als Werbungskosten

Leitsatz 1. Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. 2. Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Abgrenzung zwischen Werbungskosten iSd § 19 EStG und Anschaffungskosten iSd § 17 Abs 2 EStG

Tz. 262 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist der AE gleichzeitig Arbeitnehmer der Kap-Ges (zB als GF), stellt sich die Frage, ob die mit der Beteiligung zusammenhängenden Aufwendungen (insbesondere Verluste aus dem Ausfall von Darlehen bzw aus Bürgschaftsinanspruchnahmen) vorrangig durch das Gesellschafts- oder durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Stehen Aufwendungen mit me...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen

Leitsatz 1. Ein Verzicht des Gesellschafters auf ein Gesellschafterdarlehen gegen Besserungsschein kann für Schuldzinsen, die auf ein Refinanzierungsdarlehen gezahlt werden, bis zum Eintritt des Besserungsfalls zu einem Wechsel des Veranlassungszusammenhangs der Aufwendungen hin zu den Beteiligungserträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. Ein Wechsel des Veranlassungszus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit.

Leitsatz Eine Berichtigung nach § 129 AO scheidet aus, wenn das Finanzamt im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid erklärte Renteneinkünfte nicht berücksichtigt, weil die Einkünfte vom Versicherungsträger noch nicht mitgeteilt worden sind. Sachverhalt Der Kläger erklärte in seinen elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen 2011 und 2012 neben anderen Einkünften au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen

Kommentar Mit Schreiben vom 6.10.2017 hat das BMF seine aus 2011 stammenden Aussagen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern überarbeitet und dabei in erster Linie die neuen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH aufgenommen. Die neuen Aussagen im Überblick. Die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskos...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug nach Ablösung eines Fremdwährungsdarlehens

Leitsatz Erleidet ein Steuerpflichtiger bei der Umschuldung eines zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommenen Fremdwährungsdarlehens einen Verlust, sind bei einer späteren Vermietung dieser Wohnung Schuldzinsen nur für den Teil des Darlehens abziehbar, der den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung entspricht. Sachverhalt Im Jahr 2005 erwarb der Steuerpflich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Benzinkosten bei Privatnutzung des Firmenwagens

Kommentar Der BFH hat den Abzug selbst getragener Benzinkosten und anderer individueller Kosten vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen zugelassen. Nun hat sich die Finanzverwaltung zur Anwendung dieser Rechtsprechung geäußert. Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung eines Dienstwagens für private Zwecke wird regelmäßig mit monatlich pauschal einem Prozent des inländische...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitpferd eines Reitlehrers

Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Stellt ein bei einem Reit- und Fahrverein angestellter Reitlehrer sein Reitpferd für den Reitunterricht und für von seinem Arbeitgeber (Reit- und Fahrverein) veranstaltete Reitturniere zur Verfügung, können die Aufwendungen auf das Pferd (Abschreibung, laufende Kosten) Werbungskosten i. S. v. § 9 EStG (Anhang 10) sein. Nach einer Entscheidung des F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs für die privaten Arbeitnehmer (S. 3)

Rz. 10 Durch § 3 Nr. 64 S. 3 EStG sollen die nicht öffentlich bediensteten Arbeitnehmer denen im öffentlichen Dienst gleichgestellt werden. Das geschieht jedoch nur hinsichtlich des Kaufkraftausgleichs. Hier sind verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden. Vom Arbeitgeber gezahlte Zuschläge für Kaufkraftverluste werden bei diesen Arbeitnehmern allerdings in etwa gleicher Weis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Steuerbefreiung für die Auslandsbediensteten im öffentlichen Dienst (S. 1 und 2)

Rz. 2 Für die Steuerpflicht ist ohne Bedeutung, ob der Stpfl. unbeschränkt (auch erweitert unbeschränkt gem. § 1 Abs. 2 u. 3 EStG) oder beschr. stpfl. ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Stpfl. mit einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis steht und den Arbeitslohn dafür aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezieht. Rz. 3...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu den WK eines Anwärters gehören Aufwendungen für die praxisbezogene Ausbildung und das Studium in verwaltungsinternen und – soweit dies Teil des Ausbildungsvertrags ist – in externen Bildungseinrichtungen. Dazu gehört das erforderliche Verbrauchsmaterial, > Arbeitsmittel wie zB > Computer, > Fachliteratur oder Beiträge an die > Gewerkschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsstipendium

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Wer als Inländer im Ausland studiert und dort ein steuerfreies Stipendium erhält, kann die ihm entstehenden Aufwendungen für die Einlagerung von Hausrat und die Reisekosten als (vorweggenommene) WK nur abziehen, wenn er nach dem Studium im Inland Einkünfte erzielen wird (> Werbungskosten Rz 69). § 3c EStG schließt den Abzug nicht aus (EFG 2012, 221...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Substanzverlust

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Werbungskosten iSd § 9 Abs 1 Satz 1 EStG sind nicht nur Aufwendungen in Geld. Der Begriff umfasst vielmehr den Abfluss aller Güter in Geldeswert (BFH 135, 434 = BStBl 1982 II, 533), also auch Vermögensminderungen, die im Rahmen einer Einkunftsart eintreten. Ob der Abfluss mit oder gegen den Willen des Stpfl eintritt, ist unerheblich. Zu diesen WK g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Bei der Ermittlung der Einkünfte wird vom Arbeitslohn ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 EUR abgezogen, wenn nicht höhere > Werbungskosten nachgewiesen werden (§ 9a Satz 1 Nr 1 Buchst a EStG); der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag (> R 9a EStR). Soweit es sich bei den Einnahmen um > Versorgungsbezüge handelt, wird ein Pauschbetrag iHv 102...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 42 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Neben der Verhängung einer Strafe oder einer Buße haben Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung weitere Folgen: Die Festsetzungsfrist wird von vier auf fünf oder zehn Jahre verlängert (> Verjährung Rz 10 ff). Wird einem Stpfl vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben (> Rz 33), ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsschulen

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu dem vom Bund an Schulen im Ausland entsandten Personal > Auslandslehrer . Ergänzend Auslandsbeamte, > Europäische Schulen, > Goethe-Institut, > Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute. Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Aufwendungen der Eltern für den Schulunterricht ihrer Kinder bei einem vorübergehenden Einsatz im > Ausland sind keine > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Streikunterstützungen

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Für die Dauer eines Streiks verlieren die ArbN ihren Anspruch auf > Arbeitslohn (BArbG, NJW 1980, 1642 mwN). Die ihnen in diesen Fällen von der Gewerkschaft gezahlten Streikunterstützungen gehören nicht zu den besteuerbaren Einnahmen (vgl BFH 162, 329 = BStBl 1991 II, 337; Dziadkowski, BB 1991, 2195; Schmidt, DB 1991, 1699). Streikunterstützu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuervorteile für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung von Einkünften aus § 19 EStG (dazu im Einzelnen > Arbeitnehmer) ergibt sich besonders aus den für ArbN geltenden steuerlichen Sonderregelungen. Dazu gehört zunächst die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug (§§ 38ff EStG; besonders § 38 Abs 3 Satz 1 EStG; zu den Vorteilen > Lohnsteuer Rz 9). Rz. 2 Stand: ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Für den Abzug als WK kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen, die mithin so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Soweit eine berufliche Veranlassung nicht oder nur in sehr untergeordnetem Maße gegeben ist, sind sie nicht abziehbar, weil die Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Sa...mehr