Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Tatsächliche Gestaltung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts knüpft an die äußeren Begleitumstände an, unter denen sich jemand an einem Ort oder in einem Gebiet aufhält. Diese müssen darauf schließen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend besteht, sondern auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Wie beim Wohnsitz entscheidet mithin das äußere Bild;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz des § 69 Abs. 1 FGO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 Abs. 1 FGO stellt – ebenso wie § 361 Abs. 1 AO für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren – den Grundsatz auf, dass der Klage (und dasselbe gilt über § 121 FGO für die Revision) abgesehen von § 69 Abs. 5 FGO (dazu s. Rz. 31; vgl. auch § 361 Abs. 4 AO und dazu s. § 361 AO Rz. 63 f.) keine aufschiebende Wirkung zukommt, also dur...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einstellung des Vollzugs bedeutet bei Ersatzzwangshaft (§ 334 AO) deren sofortige Beendigung und beinhaltet damit eine Verpflichtung der Finanzbehörde, das Amtsgericht von der Erfüllung der zu erzwingenden Verpflichtung zu verständigen. Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Erfüllung vor Erlöschen des Zwangsgeldanspruchs (§ 329 AO) be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelf

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Haftungs- und Duldungsbescheide ist der Einspruch gegeben. Dies gilt auch gegen Duldungsbescheide des FA im Rahmen einer Inanspruchnahme nach dem Anfechtungsgesetz. Bei Streit über die Realsteuerhaftung bzw. -duldung ist keine besondere Entscheidung des FA vorgesehen. Gegen den Haftungsbescheid der Gemeinde ist daher nicht der Ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung der Zinsen erfolgt durch Zinsbescheid (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO). Dies gilt auch, wenn sich der Zinsanspruch unmittelbar aus Unionsrecht (s. Rz. 6) ergibt. Im Zuge der Festsetzung der Erstattungszinsen hat die Anrechnung nach § 236 Abs. 4 AO (Zinsen nach § 233a AO) zu erfolgen (BFH v. 30.08.2010, VIII...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 2. "Versehentlicher" erbschaftsteuerlicher Zuzug nach Deutschland

Die besondere Relevanz des Wohnsitzes (§ 8 AO) als Anknüpfung für die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht ergibt sich vor allem daraus, dass der Wohnsitz keinen längeren Aufenthalt im Inland voraussetzt. Im Widerspruch hierzu steht die irrige Vorstellung vieler Steuerpflichtiger, sie könnten durch "Tage-Zählen" und rechtzeitige Abreise vor Überschreiten eines Aufenthalts vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsmittelbelehrung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Urteil muss eine Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO) enthalten, also auf die Möglichkeit von Revision und NZB hinweisen. Nimmt die Rechtsmittelbelehrung (irrtümlich) auf eine Zulassung der Revision Bezug, vermag dies eine Revisionszulassung durch das Gericht nicht zu ersetzen (BFH v. 14.10.2010, VII R 34/10, BFH/NV 2011, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen für die Zuständigkeitsvereinbarung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Vereinbarung ist zulässig, wenn die Finanzbehörde, die an sich örtlich zuständig ist, dazu ihr Einvernehmen erklärt und der Betroffene zustimmt. Für die Zustimmung ist keine Form vorgeschrieben; sie muss jedoch ausdrücklich erklärt werden. Schweigen oder fehlender Widerspruch können grds. nicht als Zustimmung gewertet werden, wenn n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausnahmen von der Anhörungsverpflichtung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 91 Abs. 2 AO kann von der Anhörung abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist. Für die hiernach zu treffende Ermessensentscheidung der Behörde gibt die in § 91 Abs. 2 AO enthaltene Aufzählung von Beispielen Orientierungshilfe. Dabei handelt es sich insbes. um Verwaltungsakte, die – was im Best...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatsächliche Gestaltung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert einen eigenen steuerrechtlichen Begriff des Wohnsitzes. Einen Wohnsitz kann nur eine natürliche Person haben. Im Gegensatz zum bürgerlichen Recht, nach dem Begründung, Beibehaltung und Aufgabe des Wohnsitzes rechtsgeschäftliche Willenserklärungen darstellen, die Geschäftsfähigkeit voraussetzen (§§ 7, 8 BGB), knüp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fälle verneinter Umgehung

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesellschaftsverträge mit Ehegatten oder Kindern, auch wenn außerbetriebliche Gründe maßgebend waren, bei folgerichtiger Durchführung, angemessener Gewinnverteilung und Vermeidung einer Rückbeziehung (BFH v. 31.01.1961, I 259/60 U, BStBl III 1961,158; BFH v. 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5), gegebenenfalls unter Inkaufnahme der S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung des Gerichts

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung bei erfolglosen Rügen richtet sich nach § 133a Abs. 4 FGO . Unstatthafte oder nicht form- oder fristgerecht eingelegte Rügen sind als unzulässig zu verwerfen. Zulässige, aber unbegründete, Rügen werden zurückgewiesen. Entsprechend der Rechtsnatur der Anhörungsrüge ist Gegenstand der Prüfung durch das Gericht neben der Zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die einzelnen Förderungsbereiche

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 2 AO enthält eine Aufzählung gemeinnütziger Zwecke. Auf eine Darstellung aller Zwecke wird verzichtet, da viele für sich sprechen. Die Aufzählung ist grundsätzlich abschließend, erfährt aber durch § 52 Abs. 2 Satz 2 AO eine Öffnungsmöglichkeit (AEAO zu § 52, Nr. 2 und 2.6; Nacke, DStZ 2008, 445, 451 sieht hierin einen Verstoß ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Haftung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihrem Umfang nach reicht die Haftung nicht weiter als der strafbare Vorsatz des Haftenden. Ging dieser Vorsatz z. B. nur auf Beteiligung an einem Teilstück einer Steuerhinterziehung, so umfasst die Haftung nur den entsprechenden Teil der hinterzogenen Steuer. Desgleichen kommt bei einem Täter, der in seinen Vorsatz nur die Verkürzung von...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Auslegungsmethoden

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auslegung von Rechtsnormen, insbes. von Gesetzen, bedeutet Klarstellung ihres Sinngehalts, der in der Wortfassung oft nur unvollkommen zum Ausdruck kommt (Drüen in Tipke/Kruse, § 4 AO Rz. 214), da der Gesetzgeber nicht umhinkommt, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden. Ziel ist es, den objektiven Sinn einer Norm – den objektivierten W...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bekanntgabe an Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat ein Beteiligter einen Bevollmächtigten bestellt (s. § 80 Abs. 1 AO) und sind Bestellung, Name und Anschrift der Behörde mitgeteilt worden, so kann der Verwaltungsakt gem. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO an den Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Behörde dies tut, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (s. § 5 AO). Kein Wahlrecht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verletzung der Beleg- und Buchungswahrheit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Gefährdung der Besteuerung durch Verletzung der Beleg- und Buchungswahrheit erkennt das Gesetz in zweifacher Hinsicht, nämlich durch das Ausstellen unrichtiger Belege und das unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen. In beiden Fällen ist nur die vollendete Handlung mit Geldbuße bedroht. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betrof...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Zustimmung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zustimmung des Stpfl. bedeutet die Einverständniserklärung des Stpfl. mit einer von der Finanzbehörde beabsichtigten Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids. Sie ist formfrei, d. h. sie kann schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Verhalten erteilt werden (AEAO zu § 172 AO, Nr. 2). So kann die Rücknahme eines Rechtsbehe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FG hat die Revision auch zuzulassen, wenn dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. FGO). Wie die Revisionszulassung zur Rechtsfortbildung ist auch dieser Revisionsgrund ein gesetzlich gesondert geregelter Fall der Grundsatzrevision (gl. A. Seer in Tipke/Kruse, § 115 FGO Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Schriftlicher Verwaltungsakt (§ 251 Abs. 3 AO)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bestreitet der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung, erlässt das FA gem. § 251 Abs. 3 AO einen Verwaltungsakt, in dem es über Grund und Höhe der angemeldeten Forderung entscheidet (BFH v. 18.11.1999, V B 73/99, BFH/NV 2000, 548; BFH v. 19.03.2013, II R 17/11, BStBl II 2013, 639). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wesentliche Ergänzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Besteuerungsverfahren ist die Mitwirkungspflicht der Betroffenen, die nicht berechtigt sind, der Finanzbehörde die Offenlegung der für die Besteuerung maßgeblichen Umstände zu verweigern (s. §§ 40f., §§ 90ff. und auch § 370 AO). Die Bereitschaft der Betroffenen zur Erfüllung di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtswidrigkeit von Verwaltungsvorschriften (§ 176 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich verbietet § 176 Abs. 2 AO, bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Stpfl. zu berücksichtigen, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den für die Zulässigkeit eines dinglichen Arrestes erforderlichen Voraussetzungen (Arrestanspruch und Arrestgrund, s. § 324 AO Rz. 4 ff.) müssen Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ohne persönliche Freiheitsbeschränkungen des Schuldners die Vollstreckung in sein Vermögen nicht gewährleistet erscheint (§ 326 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 117a und 117b AO setzen den Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, 89, L 75 vom 15.03.2007, 26, im Folgenden RbDatA) vom 18.12.2006 in nationales Recht um. Dadurch soll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtsfortbildung und Analogie

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Auslegung von Steuerrechtsnormen das Ziel verfolgt, Inhalt und Sinn eines Gesetzes zu erschließen (s. Rz. 34), geht es bei der Rechtsfortbildung darum, über den möglichen Wortsinn einer Norm hinaus vorhandene Lücken des Gesetzes auszufüllen (Drüen in Tipke/Kruse, § 4 AO Rz. 344). Die lückenausfüllende Rechtsfortbildung gehör...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonderregelungen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 AO gilt die Regel des Satzes 1 insoweit nicht, wenn sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. Dies setzt voraus, dass eine entsprechende Ausnahme entweder in den Steuertatbestand eines Steuergesetzes ausdrücklich aufgenommen wurde oder im Wege der Auslegung bei der Anwendung dieses Steuergesetzes zu beacht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 107 Berichtigung des Urteils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Offenbare Unrichtigkeiten sind – wie auch die beispielhafte Aufzählung in § 107 Abs. 1 FGO zeigt – Flüchtigkeitsfehler der formalen Sphäre, nicht hingegen im Bereich des Überlegens, Folgerns und Urteilens (= Bildung des Entscheidungswillens); sie haften dem äußeren Zustandekommen des Urteils an. Bei einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Erkennbarkeit

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Annahme, dass der Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei, muss für den Stpfl. erkennbar gewesen sein. Dies ist der Fall, wenn der Stpfl. bei verständiger Würdigung des fehlerhaften Bescheids erkennen musste, warum der streitige Vorgang dort nicht berücksichtigt wurde (BFH v. 29.10.1991, VIII R 2/86, BStBl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jarke, Strafbefreiende Drittanzeige nach § 371 Abs. 4 AO bei vorsätzlicher falscher Steuererklärung? wistra 1999, 286; Müller, Die strafbefreiende Selbstanzeige für einen Dritten, AO-StB 2007, 276. Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 153 AO legt dem Steuerpflichtigen eine Berichtigungspflicht auf, wenn er nachträglich von unrichtigen oder unvollständigen Erklärungen steue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Steuerrecht ist der Grundsatz von Treu und Glauben nicht allgemein geregelt. Gleichwohl ist anerkannt, dass der in §§ 242, 157 BGB geregelte Grundsatz von Treu und Glauben, weil auf allgemeinen Rechtsgedanken beruhend, auch im Steuerrecht gilt, und zwar sowohl für den Stpfl. wie für die Finanzbehörde (u. a. BFH v. 05.11.2009, IV R 40...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32f Abs. 1 AO bestimmt in Abweichung von Art. 16 DSGVO, dass das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht besteht, soweit die Dat...mehr

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zfs 10/2018, Erfordernis ei... / Sachverhalt

Der Bekl. wird mit dieser Entscheidung unter Abänderung des Urt. des VG des Saarlandes vom 1.3.2017 – 5 K 1491/16 und unter Aufhebung des Bescheides des Bekl. vom 27.4.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.7.2016 verpflichtet, dem Kl. die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L bei Nachweis der sonstigen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 und Abs. 2 FeV neu zu erteile...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Empfangsbevollmächtigter

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt ein zur Vertretung berufener Geschäftsführer, ist der Empfangsbevollmächtigte befugt, Einspruch einzulegen. Die Befugnis nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO schließt eine Befugnis des § 352 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. AO also tatbestandsmäßig aus. An einem vertretungsbefugten Geschäftsführer fehlt es z. B. bei Erbengemeinschaften oder Mite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Anwendungsbereich für Realsteuern (§ 1 Abs. 2 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit in Übereinstimmung mit Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG die Verwaltung der Realsteuern den Gemeinden übertragen worden ist (s. Rz. 22), hat der Bund gem. Art. 108 Abs. 5 Satz 2 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Verfahren (s. §§ 25ff. GrStG, §§ 16ff. GewStG). Hierfür regelt § 1 Abs. 2 AO im Einzelnen, inwieweit die AO anwendbar ist (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfehler

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsfehler und damit keine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn die mehr als theoretische Möglichkeit eines verfahrens- oder materiell-rechtlichen Fehlers besteht (BFH v. 17.05.2017, X R 45/16, BFH/NV 2018, 10). Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Unrichtigkeit eine bewusste – wenn auch einfache – Schlussfolgerung auf rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 347–367

Schrifttum Siegert, Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Bilsdorfer, Das steuerliche Einspruchsverfahren, SteuerStud 1996, 446; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Tiedchen, Änderungen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durch das Grenzpendlergesetz, BB 1996, 1033; Günther, Das Einspruchsverfahren gegen VA der Finanzve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016, BGBI I 2016, 1679, weitgehend neu gestaltet worden ist, ist eine der grundlegenden Normen des Besteuerungsverfahrens. Sie betrifft den Aufgabenkreis der Finanzbehörden und macht Vorgaben für die Art und Weise der Durchführung des Besteuerungsverfa...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Rechtsdienstleistung: Vertretungsbefugnis in sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

Bei der Bearbeitung von Lohnbuchführungsmandaten wird der Steuerberater regelmäßig auch mit sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Dies ist insofern problematisch, als das Sozialversicherungsrecht ein eigenständiges Rechtsgebiet ist, das nicht zum Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen gehört. Grundsätzlich gilt, dass der Steuerberater zu einer Berat...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Widerspruch und Rechtshängigkeitsvermerk

aa) Formale Hürden für den Widerspruch Rz. 192 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist, § 899 Abs. 2 BGB. Da wirksame Rechtss...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Formale Hürden für den Widerspruch

Rz. 192 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist, § 899 Abs. 2 BGB. Da wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstücksrec...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / b) Widerspruch nach Einziehung des Erbscheins ohne Neuerteilung eines anders lautenden Erbscheins

Rz. 76 Denkbar ist der Fall, dass die Unrichtigkeit eines Erbscheins relativ leicht festzustellen ist, während unklar bleibt, wie die richtige Erbfolge aussieht. In einem solchen Fall ist der unrichtige Erbschein einzuziehen, einen neuen, anders lautenden Erbschein gibt es aber noch nicht. Rz. 77 Wurde der im Ersterbschein ausgewiesene Erbe im Grundbuch eingetragen, so droht ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 2. Widerspruch gegen Grundbucheintragung

Rz. 172 Es besteht das Risiko, dass der rechtmäßige Eigentümer sein Recht durch einen dazwischentretenden Erwerb eines redlichen Dritten verliert (§§ 891, 892, 893 BGB), weshalb er ein Interesse an einer raschen Berichtigung des Grundbuchs hat. Darüber hinaus bedarf der wahre Berechtigte daher, bis die Berichtigung tatsächlich erfolgt ist, einer vorläufigen Sicherung seines ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Rechtshängigkeitsvermerk als Alternative zum Widerspruch

Rz. 188 Bei der Rechtskrafterstreckung eines Urteils macht § 325 Abs. 2 ZPO eine entscheidende Ausnahme: Die Rechtskrafterstreckung des Urteils gegen den Rechtsnachfolger bleibt aus, wenn dieser in Bezug auf die Rechtshängigkeit gutgläubig war. Mit anderen Worten: Wusste der Erwerber nichts von dem Rechtsstreit, so verbleibt es bei der Urteilswirkung gegenüber dem Beklagten....mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch

Rz. 160 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs oder der Vormerkung als bewilligt gilt. Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils ist nicht erforderlich.[96] Rz....mehr