Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / II. Aufschiebende Wirkung entfällt

Rz. 27 Die nach § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO zunächst einmal gegebene aufschiebende Wirkung entfällt gem. § 80 Abs. 2 S. 1 VwGO nur:mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / I. Wegfall des Verfahrens auf Zulassung der Beschwerde

Rz. 136 Das 1997 durch das Sechste VwGOÄndG eingeführte Zulassungsverfahren bei Beschwerden gegen Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (vgl. insofern § 146 Abs. 4–6 VwGO a.F.)[145] ist durch das RmBereinVpG vom 20.12.2001 wieder aufgehoben worden, weil sich die Zulassungsbeschwerde nicht bewährt hat. Die von ihr erhof...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube des Erbscheins

Rz. 7 Der Erbschein schützt den rechtsgeschäftlichen Erwerb.[14] Die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 2367 BGB setzen ein Verkehrsgeschäft voraus. Daran fehlt es bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft.[15] Zwar besteht nach Erteilung eines Erbscheins keine materielle Rechtskraft für den Bestand des ausgewiesenen Erbrechts. Zugunsten des Rechtsverkehrs wird ...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / II. Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktsystems (§ 4 StVG)

Rz. 56 Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Entziehung der FE aufgrund des Punktsystems gegen die Entziehung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG (Erreichen von 8 Punkten) haben keine aufschiebende Wirkung (§ 4 Abs. 9 StVG). Rz. 57 Hier stellt sich dann nicht die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung der FE (§ 80 Abs. 2...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / a) Verzug

Der Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des Pauschalbetrags entsteht sofort mit Eintritt des Schuldnerverzugs gem. § 286 BGB. Auch für die Pauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB gilt § 286 Abs. 4 BGB; der Schuldner gerät also nicht in Verzug und schuldet mithin nicht die Verzugspauschale, wenn er nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.[22] Nach § 286 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 2. Auskunftsgläubiger

Rz. 108 Auskunftsberechtigt ist der Erbe; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen.[109] Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Anspruch vom Testamentsvollstrecker geltend zu machen, § 2205 BGB. Entsprechendes gilt für de...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 2. Vorliegen eines besonderen Interesses

Rz. 45 Vom gesetzlichen Regelfall, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben (§ 80 Abs. 1 S. 1 VwGO), kann nur bei Vorliegen eines besonderen Interesses (öffentliches Interesse oder überwiegendes Interesse eines Beteiligten) abgewichen werden. Rz. 46 Die Rechtsprechung geht hier von einer im Rahmen einer Ermessensentscheidung vorzunehme...mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / IX. Bußgeldentscheidungen

Rz. 37 Bußgeldentscheidungen entfalten nach § 3 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 StVG nur insoweit Bindungswirkung für das behördliche Entziehungsverfahren, als sie sich auf die Feststellung des Sachverhaltes und die Beurteilung der Schuldfrage beziehen, nicht dagegen hinsichtlich der Eignung zum Führen von Kfz. Daraus folgt, dass eine Anordnung nach § 15b Abs. 2 S. 1 StVZO a.F. und auch e...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / II. Verkehrskontrollen nach § 36 Abs. 5 StVO

Rz. 17 Gemäß § 36 Abs. 5 S. 1 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zur Verkehrserhebung anhalten (vgl. dazu auch § 37 Rdn 18 ff.). Dabei handelt es sich um präventive, verkehrsbezogene Maßnahmen, zu denen auch die Prüfung von Fahrer, Fahrtüchtigkeit des Fahrers, "Papiere" (insbesondere Füh...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / II. Beschränkte Haftung nach Beendigung der Nachlassverfahren

Rz. 231 Auch nach der normalen Beendigung der zwei bezeichneten Nachlassverfahren wirkt die Haftungsbeschränkung des Erben fort. Bei der Nachlassverwaltung muss demnach die Beendigung eingetreten sein durch Aufhebung nach §§ 1975, 1962, 1915, 1919 BGB und bei der Nachlassinsolvenz durch Verteilung der Insolvenzmasse (§§ 187 ff. InsO) bzw. nach Erfüllung der Verbindlichkeiten...mehr

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§ 31 Führerscheininhaber oh... / F. Zuerkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 29 Abs. 4 FeV)

Rz. 16 Bestehen die Gründe für die Aberkennung nicht mehr, wird auf Antrag das Recht, von einer ausländischen FE im Inland wieder Gebrauch zu machen, erteilt, § 29 Abs. 4 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 FeV. Solange ein solcher Antrag nicht gestellt wurde und die beantragte Berechtigung nicht erteilt worden ist, besteht die Berechtigung aus § 29 Abs. 1 S. 1 FeV nicht.[21] Rz. 17 Zustä...mehr

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / 5. Rechtsschutz

Rz. 84 Gegen die Ablehnung einer Erlaubnis nach §§ 46, 29 StVO stehen Widerspruch und Verpflichtungsklage sowie nach Erledigung die Fortsetzungsfeststellungsklage zur Verfügung. Denkbar ist – trotz Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache – ausnahmsweise auch ein Antrag nach § 123 VwGO.[164]mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 3. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

Rz. 98 Während sich die Hilfen zur Erziehung unmittelbar an die Personensorgeberechtigten als Anspruchsberechtigte richten, eröffnet § 35a SGB VIII einen Rechtsanspruch für den Minderjährigen selbst.[275] Bis zu seinem vollendeten 15. Lebensjahr erfolgt die Geltendmachung des Anspruchs durch den gesetzlichen Vertreter bzw. eine Pflegeperson im Rahmen ihrer Befugnis nach § 16...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / c) Kosten des Verfahrens

Kosten ohne Hauptforderung Sind (Verfahrens-)Kosten ohne die Hauptsache betroffen, ist der Betrag der Kosten maßgebend, der wiederum den Wert der Hauptsache nicht überschreiten darf (§ 37 Abs. 3 FamGKG). Auch dies entspricht der bisherigen Regelung (§ 43 GKG). Die Bedeutung dieser Vorschrift ist allerdings gering, da es kaum Verfahren gibt, in denen sich die Gerichtsgebühren ...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / h) Normen zur Fristberechnung

Rz. 78 Entweder: §§ 79, 31 Abs. 1 VwVfG i.V.m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3, evtl. § 193 BGB. Rz. 79 Oder: § 57 Abs. 2 VwGO, § 222 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3, evtl. § 193 BGB. In beiden Fällen errechnet sich die Frist letztendlich über das BGB.mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / II. Kritik an der h.M.

Rz. 32 Diese h.M. wird in der Literatur zu Recht zunehmend kritisiert und abgelehnt. [62] Auch Vertretern der Ablehnung der isolierten Anfechtungsmöglichkeit erscheint es erwägenswert und akzeptanzfördernd, dass der Gesetzgeber eine isolierte Anfechtung einer Gutachtenanforderung zulässt.[63] Der 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2014 in Goslar hat im Arbeitskreis V in seiner ...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / d) Kein Erhalt des Schriftstücks innerhalb der Dreitagesfiktion

Rz. 74 Bestreitet der Adressat eines Bescheides nicht den Zugang des Schriftstücks, sondern behauptet er, es nicht innerhalb der Dreitagesfiktion (§ 41 Abs. 2 VwVfG) erhalten zu haben, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, einen Zweifel gegen die Dreitagesvermutung zu begründen. Das Gericht hat den Sachverhalt unter Berücksichtigung des Vorbrin...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / j) Widerspruchsfrist bei einem "erfundenen Rechtsmittel"

Rz. 86 Eine Rechtsmittelbelehrung, die neben dem gesetzlich normierten zulässigen Rechtsmittel auf ein weiteres, in der Rechtsordnung nicht geregeltes und behördlich erfundenes, Rechtsmittel der "erneuten kostenneutralen" Nachprüfung des Verwaltungsakts hinweist, ist unrichtig i.S.d. § 58 Abs. 2 VwGO.[123]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 2. Materielle Erfordernisse

a) Ermächtigungs- bzw. Anspruchsgrundlage Rz. 113 Ermächtigungs- bzw. Anspruchsgrundlage sind je nachdem, ob es sich um die Abwehr einer belastenden oder um das Begehren einer begünstigenden Maßnahme handelt, notwendig, wobei hier noch einmal auf den grundsätzlich unterschiedlichen Ansatz von Anfechtungs- und Verpflichtungswiderspruch hinzuweisen ist:[137] Es gilt der Grundsa...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 1. Form der Widerspruchseinlegung, § 70 Abs. 1 VwGO

a) Schriftlich oder zur Niederschrift Rz. 54 Ein Telefonat genügt nicht.[74] Auch ein mündlich vorgetragener Widerspruch, über den lediglich ein Aktenvermerk angelegt wird, reicht nicht aus.[75] Rz. 55 Der Widerspruch kann allerdings auch zur Niederschrift eingelegt werden. Rz. 56 Die Übermittlung fristwahrender Schriftstücke mittels Telefax ist (in allen Gerichtszweigen) unein...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / f) Fristausnutzung

Rz. 76 Die Frist darf grundsätzlich bis zu ihrer gesetzlichen Grenze voll ausgenutzt werden.[112] Das Ende der Dienstzeit ist nicht maßgeblich. Wann und ob die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei elektronischen Nachrichten gegeben ist, ist in zweierlei Hinsicht problematisch, zum einen ist die Leerungsfrequenz eines elektronischen Postfachs umstritten. Zum anderen kann der Zug...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / III. Verwaltungsrechtsweg

1. Spezial-/Sonderzuweisungen Rz. 39 Spezial-/Sonderzuweisungen ("aufdrängende Sonderzuweisung") enthalten z.B. § 54 BeamtenstatusG, der die Regelung des § 126 BRRG übernimmt;[57] § 82 SoldG. 2. §§ 68, 40 Abs. 1 VwGO analog Rz. 40 Die Voraussetzungen sind:mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 3. Besondere Regelung schreibt Vorverfahren ausdrücklich vor

Rz. 44 Ein Vorverfahren findet auch nach § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 VwGO statt, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist (z.B. § 55 PBefG; vgl. auch § 126 Abs. 2 und 3 BRRG/§ 54 Abs. 2 BeamtStG).[63]mehr

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§ 3 Der Miterbe / g) Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bei einer Grundbuchberichtigungsklage

Rz. 199 Es kommen demnach bei der Grundbuch-Berichtigungsklage je nach Verfahrensstadium folgende Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes in Betracht:mehr

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§ 3 Der Miterbe / 5. Verfahrensrechtliche Alternative zur Grundbuchberichtigungsklage: das Erbscheinsverfahren

Rz. 173 Die Grundbuchberichtigungsklage bezieht sich lediglich auf ein konkretes Grundstück, während das Erbscheinsverfahren die Erbfolge als Ganze den gesamten Nachlass betrifft. Das Erbscheinsverfahren unterliegt dem Amtsermittlungsgrundsatz, § 26 FamFG; das kann im Einzelfall von Vorteil sein. Die Eintragung eines Widerspruchs erfolgt entweder aufgrund Bewilligung des Buch-...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / b) Bekanntgabe per Telefax

Rz. 69 Die Behörde kann einen Bescheid auch mit Hilfe moderner Übermittlungsmethoden bekannt geben, wie z.B. per Telefax.[99] Voraussetzung hierzu ist aber, dass der Empfänger die Übermittlung durch Telefax auch zugelassen hat. Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn auf dem Briefkopf die Mitteilung der Fax-Nummer erfolgt ist. Der Absender muss allerdings im Zweifel die Be...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / g) Zustellungserfordernis des Bescheids

Rz. 77 Ist der Bescheid zuzustellen, so gilt über § 41 Abs. 5 VwVfG das jeweils einschlägige LandesVwZG bzw. das BVwZG, wobei sich die LandesVwVZG weit überwiegend am BVwVZG orientieren. Eine fehlerhafte Zustellung setzt grundsätzlich keine Fristen in Lauf.[114] Gleichwohl gibt es hier bereits die Möglichkeit der Anfechtung. Eine Heilung von Zustellungsmängeln ist möglich (§...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / b) § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 43 Eines Vorverfahrens bedarf es nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO nicht in folgenden Fällen:mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / I. Vorrang des Strafverfahrens

Rz. 2 Nach § 3 Abs. 3 S. 1 StVG darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand eines Strafverfahrens ist, in dem die Entziehung der FE durch das Strafgericht in Betracht kommt, solange nicht in einem Verwaltungsverfahren, das seinerseits den Entzug der FE zum Gegenstand hat, berücksichtigen, wie das Strafverfahren anhängig ist. Das bedeutet, dass der Verkehrsbe...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine Neuordnung der Rechtsmittel entschieden.[1] Rechtsmittel gegen Endentscheidungen – seien es Hauptsacheentscheidungen oder einstweilige Anordnungen (siehe dazu § 7 Rdn 43 ff.) – ist nunmehr allein die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG. Wurde das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet, richtet es...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / A. Grundlagen

Rz. 1 Das aus dem Jahr 1922 stammende und zuletzt Anfang der 60er Jahre modifizierte Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) wurde mit Wirkung zum 3.10.1990 in den neuen bzw. zum 1.1.1991 in den alten Bundesländern durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) ersetzt. Von den insgesamt 14 Artikeln des KJHG enthalten die in Artikel 1 getroffenen Regelungen, d...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 123 Im Zusammenhang mit besonders wichtigen oder riskanten Geschäften bedarf es zur Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung. § 1643 BGB ist zwingendes Recht, wobei ein Elternteil den dort genannten Beschränkungen aber nur unterliegt, wenn er als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen auftritt. Davon ist etwa dann nicht ausz...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / VI. Muster: Verteilungsterminsprotokoll und Teilungsplan

Rz. 168 In dem nachfolgenden Musterteilungsplan wird auf den Beispielsfall bei der Errechnung des Ausgleichsbetrages gem. § 182 Abs. 2 ZVG (vgl. Rdn 98) zurückgegriffen. Er geht von der vollständigen Erbringung des Versteigerungserlöses aus. Hinsichtlich der bestehen bleibenden Rechte wird davon ausgegangen, dass eine Nachzahlungsverpflichtung gem. § 50 ZVG nicht gegeben ist....mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Schriftformklauseln nach altem Recht

Rz. 2 Formularbedingungen sehen oft vor, dass alle mündlichen Nebenabreden der Schriftform bedürfen. Kommt es dann zum Streit über ergänzende oder abändernde mündliche Vereinbarungen, verweist eine Seite auf die Schriftformklauseln, die andere auf die mündliche Vereinbarung. Rz. 3 Genauer betrachtet gibt es verschiedene Sachverhalte:mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 3. Sonderfall Bayern: Fahrerlaubnisentzug als "personenbezogene Prüfungsentscheidung"

Rz. 3 In Bayern ist seit 1.7.2007 ein Widerspruchsverfahren grundsätzlich nicht mehr statthaft (Art. 15 Abs. 2 BayAGVwGO). Nur in einem Katalog eng begrenzter Rechtsgebiete kann ein Betroffener entweder Widerspruch einlegen oder direkt Klage erheben (sog. fakultatives Widerspruchsverfahren, Art. 15 Abs. 1 BayAGVwGO). Zu diesem Katalog zählen auch personenbezogene Prüfungsent...mehr

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§ 14 Medizinisch-psychologi... / III. Psychologischer Teil

Rz. 10 Der psychologische Teil der MPU gliedert sich in die Leistungstestung und das psychologische Untersuchungsgespräch. Mitunter werden zur Vorbereitung des Untersuchungsgesprächs in einem Fragebogen die Umstände zur Situation des Betroffenen abgefragt (z.B. über den Umgang mit Alkohol). Diese schriftlichen Angaben werden mit den Angaben im Untersuchungsgespräch abgeglich...mehr

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§ 32 Anerkennung einer in e... / 2. Aufklärung über Nachfrage im Ausstellerstaat zulässig

Rz. 17 Der Aufenthaltsstaat darf keine eigenen Ermittlungen dazu anstellen und beurteilen, ob das Wohnsitzerfordernis eingehalten worden ist. Der Aufenthaltsstaat darf aber bei Behörden des Ausstellerstaates nachfragen, ob der Betroffene dort mit Wohnsitz gemeldet war und sich ggf. zu den Umständen der Führerscheinerteilung erkundigen. Das ist auch über eine Anfrage etwa bei...mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / I. Rechtsnatur und Vollstreckbarkeit; Wegfahrgebot

Rz. 1 Verkehrszeichen sind Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen (§ 39 Abs. 2 S. 2 StVO). Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen (§ 39 Abs. 3 StVO), ebenso Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen (§ 39 Abs. 5 StVO). Es gelten §§ 40 StVO i.V.m. Anlage 1, 41 StVO i.V.m. Anlage 2, 42 StVO i.V.m. Anlage 3 zur StVO. Bei Verkehrszeichen, die ein Gebot oder ...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / V. Rücknahme und Widerruf der Fahrerlaubnis

Rz. 62 Geht es nicht um die "Nichteignung" bzw. "Nichtbefähigung", sondern um andere FE-Erteilungsvoraussetzungen, die nicht oder nicht mehr vorliegen, so bemisst sich die Frage der Aufhebung der FE nach den allgemeinen Regelungen des VwVfG über Widerruf (§/Art. 49 des jeweiligen Landes VwVfG) und Rücknahme (§/Art. 48 des jeweiligen LandesVwVfG) eines Verwaltungsaktes (der F...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 92 Aus § 1631b BGB folgt, dass eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung des Kindes nur auf der Grundlage einer entsprechenden familiengerichtlichen Genehmigung zulässig ist (zur jugendhilferechtlichen, mit Freiheitsentziehung verbundenen Inobhutnahme siehe § 12 Rdn 107 ff.).[306] Erfasst wird hiervon primär die Unterbringung in einem Heim, einem Kranke...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VIII. Faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes (§ 80 Abs. 5 VwGO entsprechend); Auslegung des Rechtsschutzbegehrens

Rz. 69 Stellt eine Fahrerlaubnisbehörde – ohne die sofortige Vollziehung anzuordnen – fest, dass eine FE (im Fall: EU-Fahrerlaubnis) nicht zum Führen von Kfz im Bundesgebiet berechtigt und weist in der Entscheidung auf die Strafbarkeit weiterer Verkehrsteilnahme hin, so liegt ein faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes vor. Rechtsschutz hiergegen ist in ents...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 3. Sonderregelung für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler

Rz. 81 Für volksdeutsche Vertriebene ist das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VFGüterstandG) zu beachten. Zwar gilt für Personen, die nach §§ 1–4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) unter den dort festgelegten Begriff des Vertriebenen fallen, im Hinblick auf die ausländische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung grundsät...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Unter § 2039 BGB fallende Ansprüche

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§ 38 Wirksamkeit und Bekann... / A. Wirksamkeit durch Bekanntgabe – Bekanntgabe durch Aufstellen des Verkehrsschildes

Rz. 1 Der VA wird gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird.[1] Die Bekanntgabe erfolgt nach den bundesrechtlichen Vorschriften der StVO durch Aufstellen des Verkehrsschildes.[2] Dies ist eine besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe.[3] Rz. 2 § 45 Abs....mehr

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§ 59 Streitwert und Streitw... / 2. Auszug aus dem Streitwertkatalog 2013

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / E. Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Rz. 63 § 2 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 5 StVG verlangt neben der Eignung auch die Befähigung zum Führen von Kfz, d.h., es werden Kenntnisse des Verkehrsrechts, der Gefahrenlehre, notwendige technische Kenntnisse sowie Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verlangt. Bislang war das Vorhandensein dieser Kenntnisse vom Begriff der Eignung mit umfasst. Rz. 64 Im ...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / D. Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides

Rz. 118 Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen,[144] mit einer Rechtsbehelfsbelehrung [145] zu versehen und zuzustellen,[146] § 70 Abs. 3 VwGO. Rz. 119 Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der im VwZG bestimmten Form (§ 1 Abs. 1 VwZG).[147] Die Behörde hat die Wahl zwischen den einzelnen Zustellungsarten (§ 1 Abs. 3 VwZG). Als Z...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / B. Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich zu beachten; Ausnahme: Nichtigkeit

Rz. 96 Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich wirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG). Rechtswidrige Verkehrszeichen müssen vom Verkehrsteilnehmer beachtet werden. Sie sind gültig und rechtsverbindlich.[163] Das Gebots- und Verbotszeichen und damit der Verwaltungsakt ist nicht bereits deshalb nichtig, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt. So wurde e...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / A. Grundsätze

Rz. 1 Die gesetzlich in § 2 StVG geregelte Grundkonstellation ist die Erteilung einer FE, wenn noch keine FE erteilt war. Rz. 2 Für die Neuerteilung der FE gelten die Vorschriften für die Ersterteilung, § 20 Abs. 1 FeV. Rz. 3 Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Nachweise erbracht, so hat der FE-Bewerber einen Anspruch auf Erteilung der FE (Art. 2 Abs. 1 GG) und auf die ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / IV. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher

Rz. 183 Die wichtigsten Regelungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung in den Nachlass gegen den Erben sind seit dem 1.9.2013 in den §§ 52, 53 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) enthalten. Da diese Vorschriften weitgehend unbekannt sind, werden sie nachfolgend aufgeführt: 4. Zwangsvollstreckung in einen Nachlass gegen den Erben § 52 Zwangsvollstreckung auf ...mehr