Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 353 Erteilu... / 2.4 Widerspruch gegen einzelne Zugriffsberechtigte (Abs. 2 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 5 Versicherte können dem Zugriff auf Daten der elektronischen Patientenakte insgesamt durch einzelne Zugriffsberechtigte (§ 352 Satz 1 Nr. 1 bis 15 und 19) widersprechen (Satz 1). Dazu kann ein geeignetes Endgerät verwendet oder eine Erklärung gegenüber der Ombudsstelle (§ 342a) abgegeben werden (Satz 2). Die Einwilligung ist auch in der Umgebung der Zugriffsberechtigten...mehr

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Sommer, SGB V § 353 Erteilu... / 2.2 Widerspruch in Anwendungsfällen (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3b Versicherte können der Verarbeitung von Daten, die gemäß § 342 Abs. 2a, 2b und 2c als Anwendungsfälle in der elektronischen Patientenakte verarbeitet werden können (z. B. Medikationsdaten), insgesamt widersprechen (Satz 1). Der Widerspruch erfolgt selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgeräts oder durch Erklärung gegenüb...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.2 Widerspruch des Versicherten (Abs. 1 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 3b Zugriffsberechtigte dürfen für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf personenbezogene Daten, insbesondere auf Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 2.4 Voraussetzungen der Übermittlung (Abs. 2 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 8 Die Verpflichtung zur Befüllung der Patientenakte setzt voraus, dass die Daten im konkreten aktuellen Behandlungsfall erhoben und in semantisch und syntaktisch interoperabler Form verarbeitet werden und der Versicherte dem Zugriff der Leistungserbringer auf die Daten in der elektronischen Patientenakte weder insgesamt noch im Anwendungsfall nach § 353 Abs. 1 oder 2 wider...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.2 Übermittlung von Daten I (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 4a Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben Daten der Versicherten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern (Satz 1). Verpflichtet sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen oder Krankenhäusern tätig sind, die an der vertragsär...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.5 Information (Abs. 3 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 9 Daten nach Abs. 2 dürfen nur verarbeitet werden, soweit der Versicherte dem Zugriff nicht widersprochen hat (Satz 1). Dem Zugriff kann insgesamt für einzelne Leistungserbringer widersprochen werden (§ 353 Abs. 2). Rz. 10 Damit Versicherte über einen möglichen Widerspruch entscheiden können, informiert der Leistungserbringer in der Behandlung darüber, welche Daten nach A...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.2 Informationspflicht über die widerspruchsbasierte Patientenakte (Abs. 1a)

Rz. 6a Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten umfassend und in geeigneter Weise, bevor sie ab 15.1.2025 eine widerspruchsbasierte Patientenakte zur Verfügung stellen (Satz 1). Die Information ist in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei abzugeben. Dabei sind die Belange älterer, vu...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.7 Wiederholte Einrichtung (Abs. 5)

Rz. 7 Versicherte können nach einem Widerspruch (Abs. 1 oder Abs. 3) und der Löschung der Patientenakte jederzeit gegenüber ihrer Krankenkasse verlangen, eine neue Patientenakte einzurichten (Satz 1). Das Recht auf eine wiederholte Einrichtung besteht auch nach einem Wechsel gegenüber der gewählten Krankenkasse (Satz 2). Ein Widerspruch wirkt auch nach einem Kassenwechsel ge...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.1 Umsetzungsstufe 1 (mit der Bereitstellung)

Rz. 5 Die Akte kann Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1, 6 bis 9, 11, 12 und 15 ) bereitstellen, die der Versicherte selbst in seiner Patientenakte speichert (z. B. medizinische Informationen, Gesundheitsdaten, Hinweise auf Patientenverfügungen, Abschriften der Patientenakte nach § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB; Nr. 1 Buchst. a). Grundlage sind die Ende 2018 von der gematik veröffentlichten I...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 2.5 Übermittlung von Daten II (Abs. 3 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 12 Die Leistungserbringer in zugelassenen Krankenhäusern sind verpflichtet, weitere Daten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern: Daten zu Laborbefunden (§ 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), Befundberichte aus bildgebender Diagnostik (§ 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2), Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservati...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.15 Automatisierte Speicherung (Abs. 14 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 20b Daten zu Verordnungen nach den Abs. 2 und 4 bis 7 sowie deren Chargennummer und deren Dosierung (Dispensierinformationen) werden automatisiert in der elektronischen Patientenakte verarbeitet (Satz 1). Der Versicherte kann dem widersprechen. Der Widerspruch kann über die Benutzeroberfläche, die dem Versicherten für den Zugriff auf elektronische Verordnungen zur Verfüg...mehr

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Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Versicherte kann von seiner Krankenkasse verlangen, die dort vorhandenen Leistungsdaten auf die elektronische Gesundheitskarte zu übertragen. Dazu gehören auch nachträglich geänderte oder fehlerhafte Diagnosen. Ausgeführt wird die Übertragung durch den Anbieter der Akte. Das Nähere zu Inhalt und Struktur der relevanten Datensätze vereinbaren die in Abs. 2 genannten...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.1 Angebot einer elektronischen Patientenakte (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen jedem Versicherten (seit dem 1.1.2021) eine elektronische Patientenakte zur Verfügung (bis zum 14.1.2025; Satz 1). Die Patientenakte muss von der gematik zugelassen sein (§ 325 Abs. 1). Zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Versicherten und der Patientensouveränität ist die Patientenakte vom jeweiligen Versicherten zu beantragen. Der Ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 2.7 Sofortige Vollziehbarkeit

Rz. 16 Abs. 4 wurde durch das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 angefügt. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 39 Nr. 1 SGB II. Die gemäß § 86a Abs. 1 SGG grundsätzlich bestehende aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt gemäß § 86a Abs. 2 Satz 4 SGG in den durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen. Davon...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 2b)

Rz. 18 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird ermächtigt, neben dem in Abs. 2a genannten medizinischen Informationsobjekt weitere medizinische Informationsobjekte und sonstige Daten aus Digitalen Gesundheitsanwendungen, Digitalen Pflegeanwendungen und Disease-Management-Programmen festzulegen. In der Rechtsverordnung können Zeitpunkte festgelegt werden, bis zu denen...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthält einen Anspruch der Versicherten gegen zugriffsberechtigte Personen, Daten aus Anwendung der Telematikinfrastruktur (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 6) und elektronische Arztbriefe (§ 383 Abs. 2) an die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern und ggf. an eine veränderte Datenlage anzupassen. Der Versicherte ist durch die zugriffsb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.4 Kostenregelungen (Abs. 5 und 6)

Rz. 10 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Pflegekassen und ihre Verbände sowie der Medizinische Dienst und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. ausschließlich diejenigen Kosten der Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht zu tragen haben, die ihnen in eigener, d. h. originärer Aufgabenerfüllung entstehen (z. B. Fahrtkosten). Dagegen ist eine finanziel...mehr

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Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.2 Übertragungsanspruch (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3a Die Krankenkasse ist verpflichtet, Daten über die bei ihr in Anspruch genommenen Leistungen über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und zu speichern (Satz 1). Die Krankenkasse hat ihre Versicherten über die einwilligungsbasierte Patientenakte zu informieren (§ 343). Damit ist der Versicherte in der Lage, der...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.11 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 93 Abs. 4 Satz 6 bestimmt, dass Widerspruch und Klage eines Vertragszahnarztes gegen den Honorarbescheid seiner KZV keine aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass die aus dem Honorarbescheid resultierenden Konsequenzen sofort gezogen werden können, was die Abwicklung der Honorarverteilung bei einer KZV erheblich beschleunigt und damit auch vereinfacht. Keine Roll...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.4 Datenübermittlung im Ermessen des Zugriffsberechtigten (Abs. 2 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 6a Zugriffsberechtigte (§ 352 Satz 1 Nr. 1 bis 15 und 19) können Daten der Anwendungsfälle nach § 342 Abs. 2a, 2b und 2c, § 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sowie § 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c und Nr. 10 und 11 (z. B. Medikationsdaten) in die elektronische Patientenakte übermitteln und dort speichern, soweit diese Daten im Rahmen der konkreten aktuellen Behandlung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.3 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 2; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 7 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 1) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial spätestens bis zum 30.11.2020 bereit. Über die Inhalte stellt der GKV-Spitzenverband Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie die Bezeichnung "ergänzende Bestimmungen" bereits nahelegt, handelt es sich bei dieser Vorschrift um ein Sammelsurium von Regelungen, die zueinander nicht durchgehend in einer besonderen Beziehung stehen. Abs. 1 soll die Kenntnis und die Nutzung von Rückführungs- und Weiterwanderungsprogrammen unterstützen, was ein weiterer Beleg dafür ist, dass in der Grundintentio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthält einen Anspruch der Versicherten gegen Leistungserbringer, ihre Behandlungsdaten nach § 341 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 10 bis 13 an die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern. Erfasst werden nur die im konkreten Behandlungsfall im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anfallenden Daten. Der Versicherte ist durch den Leistungserb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthält einen Anspruch der Versicherten gegen Krankenhäuser, ihre Behandlungsdaten nach § 341 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 10, 11 und 13 an die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern. Erfasst werden nur die im konkreten Behandlungsfall im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anfallenden Daten. Der Versicherte ist durch den Leistungserbr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.5 Informationspflicht über bestimmte Anwendungsfälle (Abs. 4)

Rz. 10 Bevor die Anwendungsfälle nach § 342 Abs. 2a, 2b und 2c greifen und entsprechende Daten in der Patientenakte verarbeitet werden, erhalten die Versicherten von ihrer jeweiligen Krankenkasse entsprechendes Informationsmaterial (Satz 1). Das Material über den jeweiligen Anwendungsfall ist in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer kl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen stellen jedem Versicherten seit dem 1.1.2021 im Rahmen eines Rechtsanspruchs auf Antrag und mit seiner Einwilligung (bis zum 14.1.2025) oder im Rahmen einer Widerspruchslösung (ab 15.1.2025) eine von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung. Die Vorschrift regelt die technischen Anforderungen für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.1 Funktion und Ziele (Abs. 1)

Rz. 4 Die versichertengeführte elektronische Patientenakte (Satz 1) wird den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag oder im Rahmen einer Widerspruchslösung zur Verfügung gestellt. Die Anwendung ist bis zum 14.1.2025 durch den Versicherten zu beantragen (§ 342 Abs. 1 Satz 1). Ab dem 15.1.2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten eine Patientenakte zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 2.1 Funktionen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung enthält den Auftrag an die gematik, die Funktionen der elektronischen Patientenakte festzulegen. Dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die zeitliche Umsetzung orientiert sich an der stufenweisen Realisierung der Patientenakte. Die gematik hat die folgenden (teilweise bereits realisierten) technischen und organisatorischen Verfahren festzul...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte. Sie soll für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation sorgen, die Therapiesicherheit erhöhen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. Damit gewährleistet wird, dass Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Norm regelt abschließend die Zugriffsrechte auf Daten der elektronischen Patientenakte. Die Datenverarbeitung ist zulässig, wenn der Versicherte vor dem Zugriff eingewilligt hat und durch eine eindeutige bestätigende Handlung die technische Zugriffsfreigabe erteilt hat (z. B. durch eine PIN; § 339; Rechtslage bis zum 14.1.2025). Der Versicherte kann die Zugriffsber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 335 Diskrim... / 2.2 Benachteiligungsverbot (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 enthält ein Benachteiligungsverbot. Danach darf niemand deshalb bevorzugt oder benachteiligt werden, weil er der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (§ 342 Abs. 1 Satz 2, § 344 Abs. 3) widersprochen, einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 im Wege der Einwilligung nach § 339 Abs. 1a und § 353 Abs. 3 bis 6 erlaubt oder im Wege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.5 Information (Abs. 3 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 5b Die Krankenkasse hat die Versicherten über die Möglichkeit des Widerspruchs umfassend und leicht verständlich zu informieren und darüber aufzuklären, dass die Übermittlung der Daten über den Anbieter der elektronischen Patientenakte erfolgt. Die Information muss derart erteilt werden, dass jeder Versicherte in der Lage ist, sie zu begreifen. Dagegen ergibt der systematis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3b Auf die Daten der elektronischen Patientenakte darf nur mit Einwilligung des Versicherten oder vorbehaltlich eines Widerspruchs des Versicherten (ab 15.1.2025) zugegriffen werden (Satz 1). Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und ihre berufsmäßigen Gehilfen dürfen auf Daten der Patientenakte (§ 341 Abs. 2) zugreifen (Nr. 1 bis 4 der Vorschrift). Der Zugriff ist nur zulässig, wenn er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung und Niederlegung ... / 3 Steuerberatungsvertrag – Werkvertrag oder Dienstvertrag?

In der Regel handelt es sich beim Steuerberatungsvertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter.[1] Ein Werkvertrag wird angenommen, wenn eine ganz bestimmte Tätigkeit zu erbringen ist, etwa die Erstellung eines Gutachtens oder die Erstellung einer einzelnen Steuererklärung, z. B. einer Schenkungsteuererklärung. Die Rechtsprechung nimmt in der Regel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 24 Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen bei einem nicht gestellten Urlaubsantrag, Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers

Sachverhalt Ein Wissenschaftler mit befristetem Arbeitsvertrag hatte bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses am 31.12. über 50 Urlaubstage nicht genommen. Ergebnis Das BAG legte diesen Fall dem EuGH vor und führte aus, nach deutschem Urlaubsrecht sei der Anspruch verfallen, weil der Arbeitnehmer nicht gehindert gewesen sei, den Urlaub im Urlaubsjahr zu beantragen und zu neh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsbezug für Immobili... / 3. Einordnung der Urteile des V. Senats

Weitere Auslegung des BFH im Gegensatz zur FinVerw.: Ähnlich wie das Urteil zur Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen scheint auch diese Entscheidung zunächst dafür zu sprechen, dass der umsatzsteuerrechtliche Begriff "Vermietung von Grundstücken" unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Leistung nach Ansicht des BFH nunmehr recht umfassend auszulegen ist. In bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsbezug für Immobili... / V. Ausblick

Durch die Verneinung einer rein verwendungsbezogenen Betrachtungsweise wie noch durch die Vorinstanz zugunsten einer Zuordnung von Ausgaben zu den Kostenelementen einer Ausgangsleistung, mindere sich das Interesse – so der Vorsitzende des V. Senats, Dr. Christoph Wäger, wörtlich – deutlich, die Bedeutung des EuGH-Urteils "WAM" zu ergründen.[41] Wäger spielt mit dieser Aussag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmenskultur: Aufgabe... / 3.2 Nachteile einer starken Unternehmenskultur

Selbstverständlich hat eine starke Unternehmenskultur auch Nachteile: Tendenz zur Abschließung: Kritik, Warnungen usw. die zu der bestehenden Kultur im Widerspruch stehen, drohen verdrängt oder überhört zu werden. Blockierung neuer Orientierungen: Wenn Unternehmen mit starken Kulturen die Werte ihrer Kultur bedroht sehen, dann lehnen sie Änderungen vehement ab. Der herrschende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung im Rechnung... / 3.6 Konsistenz

Konsistenz erfordert, dass die Daten den definierten Integritätsanforderungen entsprechen; im weiteren Sinne korrekt sind. Ein Datensatz darf in sich und zu anderen Datensätzen keine offensichtlichen Widersprüche aufweisen. Dies kann auf logischen Zusammenhängen beruhen (das Geburtsdatum der Kinder muss später sein, als das der Eltern) oder auf internen Vorgaben (Sachkonten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.8 Vorsteuerberichtigung aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen des Schuldners anfechten, die dieser in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Absicht vorgenommen hat, Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Vertragspartner diese Absicht kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn Vertragspartner positiv wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / 1. Angemessene Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos

Der BFH hat sich mit der Entscheidung v. 22.2.2023[1] einmal mehr zur Verzinsung von Gesellschafterdarlehen geäußert. Gewährt die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen – auch in Form eines Verrechnungskontos – kommt der Ansatz einer vGA insoweit in Betracht, als der Kredit zinslos oder zu einem unangemessen niedrigen Zins gewährt wird. Beachten Sie: Davon ist je...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersfeststellung bei unbe... / 7 Rechtsschutz

Die Altersfeststellung ist kein Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, sondern lediglich Vorbereitung der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme. Nur gegen diese Entscheidung sind daher Widerspruch und Klage zulässig.[1] Eine Entscheidung des Jugendamts über die (endgültige) Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII erfolgt nicht, da das Jugendamt die Inobhutna...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.7 Verletzung des Einsichtsrechts

Die Verletzung des Akteneinsichtsrechts macht den darauf folgenden Verwaltungsakt (schlicht) rechtswidrig ohne Heilungsmöglichkeit nach § 41 SGB X. Der Fehler ist beachtlich nach § 42 SGB X. Widerspruch und Klage wegen dieses Verfahrensfehlers können aber nur zusammen mit dem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung erhoben werden.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.2 Der ergänzende bzw. abändernde Zweitbeschluss

Die Wohnungseigentümer sind grundsätzlich nicht gehindert, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen. Die Befugnis dazu ergibt sich aus der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft. Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Wohnungseigentümer eine erneute Beschlussfassung für angebracht halten.[1] Grundsätzlich zulässig ist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2 Unbeachtliche andere Haftungsgründe

Rz. 239 Erforderlich, aber auch für sich ausreichend, ist die Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB. Sie liegt auch dann vor, wenn Teile der ursprünglich geleisteten Hafteinlage später zurückgezahlt oder Gewinnanteile entnommen werden, bevor das Kapitalkonto die Hafteinlage erreicht hat. In beiden Fällen besteht gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft eine gleichwertige unmittelbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.1 Rechtsnatur

Die Vereinbarung wird als schuldrechtlicher Kollektivvertrag bezeichnet, da sämtliche Wohnungseigentümer als Vertragspartei fungieren. Ihr Inhalt wird durch die Eintragung in das Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums verdinglicht. Der Grundbucheintragung bedarf es allerdings nicht zur Begründung der Vereinbarung, sondern zur Bindung der Sondernachfolger von Wohnungseigent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr