Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Neuerrichtung und Änderung von Räumen

Rz. 76 Die Rechtsverhältnisse müssen der neuen baulichen Lage angepasst werden, da WE als Raumeigentum rechtlich mit den räumlichen Gegebenheiten übereinstimmen muss. Ist bspw. das mit den Miteigentumsanteilen an zwei Speichern verbundene Sondereigentum nicht entstanden, wegen eines Widerspruchs zwischen Aufteilungserklärung und Aufteilungsplan, besteht gegen die übrigen Eig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung "bei" einer Briefhypothek

Rz. 5 Es muss sich um eine Eintragung bei der Hypothek handeln. Rz. 6 In Frage kommen alle Eintragungen, welche in der 3. Abteilung unter der Nummer der Hypothek zu erfolgen haben.[4] Gleichgültig ist dabei, ob es sich um rechtsändernde oder berichtigende Eintragungen handelt, ob sie vorläufigen oder endgültigen Charakter haben. § 41 GBO gilt für alle Fälle. Gleichgültig ist ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. (Notarielle) Niederschrift bei der virtuellen Hauptversammlung, Funktion des Notars

Rz. 1515 Besonderheiten für die (notarielle) Niederschrift gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung grds. nicht. Der Notar bzw. der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat seine Wahrnehmungen der Hauptversammlungsniederschrift zugrunde zu legen. Es gilt § 130 AktG. Der Notar muss sich am selben Ort wie der Versammlungsleiter aufhalten (§ 130 Abs. 1a AktG). Notwendig ist eine ph...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastung eines realen Grundstücksteils

Rz. 10 Wird ein realer Grundstücksteil mit Grundpfandrechten, Erbbaurechten, Vorkaufsrechten, Reallasten, Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrechten nach § 31 WEG belastet,[22] so ist dieser Teil grundbuchmäßig zu verselbstständigen, d.h. er ist nach Teilung als ein selbstständiges Grundstück einzutragen. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Recht an dem realen Grundstücksteil gelös...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Beschränkbarkeit bestimmter Rechte

Rz. 7 a) Für Nießbrauchrechte, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, subjektiv-persönliche Vorkaufsrechte, Grundpfandrechte, Pfandrechte an verpfändungsfähigen Grundstücksrechten und subjektiv-persönliche Reallasten sowie Vormerkungen und Widersprüche gilt das im Bereich des § 23 GBO (siehe § 23 GBO Rdn 6 ff.) zur Zulässigkeit der zeitlichen Beschränkung jener Rechte Ausg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Verhandlungstermin (Abs. 1)

Rz. 2 Das Grundbuchamt hat im Termin zu versuchen, eine Einigung der Beteiligten auf eine klare Rangordnung herbeizuführen. Diese Aufgabe erfordert, dass schon vor dem Termin Überlegungen darüber angestellt werden, worin die Unklarheit und Unübersichtlichkeit der Rangverhältnisse besteht und auf welche Weise Abhilfe geschaffen werden kann. Ob und welche Vorbereitungsmaßnahme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Spalte 7

Rz. 8 Die Spalte 7 ist bestimmt zur Eintragung von allen Veränderungen im weitesten Sinne (Abs. 6). Hier sind insbesondere einzutragen:[6] Veränderungen des Rechts im eigentlichen Sinne. Hier kommen vor allem in Betracht:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB

Rz. 9 Abs. 1 setzt eine Unrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB voraus, die sich wiederum mit dem in § 892 Abs. 1 S. 1 BGB verwendeten Begriff des Inhalts des Grundbuchs vollständig deckt, also die (zumindest potenzielle) Gefahr eines Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs in sich birgt (vgl. Rdn 25).[23] Danach ist das Grundbuch unrichtig, wenn sein Inhalt mit der ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 253 Hinsichtlich der Geschäftsführung ist bei der Unterbeteiligung zwischen der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Hauptbeteiligung einerseits und den Angelegenheiten, die sich aus dem Unterbeteiligungsverhältnis als solchem ergeben (z.B. Rechnungslegung, Gewinnverteilung) andererseits zu unterscheiden.[331] Die Geschäftsführung umfasst jeweils die gesamte Täti...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Systematische Stellung der §§ 23, 24 GBO

Rz. 22 Da der Eintritt der oben genannten auflösenden Ereignisse für das Stammrecht gerade nicht zum Erlöschen (auch) der Rückstände führt, könnte eine vollständige Löschung des Rechts nach § 22 Abs. 1 GBO an sich nur erfolgen, wenn nachgewiesen ist, dass keine Rückstände bestehen. Nur dann läge tatsächlich eine "reine" Grundbuchberichtigung vor, ansonsten handelt es sich be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Reine Anträge

Rz. 4 Der (reine) Antrag veranlasst gem. § 18 GBO ein Tätigwerden des GBA, steckt zugleich aber durch Vorgabe des Eintragungsziels dessen Tätigkeitsumfang ab. Rz. 5 Reine Anträge sind somit z.B.: diejenigen Fälle, in welchen eine Eintragungsbewilligung oder eine sonstige Erklärung nicht erforderlich sind, z.B. bei Anträgen auf Anlage eines Grundbuchblatts für ein buchungsfrei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Integration mit dem Liegenschaftskataster; Richtigstellungen und Gesamtrechte

Rz. 1 § 127 GBO schafft die Rechtsgrundlage, nach der die Länder die maschinelle Übernahme von Daten des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters aus dem jeweils anderen Verzeichnis einführen können (und zwar über die gemeinsame Nutzung von Hilfsverzeichnissen hinaus, vgl. § 126 GBO Rdn 25). Die in Abs. 1 bereits erhaltenen Verordnungsermächtigungen zugunsten der Landesregi...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Verbraucherbauvertrag

Rz. 60 Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Verbraucherbauvertrag zwischen _________________________ – nachstehend Verbraucher genannt – und _________________________ – nachstehend Unternehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Der Verbraucher beauftragt den Unternehmer mit den kompletten Bauleistungen fürmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beurkundung der Zustimmungserklärung

Rz. 2296 Unklar ist, welche Anforderungen an die Niederschrift einer Hauptversammlung zu stellen sind, wenn der persönlich haftende Gesellschafter seine (ausdrückliche oder konkludente) Zustimmungserklärung unmittelbar in der Hauptversammlung selbst abgeben will und dies gem. § 285 Abs. 3 AktG in der Niederschrift vermerkt werden soll. Rz. 2297 Soweit sich die aktienrechtlich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundbuchmäßige Behandlung

Rz. 3 Wenn auf einem Blatt ein altrechtliches Erbbaurecht eingetragen ist, ist nach § 8 GBO für dieses Recht auf Antrag ein besonderes Blatt anzulegen. Der Antrag kann nach § 13 Abs. 2 GBO nur von dem Erbbauberechtigten gestellt werden, da er allein durch die Anlegung begünstigt und niemand davon betroffen wird; er bedarf als reiner Antrag keiner Form. Das besondere Blatt ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Bewilligungsberechtigung bei Löschungen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Mangelnde Antragsberechtigung

Rz. 35 Das Hindernis liegt in der mangelnden Antrags- oder Bewilligungsberechtigung der Beteiligten, wenn der Erklärende selbst nicht zum Kreis der Berechtigten gehört[87] oder der die Bewilligende in seiner Verfügungsbefugnis durch ein absolutes Verfügungsverbot beschränkt ist. Rz. 36 Liegt nur eine relative Verfügungsbeschränkung (vgl. dazu § 19 GBO Rdn 92 ff.) vor, so ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verkehrsbeschränkungen in Fremdenverkehrsgebieten

Rz. 149 Die Begründung oder Teilung von Rechten nach dem WEG (§§ 1, 3, 8, 30, 31 WEG) kann unter bestimmten Voraussetzungen in Fremdenverkehrsgebieten von einer Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde (§ 22 BauGB) auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung (in Berlin einer Rechtsverordnung) abhängig gemacht werden. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und die zu sei...mehr

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§ 9 Prozessuales / VI. Checkliste: Berufungsbegründung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Mehrere Anträge

Rz. 6 Die Anwendung des § 17 GBO ist bezogen auf den gestellten Antrag. Dem steht das Eintragungsersuchen der Behörde gleich.[10] Errichtungs- und/oder Eingangsdatum der Eintragungsbewilligung oder ersetzender Urkunden sind irrelevant. § 17 GBO ist auch gesetzessystematisch in Verlängerung des § 13 GBO zu sehen, der das Tätigwerden des GBA überhaupt vom Antrag oder Eintragun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Abschluss des Verfahrens

Rz. 52 Ist das Zwangsversteigerungsverfahren in der Weise abgeschlossen worden, dass der Teilungsplan ausgeführt oder die außergerichtliche Befriedigung nachgewiesen worden ist und hat der Zuschlagsbeschluss Rechtskraft erlangt, so ist um Eintragung des Versteigerungsergebnisses zu ersuchen (§§ 130 Abs. 1, 145 ZVG).[96] Die Vorlage einer Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Integration des AMS in ande... / 2 Warum ein AMS in ein anderes (vorhandenes) Managementsystem integriert werden sollte

Jedes Unternehmen befindet sich im Spannungsfeld zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen oder interessierten Parteien (wie z. B. Shareholder, Stakeholder) sowie unterschiedlichen Zielen und Interessen innerhalb des Unternehmens. Dazu gehören z. B. die Sorgfaltspflicht des Unternehmers für seine Mitarbeiter, das Ziel, Kosten zu sparen oder Umweltauswirkungen so gering wie mög...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 3.1 Vorverfahren

Die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt und die Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsakts kann grundsätzlich erst dann erhoben werden, wenn vorher ein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) durchgeführt worden ist.[1] Dieser Grundsatz wird in bestimmten Fallkonstellationen durchbrochen (z. B. ein Gesetz hat für besondere Fälle bestimmt, dass kein Vorverfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 5 Wirkung der Klage

Widerspruch, Anfechtungsklage – auch gegen rechtsgestaltende oder feststellende Verwaltungsakte oder Verwaltungsakte mit Drittwirkung – haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung.[1] Die aufschiebende Wirkung entfällt bei der Entscheidung über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten sowie der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben einschließ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 3.2 Weitere Klagevoraussetzungen

Bei der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage muss der Kläger behaupten, durch den Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder Unterlassung beschwert worden zu sein, mithin eine Verletzung seiner Rechte geltend machen.[1] Bei der Feststellungsklage ist ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung erforderlich.[2] Die Frist zur Klageerhebung, die grundsätzlich in § 87 SGG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Zweckbefristung

Rz. 27 Nach der aktuellen Fassung des § 21 Abs. 3 ist eine Zweckbefristung ausdrücklich möglich, wenn sich die Dauer der Befristung für die Ersatzkraft den in den Abs. 1 und 2 genannten Zwecken entnehmen lässt und der Vertragszweck schriftlich eindeutig vereinbart wird.[1] Eine Befristung ist daher etwa "bis zum Ablauf der Elternzeit" möglich, eine entsprechende arbeitsvertr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauplanänderungskosten / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kosten für eine neue Bauplanung

Unternehmer Hans Groß erwarb ein Grundstück, um darauf ein Bürogebäude zu errichten. Die zunächst beabsichtigte Bebauung scheiterte jedoch, weil Hans Groß gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen hätte und der Widerspruch des Nachbarn Erfolg hatte. Sodann wurde ein völlig neu konzipierter Bauplan erstellt, der auch zur Ausführung gelangte und zur Erstellung des Bürohau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 4.6 Nicht verzinstes Gesellschafterverrechnungskonto

In dem Fall, der dem BFH-Urteil v. 22.2.2023 (I R 27/20, BStBl 2023 II S. 840) zugrunde liegt, führte eine Kapitalgesellschaft ein Verrechnungskonto eines bei ihr angestellten Gesellschafter-Geschäftsführers. In Höhe der die Gehälter übersteigenden Sollbuchungen entstanden Forderungen der Gesellschaft. Aufgrund der wirtschaftlich schlechten Situation des Gesellschafters ordn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.10.2 Grundbuchordnung (GBO)

In der Grundbuchordnung sind in § 32 Abs. 1 Satz 1 die Wörter "Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister" durch die Wörter "Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister" und das Wort "Gesellschaften" durch die Wörter "rechtsfähiger Personengesellschaften" ersetzt worden. Durch die Änderung von § 32 Abs. 1 Satz 1 GBO w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 2 Bescheid/Widerspruch

Die Entscheidung über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid bekannt gegeben. Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Der Widerspruch muss grundsätzlich gegenüber dem Leistungsträger, der den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, steht innerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 1.4 Aufhebung bei Widerspruch/Klage eines Dritten

Soweit ein Dritter einen für einen anderen begünstigenden Verwaltungsakt anficht durch Widerspruch oder Klage und der Verwaltungsakt aufgehoben wird, schließt § 49 SGB X bestimmte Schutzvorschriften aus. Insoweit geht es um die Konfliktlösung bei widerstreitenden Interessen zwischen dem Empfänger des Verwaltungsaktes und dem Dritten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.3 Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Diese Wirkung erfasst grundsätzlich auch rechtsgestaltende und feststellende Verwaltungsakte sowie Verwaltungsakte mit Drittwirkung.[1] Hinweis Keine aufschiebende Wirkung Die aufschiebende Wirkung entfällt jedoch in den Fällen, in denen die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungsträger sichergestel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.1 Abhilfeverfahren

In der ersten Stufe des Widerspruchsverfahrens wird der angefochtene Bescheid von der Stelle überprüft, die ihn erlassen hat. Wird hierbei der Widerspruch des Versicherten "für begründet" erachtet, so ist ihm abzuhelfen.[1] Diese erste Stufe gibt der Verwaltung Gelegenheit, ihr Handeln aufgrund eines konkreten Vorbringens des Betroffenen zu überprüfen, den Betroffenen über die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 1 Ziel und Beginn des Vorverfahrens

Vor Klageerhebung soll in einem Vorverfahren die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich überprüft werden. Der Widerspruch kann sich richten gegen einen erlassenen Verwaltungsakt, für den in einem späteren Klageverfahren die Anfechtungsklage die richtige Klageart wäre (mit dem Ziel der Aufhebung des Verwaltungsaktes)[1], die Ablehnung des Erlasse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.2 Widerspruchsbescheid

Wenn und soweit nach Überprüfung des Bescheids durch die Verwaltung weder Abhilfe möglich ist noch der Betroffene auf die Fortführung des Verfahrens durch Rücknahme des Widerspruchs verzichtet, weil er durch Aufklärung über die Rechtslage nicht zufriedengestellt worden ist, tritt das Verfahren in die zweite Stufe, das Bescheidverfahren. Diese Stufe wird von der Widerspruchsstel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 3 Form

Der Widerspruch kann bei der Stelle eingereicht werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat bzw. den Erlass des begehrten Verwaltungsaktes abgelehnt hat.[1] Er kann in folgender Form erfolgen: schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Abs. 2 SGB I oder zur Niederschrift. Ausreichend für die fristwahrende Erhebung des Widerspruchs ist es, wenn der Beschwerte/Bescheidempfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.3 Untätigkeit

Die Untätigkeit der Verwaltung darf nicht auf einen relevanten Grund zurückzuführen sein. Ob die Verwaltung "ohne zureichenden Grund" über den Erlass eines Verwaltungsaktes bzw. Widerspruchs nicht entschieden hat, ist eine Frage des Einzelfalls. Hält die Behörde beispielsweise einen Widerspruch für "verfehlt", ist dies allein kein zureichender Grund, um von einer Widerspruchse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.1 Ablehnungsbescheid bei Antrag auf Arbeitslosengeld

Liegt bei Beantragung des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeldes bereits eine ablehnende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung. Hat der Rentenversicherungsträger mit der ablehnenden Entscheidung eine arbeitsmarktübliche Leistungsfähigkeit von mi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 8 Rechtsmittel

Gegen einen Verwaltungsakt kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden.[1] Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe im Inland bzw. 3 Monate bei Bekanntgabe im Ausland.[2] Das Widerspruchsverfahren (auch als Vorverfahren bezeichnet) ist Voraussetzung für die Klageerhebung. Dies ist in § 78 SGG geregelt. Wird der gegen einen Verwaltungsakt zul...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.4 Einstweiliger Rechtsschutz

In bestimmen Fällen kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise anordnen (in Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben) bzw. die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen (in Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben; sofern er bereits vollzog...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2.3 Sachleistung

Sachleistungen (Naturalleistungen) werden den Versicherten in natura von den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht den Dienst- oder Geldleistungen zuzuordnen. Der Anspruch richtet sich auf die ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Krankenhausbehandlung oder Hilfsmittel. Eine Kostenbeteiligung bis zur individuellen Belastung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.2 Klageziel/-begehren

Die Untätigkeitsklage richtet sich auf die durch Tenor ausgesprochene Verpflichtung/Verurteilung zum Erlass eines bis dato nicht erlassenen Verwaltungsaktes, der ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden wurde. Gleiches gilt, wenn über einen Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden wurde.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerruf von Verwaltungsakten / 6 Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren

§ 47 SGB X gilt nicht, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt, der von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des sozial- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgehoben wird, soweit dadurch dem Widerspruch abgeholfen oder der Klage stattgegeben wird.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 6 Tätigkeiten für begünstigte Auftraggeber

Eine Beschäftigung im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtung liegt z. B. vor bei Tätigkeiten an einer Universität (z. B. die Tätigkeit als Korrekturassistentin)[1] an einer Volkshochschule, für das Rote Kreuz, für die Feuerwehr oder für das Techni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.5 Beschwer

Der Kläger muss durch die Untätigkeit der Verwaltung beschwert sein. Dies ist er dann, wenn die Unterlassung des Verwaltungsaktes bzw. die Nichtbescheidung über einen Widerspruch rechtswidrig ist.[1] Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Gesetz ein Widerspruchsverfahren vorschreibt und die Behörde keinen Widerspruchsbescheid erlässt. Wenn das Gesetz die Durchführung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialgesetzbuch / 2.3 SGB X

Das SGB X gilt für alle Sozialgesetzbücher, wenn es dann um das Sozialverwaltungsverfahren (einschl. Widerspruchsverfahren) und den Sozialdatenschutz geht. Regelungsbereiche sind z. B.: Amtshilfe, Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rechtsbehelfsverfahren, Schutz der Sozialdaten (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung und organisatorische Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.4 Wartefrist

Richtet sich die Untätigkeitsklage auf die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsaktes, ist sie nicht sofort zulässig, sondern erst nach Ablauf von 6 Monaten seit Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes.[1] Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist , so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm ...mehr