Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift / 3.1 Wann sollte der Gutschriftsempfänger (Leistender) der Gutschrift widersprechen?

Der Widerspruch des Gutschriftempfängers ist unverzüglich erforderlich, wenn in der Gutschrift der Umsatzsteuerausweis zu hoch erfolgt (z. B. Abrechnung über steuerfreie Leistungen bzw. nicht steuerbare Leistungen wie z. B. Geschäftsveräußerungen im Ganzen oder wenn statt dem ermäßigten Steuersatz der Regelsteuersatz ausgewiesen wird), der Umsatzsteuerausweis unberechtigt erfo...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Gerichtlich angeordnete Auflösung

Rz. 271 Das Gesetz bestimmt in einigen Fällen, dass das Gericht befugt ist, eine Gesellschaft aufzulösen. Ein Beispiel findet sich in Art. 2:20 Abs. 1 NL-BGB: die "verbotene" Rechtsperson. Gemäß dieser Regelung kann das Gericht auf Verlangen der Staatsanwaltschaft die Existenz einer juristischen Person verbieten und diese auflösen, wenn ihre Tätigkeiten im Widerspruch zur öf...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 47 Die Gesellschafter einer Sp. z o.o. können deren Kapital nicht nur herauf-, sondern auch herabsetzen. Eine Kapitalherabsetzung kommt etwa in Betracht, um Verluste zu decken. Oftmals wird das Kapital einer Sp. z o.o. herabgesetzt und gleichzeitig erhöht. Auf diese Weise können etwa bei Verlusten der Sp. z o.o. und aktuellem Liquiditätsbedarf die Verlustdeckung über die...mehr

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Griechenland / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 74 Das Verfahren für die effektive und die nominelle Kapitalherabsetzung einer EPE wird im G. 3190/1955 geregelt. Die Kapitalherabsetzung liegt grundsätzlich im freien Ermessen der Gesellschaftsorgane. Allerdings ist sie manchmal unerlässlich, um die gesetzlich vorgesehene Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden. So muss im Falle des Austritts eines Gesellschafters der e...mehr

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Slowakei / III. Geschäftsführung

Rz. 109 Die Geschäftsführer sind verpflichtet, ihre Funktion mit der fachlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Interessen der Gesellschaft und aller Gesellschafter auszuüben. Sie sind vor allem verpflichtet,mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 96 Die Beschlüsse der Gesellschafter einer Sp. z o.o. werden grundsätzlich auf der Gesellschafterversammlung gefasst (Art. 227 § 1 HGG). Ohne die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung können Beschlusse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Gesellschafter schriftlich die Zustimmung zu der Entscheidung, welche beschlossen werden soll, oder zu der s...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / IV. Vertretung

Rz. 146 Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer im Rechtsverkehr vertreten. Die Geschäftsführer haben nach Art. L 223–18 Abs. 4–6, Art. L 221–4 Abs. 1 C.com. umfassende Vertretungsbefugnisse. Bei mehreren Geschäftsführern ist nach Art. L 223–18 Abs. 7 Satz 1 C.com. im Außenverhältnis jeder stets einzelvertretungsberechtigt. Rz. 147 Eine der deutschen Vorschrift des § ...mehr

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Argentinien / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrages

Rz. 24 Im Gesellschaftsvertrag können sämtliche Vereinbarungen aufgenommen werden, die die Gesellschafter für erforderlich halten, sofern diese nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen oder der Grundprinzipien der SRL stehen. Rz. 25 Eine Regelung, nach der nur einem Gesellschafter unter Ausschluss der restlichen Gesellschafter die Ausschüttung des gesamten Gewinns gara...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Minderheitenschutz

Rz. 171 Zum Schutz der Minderheitsgesellschafter sieht die Richtlinie ein Austrittsrecht gegen Barabfindung und einen Anfechtungsausschluss für Bewertungsrügen und bewertungsrelevante Informationsrügen vor. Es wird also auf einen nachgelagerten Schutz der Minderheitsgesellschafter gesetzt.[456] Bei einem grenzüberschreitenden Formwechsel ist jedoch – anders als beim national...mehr

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Slowenien / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 24 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr

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Norwegen / 2. Durchführung

Rz. 111 Zunächst hat der Verwaltungsrat einer jeden beteiligten Gesellschaft für die Verschmelzung einen Verschmelzungsvertrag, für die Spaltung einen Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. für den Formwechsel einen Vorschlag für den Formwechsel zu erstellen,[295] die anschließend durch die Gesellschafterversammlung einer jeden beteiligten Gesellschaft durch Beschluss mit eine...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XV. Mitbestimmung

Rz. 144 Die unternehmerische Mitbestimmung ist eine deutsche Spezialität und in den meisten anderen Ländern unbekannt. Die fehlende Mitbestimmung wird daher auch vielfach als besonderer Vorteil der Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft – vor dem Brexit vor allem der englischen limited – für Geschäftsaktivitäten im Inland aufgeführt, obgleich in den typischen Ein...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 68 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des ZTD, den Regelungen des Gesellschaftsvertrags oder Beschlüssen der Gesellschaft leistet, sind an sie zurückzuzahlen. Beträge sind von den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu erstatten, wenn weder der Gesellschafter, der die betreffende Zahlung angenommen hat, noch der Ge...mehr

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Österreich / b) Erbstatut und Gesellschaftsstatut

Rz. 144 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters die anderen Gesellschafter ein Aufgriffsrecht haben, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Erben handelt.[67] Bei Widerspruch zwischen Gesellschaftsvertrag und letztwilliger Verfügung gilt somit der Gesellschaftsvertrag.mehr

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Brasilien / V. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Die gesetzlichen Vorschriften zur Erhöhung und Herabsetzung des Kapitals einer Limitada finden sich in Art. 1081 bis 1083 CC. Kapitalerhöhungen sind danach nur und erst zulässig, wenn das Gesellschaftskapital voll eingezahlt ist. Bei Kapitalerhöhungen haben die bisherigen Gesellschafter ein Bezugsrecht, welches innerhalb von 30 Tagen ab Kapitalerhöhungsbeschluss ausge...mehr

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Deutschland / 2. Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 110 Zur Vornahme einer ordentlichen Kapitalherabsetzung bedarf es zunächst eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter. Dieser Beschluss ist – da er eine Satzungsänderung darstellt – notariell zu beurkunden und muss mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine höhere Mehrheit vorsieht. Rz. 111 In dem Kapitalhe...mehr

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Slowenien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 68 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des ZGD-1, den Regelungen des Gesellschaftsvertrags oder Beschlüssen der Gesellschaft leistet, sind an sie zurückzuzahlen (Art. 496 ZGD-1). Beträge sind von den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu erstatten, wenn der Gesellschafter, der die betreffende Zahlung angenommen hat...mehr

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Kanada / V. Umwandlung und Verschmelzung von Gesellschaften

Rz. 64 Eine Umwandlung von Gesellschaften i.S.d. deutschen Rechts sieht das kanadische Gesellschaftsrecht generell nicht vor. Faktisch kann sie durchgeführt werden durch Auflösung der Gesellschaft unter Übernahme ihres Geschäftsbetriebes durch eine Personengesellschaft. Rz. 65 Ausdrücklich geregelt hingegen ist sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht die Verschmelzung v...mehr

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Rumänien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 69 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des GesG, den Regelungen des Gründungsakts oder Beschlüssen der Gesellschaft auszahlt, sind an sie zurückzuerstatten. Ein Gesellschafter macht sich strafbar, wenn er sich von der Gesellschaft, die er als Geschäftsführer vertritt, oder von einer von ihr kontrollierten Gesellschaft, direkt oder mit Hilfe...mehr

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Serbien / 2. Haftung der Gesellschafter

Rz. 58 Die Gründer bzw. Gesellschafter haften grundsätzlich nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Rz. 59 Ein Gesellschafter haftet persönlich, wenn er die Rechtsform der Gesellschaft missbräuchlich verwendet, indem er einen illegalen Gesellschaftszweck verfolgt, das Gesellschaftsvermögen als sein eigenes behandelt oder selbiges mit dem Ziel, Gläubiger zu schädigen, ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 67 Gemäß Art. 28 LSC können in die Gründungsurkunde und in die Satzung sämtliche Vereinbarungen aufgenommen werden, die die Gesellschafter für erforderlich halten; sie dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu den Gesetzen oder den Grundprinzipien der S.L. stehen. Die Gesellschaft kann satzungsmäßig je nach ihren Bedürfnissen beispielsweise andere Mehrheiten als die gesetzli...mehr

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Bulgarien / 2. Rechte der Gesellschafter

Rz. 60 Die Rechte der Gesellschafter werden allgemein in Vermögensrechte und immaterielle (persönliche) Rechte eingeteilt. Die Vermögensrechte umfassen das Recht auf Dividende und Liquidationsquote. Die immateriellen Rechte unterteilen sich in:mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 5. Unternehmensgegenstand

Rz. 56 Der Gesellschaftsvertrag hat den Unternehmensgegenstand (doel) zu enthalten (Art. 2:177 Abs. 1 NL-BGB). Hiermit ist nicht die übergeordnete Gewinnerzielungsabsicht gemeint; es müssen die wichtigsten Geschäftstätigkeiten der B.V. beschrieben werden. Rz. 57 Der Unternehmensgegenstand darf nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung stehen (Art. 2:19 Abs. 1f NL-BGB). In...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / b) Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 46 Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen finden sich nicht in den Gesellschaftsrechten der Einzelstaaten, sondern im bundesrechtlich geregelten Insolvenzrecht (Bankruptcy Code – BC). Diese Vorschriften kommen erst in der Insolvenz der Gesellschaft zum Tragen. Nach § 510(c)(1) BC ist das Insolvenzgericht ermächtigt, einen Rangrücktritt von Gesells...mehr

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Tschechische Republik / 1. Grundlagen

Rz. 16 Die Gründung der GmbH durch mindestens zwei Personen erfolgt aufgrund eines Gesellschaftsvertrags. Bei der Gründung der Gesellschaft durch eine einzige Person wird der Gesellschaftsvertrag durch eine Gründungsurkunde ersetzt. Der Inhalt der Gründungsurkunde muss dieselben Erfordernisse wie der Gesellschaftsvertrag erfüllen. Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag wird schriftl...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 21 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr

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Italien / a) Beschlussfassung

Rz. 131 Sofern in der Gründungsurkunde nicht anders vorgesehen, tagt die Gesellschafterversammlung am Sitz der Gesellschaft und ist ordnungsgemäß einberufen, wenn mindestens die Hälfte des Gesellschaftskapitals vertreten ist. Die Gesellschafterbeschlüsse werden gem. Art. 2479-bis c.c. mit absoluter Mehrheit gefasst. Bei Änderungen der Gründungsurkunde oder Durchführung von H...mehr

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Liechtenstein / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 101 Neben dem Qualitätsmerkmal als absolutes Niedrigsteuerland zeichnete sich Liechtenstein bis ins Jahr 2009 durch ein absolutes Steuergeheimnis aus. Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen wurden gegenüber dem Ausland nicht gewährt, ausländische Steuern und andere öffentliche Abgaben und Kosten durften grundsätzlich in Liechtenstein nicht eingetrieben werden.[32] Hier ha...mehr

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Deutschland / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 146 Die Gesellschafter werden nicht im Handelsregister eingetragen. Auskunft über die Gesellschafter erteilt die bei der Erstanmeldung der Gesellschaft nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG mit zum Handelsregister einzureichende und nach § 40 GmbHG ständig zu aktualisierende Liste der Gesellschafter. Diese ist grundsätzlich von den Geschäftsführern zu erstellen (§ 40 Abs. 1 GmbHG)...mehr

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Brasilien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 71 Unter Lebenden können Geschäftsanteile der Limitada bei Stillschweigen des Gesellschaftsvertrags ohne Einschränkungen an andere Gesellschafter abgetreten werden, Art. 1057 CC. Eine Abtretung an Dritte ist nur möglich, wenn hiergegen von Gesellschaftern, die mehr als ¼ des Gesellschaftskapitals halten, kein Widerspruch erhoben wird. Anderslautende Regelungen im Gesells...mehr

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Ukraine / b) Erklärung der Entscheidungen der Gesellschafterversammlung für unwirksam

Rz. 156 Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind Rechtsakte, da sie unmittelbar die Entstehung von Rechtsfolgen, gerichtet auf die Regulierung von Wirtschaftsbeziehungen, zur Folge haben. Rz. 157 Das Gesetz geht von der Vermutung der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung aus. Bei Vorliegen eines Grundes kann ein Beschluss der Gesellschafterversammlu...mehr

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Österreich / j) Fehlerhafte Beschlüsse

Rz. 160 Verstößt ein Beschluss bzw. sein Zustandekommen gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen oder gegen den Gesellschaftsvertrag, kann er mit Klage auf Nichtigerklärung bekämpft werden (§§ 41 ff. GmbHG). Antragslegitimiert ist jeder Gesellschafter, der in der Generalversammlung erschienen ist und gegen den Beschluss Widerspruch zu Protokoll erhoben hat. Weiters jeder Ges...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 104 Gesellschaftsanteile sind vererblich. Bislang wendeten die Gerichte der VAE (sofern kein Testament beim Dubai International Financial Centre Wills and Probate Registry oder Abu Dhabi Wills and Probate Registry hinterlegt war) auf den Nachlass von Nichtmoslems grundsätzlich das Scharia-Recht an, auch wenn eine solche Aufteilung möglicherweise im Widerspruch zu den Wüns...mehr

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Norwegen / 1. Verwaltungsrat

Rz. 129 Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden entweder durch die Gesellschafterversammlung[364] oder, wenn die AS eine Betriebsversammlung hat, durch die Betriebsversammlung unter Beachtung der insoweit geltenden besonderen Bestimmungen,[365] für einen Zeitraum von zwei Jahren[366] bestellt.[367] Im Gesellschaftsvertrag kann eine davon abweichende – kürzere oder längere ...mehr

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Gutschrift / Zusammenfassung

Begriff Gutschriften im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind Rechnungen, bei denen die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger erfolgt (davon zu unterscheiden ist die sog. kaufmännische Gutschrift). Eine ordnungsgemäße Gutschrift berechtigt den Aussteller unter den Voraussetzungen des § 15 UStG grundsätzlich zum Vorsteuerabzug. Zwingende Voraussetzung hierfür ...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Minderheitenschutz

Rz. 126 Einigkeit besteht in der Literatur, dass die Fragen des Minderheiten- und Gläubigerschutzes ebenfalls in Anlehnung an die bestehenden Vorschriften getroffen behandelt werden sollten.[362] Nach § 207 Abs. 1 S. 1 UmwG hat der formwechselnde Rechtsträger jedem Anteilsinhaber, der gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner umg...mehr

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Brasilien / I. Auflösungsgründe

Rz. 120 Eine auf unbefristete Zeit errichtete Limitada kann durch Auflösungsbeschluss mit absoluter Mehrheit aufgelöst werden, Art. 1087 i.V.m. Art. 1044 i.V.m. Art. 1033 Abs. 3 CC. Eine befristete Gesellschaft kann dagegen vor Fristablauf nur durch einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter aufgelöst werden, Art. 1087 i.V.m. Art. 1044 i.V.m. Art. 1033 Abs. 2 CC. Eine befri...mehr

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Brasilien / 1. Eintritt in das Liquidationsstadium

Rz. 122 Nach der Auflösung einer Gesellschaft haben die Geschäftsführer unverzüglich die Ernennung der Liquidatoren zu veranlassen; die Geschäftsführung ist auf unaufschiebbare Geschäfte zu beschränken, Art. 1053 i.V.m. Art. 1036 CC. Gehen die Geschäftsführer nach Auflösung der Gesellschaft neue Geschäfte im Namen der Gesellschaft ein, so haften sie für die entstehenden Verb...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / bb) Rechte der Minderheitsgesellschafter

Rz. 93 (1) Den Minderheitsgesellschaftern der übertragenden österreichischen GmbH steht grundsätzlich ein Anspruch auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu (§§ 225c ff. österr. AktG i.V.m. § 96 Abs. 2 österr. GmbHG, § 3 Abs. 2 EU-VerschG). Die Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses wegen Mängeln der Festlegung des Umtauschverhältnisses ist allerdings – wie im umgekehrt...mehr

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Norwegen / 4. Gesellschafterliste

Rz. 81 Sobald der Erwerb der Geschäftsanteile bei der AS angemeldet ist und der Erwerb gegenüber der AS hinreichend, beispielsweise durch Vorlage des Kaufvertrags, dokumentiert und außerdem die ggf. erforderliche Zustimmung zu dem Erwerb der Geschäftsanteile erteilt worden sind und der Erwerber etwaige im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene Gesellschaftereigenschaften erfü...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / aa) Inhalt des Verschmelzungsplanes

Rz. 42 Der Verschmelzungsplan muss mindestens die in § 122c Abs. 2 UmwG und § 5 Abs. 2 EU-VerschG aufgezählten Angaben enthalten; die Aufnahme weiterer Regelungen oder Angaben steht den Beteiligten offen.[116] Die Mindestangaben sind: Rz. 43mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der EU-Schiedskonvention

Rz. 136 Der Rechtsnatur nach handelte es sich bei der EU-Schiedskonvention[86] ursprünglich um ein multilaterales Übereinkommen gem. Art. 293 EG und damit um einen völkerrechtlichen Vertrag,[87] der durch Zustimmungsgesetz unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden ist und keiner weiteren Umsetzung in nationales Steuerrecht mehr bedarf. Die EU-Schiedskonvention ...mehr

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Norwegen / 2. Verwaltungsrat

Rz. 120 Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.[321] Wenn die AS eine Betriebsversammlung[322] hat, besteht der Verwaltungsrat aus mindestens fünf Mitgliedern.[323] Vorbehaltlich dieser zwingenden Bestimmung kann die AS selbst festlegen, wie viele Mitglieder der Verwaltungsrat haben soll.[324] Dies erfolgt durch Bestellung der Verwaltungsratsmitgliede...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / IX. Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren; Wirkungserstreckung

Rz. 157 Einen Grundpfeiler der EuInsVO bildet die in Art. 19 Abs. 1 vorgesehene automatische Anerkennung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das Gericht eines Mitgliedstaates in allen übrigen Mitgliedstaaten.[439] Das Anerkennungsprinzip ist Ausdruck des gemeinschaftsrechtlichen Vertrauensgrundsatzes.[440] Das Anerkennungsprinzip bedingt, dass auch eine objektiv un...mehr

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Norwegen / II. Bedeutung der Handelsregisteranmeldung

Rz. 34 Sowohl die Gründung der AS als auch spätere Veränderungen müssen zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden.[105] Einige dieser Eintragungen sind rein deklaratorischer Natur, während andere Eintragungen eine konstitutive Wirkung haben. Rz. 35 Da die AS bereits mit der Erstellung des Gründungsdokuments zu dem Zeitpunkt, zu dem alle Gründungsgesellschafter das G...mehr

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Italien / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 84 Kapitalherabsetzungen können in Form von Rückzahlung des zuvor eingezahlten Kapitals an die Gesellschafter oder durch Befreiung von Einzahlungsverpflichtungen bei noch nicht geleisteten Einlagen erfolgen (Art. 2482 c.c. n.F.). Rz. 85 Infolge eines einfachen Vorschlages der Geschäftsführer kann die Kapitalherabsetzung durch die Gesellschafterversammlung ohne besondere B...mehr

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Singapur / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 32 Die Satzung oder die Constitution (bis Mitte 2015 Articles of Association) bestimmt die notwendigen Grundregeln für die Existenz und den Betrieb einer Gesellschaft. Darunter fallen der Name der Gesellschaft, das Stammkapital, Haftungsbeschränkungen, die vollständigen Namen und die Adressen der Gründer (Subscriber) sowie eine Absichtserklärung der Gründer, die Gesellsc...mehr

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Slowakei / I. Auflösungsgründe

Rz. 135 Die Gesellschaft erlischt an dem Tage, an dem sie aus dem Handelsregister gelöscht wird. Dem Erlöschen der Gesellschaft geht ihre Auflösung mit Liquidation oder ihre Auflösung ohne Liquidation voraus, z.B. wenn das Vermögen auf einen Rechtsnachfolger übergeht. Eine Liquidation ist ebenso nicht erforderlich, wenn ein Antrag auf Konkurseröffnung mangels Masse abgewiese...mehr

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Schweden / II. Anwendungsbereich

Rz. 147 Im MBL sind die normativen Grundzüge des Zusammenlebens der Tarifparteien festgelegt. Insbesondere werden im MBL die Verhandlungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften auf den verschiedenen Ebenen eines Unternehmens geregelt. Rz. 148 Das MBL trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Arbeitnehmer eines Unternehmens durch die sie vertretenden Gewerksch...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / cc) Exkurs: Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter

Rz. 48 (1) Im vorliegenden Fall steht den Gläubigern der österreichischen GmbH nach § 226 österr. AktG, § 96 Abs. 2 österr. GmbHG, § 3 Abs. 2 EU-VerschG ein Anspruch auf Sicherheitsleistung zu, wenn die weiteren in § 226 österr. AktG genannten Voraussetzungen erfüllt sind und sie den Anspruch binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung geltend...mehr