Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 3 Nebenklage, Beistand [Rdn 3305]

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V / 30 Verteidiger, Haftung [Rdn 5154]

Rdn 5155 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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E / 4 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2128]

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A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile

Schrifttum: Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bühler, Neue steuer(straf)rechtliche Entwicklungen im Edelmetallhandelbereich bei Umsatzsteuerhinterziehungsketten, wistra 2017, 375; Fuhrhop, Die Abgrenzung der Steuervorteilserschleichung von Betrug und Subventionsbetrug, NJW 1980, 1261; Gehm, Aktuelle strafrechtliche Aspekte beim Umsatzst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beispiele für Steuervorteile

Rz. 436 [Autor/Stand] Als Beispiele für Vorteile i.S.d. § 370 Abs. 1 AO seien angeführt: Stundung (§ 222 AO), s. auch Rz. 433, 1573; Zahlungsaufschub (§ 223 AO), s. auch Rz. 433; Steuererlass (§ 227 AO, § 32 TabStG)[2], s. Rz. 433, 1574; zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen und Ausfuhrlieferungen s. Rz. 448, 1406 ff.; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 A...mehr

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N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

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P / 18 Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung [Rdn 3772]

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S / 5 Sofortige Beschwerde [Rdn 4289]

Rdn 4290 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 4122. Rdn 4291 1. In besonderen Fällen, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit eine schnelle und endgültige Klärung erforderlich ist, sieht das Gesetz nicht die einfache (unbefristete) → Beschwerde, Teil B Rdn 1164, vor, sondern – ausdrücklich – die sofortige (befristete) Beschwerde...mehr

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B / 31 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1583]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 3 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2909]

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H / 6 Haftprüfung durch das OLG, Verfahren [Rdn 2672]

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A / 50 Antragsmuster, Übersicht [Rdn 649]

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.2.4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Nicht selten sind in der Praxis die Fälle, in denen der Kläger nicht innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG Anfechtungsklage erheben kann. Beruht das Fristversäumnis nicht auf einem Verschulden des Klägers, kann ihm gemäß § 45 Satz 2 WEG i. V. m. §§ 233 ff. ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann aber dann n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verspätungszuschlag: Voraus... / 2 "Kann"-Regelung (Abs. 1)

Sie gilt als Grundregel für die Fälle, in denen die "Muss-Regelung" des § 152 Abs. 2 AO nicht anzuwenden ist. "Kann-Fälle" betreffen demnach zum einen Steuererklärungen, u. a. ESt-Erklärungen, wenn diese zwar verspätet, aber vor dem 1.3. des Zweitfolgejahres abgegeben wurden. Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, wenn eine gesetzliche oder behördliche Frist für di...mehr

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Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 2.2 Zulässiger Rechtsbehelf

Die Aussetzung der Vollziehung setzt voraus, dass ein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt worden ist, insbesondere, dass die Rechtsbehelfsfrist eingehalten ist. Eine Vollziehungsaussetzung kommt daher nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige statt eines Rechtsbehelfs einen Änderungsantrag z. B. nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO oder nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO beim Finanz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.7 Ausschlussfrist

Das Finanzamt kann gem. § 364b AO dem Einspruchsführer – nicht dem Hinzugezogenen[1] – unter Belehrung über die Folgen in bestimmten Fällen eine Ausschlussfrist setzen, und zwar zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung er sich beschwert fühlt (Abs. 1 Nr. 1), zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte (Abs. 1 Nr. 2), zur Be...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.1 Sachliche Billigkeitsgründe

Sie sind gegeben, wenn bereits die Besteuerung an und für sich im Einzelfall unbillig ist. Die Steuerfestsetzung entspricht zwar dem Steuergesetz, sie läuft aber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Wertungen des Gesetzgebers zuwider.[1] Hätte der Gesetzgeber diesen Einzelfall, um den es geht, gesehen, hätte er ihn i. S. d. Erlasses geregelt (sog. Überhang des Gesetzes)....mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1 Festsetzungsverjährung

Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Entsprechend darf ein Steuerbescheid gem. § 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO auch nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt gem. § 47 AO der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Für steuerliche Nebenleistungen gelten die Vorschriften über di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 2.2 Form und Inhalt

Zu unterscheiden ist zwischen Muss- und Sollerfordernissen. Die fehlende Einhaltung von Mussvorschriften führt nach § 125 AO regelmäßig zur Nichtigkeit des Bescheids. Die Nichteinhaltung von Sollvorschriften hingegen beeinflusst seine Wirksamkeit nicht. Sie hat allenfalls die Rechtswidrigkeit zur Folge, die der Steuerpflichtige mit dem Einspruch angreifen muss. In bestimmten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.1 Gesetzliche Fristen

Sie sind gesetzlich geregelt. Soweit sie unmittelbar mit der Steuerfestsetzung zusammenhängen, handelt es sich regelmäßig um Ausschlussfristen, so z. B. Rechtsbehelfsfristen und Verjährungsfristen. Sie sind nur verlängerbar, wenn dies ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, was i. d. R. nicht der Fall ist. Ausnahme: Die Revisionsbegründungsfrist nach § 120 FGO ist verlängerungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.2 Behördliche Fristen

Sie werden vom Finanzamt im Einzelfall bestimmt. Möglich ist auch eine behördliche Frist bzw. Fristverlängerung durch eine Allgemeinverfügung. Die Fristen können – auch rückwirkend oder gegen Sicherheitsleistung – nach § 109 AO verlängert werden. Sie sind i. d. R. keine Ausschlussfristen (Ausnahme s. u.), können aber bei Nichteinhaltung ggf. das Entstehen von Nachteilen nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.3.2 Das Ende einer Frist

Das Ende einer Frist hängt von deren Dauer ab, die in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessen sein kann. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet nach § 108 Abs. 1 AO bzw. § 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Solche Fälle sind allenfalls bei behördlichen Fristen denkbar und dürften auch kaum Bedeutung haben. Beträgt eine Frist einen Monat (oder mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.4.4 Beweis des rechtzeitigen Zugangs

Der Steuerpflichtige hat die objektive Beweislast dafür, dass das Schriftstück fristwahrend beim Finanzamt bzw. Gericht zugegangen ist. Einen besonderen Beweiswert hat der Eingangsstempel des Finanzamts und des Gerichts. Es handelt sich bei ihm um eine öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 Abs. 1 ZPO, deren Richtigkeit nur mit dem vollen Gegenbeweis widerlegt werden kann.[1]mehr

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Fristen und Termine / 2 Termine

Sie kommen vor, wenn ein Steuerpflichtiger (oder ein Dritter) vom Finanzamt zum Erscheinen an Amtsstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert wird[1] oder wenn das Gericht zur mündlichen Verhandlung oder zum Erörterungstermin lädt.[2] In allen Fällen ist eine Verlegung des Termins auf Antrag möglich. Bei der Säumnis eines Termins gibt es keine Wiedereinsetzung in den v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / 1.4.3 Fristberechnung bei Telefax

Die Fristwahrung durch Übermittlung eines Schriftsatzes mit Telefax ist bei allen Fristen möglich, auch beim Finanzgericht, z. B. bei Erhebung einer Klage. Die Frist ist gewahrt, wenn das Telefax vor 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist vollständig beim Finanzamt bzw. Gericht durch das Empfangsgerät aufgenommen worden ist. Geht die letzte Seite mit der Unterschrift erst nac...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 97 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines [Rdn 1521]

Rdn 1522 Literaturhinweise: Bernd, Neue Tendenzen im Recht der Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen, StraFo 2003, 112 Büttner, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 1996 Burhoff, Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung. StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe in Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 67 JGG-Besonderheiten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 1017]

Rdn 1018 Literaturhinweise: Fünfsinn, Die Auslegung des Begriffs "ohne Verschulden" bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO), NStZ 1985, 486 s. die Hinw. bei → JGG-Besonderheiten, Allgemeines, Teil A Rdn 603 → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1523. Rdn 1019 1. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten gem. § 2 Abs. 2 JGG...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 99 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfahren [Rdn 1542]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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Teil A: Rechtsmittel / 9 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Wiedereinsetzung [Rdn 92]

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Teil A: Rechtsmittel / 26 Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 354]

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Teil A: Rechtsmittel / 147 Revision, Begründung, Frist [Rdn 2066]

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Teil A: Rechtsmittel / 144 Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2040]

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zfs 09/2024, Verbot für den... / 2 Aus den Gründen: “…

[17] Die nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässige Berufung ist begründet. Auf dem fraglichen Streckenabschnitt besteht keine qualifizierte Gefahrenlage, die die von der Bekl. angeordnete Maßnahme rechtfertigen würde. Das Verbot für den Radverkehr ist daher rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten. [18] 1. Klage und Berufung sind zulässig. [19] a) Dem Kl....mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 76 Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 1124]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 41 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines [Rdn 521]

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Teil A: Rechtsmittel / 153 Revision, Einlegung, Frist [Rdn 2126]

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Teil C: Außerordentliche un... / 73 Verfassungsbeschwerde, Frist [Rdn 1126]

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Wiedereinsetzungsantrag des Antragsgegners

Rz. 93 Hat der Antragsgegner die Einspruchsfrist versäumt, kommt für ihn nur noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung ist erforderlich, wenn eine der in § 233 ZPO genannten Fristen versäumt wurde. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Antragsgegner die Frist unverschuldet nicht eingehalten hat.[80] Die Wiederei...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 130 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Wahlmöglichkeit [Rdn 1840]

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil A: Rechtsmittel / 95 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Mängel [Rdn 1365]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 48 Wiedereinsetzungsverfahren, Abrechnung [Rdn 656]

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