Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 99 Nach § 11 Abs. 2 S. 1 UmwStG kann auf Antrag in der steuerlichen Schlussbilanz der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt werden, soweit (kumulativ) sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der KSt-Besteuerung unterliegen (Nr. 1; Rz. 104ff.), das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 134 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStGist i. d. R. nur bei der Hinausverschmelzung relevant. Da dort an die Stelle der unbeschränkten KSt-Pflicht der inl. übertragenden Körperschaft die (nur noch) beschränkte KSt-Pflicht der ausl. übernehmenden Körperschaft (lediglich mit dem übergegangenen inl. Vermögen i. S. d. § 49 EStG) tritt, wird allein durch den verschmelzungsbedingten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2.1 Allgemeines

Rz. 104 Der Buch- oder Zwischenwertansatz ist nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen. Die Sicherstellung muss sich auf den Ertrag aus der (laufenden) Nutzung oder Veräußerung der Wirtschaftsgüter beziehen.[1] Beurteilungszeitpunkt ist der steuerliche Übertragungsst...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.4 Keine schädliche Gegenleistung (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 154 Als dritte Voraussetzung des Ansatzwahlrechts darf eine Gegenleistung nicht gewährt werden oder nur in Gesellschaftsrechten (vgl. § 2 UmwG) bestehen. Bei "schädlicher" Gegenleistung sind die stillen Reserven aller übergehenden Wirtschaftsgüter anteilig aufzudecken,[1] wodurch die Vorschrift wie ein zwingender Zwischenwertansatz wirkt (weiter Rz. 168f.).[2] Rz. 155 Som...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 71 Für die Ermittlung des gemeinen Werts ist auf die Vorschriften des BewG zurückzugreifen.[1] Dies gilt auch, wenn es sich um eine nach ausl. Handelsrecht bewirkte Verschmelzung handelt (s. a. Rz. 44a f., Rz. 56a).[2] Bewertungsstichtag ist der steuerliche Übertragungsstichtag.[3] Rz. 72 Der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts bestimmt sich gem. § 9 Abs. 2 BewG nach dem P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Anrechnung fiktiver KSt bei Betriebsstätte im EU-Ausland (Abs. 3)

Rz. 203 §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 3 UmwStG enthalten in Umsetzung von Art. 10 Abs. 2 FRL eine Sonderregelung für die grenzüberschreitende Hinausverschmelzung einer inl. Körperschaft mit einer EU-ausl. Anrechnungsbetriebsstätte (z. B. wegen einer im DBA vereinbarten Aktivitätsklausel oder § 20 Abs. 2 AStG). In diesem Fall sind diesbzgl. zwingend die gemeinen Werte anzusetzen, weil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1 Überblick

Rz. 42 § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG enthält die Grundregel, das gesamte übergehende Vermögen (einschließlich unentgeltlich erworbener oder selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter) in der steuerlichen Übertragungsbilanz (die "steuerliche Schlussbilanz") mit dem gemeinen Wert anzusetzen; nur Pensionsrückstellungen sind gem. § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit dem Teilwert nach §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.6 Zwischenwertansatz

Rz. 173 Statt die Buchwerte fortzuführen, kann die übertragende Körperschaft einheitlich einen Zwischenwert (= jeder Wert über dem Buchwert und unter dem gemeinen Wert der Sachgesamtheit) ansetzen. Dies ist insbes. sinnvoll, wenn Verluste/Verlustvorträge vorhanden sind (weiter Rz. 191ff.). Der Zwischenwert kann im Antrag absolut oder prozentual angegeben werden (Rz. 93). Rz....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Die Verschmelzung ist für diejenigen übergehenden Wirtschaftsgüter zum Buch-/Zwischenwert möglich, für die das deutsche Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bei der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Daher sind ("punktuell") nur die Wirtschaftsgüter, deren stillen Reserven nach der Verschmelzung nicht in selbem Umfang in Deutschland...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.5 Buchwertansatz

Rz. 170 Soweit die Voraussetzungen von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG erfüllt sind, können die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz einheitlich mit dem Buchwert angesetzt werden. Buchwert ist gem. § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.2 Ausgangspunkt: Unternehmenswert

Rz. 78 Nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ist der gemeine Wert der übergehenden Sachgesamtheit vorrangig aus etwaigen Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahrs vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag abzuleiten, wobei hierfür der (Ver-)Kauf der Anteile an der übertragenden Körperschaft genügt.[1] Dies kann etwa relevant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird und das er...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Überblick über den Dritten Teil

Rz. 1 Die §§ 11–13 UmwStG behandeln (zusammen mit § 19 UmwStG) die ertragsteuerlichen Konsequenzen der Verschmelzung (und vergleichbarer ausl. Vorgänge) von Körperschaften sowie der Vermögensübertragung nach § 174 Abs. 1 UmwG von einer Körperschaft auf eine andere. Sie bilden den Dritten Teil des UmwStG. Die Folgen für das steuerliche Einlagekonto sind in § 29 KStG geregelt....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.3 Rechtliche versus tatsächliche Entstrickung

Rz. 128 Für die Prüfung sind die tatsächlichen Verhältnisse am steuerlichen Übertragungsstichtag maßgeblich (Rz. 103).[1] Daher erfasst § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG nach m. E. zutreffender h. M.[2] nur eine(n) unmittelbar aus dem verschmelzungsbedingten Rechtsträgerwechsel resultierende(n) Ausschluss/Beschränkung des Besteuerungsrechts (sog. rechtliche Entstrickung), grds. ab...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.3 Zwischenwert

Rz. 93 Bei einem Zwischenwertansatz muss nach Verwaltungsauffassung ausdrücklich eine bestimmte Höhe oder ein bestimmter Prozentsatz aufzudeckender stiller Reserven angegeben werden (weiter Rz. 174).[1] Daher ist es m. E. für die Praxis jedenfalls beim Zwischenwert ratsam, einen ausdrücklichen Antrag einzureichen. Sind in einzelnen Wirtschaftsgütern stille Lasten vorhanden, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2.3 KSt-Befreiung / keine KSt-Pflicht

Rz. 114 Die Besteuerung mit KSt ist nicht sichergestellt, wenn die übernehmende Körperschaft von der KSt befreit ist (z. B. nach § 5 KStG oder § 16 Abs. 1 REITG).[1] Maßgebender Beurteilungszeitpunkt ist der steuerliche Übertragungsstichtag (Rz. 104). Dass später eine Steuerbefreiung eintreten könnte, ist irrelevant. Soweit die KSt-Befreiung nicht greift, bleibt die Buchwert...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.1 Allgemeines

Rz. 178 Anzuwenden sind die §§ 11ff. UmwStG auch auf die Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung oder "downstream-merger", Rz. 19). Insbes. zählen die Tochtergesellschafts-Anteile auch dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 UmwStG, wenn sie im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der Mu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 Verlustnutzung

Rz. 191 Laufende KSt- und GewSt-liche Verluste und Verlustvorträge der übertragenden Körperschaft gehen wegen §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 2 UmwStG nicht auf die übernehmende Körperschaft über.[1] Um diese Verlustpositionen noch zu nutzen, kann es steuerlich sinnvoll sein, durch den Ansatz des gemeinen Werts oder eines Zwischenwerts einen damit verrechenbaren Übertra...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die §§ 11ff. UmwStG sind nur auf die Verschmelzung von Körperschaften anwendbar (Ausnahme Rz. 11a). Hierunter fallen sowohl nach inl. Recht gegründete Körperschaften (insbes. Kapitalgesellschaften)[1] als auch nach ausl. Recht gegründete Rechtsträger, die nach dem Rechtstypenvergleich einer inl. Körperschaft vergleichbar sind.[2] Für Verschmelzungen mit steuerlichem Üb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Unter den Voraussetzungen der § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG (Rz. 99ff.) besteht für die übertragende Körperschaft ein antragsgebundenes Wahlrecht (Rz. 89 ff.), in der steuerlichen Schlussbilanz statt des gemeinen Werts einheitlich (Rz. 95ff.) die Buchwerte (Rz. 170ff.) fortzuführen oder einen höheren Wert als den Buchwert (einen "Zwischenwert", Rz. 173ff.) anzusetze...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.1 Gesellschafter überlässt sein Fahrzeug der Personengesellschaft unentgeltlich

Das Firmenfahrzeug wird nicht immer von der Personengesellschaft (Sozietät) angeschafft. Auch der einzelne Gesellschafter kann sein Fahrzeug selbst erwerben und es sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke einsetzen. Überlässt der Gesellschafter einen Pkw, den er selbst angeschafft hat, unentgeltlich seiner Personengesellschaft, handelt es sich hinsichtlich der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.4 Unterhaltszahlungen der Kinder an die Eltern

Auch Kinder können den Eltern Unterhalt schulden (s. auch Tz. 2.1.3.). Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigenentlastungsgesetzes zu beachten (siehe auch Tz. 2.1.3.).[1] Ein Kind muss im Rahmen des Elternunterhalts sein Vermögen (Schonvermögen) dann nicht angreifen, wenn und sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

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Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2 Maßstab der Unternehmensbewertung einvernehmlich festlegen

Das BGB enthält keine zwingenden Bewertungsvorschriften. Grundsätzlich ist der Wert des Anfangs- bzw. Endvermögens sachverhaltsspezifisch zu ermitteln und vom Verkehrswert auszugehen (dies ist der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbare Erlös). Die Ehepartner können die Bewertungsmaßstäbe frei vereinbaren. Auch die Vereinbarung einer Bewertungshöchstgrenze für das B...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 2 Bildung einer Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz

In der Handelsbilanz ist gem. § 249 Abs. 1 HGB für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Gleiches gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes[1] für die Steuerbilanz. Die Einkommensteuer-Richtlinien[2] führen Grundsätze für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auf; demnach müssen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Verhältnis zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO : Die in § 41 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete Maßgeblichkeit des tatsächlichen Vollzugs eines unwirksamen Vertrags ist auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums zu berücksichtigen.[1] Daher können Wirtschaftsgüter dem Erwerber auch auf der Grundlage eines – z. B. wegen des Verstoßes gegen Formvorschriften – u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3.1.2 Einzelabgrenzung

Rz. 57 Keine Scheingeschäfte sind Umgehungsgeschäfte, mit denen die Beteiligten durch die von ihnen gewählte Gestaltung steuerliche Belastungen vermeiden oder steuerliche Vorteile erlangen wollen. Diese Rechtsgeschäfte sind im Hinblick auf die mit ihnen erstrebten Rechtsfolgen ernsthaft gewollt. Rechtlicher Prüfungsmaßstab ist bei ihnen daher nicht § 41 Abs. 2 AO, sondern § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 2.1 Begriff der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 10 Der Begriff der Gesamtrechtsnachfolge ist aus dem Zivilrecht übernommen. Er bezeichnet den Fall, dass das Vermögen einer Person als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen übergeht.[1] Anders als die Einzelrechtsnachfolge, die nach dem Spezialitätsgrundsatz die Übertragung jedes einzelnen Vermögensgegenstands nach den dafür geltenden Vorschriften erfordert, vollz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) USA

Rz. 161 [Autor/Stand] Foreign-Derived Intangible Income (FDII). Von erheblicher Praxisrelevanz ist die Frage, ob die steuerliche Begünstigung des Foreign-Derived Intangible Income (FDII) von der Finanzverwaltung als nicht nexus-konform eingestuft und daher zukünftig in die Negativliste des BMF Schreibens v. 19.2.2020 aufgenommen wird. Rz. 162 [Autor/Stand] Steuerliche Begünst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 9 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung. Nach § 52 Abs. 8c Satz 1 EStG i.d.F. des ATADUmsG ist § 4k EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 entstehen. Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, gelten nur insoweit als nach dem 31.12.2019 entstanden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag, Mietvert...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Sekundärregelung: Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Outbound-Situationen (Satz 2)

"Handelt es sich bei dem Gläubiger der Erträge im Sinne des Satzes 1 um einen unbeschränkt steuerpflichtigen, unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter einer ausländischen vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder um eine Personengesellschaft, an der ein solcher Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, gilt § 39 Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung ...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / IV. Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Rahmen eines Erbfalls oder einer Schenkung ist es notwendig, den übertragenen Wirtschaftsgütern wie einem Grundstück oder einer Immobilie einen Wert zuzuordnen, um so den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. ErbStG und damit die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können.[8] Ferner ist die Wertermittlung für die Auseinandersetzung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Betriebsstätten (§ 4j Abs. 1 Satz 3 EStG)

"Als Schuldner und Gläubiger gelten auch Betriebsstätten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten behandelt werden." a) Grundsätzliches Rz. 129 [Autor/Stand] Ausweitung des Schuldner- bzw. Gläubigerbegriffs auf Betriebsstätten. Gemäß § 4j Abs. 1 Satz 3 EStG gelt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Markus Greinert, München Rechtsanwältin, Steuerberaterin Dr. Theresa Siebing, Maître en droit, München Schrifttum: Adrian/Tigges, Die geplante Lizenzschranke nach § 4j EStG-E – Anmerkung zum Regierungsentwurf vom 25.1.2017, StuB 2017, 228; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Auf...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / b) Versteckte rechtliche Nachteile

Den Minderjährigen dürfen durch die Anteilsübertragung auch keine anderen rechtlichen Nachteile treffen, die über die oben genannten kumulativen Voraussetzungen hinausgehen. Solche treten aber in der Gestaltungspraxis regelmäßig auf. Sieht der Gesellschaftsvertrag beispielsweise Nachschusspflichten[18] vor, wird dem Minderjährigen die Pflicht zur Anrechnung des Erhaltenen au...mehr

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AGS 10/2021, Beck´sches Formularbuch Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangre...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 2 EStG: "Zuwendungen"

Rn. 177 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Zuwendungen iS des § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt und dem Vermögen des Zuwendungsempfängers zufließt. Subjektiv muss der Zuwenden...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. 1. Die weitere Beschwerde der Betroffenen ist zulässig gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG, nachdem sie das Landgericht im angefochtenen Beschl. v. 8.4.2021 zugelassen hat. An diese Zulassung ist der Senat gebunden (§ 81 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 S. 4 GNotKG). Die weitere Beschwerde wurde gemäß § 81 Abs. 5 S. 4 GNotKG beim Landgericht eingelegt. Sie ist nicht an eine Frist gebunden un...mehr

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FoVo 10/2021, Auf den Spiel... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldner muss aktiv werden Die sofortige Beschwerde ist zulässig und in der Sache auch erfolgreich. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückweisung des Antrags des Schuldners. Gemäß § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Besteuerungsverfahren

Rz. 809 [Autor/Stand] Eine Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO schließt nicht die Geltendmachung von Steueransprüchen (wegen der verlängerten zehnjährigen Festsetzungsverjährung vgl. § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 5, 7 und 9 AO) und von Haftungsansprüchen i.S.d. §§ 69–71 AO aus (vgl. dazu § 370 Rz. 1135). Auch steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 1 Abs. 3 AO (vgl. § 370 Rz. 1143 ff.) ble...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bzw Pflegekosten...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr