Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verfügungsbeschränkungen allgemein

Rz. 230 Die Verwertung eines Vermögensgegenstandes mit dinglicher Wirkung setzt Verfügungsbefugnis voraus. Sie steht im Grundsatz dem Inhaber des Rechts zu und kann fehlen, weil ein Recht generell unübertragbar ist oder der Begünstigte nicht oder nicht allein verfügungsbefugt ist. a) Unveräußerbare Rechte Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Darlehensmodalitäten

Rz. 392 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[648] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Rückzahlungsanspruch dinglich oder auf andere Weis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Darlehensmodalitäten

Rz. 176 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[308] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Rz. 177 Das Darlehen unterliegt mangels Ermächtigungsgrundlage keiner Verzinsung. Es gibt auch kein "“übergeordnetes‘ s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Offensichtlich unwirtschaftlich (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 144 Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht. Es ist auf das ökonomische Kalkül eines rational handelnden Marktteilnehmers abzustellen. Es ist festzustellen, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Mar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personengleichheit

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Zusammenrechnung setzt voraus, dass derselbe Erwerber von demselben Zuwender (Erblasser oder Schenker) bereits vorher innerhalb des Zehnjahreszeitraums Vermögen unentgeltlich erworben hat. Zuwendungen vom Vater können nicht mit Zuwendungen der Mutter zusammengerechnet werden, oder umgekehrt. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Zuwendung um ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 10 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weinbauliche Nutzung (Abs. 4)

Rz. 45 [Autor/Stand] Als Weinbau bezeichnet man den Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und den Ausbau des gewonnenen Weines. Zur weinbaulichen Nutzung gehören daher alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Der Begriff umfasst somit neben dem Grund und Boden die stehenden Betriebsmittel und den normalen Best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.12 Die Mittelverwendungsrechnung

Tz. 118 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Alle Rücklagen müssen von der st-begünstigten Kö in ihrer Rechnungslegung (zB Vermögensübersicht) – ggf in einer Nebenrechnung – in einer solch klaren Form gesondert ausgewiesen werden, dass eine Kontrolle jederzeit und ohne besonderen Aufwand möglich ist. Soweit Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die st-begünstigten Zwecke verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Landwirtschaftliche Nutzung (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch Verkauf oder Selbstverbrauch, sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Zur Landwirtschaft im engeren Sinne gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Abs. 6)

Rz. 65 [Autor/Stand] Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen ergeben sich im Wesentlichen aus § 242 BewG. Danach sind insbesondere die Sonderkulturen wie Hopfen und Spargel unter diese Nutzungsart einzustufen. Darüber hinaus sind aber auch andere Bereiche als eigenständige Nutzungsart definiert. Dazu gehören z.B. die Fischzucht, die Binnenfischerei und die Teic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ermittlung des Reinertrags (Abs. 3)

Rz. 40 [Autor/Stand] Zur Vereinfachung des Bewertungsverfahrens wird der Reinertrag für jede gesetzliche Klassifizierung nach den Erhebungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nach § 2 LwG[2] oder aus Erhebungen der Finanzverwaltung gesondert ermittelt. Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 2 LwG hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jährlich f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ertragsfähigkeit des Betriebes (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mittels eines durchschnittlichen Ertragswertverfahrens soll der Belastungsentscheidung durch Anknüpfung an den Sollertrag des Grundbesitzes Rechnung tragen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das auf diese Weise objektivierte Ertragswertverfahren in keinem Widerspruch zu dem allgemeinen Bewert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gärtnerische Nutzung (Abs. 5)

Rz. 55 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung umfasst die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen sowie die selbständigen Kleingärten. Dabei erfolgt eine genaue Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Nutzung. Generell ist festzustellen, dass für die Abgrenzung das Vorhandensein gärtnerischer Kulturen ausschlaggebend ist. Grundsätzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Flächen geringer Ertragskraft (Abs. 7)

Rz. 75 [Autor/Stand] Zu den Flächen geringer Ertragskraft gehören nach § 234 Abs. 3 bis 5 BewG Flächen minderer Qualität. Hierzu gehören neben dem Abbauland insbesondere das Geringstland und das Unland. Da diese Flächen regelmäßig nicht herkömmlich bewirtschaftet werden, werden in den seltensten Fällen weitere Wirtschaftsgüter, die im Bodenwert erfasst sind, vorliegen. Somit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Teilung ohne Abfindungszahlung

Rz. 49 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über das Privatvermögen durch Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf die Miterben ("Realteilung") führt, sofern keine Abfindungszahlung vereinbart ist, nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Dies gilt auch, wenn Gesamthandseigentum vorher in Bruchteilseigentum umgewandelt wurde und ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 105 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ist ordnungswidrig das Nicht- oder Falschaufzeichnen(lassen) bzw. Nicht- oder Falschverbuchen(lassen) von Geschäftsvorfällen oder Betriebsvorgängen, die nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtig sind. § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Beispiel Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 104 Der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und der damit verbundene Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben (§ 2047 BGB) stellt grundsätzlich einen verwertbaren Vermögensgegenstand dar.[166] Auch hier muss der Leistungsberechtigte auf jeden Fall gegenüber den Miterben die Zustimmung zur Auflösung der Erbengemeinschaft ernsthaft verlang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Überblick

Tz. 98 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der neue Tatbestand des § 58 Nr 1 AO idF des JStG 2020 vom 21.12.2020 regelt einheitlich die Mittelweitergabe. Er ersetzt die bisherige Regelung in § 58 Nr 1 und 2 AO. Die Vereinheitlichung der Regelung zur Mittelweitergabe gilt nach Auff der Fin-Verw für alle offenen Fälle. S auch den geänderten AEAO Nr 1–7 zu § 58 (s BMF-Schr v 06.08.2021)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Entstehung der Steuer (... / 4. Weitere Sonderregelungen

Rz. 11 In § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. c, d, e, g und j ErbStG finden sich weitere Sonderregelungen, die den Entstehungsstichtag beim Erwerb von Todes wegen zeitlich verschieben. Dies gilt etwa für Erwerbe infolge Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG. Danach entsteht die Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Wohnleihe / B. Zivilrecht

Rz. 2 Bei der Wohnleihe, also der unentgeltlichen Versorgung von Personen mit Wohnraum, handelt es sich zivilrechtlich um einen Leihvertrag.[1] Insbesondere liegt keine Schenkung der Nutzungsmöglichkeit i.S.d. § 516 BGB vor, weil der Vermögensgegenstand nicht aus dem Vermögen des Eigentümers ausscheidet,[2] was auch bei ungewisser Laufzeit gilt (insbesondere bei Vereinbarung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten, die mit dem Erbe notwendig verbunden sind

Rz. 111 Der Erbe haftet nach § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Inwieweit sich hieraus gleichzeitig das Recht des bedürftigen Erben ergibt, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 110 Die steuerlichen Folgen der Herausgabe wegen eines (gesetzlichen oder vertraglichen) Rückforderungsrechts regelt § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Diese "Steuerstorno"[78] führt zur Rückabwicklung des Steuerfalls bei gleichzeitiger Schenkungsteuerfreiheit der Rückgabe des Geschenks. Dabei muss die Herausgabe tatsächlich stattfinden; die (bloße) Anspruchsinhaberschaft reicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / a) Anstandsschenkungen

Rz. 17 Anstandsschenkungen verweisen auf kulturell oder sozial veranlasste Schenkungen. Eine Schenkung aus "Anstand" ist gegeben, wenn die Zuwendung nach den Anschauungen, wie sie in den dem Schenkenden sozial gleichstehenden Kreisen vorherrschen, nicht unterbleiben könnte, ohne dass dort der Schenkende an Achtung und Ansehen verlieren würde. Das sind nach Auffassung des BGH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.4 Schädlichkeit der gesellschaftsvertraglichen Gewinnthesaurierung einer steuerpflichtigen Tochter-GmbH für die gemeinnützige Mutter-GmbH

Tz. 287 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine gGmbH alleiniger AE einer voll stpfl TG, so ist eine in deren Gesellschaftsvertrag festgelegte generelle Gewinnthesaurierung für die stfreie MG uE gemeinnützigkeitsschädlich. Zwar sind die stpfl TG und ihre gemeinnützige MG selbständige St-Subjekte, deren Handeln grds nur diesen selbst zuzurechnen ist. Bei dem Beschl über die Gewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögenszuordnung

Rz. 50 Grundsätzlich sind vom einzusetzenden Vermögen nur solche Vermögenswerte erfasst, die im Eigentum des Auszubildenden stehen oder deren Inhaber er ist. Das betrifft in der Praxis zunächst die Fälle, in denen typischerweise Eltern, Großeltern oder sonstige Verwandte bei Banken Vermögen für ihre Kinder, Enkelkinder etc. angespart haben.[38] Aus wessen Mitteln auf ein Kon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben

Rz. 85 Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht anzurechnen, wenn Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vorbehalt oder Einräumung von Nutzungsrechten an dem übertragenen Grundvermögen

Rz. 59 Regelmäßig behält sich der Übertragende dingliche Nutzungsrechte (insbesondere Nießbrauch oder Wohnrecht) am übertragungsgegenständlichen Grundbesitz vor (siehe Rdn 6 ff.>). Motive können zum einen das Versorgungsinteresse der älteren Generation und zum anderen die schenkungsteuerliche Erwerbsreduzierung sein. Rz. 60 Bei fremdvermieteten Objekten wird sich der Überlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 157 In der Praxis findet sich die Kettenschenkung in erster Linie im Rahmen schenkung- und erbschaftsteuerlicher Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge als Mittel zur Korrektur ungleichgewichtiger Vermögensverteilung unter Ehegatten. Es werden Vermögensgenstände von einem Ehegatten an den anderen vorübertragen, um diese anschließend (auch) durch Letzteren auf eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Die Zweckzuwendung

Rz. 91 Die unterschiedliche Behandlung von Verbindlichkeiten spielt bei Zuflüssen aus Schenkung eine besondere Rolle. Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Voraussetzung für den Einsatz von Einkommen und Vermögen deren bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit, nicht notwendig dagegen eine Zweckbestimmung.[71] Rz. 92 Von einer Zweckzuwendung geht die Rechtsprechung aus, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Rückgängig gemachter Vorerwerb nach § 29 ErbStG

Rz. 66 [Autor/Stand] Ist die Steuer für den Vorerwerb z.B. durch Rückgabe des Geschenks nach § 29 ErbStG erloschen (s. § 29 ErbStG Rz. 7), so erfolgt keine Zusammenrechnung.[2] Rz. 67 [Autor/Stand] Ob in der Nutzungsversteuerung des § 29 Abs. 2 ErbStG (s. § 29 ErbStG Rz. 40) ein selbständiger Erwerb i.S.d. § 14 ErbStG liegt, ist strittig.[4] Wenn dies der Fall wäre, könnte St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / b) "Verschieben" und Belasten

Rz. 64 Für vor der Antragstellung rechtsmissbräuchlich auf eine dritte Person übertragenes Vermögen hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur der rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung entwickelt. Neben dem ohnehin zu berücksichtigenden Schenkungsrückforderungsanspruch nach §§ 528 ff. BGB handelt es sich um eine Fallkategorie, wonach Vermögen, das rechtsmissbräuchlich versc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Entstehung der Steuer (... / 5. Vorbehaltsrechte

Rz. 24 Ist bei einer Grundstückschenkung unter Lebenden der Vermögensübergang wirksam eingetreten, so entsteht die Steuer auch dann, wenn sich der Schenker durch Vorbehaltsrechte (z.B. Vorbehaltsnießbrauch oder Wohnrecht) an dem übertragenen Vermögensgegenstand eine Rechtsposition sichert, nach der er als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO anzusehen ist....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich

Rz. 355 Ist eine Verwertungs-/Einsatzpflicht dem Grunde nach nicht ausgeschlossen, so muss doch immer noch geprüft werden, ob die Verwertung es Vermögens offensichtlich unwirtschaftlich ist und deshalb eine Härte zu bejahen ist. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der durch die Verwertung zu erzielende Erlös in einem deutlichen Missverhältnis zum wirkli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / II. Früchte und Wertsteigerung

Rz. 130 Zwischenzeitliche Wertsteigerungen der geschenkten Vermögensgegenstände stehen der Steuerfreiheit des Rückfalls nicht entgegen, wenn sie ausschließlich auf der wirtschaftlichen Entwicklung beruhen.[128] Dies gilt etwa für Wertzuwächse von Immobilienvermögen, die den Grund und Boden betreffen. Wertzuwächse hingegen, die vom ursprünglich Bedachten durch Einsatz von Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen. Rz. 536 [Autor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Unentgeltliche oder verbilligte Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen

Unter den Begriff der Zuwendung fällt nicht nur die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Geld- und Sachmitteln. Im Einklang mit der bisherigen BFH-Rspr hat der Ges-Geber im Ges ausdrücklich festgeschrieben, dass Mittel "sämtliche Vermögenswerte" der Kö sind (§ 58 Nr 1 S 2 AO). Dazu heißt es in der Ges-Begr (vgl BT-Drs 19/25160, 224): Zitat "Auch die unentgeltliche o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) "Verprassen"/Schuldentilgen

Rz. 213 Erst recht ist es nicht anders, wenn der potentielle oder reale Sozialleistungsempfänger die ihm zugeflossenen Mittel aus Schenkung oder Erbfall verprasst oder damit Schulden tilgt. Für das Vermögen gilt, hergeleitet aus § 12 Abs. 4 SGB II, dass dann, wenn eine Änderung des Verkehrswertes des vorhandenen Vermögens durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / c) Die Besonderheit: Die vorweggenommene Erfüllungshandlung

Rz. 80 Die Rechtsprechung akzeptiert als rechtlichen Grund für einen entgeltlichen Leistungsaustausch die sog. vorweggenommene Erfüllungshandlung. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt, dass Zuwendungen, die zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet werden, entgeltlich sind, weil die dadurch bewirkte Befreiung von der Verbindlichkeit einen Vermögensvorteil für den Leisten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Verpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Erblasser

Rz. 122 Nach dem BFH[119] ist ein Freibetrag für Pflegeleistungen auch dann zu gewähren, wenn der Erbe gegenüber dem Erblasser gesetzlich pflege- bzw. unterhaltsverpflichtet ist, konkret aber wegen fehlender Bedürftigkeit des Erblassers keine Pflege- bzw. Unterhaltsleistungen zu gewähren hat. Der Pflegefreibetrag ist mithin nicht (mehr) für Erwerber ausgeschlossen, die geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schonvermögensbetrag (§ 29 Abs. 1 BAföG)

Rz. 124 Von dem nach den vorstehenden Regeln ermittelten Vermögen bleibt "Schonvermögen" anrechnungsfrei: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Rz. 125 Damit liegt der Schonvermögensbetrag auf den er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / aa) Erb-/Pflichtteilsverzicht ohne Abfindung

Rz. 4 Vor dem Erbfall vermittelt das Pflichtteilsrecht lediglich eine bloße Erwerbsaussicht ohne Vermögenswert.[1] Wird ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall ohne Abfindungszahlung vereinbart, ergeben sich daraus mangels Zuwendung (der Verzichtende gibt lediglich eine Erwerbschance auf) keine schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Folgen für den künftigen Erblass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 385 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO i.V.m. § 138a AO i.d.F. des Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes[2] (s. Rz. 13) werden Verstöße gegen Übermittlungs- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung sog. länderbezogener Berichte geahndet. Ordnungswidrig handelt hiernach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig einer Berichts- bzw. Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Auf einen falschen oder erdichteten Namen

Rz. 586 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Kontenwahrheit nach § 154 Abs. 1 AO wird verletzt, wenn durch die unrichtige Namensbezeichnung der wahre Verfügungsberechtigte des Kontos oder des Schließfachs nicht ermittelt werden kann[2]. Rz. 587 [Autor/Stand] Erdichtet ist ein Name, der dem Träger nicht zusteht und mit dem auch nicht an eine bestimmte Personenidentität angeknüpft wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Besteuerung der bisherigen Nutzungen (Abs. 2)

Rz. 36 [Autor/Stand] Obwohl gem. § 233a AO nach Rückgabe des Geschenks der Beschenkte keine Zinsen auf die nunmehr erloschene Steuer verlangen darf, hat er die tatsächlich gezogenen Nutzungsvorteile (s. § 818 Abs. 1 BGB, der insoweit dem Wortlaut von § 29 Abs. 2 ErbStG vorgeht, der schon genügen lässt, dass sie dem Beschenkten zustanden) zu versteuern. Rz. 37 [Autor/Stand] Mu...mehr