Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 9 Hinzuziehung von Beratern

Grundsätzlich kann sich der Geschäftsführer sowie auch jeder Gesellschafter zu seiner Vorbereitung eines Beraters, insbesondere eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, bedienen. Dies ist auch dann möglich, wenn der Gesellschafter/Geschäftsführer einer Schweigepflicht unterliegt, soweit er dafür Sorge trägt, dass auch die Berater einer entsprechenden Verschwiegenheitsverpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.6 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 64 In der Regel wird für die Überlassung eines Darlehens als Gegenleistung eine angemessene Verzinsung vereinbart. Ist daher ein Darlehen unverzinslich oder niedriger als üblich verzinslich, liegt sein Wert unter den Anschaffungskosten. Zuvor ist aber zu prüfen, ob nicht eine verdeckte Verzinsung erfolgt. Das ist der Fall, wenn der Darlehensnehmer statt einer Zinszahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufskammer/Berufsverband

Begriff Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Apotheker, Steuerberater werden mit der Zulassung bzw. Bestellung Zwangsmitglieder in den jeweiligen Berufskammern. Zu deren Aufgaben gehört die Fort- und Weiterbildung von Mitgliedern, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgern über die berufliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen. Übernimmt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachtarbeit / 7.2 Anwendungsbereich von abweichenden Regelungen

Im Geltungsbereich eines der vorstehend genannten Tarifverträge können die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] In Bereichen, in denen Regelungen durch Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufshaftpflichtversicherung / 1 Versicherungsbeitrag als Arbeitslohn

Übernimmt der Arbeitgeber (Einzelkanzlei) die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts, geschieht das nicht im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Denn jeder Rechtsanwalt muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme abschließen.[1] Diese übernommenen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung zählen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fremdfinanzierung – Sonderf... / 7 Schuldscheindarlehen

Angesichts der positiven Wirtschaftsaussichten der vergangenen Jahre und der Suche deutscher Unternehmen nach frischem Kapital haben sich auch die Aktivitäten am Schuldscheinmarkt erhöht. Im Jahr 2022 begaben die Kapitalnehmer Scheine im Volumen von 31,8 Mrd. EUR und damit rund 68 % mehr als noch im Vorjahr.[1] Das rege Interesse an der Schuldscheinfinanzierung dürfte der Ta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.5 Neues vom IDW

Wie in jedem Jahr hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu einer Vielzahl von Themen rund um die Rechnungslegung und Prüfung geäußert. Der Schwerpunkt lag indes auf dem Bereich der Prüfung, wie die Aktivitäten rund um die Einführung der ISA DE sowie die besonderen Prüfungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zeigen. Ausgewählte Standards, die die R...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1 Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichts nach HGB und weitere Änderungen

Die Rechtsgrundlage für den Ertragsteuerinformationsbericht nach HGB ergibt sich aus Art. 48b ff. EU-Bilanzrichtlinie, der durch die neuen §§ 342–342p HGB in nationales Recht umgesetzt wurde (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 4 Vorbereitungsphase

Die Initiative zum Formwechsel geht entweder vom Management oder den Anteilseignern aus. Die Vorbereitung beginnt, wenn zu erwarten ist, dass die notwendige Mehrheit für den Umwandlungsbeschluss der Anteilseigner zustande kommt. Im Vorfeld des Formwechsels sind der Umwandlungsbericht zusammen mit der Vermögensaufstellung und dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses als Anlagen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken

Rz. 77 Am 11.11.2004 urteilte der für Wettbewerbsrecht zuständige Senat am BGH, dass die Werbung einer Bank oder eines Steuerberaters eine Testamentsvollstreckung durchzuführen nicht gegen das RBerG verstößt.[111] Die Entscheidung war angesichts der erfolgten Rspr. des BVerfG und der damals im Vordringen befindlichen Ansicht in der Lit. zum Anwendungsbereich des Rechtsberatu...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Bewertungsmethoden

Rz. 92 Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist der Bestand und der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend (§ 2311 BGB).[82] Die zum Nachlass gehörenden Gegenstände sind dabei mit dem Verkehrswert zu bewerten. Dies gilt insbesondere auch für Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen.[83] Buch-, Bilanz- oder Steuerwerte sind nicht maßgebend. Eine abw...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 78 Sogar in der Begründung führte die Bundesregierung aus: Gleichwohl soll künftig jede Art von Testamentsvollstreckung zulässig sein. In den Fällen, in denen der Erblasser die Entscheidung trifft, die Testamentsvollstreckung einem Kreditinstitut, einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen oder einer sonstigen Person seines Vertrauens zu übertragen, ist es auch aus Gründen der...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO)

Rz. 163 Gemäß § 63 Abs. 1 AO muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen entsprechen.[274] Eine erhöhte Nachweispflicht besteht für diejenigen Körperschaften, die ihre steuerbegünstigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Steuern

Rz. 467 Bei einer unangemessen hohen Vergütung kann es wegen des Vermächtnischarakters zu einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Die Vergütung unterliegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 EStG für die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübten Testamentsvollstreckung. Grundsätzlich unterliegt die Testamentsvollstreckervergütung gem. §§ 1, 2 ...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / 5

Auf einen Blick In diesem Teil II des Aufsatzes wurden die steuerlichen Effekte untersucht, die Erhaltungsaufwendungen und Verwendungen auf Nachlassvermögen sowie Schadenersatzleistungen des Vor- und den Nacherben auslösen. Diese Fälle sind davon geprägt, dass steuerliche Effekte auf Seiten des Vor- wie des Nacherben eintreten. Korrekturbedarf besteht nicht in allen Fällen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / d) Sonderfall: Gewerbliche Unternehmen

Rz. 144 Kann der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden, muss der Unternehmenswert geschätzt werden. In der Praxis bestehen insoweit erhebliche Schwierigkeiten, die nicht zuletzt auf das Fehlen einer allgemein anerkannten und durchweg gültigen Bewertungsmethode zurückzuführen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 63 Die Vergütungssätze für Nachlassverwalter lagen in der Vergangenheit i.d.R. höher als die für Nachlasspfleger bewilligten Beträge. Die für Pflegschaften geltenden Vergütungsregeln fanden wegen der speziellen Regelung in § 1987 BGB keine Anwendung. Der Grund für diese Regelung war darin zu sehen, dass die Nachlassverwaltung mehr dem Privatinteresse des Erben als dem öf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Immobilienbewertung / I. Standards und Rechtsgrundlagen

Rz. 8 Immobilienmarktwertermittlungen sind also vor allem ein ökonomisches und weniger ein juristisches Problem, zumal überhaupt viele Praxisfälle allenfalls mittelbar in den Anwendungsbereich einschlägiger Normen fallen – von der Legaldefinition bestimmter Bewertungsgrundlagen abgesehen – und der Einhaltung von einschlägigen Qualitätsstandards in der Wertermittlungspraxis e...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sachgründung / 3 Einbringung von Unternehmen

Wird ein Unternehmen eingebracht, legt das Registergericht die Bilanzwerte für die Sachgründung zugrunde. Ist das eingebrachte Unternehmen kein prüfungspflichtiges Unternehmen, reicht eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bescheinigte Bilanz. Eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz ist nur für prüfungspflichtige Unternehmen erforderlich. Das Umwandlung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1049 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1050 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 3 Nicht in Anspruch genommener Urlaub ist als Verbindlichkeitsrückstellung auszuweisen

Häufig nehmen Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Jahresurlaub bis zum Bilanzstichtag nicht vollständig in Anspruch. Das bilanzierende Unternehmen muss dann im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses für noch nicht genommene Urlaubstage eine sog. Urlaubsrückstellung bilden. Denn wenn Arbeitnehmer ihren bezahlten Urlaub noch nicht vollständig in Anspruch genommen haben, beg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 3.2 Mitteilungspflicht des Nutzers

Die Regelung des § 138m Absatz 2 AO-E übernimmt die für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in § 138f Abs. 6 AO enthaltenen Bestimmungen zum partiellen Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer einer Steuergestaltung in Fällen, in denen der Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegt. Hierunter fallen beispielsweise Steuerberater, Rechtsan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit eingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung noch Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Gründe für Einschränkungen der positiven Gesamtaussage i. R.e. eingeschränkten BV können sich grds. aus zwei verschiedenen Tatbeständen ergeben (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Angaben im Zusammenhang mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht

Rn. 46 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 "Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses hat sich auch darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht oder der Konzernlagebericht nach dem Urteil des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss und gegebenenfalls mit dem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder mit dem Konzernabschluss im Einklang steht, die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Anwesenheit des Abschlussprüfers (§ 171 Abs. 1 Satz 2 AktG)

I. Teilnahmepflicht Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nicht nur wegen der großen Bedeutung der Überwachungspflicht des AR, sondern auch um eine sachgerechte Beurteilung und Entscheidung des AR zu unterstützen, hat der Gesetzgeber den AP verpflichtet, an den Verhandlungen des AR oder des Prüfungsausschusses über die in § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG genannten Vorlagen teilzunehmen. D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ansprechpartner für den Abschlussprüfer

Rn. 47 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Schnittstelle zwischen in- und externer Prüfung sowie als Kontrollorgan der AP stellt der Prüfungsausschuss den wichtigsten Ansprechpartner des AP dar (vgl. EG (2005), Anhang I, 4.3.4; HdR-E, HGB § 324, Rn. 46). Mit dem Prüfungsausschuss als direktem Ansprechpartner erhält der AP laut Röhrich (ZCG 2006, S. 148 (149)) "mehr Unabhängigkeit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. IDW PS 400 (2021)

Rn. 21f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein BV nach IDW PS 400 (2021) inkl. Berücksichtigung der IDW PS 400er-Reihe sowie IDW PS 270 (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 1) ist in Aufbau und Formulierung weitgehend standardisiert, um zum einen ein einheitliches Verständnis durch die Adressaten und damit eine Vergleichbarkeit von BV sicherzustellen sowie zum anderen außergewöhnl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit nicht positiver Gesamtaussage

Rn. 38 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Der BV ist zu versagen, wenn aufgrund der zu erhebenden Einwendungen ein Positivbefund zur RL insgesamt nicht mehr möglich ist ((nicht positive Gesamtaussage); vgl. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; Lück ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestellung des Abschlussprüfers

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 318 Abs. 1 wird der AP von den Gesellschaftern gewählt (vgl. zum internationalen Vergleich Boecker (2010), S. 109f.). Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG obliegt es dem Prüfungsausschuss, den AP zu empfehlen. Der AR hat sich beim Vorschlag zur Wahl des AP auf diese Empfehlung zu stützen. Dies schließt nicht aus,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer (§ 171 Abs. 2 Satz 3 AktG)

Rn. 30 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 171 Abs. 2 Satz 3 AktG verpflichtet den AR, zum Ergebnis der Prüfung durch den AP Stellung zu nehmen. Dabei sind an den Umfang der Stellungnahme, je nachdem, wie der Prüfbericht ausfällt, unterschiedliche Anforderungen zu stellen. Erteilt der AP einen uneingeschränkten BV und stimmt der AR mit der Auffassung des AP überein, so kann die Stel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Prüfung der ESEF-Dateien durch den Abschlussprüfer

Rn. 55j Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übereinstimmung der im ESEF-Format offenzulegenden Unterlagen mit den Vorgaben der ESEF-VO hat der AP nach § 317 Abs. 3a auf Entsprechung mit den Vorgaben des § 328 Abs. 1 und damit mit den Vorgaben der ESEF-VO zu prüfen (vgl. hierzu ausführlich Beck Bil-Komm. (2022), § 317 HGB, Rn. 80ff.). Rn. 55k Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diese Prüfungs...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Unterzeichnung und Aufnahme des Bestätigungsvermerks in den Prüfungsbericht

Rn. 49 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 "Der Abschlussprüfer hat den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über seine Versagung unter Angabe des Ortes der Niederlassung des Abschlussprüfers und des Tages der Unterzeichnung zu unterzeichnen; im Falle des Absatzes 6a hat die Unterzeichnung durch alle beteiligten Personen zu erfolgen" (§ 322 Abs. 7 Satz 1). Rn. 50 Stand: EL 41 – ET: 12/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinweis auf besondere Umstände

Rn. 45a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 hat der AP das Wahlrecht, einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte, ohne den BV einzuschränken. Der Hinweis auf besondere Umstände umfasst den Hinweis zur Herv. eines Sachverhalts wie auch den Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rn. 74 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Freiwillige AP sind AP bei UN, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Hierbei handelt es sich z. B. um Kleinst-KapG i. S. v. § 267a Abs. 1f. sowie kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 24af.), nicht prüfungspflichtige Konzerne und Teilkonzerne, P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen

Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wenn sie nicht ohnehin nach § 264a und § 335b die für KapG geltenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bedingte Erteilung des Bestätigungsvermerks

Rn. 89 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat die Möglichkeit, einen BV unter Vorbehalt zu erteilen. Der Vermerksvorbehalt hat stets aufschiebende Wirkung. Erst wenn die dem Vorbehalt zugrunde liegende Bedingung eingetreten ist, wird der BV voll wirksam (vgl. Erle (1990), S. 215; NK-AP (2022), § 322 HGB, Rn. 20; ADS (2000), § 322, Rn. 50). Eine auflösende Bedingung, die eine n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei Nachtragsprüfungen

Rn. 86 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 "Werden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht oder der Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so hat der Abschlussprüfer diese Unterlagen erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert. Über das Ergebnis der Prüfung ist zu berichten; der Bestätigungsvermerk ist entsprechend zu ergänzen" (§ 316 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 2 Abs. 1 WPO haben WP die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von JA wirtschaftlicher UN, durchzuführen und BV über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Die gesetzlichen Regelungen zum BV sind in § 322 verankert und bilden die Grundlagen des BV sowohl für HGB-JA, IFRS-EA sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit uneingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 30 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind vom AP bei der Beurteilung des Prüfungsergebnisses keine Einwendungen zu erheben, so hat er eine uneingeschränkt positive Gesamtaussage (uneingeschränkter BV) zu erteilen. Der AP muss erklären, dass die von "ihm nach § 317 durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und dass der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Form der Offenlegung

Rn. 31 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Vollzähligkeit sowie die richtige Form der offengelegten Unterlagen im Inland ist durch die zur Offenlegung verpflichteten Personen sicherzustellen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325a, Rn. 11ff.). Infolge der beschränkten Prüfungspflicht der das UN-Register führenden Stelle tragen diese Personen die volle Verantwortung (vgl. MünchKomm. HGB (20...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Widerruf eines erteilten BV ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus allg. Rechtsgrundsätzen sowie den Berufsgrundsätzen (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), § 322, Rn. 171; WP-HB (2023), Rn. N 58). Wenn der AP nach der Erteilung des BV erkennt, dass die Voraussetzungen für dessen Erteilung nicht vorgelegen haben, muss er prüfen, o...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks

Rn. 102a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Beschreibung der Verantwortung des AP für die Prüfung des HGB-JA, KA oder IFRS-EA sowie (Konzern-)Lageberichts muss entweder innerhalb des BV oder innerhalb einer Anlage zum BV enthalten sein, wobei im letzteren Fall der BV einen Verweis auf die Stelle enthalten muss, an der die Anlage zu finden ist (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 64). Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.1 Bildung von Berufsausübungsgesellschaften

Seit der sog. großen BRAO-Reform, die am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, sind Anwälte in Berufsausübungsgemeinschaften nicht mehr nur auf Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beschränkt (§ 59a BRAO a. F.), sondern können sich darüber hinaus verbinden mit: ausländischen Angehörigen von Rechts- und Patentanwaltsberufen, die ...mehr