Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Grundsätze der Fristenbewilligung

Rz. 4 Es gelten – entsprechend der Zielsetzung der Vorschrift – die gleichen materiellen Voraussetzungen wie in § 721 ZPO, weshalb ergänzend auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Richters hat eine Interessenabwägung stattzufinden (LG Stuttgart, Rpfleger 1985, 71; LG Essen, WM 1979, 269; LG Kiel, WM 1973, 145; LG Mannh...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 2.5.2 Definitorische Besonderheiten

Rz. 42 Die systematischen Besonderheiten bei der Bestimmung des Pflegegrades eines Kindes werden flankiert von abweichenden, die Fähigkeiten eines Kindes berücksichtigenden Definitionen der in den maßgeblichen Modulen (s. o.) aufgeführten Pflegekriterien. Nach Maßgabe der Begutachtungs-Richtlinien sind bei der Feststellung des Pflegegrades eines Kindes folgende Konkretisieru...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Ermäßigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 198 [Autor/Stand] In § 4 Abs. 5 Satz 1 HmbGrStG ist geregelt, dass eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen nach § 4 Abs. 3 und 4 HmbGrStG nur wird auf Antrag gewährt wird, wenn die jeweiligen Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorlagen. Rz. 199 [Autor/Stand] Sind zum maßgebenden Veranlagungszeitpunkt mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt, sind die Ermäßigungen g...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gemeindebezogene Einordnung (Abs. 2)

Rz. 31 [Autor/Stand] Das BMF wird ferner durch § 263 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge nach § 254 Abs. 2 BewG i.V.m. der Anlage 39 zum BewG auf der Grundlage der Einordnung nach § 12 des Wohngeldgesetzes in der jeweils gültigen Fass...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Rz. 110 [Autor/Stand] Bei Gebäudeflächen, die der Wohnnutzung dienen ist Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HmbGr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fallgestaltungen

a) Erstmalige Kenntnis durch Erklärung auf den 1.1.2022 Rz. 40 [Autor/Stand] Im Kern schafft die Regelung des § 266 Abs. 3 BewG ein Verwertungsverbot für die Fälle, in denen dem Finanzamt mit der Erklärung zur neuen Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse erstmals bekannt werden. Das Verwertungsverbot betrifft die Einheitswert...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG grundsätzlich einheitlich und damit sowohl für die Fläche des Grund und Bodens als auch die Gebäudeflächen 100 Prozent. Für den Äquivalenzbetrag (Grundsteuerwert) der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. Rz. 162 [Autor/Stand] Der nicht ermäßigte Tarif von 100 Pr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abschlag für Wohnflächen in normaler Lage

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG auf 70 Prozent (gegenüber 100 Prozent bei der Fläche des Grund und Bodens und Nutzflächen) ermäßigt. Für Wohnflächen in normalen Wohnlagen wird die Grundsteuermesszahl von 70 Prozent im Gegensatz zu Wohnflächen in guten Wohnlagen um weitere 25 Prozent zusätzlich begünstigt. Zie...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.2 Ermittlung des Steuermessbetrags: Steuermesszahl und Abschläge

Im nächsten Schritt wir der Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundstücke regulär 1,30 ‰. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ‰ ermäßigt. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn sie mehr als 50 %, gemessen an...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.3 Steuermesszahl

Die Grundsteuermesszahl beträgt für Äquivalenzbeträge des Grund und Bodens und der Gebäudeflächen grundsätzlich 100 %. Für Äquivalenzbeträge der Wohnflächen wird die Steuermesszahl aus sozialpolitischen Gründen allerdings um 30 % auf 70 % ermäßigt. Dadurch will der Landesgesetzgeber die Verfügbarkeit von Wohnraum zur Deckung eines Grundbedürfnisses fördern. Ermäßigung der Ste...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.3 Grundsteuermesszahlen

Die Steuermesszahl für den Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden und für den Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen beträgt grundsätzlich 100 %. Liegen Wohnflächen vor, so wird die Steuermesszahl insoweit auf 70 % ermäßigt. Dadurch hat der Landesgesetzgeber dem Grundbedürfnis nach Wohnraum Rechnung getragen. Das BayGrSt sieht darüber hinaus eine Ermäßigung der Steuermesszahl ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.1.2 Ermittlung des Ausgangsbetrags

Der Ausgangsbetrag multipliziert mit dem Faktor ergibt den Steuermessbetrag. Der Ausgangsbetrag wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Berechnungsformel: Flächenbetrag Grund und Boden x Steuermesszahl zzgl. Flächenbetrag Gebäude x Steuermesszahl = Ausgangsbetrag. Die Steuermesszahl beträgt 100 % für Flächenbeträge des Grund und Bodens und für Flächenbeträge von Gebäud...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Durchsuchung

Rz. 5 Willigt der Schuldner zur Durchsuchung (Abs. 1) und/oder Öffnung von Behältnissen (Abs. 2) ein, dann bedarf es keiner Durchsuchungsanordnung nach § 758a ZPO. Die Einwilligung ist eine geschäftsähnliche Handlung. Sie ist jederzeit widerruflich und gilt nur für die jeweils vom Gerichtsvollzieher vorzunehmende Durchsuchung. Bei einer erneuten Durchsuchung ist sie erneut e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 109 Der zwischen dem Inhaber eines Altenheims oder Pflegeheims und den Bewohnern des Heims geschlossene Vertrag über die Aufnahme in das Heim ist als gemischter Vertrag anzusehen, wenn die pflegerische Betreuung und Versorgung die Raumüberlassung nicht überlagern.[1] Die Überlassung von Wohnräumen und anderen Räumen aufgrund dieses Vertrags ist daher unabhängig von den V...mehr

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Sitz-Steh-Lösungen im Vergl... / 2.1.3 Lösungen für neue Einsatzbereiche

Digitalisierung, Vernetzung, Miniaturisierung und höhere Akku-Laufzeiten sind die Voraussetzungen für Sitz-Steh-Lösungen und Steh-Sitz-Lösungen in neuen Bereichen: Klinik- und Gesundheitswesen Lange Wege in Kliniken werden vermieden, die Diagnostik findet mobil im Patientenzimmer statt. Das Personal hat die Alternative zwischen Sitzen und Stehen. Je nach Untersuchung und Dauer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Diese Besond... / 8.3 Einführung einer Kassennachschau

Das Gesetz sieht eine sog. Kassennachschau vor. Danach kann das Finanzamt zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts-und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalt...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Arbeitsschutz

Rz. 52 Die Einrichtung eines Homeoffice verlangt nicht nur die Beachtung des Arbeitszeitschutzes, sondern in diesem Zusammenhang sind etwa auch die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einschlägig. Die Arbeitsstättenverordnung wurde durch den Gesetzgeber nunmehr an die Bedürfnisse der Telearbeit angepasst – jetzt befinden sich dort eindeutig auf das Homeoffice bezogene ...mehr

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§ 7 Homeoffice / VI. Betriebsrisiko

Rz. 61 Aber auch einen anderen Problembereich sollten die Parteien eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses bedenken. So kann es durchaus vorkommen, dass einem im Homeoffice Beschäftigten die Erbringung der Arbeit nicht möglich ist, weil die technische Ausstattung des Homeoffice Mängel aufweist oder sonstige Störungen die Erbringung der Arbeit unmöglich machen. Problematisch hi...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.1 Angaben bei Wohngrundstücken die im Ertragswertverfahren bewertet werden [Zeilen 7 bis 19 und Zeile 35]

Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.[1] Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Ertragswertverfahren soll der marktüblich erzielbare Ertrag des Gebäudes ermittelt werden. Hierbei kommen allerdings keine echten Mietpreise zum Ansatz, sondern standardisiert ermittelte stati...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.1 Angaben zur Grundstücksart [Zeile 3]

Zunächst ist die Wahl der richtigen Grundstücksart zu treffen. Die Grundstücksart ist ausschlaggebend für das anzuwendende Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken[1] oder Sachwertverfahren bei Nichtwohngrundstücken[2]) und für den Ansatz der unterschiedlichen Bewertungsparameter (z. B. Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten) innerhalb der Bewertungsver...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XI. Miet- oder Pachtverträge (§ 41 GKG, § 8 ZPO)

Rz. 86 Hinweis: Die Streitwertermittlung in Miet- oder Pachtvertragssachen gehört zu den Angelegenheiten, in denen man sehr leicht sehr große Fehler machen kann. Wenn Sie hierbei den falschen Paragrafen heranziehen, erhalten Sie möglicherweise einen Streitwert von der 25-fachen Höhe des Wertes, der sich nach der richtigen Wertvorschrift ergibt. Einen solch großen Unterschied...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Erhöhung der Wohnungsmiete (§ 41 Abs. 5 GKG)

Rz. 93 Bei einer Klage des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Miete gemäß den §§ 558 ff. BGB ist höchstens der Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Entgelts maßgebend. Man muss also den Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen und der vom Vermieter verlangten höheren Miete ermitteln und davon den Jahresbetrag berechnen, wenn nicht die streitige Zeit ...mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.1 Verweisung auf das BAföG (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verweist hinsichtlich des Bedarfs auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allerdings auf die niedrigen Sätze der Fachschulen. Danach ist bei Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils (mit Ausnahme der Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder beim Auszubildenden) bei einer beruflichen Ausbildung...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / a) Der Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 8 Der Zuständigkeitsstreitwert ist zu der Entscheidung zu berechnen, ob eine Klage im ersten Rechtszug beim Amtsgericht oder beim Landgericht einzureichen ist. Die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in erster Instanz ist in den §§ 23 Ziff. 1, 71 Abs. 1 GVG geregelt. Demnach beträgt die so genannte Anfangsklagesumme für das Landgericht 5.000,01 Euro. Der Zus...mehr

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, außerhalb von Wohnraum [Rdn 3085]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Begünstigung bebauter Wohngrundstücke im Vergleich zu bebauten Nichtwohngrundstücken

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert wird für bebaute Wohngrundstücke anhand eines vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 250 Abs. 2, § 251, §§ 252–257 BewG, Rz. 64) und für bebaute Nichtwohngrundstücke anhand eines vereinfachten Sachwertverfahrens (§ 250 Abs. 3, § 251, §§ 258–260 BewG) ermittelt (Rz. 67). Es werden also jeweils unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe herang...mehr

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines [Rdn 3051]

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A / Automatische Kennzeichenerfassung

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3107]

Rdn 3108 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3052 . Rdn 3109 1. Für BVV kann man m.E. auf die Ausführungen bei → Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbote, Teil T Rdn 4311, verwiesen werden (a.A. offenbar Löffelmann ZIS 2006, 97, wegen der dezidierten gesetzgeberischen Entscheidung). Diese wird man wegen des t...mehr

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§ 16 Anhänge / C. Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346)

Rz. 3 § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen. § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen (1) D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bestimmungsgemäß nutzbares Wohnhaus bzw. Wohnung

Rz. 101 [Autor/Stand] Ab welchem Zeitpunkt dem Bewohner eines Wohnhauses bzw. einer Wohnung deren Benutzung zugemutet werden kann, ergibt sich nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung aus den Umständen des Einzelfalles.[2] Entscheidend ist, ob Personen mit durchschnittlichen Ansprüchen an ein gewöhnliches privates Wohnen eine Benutzung der Räum...mehr

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Zufallsfunde/Verwendungsregelung [Rdn 3114]

Rdn 3115 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3052. Rdn 3116 1.a) Gem. § 100e Abs. 6 Nr. 1 dürfen personenbezogene Zufallsfunde, die aus einer Abhörmaßnahme nach § 100c – Großer Lauschangriff – (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Akustische Wohnraumüberwachung, Teil M Rdn 3063 ff.) erlangt worden sind, in a...mehr

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Benachrichtigung/Rechtsmittel [Rdn 3102]

Rdn 3103 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3051. Rdn 3104 1. Für die Frage der Benachrichtigung von einer der Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Akustische Wohnraumüberwachung, Teil M Rdn 3063, → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, außerhalb von Wohnraum, Teil...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Begünstigung unbebauter Grundstücke im Vergleich bebauten Nichtwohngrundstücken

Rz. 46 [Autor/Stand] Unterschiedliche Steuermesszahlen zwischen unbebauten Wohngrundstücken (0,36 Promille) und bebauten Nichtwohngrundstücken (0,72 Promille) sind dann eine rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, wenn der Grundsteuerwert, der für bebaute Wohngrundstücke und für bebaute Nichtwohngrundstücke ermittelt wird, als wesentlich gleich ...mehr

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V / Verdeckter Ermittler, Beweisverwertungsverbote [Rdn 4604]

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T / Telefonüberwachung, Begriff [Rdn 4281]

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