Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Grundbuchberi... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 ff GBO zulassige Beschwerde der Beteiligten ist unbegrundet. Das Grundbuchamt hat die unter Loschung des Nacherbenvermerks vorzunehmenden Eintragungen zu Recht davon abhangig gemacht, dass samtliche Nacherben der in dem notariellen Vertrag vom 23. Mai 2018 (UR.-Nr. .../2018 des Rechtsanwalts T als Vertreter des Notars I) erklarten Ubertragung des Eigentums auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2019, Betreuungsausgl... / IV. Höhe des Betreuungsausgleichs

Die Höhe des Vorsorgeunterhalts unter geschiedenen Ehegatten wird in der Rechtsprechung bemessen, indem von dem nach dem Halbteilungsprinzip errechneten Unterhalt ein Betrag gemäß dem jeweiligen Prozentsatz in der gesetzlichen Rentenversicherung, d.h. bis zu 20 %, zu zahlen ist. Die Regeln des Versorgungsausgleichs können für den Betreuungsausgleich nicht einfach übernommen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet mit E... D..., geb. F..., die am 8.3.2015 vorverstorben ist. Aus der ersten Ehe des Erblassers stammen der Beteiligte zu 2. und dessen Schwester, Frau R... K... Aus der ersten Ehe der vorverstorbenen Ehefrau des Erblassers entstammen die Beteiligten zu 1. und 3. Mit gemeinschaftlichem handschriftlichen Testament vom 30. Dezember 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 793, 888, 891, 567 ZPO zulässig. Sie ist nicht begründet. Die Schuldnerin hat ihre im Teil-Anerkenntnisurteil vom 3.5.2017 titulierte Verpflichtung aus dem Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 erfüllt. 1. Das Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 verpflichtet die Schuldnerin, allgemein Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach C... L... ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerberec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2019, Auslegung der... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; dasselbe gilt hinsichtlich der Anschlussberufung. In der Sache hat die Berufung aus den nachfolgenden, bereits im Wesentlichen im Verhandlungstermin des Senats dargelegten Gründen keinen, die Anschlussberufung hingegen in vollem Umfang Erfolg. 1. Der Kläger kann aus keinem Rechtsgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2019, Auslegung der... / Sachverhalt

Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Bruder, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge – er ist Alleinerbe der am 13. Dezember 2015 verstorbenen Mutter der Parteien, H... B... (im Folgenden: Erblasserin) – unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes, der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sowie Geschäftsführung ohne Auftrag auf Erstattung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2019, Auslegung der... / Leitsatz

Die in einem Übergabevertrag neben einem umfassenden Wohnrecht zugunsten des Übergebers enthaltene Regelung zum Altenteilsrecht der Übergeber, in welcher sich der Übernehmer zur "Pflege und Versorgung im Krankheitsfall oder bei sonstiger Hilfebedürftigkeit" verpflichtet, kann für sich allein keinen Anhaltspunkt dafür geben, dass auch die Kosten einer Heimunterbringung von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / b) Öffentlichkeitsgrundsatz

In der Schweiz gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit des Grundbuchs, Art. 970 ZGB. Nach Art. 970 Abs. 2 ZGB, Art. 26 GBV[67] kann jede Person und zwar anders als in Deutschland ohne Interessennachweis, Auskunft oder einen Auszug über die öffentlich zugänglichen Daten eines Grundstücks verlangen. Öffentlich zugänglich ist der Namen des Grundstückseigentümers, die Eigentumsfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Höhe des Grundstückswerts ist vom Bewertungsgegenstand abhängig. Nach § 70 Abs. 1 BewG, der auch für die Bedarfsbewertung anzuwenden ist (vgl. § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG), ist Bewertungsgegenstand das Grundstück i.S. des Bewertungsgesetzes . Bei der Frage, was zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehört, kommt es nicht auf das Zivilrecht, sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 12. Wohngeldschulden

Rz. 43 "Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann."[81] So lautet die Antwort des BGH auf die Frage, ob Wohngeldschulden des Eigentümererbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Soziologische Aspekte / X. Gesetzliche Vermeidung von Erbengemeinschaft aufgrund veränderter Funktion des Vererbens?

Rz. 31 Die Funktion des Erbrechtes könnte sich geändert haben, weil die Kinder nicht mehr in der "Aufbauphase" erben und das Vermögen daher weniger benötigen. Lebzeitige Transfers nehmen an Bedeutung zu.[56] Dies könnte für ein weitergehendes (Allein-)Erbrecht des Ehegatten sprechen. Allerdings ist dessen Versorgung durch Renten bzw. Pensionen sowie Lebensversicherungen eben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Schenkungen

Zu den fiktiven Nachlassaktiva gehören Schenkungen des Erblassers, über die Auskunft zu erteilen ist. Die Auskunft muss sich dabei auch auf nicht ergänzungspflichtige Pflicht- und Anstandsschenkungen iSd § 2330 BGB erstrecken, da der Erbe durch seine rechtliche Würdigung den Auskunftsanspruch nicht entwerten darf.[44] Dabei setzt eine Schenkung nach § 516 Abs. 1 BGB voraus, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / 7. BGH: Keine Schenkung bei Einräumung eines unentgeltlichen schuldrechtlichen Wohnrechts

Rz. 43 BGH, Beschl. v. 11.7.2007:[63] Zitat "Die Einräumung eines unentgeltlichen schuldrechtlichen Wohnrechts stellt selbst bei langer Dauer keine Schenkung, sondern Leihe dar." Beachtliche Kritik an dieser Rechtsprechung übt J. Mayer. ZEV 2008, 192.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 5. Die Pflichtteilsergänzung bei gemischter Schenkung

Rz. 79 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt; weiter stellt sich da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Hartz IV in der Beratung

Rz. 744 Erwerbsfähige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (insbesondere das sog. Arbeitslosengeld II). Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist für einen Anspruch erforderlich, dass der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Mediation / II. Fall 2: "Das ungerechte Testament"

Rz. 9 In die Mediation kamen zwei Geschwister, Frau M., 45 Jahre alt und Herr M., 47 Jahre alt. Frau M. hatte die gemeinsame Mutter bis zu deren Tod gepflegt, nachdem der Vater bereits Jahre zuvor gestorben war. Sie hatte für die Pflege ihrer Mutter von dieser Geldgeschenke erhalten, von denen sie ihrem Bruder berichtet hatte. Das Testament der Mutter bestimmte ihre Tochter zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / i) Das Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 231 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens. Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, dem nichtehelichen Lebenspartner soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines Partners sichergestell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Überleitung schuldrechtlicher Ansprüche im Falle der Leistungsstörung

Rz. 725 Neben einer Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers besteht immer die Möglichkeit der Überleitung schuldrechtlicher Ansprüche. Im Rahmen von Versorgungsleistungen bei Leibgedingverträgen (Altenteilsverträgen)[797] ist zu beachten, dass diese nach Art. 96 EGBGB i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Vorschrift überleitungsfähig sind, d.h., dass für den Fall der Le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Wohnungsrecht

Rz. 643 Als Gegenleistung kann zunächst die Vereinbarung eines Wohnungsrechts getroffen werden. Bei der Art des Wohnungsrechts ist zum einen das dingliche Wohnungsrecht nach § 1093 BGB und zum anderen das schuldrechtliche Wohnrecht, welches durch eine sog. Wohnungsreallast zu sichern ist, zu unterscheiden. Rz. 644 Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Wohnungsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / cc) Bewertung eines Nießbrauchs

Rz. 27 Hat sich der Schenker – was in der Praxis häufig vorkommt – den Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehalten, so ist vom Wert des Gegenstandes der dem Schenker eingeräumte kapitalisierte Nießbrauch abzuziehen.[39] Nur dieser Rest ist der Wert der Schenkung. Zur Kapitalisierung ist der jährliche Nettoertrag des Nießbrauchs mit der Lebenserwartung des Nießbrauche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Die häufigsten Auslegungsprobleme in der Praxis

Rz. 273 Der einem Laien nur schwer zu erklärende Unterschied zwischen Erbeinsetzung [255] und Vermächtnis führt zu einer Vielzahl auslegungsbedürftiger Testamente. Rz. 274 Häufig wendet der Erblasser in seinem Testament einen bestimmten Gegenstand einer Person zu. Nach Ansicht des BayObLG[256] kann dies dahingehend ausgelegt werden, dass, wenn es sich bei dem Gegenstand um den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Das Verschaffungsvermächtnis

Rz. 132 Im Gegensatz zu einem Gegenstandsvermächtnis besteht beim Verschaffungsvermächtnis die Besonderheit, dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand vermacht wird, indem der Beschwerte verpflichtet wird, dem Bedachten Eigentum an dem entsprechenden Gegenstand zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ein Verschaffungsvermächtnis ist dann gegeben, wenn der Erblasser d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Inhalt und For... / aa) Unbewegliche Sachen

Ein klassischer Vermögenswert ist das Eigentum von Erblassern an Immobilien, z. B. bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Aber auch Nießbrauchs- und Wohnrechte gehören dazu. Um eine hinreichende Individualisierung zu gewährleisten und dem Pflichtteilsberechtigten ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung an die Hand zu geben, hat der Erbe Einzel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (v... / 1.3 Besteuerung von Auflagen

Auch bei Schenkungen unter Auflagen ist nach den neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 (sowie Erbschaftsteuerhinweise 2011) wie folgt vorzugehen.[1] Die schenkungsteuerliche Bereicherung wird auch hier ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die vom Beschenkten übernommenen Leistungs- Nutzungs- und Duldungsauflagen mit i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (v... / 1.5.4 Nutzungs- und Duldungsauflagen

Bei Nutzungs- und Duldungsauflagen (Nießbrauch, Wohnrecht), die erst mit dem Erwerb begründet werden, ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem oder den Vermögensgegenständen begründet, auf die sich die Verpflichtung bezieht.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (v... / 2.4 Nutzungs- oder Duldungsauflagen (Zeilen 35 bis 52)

Hinweis Nutzungs- und Duldungsauflagen nur in Geld ansetzbar Können Nutzungs- oder Duldungsauflagen nicht in Geld veranschlagt werden oder kommen die Auflagen dem Empfänger der Zuwendung selbst zugute, dann bleiben diese außer Betracht. In der Zeile 35 ist anzugeben, ob der Erwerber Nutzungs- oder Duldungsauflagen zu erfüllen hat (beispielsweise Nießbrauchslasten oder Wohnrech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerwert einer gemischten Schenkung

Leitsatz Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der – ggf. kapitalisierten – Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 5 Abs. 2, § 6, § 14 Abs. 2 BewG, § 69...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG nicht gegeben sind. 1. Steuerfrei ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b Satz 1 ErbStG der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2018, Entgeltlichkeit einer Grundstücksveräußerung des Vorerben bei vorbehaltenem Wohnrecht

Leitsatz Der befreite Vorerbe ist zur Vornahme entgeltlicher Verfügungen über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück berechtigt. Es ist von der Entgeltlichkeit der Verfügung auszugehen, wenn der Vorerbe seine Gründe für die Veräußerung nachvollziehbar angibt und keine begründeten Zweifel hinsichtlich der Pflichtmäßigkeit der Verfügung bestehen. Dieser Nachweis kann auch auf G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht als Grundstücksbelastungen

Die Bewertungen des BGH im Regel- und im Ausnahmefall 1 Es gibt keinen "zusätzlichen gleitenden Vermögenserwerb". Nießbrauch und Wohnrecht können wieder im Anfangs- und Endvermögen unberücksichtigt bleiben. So hat der BGH[1] entschieden und ist damit erfreulicherweise zu seiner früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. Aber die Erleichterung für die Praxis, keine Gutachten mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 1

Es gibt keinen "zusätzlichen gleitenden Vermögenserwerb". Nießbrauch und Wohnrecht können wieder im Anfangs- und Endvermögen unberücksichtigt bleiben. So hat der BGH[1] entschieden und ist damit erfreulicherweise zu seiner früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. Aber die Erleichterung für die Praxis, keine Gutachten mehr über die Höhe der Grundstücksbelastungen einholen zu mü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / I. "Regelfall": Minderung der Grundstücksbelastung während der Ehe

Praxis-Beispiel Beispielsfall: Die 60 Jahre alte Mutter übertrug 1997 ihrem verheirateten Sohn ein Hausgrundstück, wobei sie sich ein Wohnrecht vorbehielt. Im Jahre 2017 beantragten die Eheleute die Scheidung. Die Mutter lebte bei Zustellung des Scheidungsantrags noch. Das Grundstück hatte nach den eingeholten Gutachten im Jahr 1996 einen Wert von 300.000 EUR (bereits indexier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 1. Die frühere Rechtsprechung von 1990 bis 2006

Der Wert des übertragenen Grundstücks – und damit auch das Endvermögen des ausgleichsverpflichteten Ehegatten – steigt dadurch, dass die Wohnrechts- oder Nießbrauchbelastung infolge der abnehmenden Lebenserwartung des Wohnberechtigten absinkt. Dieser Vermögenszuwachs wurde von den Eheleuten nicht gemeinsam "erwirtschaftet". Der Ehepartner hat hierzu nichts beigetragen. Die W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 4. Berechnung des Zugewinns im Beispielsfall

Nachdem der Wert des Wohnrechts im Anfangs- und Endvermögen unberücksichtigt bleiben kann, ist im Anfangsvermögen das Grundstück mit einem (indexierten) Wert von 300.000 EUR und im Endvermögen mit 360.000 EUR anzusetzen. Der Zugewinn besteht nur im Anstieg des Veräußerungswertes im Endvermögen in Höhe von 60.000 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 3. Welche Folgerungen sind aus der differenzierenden Rechtsprechung des BGH für die Praxis zu ziehen?

In der familiengerichtlichen Praxis wird es nicht immer leicht sein zu erkennen, ob die Belastung mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht im Endvermögen höher als im Anfangsvermögen sein könnte. Im Zweifelsfall muss durch ein Gutachten die Höhe der Belastung an beiden Stichtagen ermittelt werden. Die Einholung eines Gutachtens müsste der nießbrauchverpflichtete Ehegatte (Grundstü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 4. Versterben des Nießbrauch- oder Wohnberechtigten während der Ehe

Ist der Berechtigte während der Ehe verstorben, ist die Nießbrauch- oder Wohnrechtsbelastung erloschen und damit im Endvermögen stets der volle Wert des Grundstücks am Stichtag einzustellen. Ist zum Zeitpunkt des Versterbens des Berechtigten die weggefallene Belastung im Endvermögen höher als die im Anfangsvermögen angesetzte Belastung, so kann dieser höhere Wert – nach der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 3. Die jetzige Rechtsprechung des BGH

Aufgrund der überzeugenden Darlegung von Gutdeutsch ist der BGH am 6.5.2015[8] wieder zu seinen Wurzeln von 1990 zurückgekehrt und hat in den Leitsätzen 1 und 2 entschieden: Zitat 1. Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 2. Berechnung des Zugewinns

Nach der Entscheidung des BGH gemäß Leitsatz 3 ist festzuhalten: Ist eine Grundstücksbelastung mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht im Endvermögen höher als im Anfangsvermögen ist der Wert des Nießbrauchs an beiden Stichtagen zu ermitteln und jeweils im Anfangs- und Endvermögen wertmindernd einzustellen. Praxis-Beispiel Endvermögen: 486.000 EUR (Wert des Grundstücks) – 226.219 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 2. Die Änderung der Rechtsprechung des BGH ab 2006

Der Familiensenat hatte mit Urteil vom 22.11.2006[4] seine einfache und sehr praxisfreundliche Rechtsprechung zur Bewertung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs aufgegeben und entschieden, dass die Grundstücksbelastung im Anfangs- und Endvermögen nicht mehr unberücksichtigt bleiben könne, sondern jeweils der aktuelle Wert ermittelt werden müsse. Zusätzlich müsse auch noch "der f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 5. Berechnung, wenn der Wohn- oder Nießbrauchberechtigte vor dem Endvermögens-Stichtag verstorben ist

Wird der Wert eines Wohnrechts oder Nießbrauchs weder im Anfangs- noch im Endvermögen berücksichtigt, dann hat es auch keine unterschiedliche Auswirkung, ob der Wohn- oder Nießbrauchberechtigte noch lebt oder verstorben ist. Der durch das Ableben des Berechtigten im Endvermögen eingetretene Vermögenszuwachs wird in gleicher Höhe auch zum Anfangsvermögen gerechnet. Kontrollrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / 1. Wertanstieg des Nießbrauchs vom Erwerb des Grundstücks bis zum Ehezeitende

In dem vom BGH am 6.5.2015[10] entschiedenen Fall ist der Wert des Nießbrauchs während der Ehezeit nicht – wie es dem "Regelfall" entspricht – aufgrund der abnehmenden Lebenserwartung der Mutter gesunken, sondern hat sich bis zum Stichtag des Endvermögens sogar deutlich erhöht (von 174.631 EUR auf 226.219 EUR). Zu diesem "Ausnahmefall" hat der BGH[11] ausgeführt: Zitat "Der ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch und Wohnrecht al... / II. "Ausnahmefall": Erhöhung der Nießbrauchbelastung während der Ehe

Praxis-Beispiel Beispielsfall: [9] Im Scheidungsverfahren streiten die Eheleute M und F, die 1987 geheiratet hatten, über den Wert eines Hausgrundstücks und die Bewertung eines Nießbrauchs. Die Mutter der Ehefrau F hatte 1995 ihrer Tochter ein Hausanwesen übertragen und sich einen Nießbrauch vorbehalten. Der Scheidungsantrag wurde 2012 zugestellt. Den Verkehrswert dieses Anwese...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung eines wohnrechtsbelasteten Grundstücks

Leitsatz Wird ein Grundstück unter Wohnrechtsvorbehalt übertragen und veräußert der neue Eigentümer das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des§ 23 EStG, entfällt die Veräußerungsgewinnbesteuerung nicht wegen vorheriger Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Sachverhalt Ein in 1998 entgeltlich erworbenes Grundstück wurde in 2004 unter Vorbehalt eines Wohnrechts a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.1 Überzuleitender Anspruch

Rz. 4 Nach § 93 können prinzipiell alle bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüche übergeleitet werden, soweit nicht speziellere Regelungen einschlägig sind: Für Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht enthält zunächst § 94 eine abschließende Sonderbestimmung, wonach diese Ansprüche kraft Gesetzes übergehen. Deswegen ist § 93 für Unterhaltsansprüche nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / d) Einer der Partner ist Alleineigentümer der gemeinsam genutzten Wohnung

Rz. 227 Möchte der Eigentümer einer Immobilie den anderen in seine Wohnung mit aufnehmen und ist die Wohnung in dem Zeitpunkt noch anderweitig vermietet, so begründet dieser Entschluss die Eigenbedarfskündigung im Sinne des § 563 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Denn ein berechtigtes Interesse im Sinne der Norm ist durch jeden ernsthaften und vernünftigen Eigenbedarf begründet, zu dem auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / (1) Die Immobilie

Rz. 488 Haben die Partner eine Immobilie gemeinsam gebaut oder erworben, so sind sie Miteigentümer und bilden eine Gemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Die Auseinandersetzung erfolgt dann nach Gemeinschaftsrecht. Rz. 489 Die Beteiligung an der Immobilie des anderen kann durch Geld- oder auch Arbeitsleistungen erfolgen. Hinsichtlich der Rückabwicklung ist sodann nach dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Tod des Zuwendenden

Rz. 575 Auch im Fall der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch den Tod desjenigen Partners, der dem anderen eine Zuwendung hat zukommen lassen, gilt, dass ein Ausgleich wegen solcher Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Zusammenlebens haben dienen sollen, nicht in Betracht kommt. Das gilt insbesondere für den laufenden Unterhalt,[433] für Dienstleistung...mehr