Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Leistungszeitraum

Rz. 1167 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die dem Insolvenzereignis kalendermäßig vorausgehen und in denen kein Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Der Tag des Insolvenzereignisses wird nicht mitgezählt. Arbeitsentgelt, das für frühere Zeiträume geschuldet wird, wird nicht durch Insolvenzgeld ausgeglichen. Endete...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Verfahrensvorschriften

Rz. 1172 Insolvenzgeld wird auf Antrag des Berechtigten bei der Agentur für Arbeit gewährt (§§ 323 Abs. 1, 324 Abs. 1 SGB III). Zuständig ist nach § 327 Abs. 3 SGB III die Agentur, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Wenn der Arbeitgeber im Inland keine Lohnabrechnungsstelle hat, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezir...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Anspruchsübergang

Rz. 1175 Mit der Beantragung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, einschließlich der im Bruttolohn enthaltenen Lohnsteuer[3099] auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 169 SGB III).[3100] Die auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche werden beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderungen i.S.d. §...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Checkliste: Insolvenzgeld

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Außerordentliche Kündigung des Vorstands

Rz. 153 Im Vergleich zu der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers ergeben sich beim Vorstand einige Besonderheiten. Für den Beschluss über die Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Den Ausspruch der Kündigung kann der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss einem Mitglied des Aufsichtsrats, z.B. dem Aufsichtsratsvorsitz...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / I. Bestimmung des Schlusstermins

Rz. 49 Nach Prüfung der Schlussunterlagen terminiert das Gericht die letzte Gläubigerversammlung. Dieser Schlusstermin bildet die letzte im Verfahren durchzuführende Gläubigerversammlung. Diese kann mündlich oder schriftlich abgehalten werden. Von der Verfahrenseröffnung bis zu diesem Termin liegt meist eine vom jeweiligen Verfahren abhängige Zeitspanne von durchschnittlich ...mehr

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§ 6 Haftung / cc) Antragsberechtigung und Voraussetzungen

Rz. 97 Die Anordnung der Nachlassverwaltung erfolgt gem. § 1981 BGB auf Antrag. Möglich ist ein Antrag durch Erben (§ 1981 Abs. 1 BGB),[185] aber auch durch Nachlassgläubiger (§ 1981 Abs. 2 BGB). Antragsberechtigt sind außerdem entsprechend § 317 InsO [186] der Testamentsvollstrecker und gem. § 2383 BGB der Erbschaftskäufer. Der Nachlasspfleger ist nicht antragsberechtigt.[18...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Zeugniserteilung

Rz. 1185 Nach BAG-Rechtsprechung hat der Gemeinschuldner als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erteilen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Insolvenzeröffnung beendet wird. Im Insolvenzeröffnungsverfahren besteht kein Zeugnisanspruch gegen einen schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wurde ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt bzw. das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Masseunzulänglichkeit

Rz. 166 Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, nicht jedoch die sonstigen Masseverbindlichkeiten. Zeigt sich im Laufe des Insolvenzverfahrens, dass die vorhandene Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um neben den absolut vorrangigen Verfahrenskosten (§ 54 InsO) auch alle sonstigen Masseverb...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Rz. 7 Das Versicherungsaufsichtsgesetz von 1901 ist in seiner über 100-jährigen Geschichte vielfach geändert und den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen angepasst worden. Die vom Gesetzgeber gewählte Form der Versicherungsaufsicht ist das System der materiellen Staatsaufsicht, dem alle inländischen Versicherungsunternehmen unterliegen. In Deutschland sind über 7...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitslosengeld

Rz. 404 Zur sozialen Sicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig vor Erreichen eines Anspruchs auf eine Altersrente endet (etwa durch Insolvenz des Arbeitgebers), hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt. Danach bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das verdient ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Anrechnungsvereinbarung und betriebliche Altersversorgung

Rz. 290 In der betrieblichen Altersversorgung kann die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten zu einer Besserstellung des Arbeitnehmers bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit gem. § 1b BetrAVG wie auch bei der Höhe der Versorgungsleistungen führen. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Pensionssicherungsverein gem. § 7 BetrAVG...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 1. Entstehen der Beitragsansprüche

Rz. 11 Die Beitragsansprüche entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen, § 22 Abs. 1 SGB IV. Das Gesetz stellt dadurch klar, dass es zur Entstehung der Beitragsansprüche keiner weiteren Handlung der Einzugsstelle bedarf, insbesondere keines Beitragsbescheides.[5] Für das Entstehen des Beitragsanspruchs kommt es auch – a...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 4. Durch Vormerkung gesicherte Ansprüche

Rz. 159 Auch Grundstückskaufverträge unterliegen grundsätzlich § 103 InsO. Ist allerdings bereits eine Vormerkung (§ 883 BGB) eingetragen, kann der Gläubiger gem. § 106 Abs. 1 InsO in jedem Fall auf Erfüllung des vorgemerkten Anspruches aus der Insolvenzmasse bestehen. Sofern weitere Verpflichtungen bestehen (§ 106 Abs. 1 S. 2 InsO), führt dies allerdings nicht dazu, dass au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründete Vergütungsansprüche

Rz. 1164 Bei der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis für die Zeit vor der Eröffnung einfache Insolvenzforderungen.[3074] Demgegenüber gelten Verbindlichkeiten, die von einem starken vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i.S.d. § 22 Abs. 1 InsO begründet wurden, nach Verfah...mehr

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AGS 12/2024, Prozesskostenv... / III. Keine Einstandspflicht bei vorehelichen Kosten

Sippenhaft ist abgeschafft – jedenfalls dann, wenn der Ehegatte nichts für die Schulden des Schuldners kann, diese also bereits bestanden. Regelmäßig entspricht es nicht der Billigkeit, dass der Ehegatte die Verfahrenskosten vorschießen muss, wenn die Insolvenz des Antragsstellers im Wesentlichen auf vorehelichen Schulden beruht (BGH, Beschl. v. 24.7.2003 – IX ZB 539/02, NJW...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschuss und Vorfinanzierung des Insolvenzgelds

Rz. 1176 Nach § 168 SGB III kann die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers einen Vorschuss auf das zu beanspruchende Insolvenzgeld leisten. Voraussetzung für den Vorschuss ist die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber, Insolvenzverwalter, Arbeitnehmer und alle Personen mit Einblick in die En...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 12. Zuteilung der Überschüsse

Rz. 162 Aufsichtsrechtlich bestehen gemäß § 139 Abs. 1 VAG zwei Möglichkeiten der Überschusszuteilung: Die Direktgutschrift zugunsten eines individuellen Versicherungsvertrages und die Einstellung in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Beide Möglichkeiten stehen gleichberechtigt nebeneinander.[83] Die der RfB zugewiesenen Beträge dürfen grundsätzlich nur für d...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 3. Sachverständigengutachten

Rz. 16 Der Sachverständige hat sein Gutachten dem Auftrag entsprechend zu erstatten. Die im Sachverständigenbeschluss gestellten Fragen schaffen den formellen Rahmen seiner Tätigkeit. Er ist an diese Beweisfragen jedoch nicht gebunden, sondern bestimmt im Rahmen seiner Ermittlungen selbst, welche Fragen zur Aufklärung des vollständigen Sachverhalts entscheidungserheblich sin...mehr

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AGS 12/2024, Zur Vertretung... / IV. Einlegung zugunsten des Betreuten

Der Betreuer des Schuldners legte die Beschwerde im eigenen Namen ein. Dies macht sie nicht unstatthaft, so der BGH. Anders als die Rechtsbeschwerde meint, liegt eine zulässige sofortige Beschwerde des Schuldners vor, weil die vom Betreuer des Schuldners eingelegte Beschwerde als eine solche des Schuldners auszulegen ist. Prozesserklärungen sind auslegungsfähig, so der BGH. ...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Aufsätze

Amann, Erbbauzinslose kommunale Erbbaurechte infolge Ersitzung?, DNotZ 2017, 328 Becker, Das Erbbaurecht in der Insolvenz des Erbbauberechtigten – Teil 1: Grundlagen des Erbbaurechts, InsbürO 2023, 142 Bittl, Vergünstigte Erbbaurechte als kommunales Instrument der Wohnraumförderung, ErbbauZ 2024, 98 Boemke/Purrmann, Ausschluss des Entschädigungsanspruchs des Erbbauberechtigten ...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Eigenverwaltungsplanung – Zielsetzung des Verfahrens

Rz. 88 In der Praxis wird die höchste Hürde für den Antrag jedoch die nach § 270a Abs. 1 InsO erforderliche Eigenverwaltungsplanung sein. Der Antragsteller, der Erbe, hat einen Finanzplan für eine Periode von sechs Monaten ab Antragstellung vorzulegen (§ 270 Abs. 1 Nr. 1 InsO), nach welchem die Fortführung des Unternehmens und/oder die Deckung der Verfahrenskosten sichergest...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / IV. Besondere Berechnungsgrundlage beim vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 27 Grundsätzlich ist im Nachlassinsolvenzverfahren nicht oder äußerst selten von einer vorläufigen Insolvenz auszugehen. Daher sollen Ausführungen zum vorläufien Insolvenzverwalter an dieser Stelle nur rudimentär erfolgen. Konkret werden sie für das Nachlassverfahren keine Rolle spielen. 1. Andere Berechnungsgrundlage Rz. 28 Nach § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 11 Abs. 1 InsVV i...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1155 Die Arbeitnehmer der A-GmbH, die sich seit dem 18.4.2024 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, haben seit März 2024 keine Gehälter erhalten. Direkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.5.2024 hat die Insolvenzverwalterin alle Arbeitsverhältnisse gekündigt. Der Großteil der Arbeitnehmer wurde mit der Kündigung auch freigestellt. Die wenigen verbleibende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Insolvenzgläubiger

Rz. 97 Insolvenzgläubiger sind gemäß § 38 InsO alle persönlichen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner haben. In Nachlassinsolvenzverfahren können nach § 325 InsO nur Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, so dass hier alle Insolvenzgläubiger zugleich Nachlassgläubiger sind. Keine Insolvenzgläubiger s...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / G. Notwendige Feststellungen im Urteil

Rz. 63 Wird ein Regelfall für die Verhängung eines Fahrverbotes bejaht und das Vorliegen eines Ausnahmefalles verneint, so ist zur Anordnung des Fahrverbotes eine weitere Begründung entbehrlich. Im Übrigen ist von dem Grundsatz auszugehen, dass durch die Regelung der Bußgeldkatalogverordnung nicht die Einzelfallprüfung, sondern lediglich der Begründungsaufwand eingeschränkt ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein erheblicher Teil der ArbN in Deutschland verfügt über ein Arbeitszeitkonto (vgl BT-Drs 16/10289). Es ermöglicht eine Flexibilisierung der Beschäftigungszeiten und wird aus unterschiedlichen Motiven sowie in verschiedenen Ausprägungen vereinbart. Wird ein Zeitkonto durch Gutschrift von Arbeitszeiten aufgebaut, drückt das Zeitguthaben arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Insolvenzgeldberechtigter

Rz. 1166 Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer und die zur Berufsausbildung Beschäftigten sowie nach BGH-Rechtsprechung je nach Einzelfall ggf. auch GmbH-Geschäftsführer.[3080] Beim Vorstandsmitglied einer AG ist nach neuer BSG-Rechtsprechung[3081] auf die Ausgestaltung des schuldrechtlichen Verhältnisses zwischen Gesellschaft und Vorstand abzustellen. Demgegenüber h...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 6 Haftung / (1) Antragsrecht der Erben

Rz. 98 Das Antragsrecht nach § 1981 Abs. 1 BGB steht gem. § 2062 BGB nur allen Miterben gemeinsam zu. Die Nachlassverwaltung ist anzuordnen, wenn sie beantragt wird, § 1981 Abs. 1 BGB. Indirekte Voraussetzung ist noch, dass eine die Kosten deckende Masse vorhanden bzw. eingezahlt worden ist (§ 1981 BGB).[189] Die Beantragung kann nur bis zur Teilung des Nachlasses erfolgen, §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.3 Behandlung der Zinsen

Tz. 1131 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein führt dazu, dass die Darlehensverbindlichkeit bei der GmbH (erfolgswirksam: Ertrag) auszubuchen ist. Die Fremdverbindlichkeit wird sowohl zivilrechtlich als auch stlich zu EK. Es liegt zwar eine verdeckte Einlage vor, diese ist jedoch mit dem Tw zu bewerten, der in einer Krisensituation häufig ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.1 Steuerliche Behandlung des Verzichts

Tz. 1129 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vereinbarung, dass die Forderung bei Eintritt der im Besserungsschein genannten Bedingungen wieder auflebt, berührt deren Ausbuchung im Verzichtszeitpunkt nicht; s Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) und s Schr des BMF v 02.12.2003 (BStBl I 2003, 648). Auf der Ebene der Gesellschaft gelten die Grundsätze des Beschl des GrS un...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 94 Gemäß §§ 1, 159 InsO gehört die Verwertung der Insolvenzmasse zu den vordringlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters. Unter Verwertung ist die Umsetzung sämtlicher Vermögensgegenstände in Geld zu verstehen. Bei Forderungen genügt hierzu der Einzug, vgl. § 166 Abs. 2 InsO. Rz. 95 Während Nachlasspfleger aufgrund ihrer bloßen Sicherungsfunktion nur in Ausnahmefällen zur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 4. Fehlende andere Hilfemöglichkeiten

Hauptablehnungspunkt der Gerichte ist stets, dass im zu entscheidenden Fall ggf. anderweitige Hilfen vorliegen sollen, wonach die anwaltliche Beratungshilfe ausscheide. Dies ist insbesondere in nachträglichen Sachverhalten ärgerlich, bei denen der Anwalt seine Arbeit bereits begonnen hat. Tatsächlich ist es aber so, dass nach § 1 BerHG keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Höhe des Insolvenzgelds

Rz. 1168 Nach § 167 SGB III wird das Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes gezahlt, jedoch begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.[3087] Das Insolvenzgeld selbst ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Rz. 1169 Für die Gewährung von Insolvenzgeld sind nach § 165 Abs. 2 SGB III alle Arbeitsentgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erheblich, die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Entstehung des Provisionsanspruchs

Rz. 717 Der Provisionsanspruch entsteht gem. § 87a Abs. 1 S. 1 HGB analog mit der Ausführung des Geschäfts, also mit der vollständigen Erfüllung der dem Arbeitgeber aus dem Geschäft obliegenden vertraglichen Leistungspflichten. Wird das Geschäft trotz erfolgreicher Vermittlung ganz oder teilweise nicht durchgeführt, lässt dies den Provisionsanspruch gem. § 87a Abs. 3 HGB ana...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

Rz. 839 Dem BR sind die unternehmerische Entscheidung und deren Auswirkungen auf den Betrieb sowie der sich daraus ergebende Wegfall des Arbeitsplatzes mitzuteilen, ferner ist er über eventuell freie Arbeitsplätze und die getroffenen Sozialauswahl einschließlich der konkreten Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers zu informieren. Der Arbeitgeber darf sich hinsichtlich d...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Vorzeitige Beendigung der Lebensversicherung durch Kündigung

Rz. 179 Außer durch Eintritt des Versicherungsfalls oder Ablauf des Vertrages kann ein Lebensversicherungsvertrag vorzeitig durch Kündigung enden. § 168 Abs. 1 VVG erlaubt, sofern laufende Prämien zu zahlen sind, die jederzeitige Kündigung der Lebensversicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Kein Kündigungsrecht besteht gemäß § 168 Abs. 3 VVG bei steuerlich ...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / C. Planvorlagerecht und -inhalt

Rz. 8 Das Planvorlagerecht besteht nach § 218 Abs. 1 S. 1 InsO sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Schuldner. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht zusätzlich ein Planinitiativrecht des Nachlasspflegers als gesetzlichem Vertreter des Erben.[8] Der Schuldner hat die Möglichkeit, seinen Plan schon mit dem Insolvenzantrag einzureichen (§ 218 Abs. 1 S. 2 InsO). Da...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 8. Dienstverträge und Arbeitsverhältnisse

Rz. 177 Das Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO erfasst neben Miet- und Pachtverhältnissen des Schuldners auch dessen Dienstverhältnisse. Ausnahmsweise kann das Fortbestehen des Dienstverhältnisses zu verneinen sein, wenn die Dienstleistung nur durch Begründung erheblicher Masseschulden erbracht werden kann.[154] Rz. 178 Im Rahmen des § 108 ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 1. Checklisten und Praxistipps

Rz. 86 Hier kann zunächst auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe Rdn 46 ff.). Rz. 87 Kommt es zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer zu einem Haftpflichtprozess, muss der Versicherungsnehmer seinen Haftpflichtversicherer unverzüglich über die Klage nebst Zustellungsdatum informieren. Der Versicherungsnehmer bleibt formal Partei des Haftpflichtproze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / IV. Unpfändbare Gegenstände

Rz. 72 Gemäß § 36 InsO fallen Gegenstände, die nicht der Pfändung unterliegen, grundsätzlich auch nicht in die Insolvenzmasse. Soweit die danach entsprechend beachtlichen Pfändungsschutzvorschriften der ZPO laufende Arbeits-, Renten- oder Lohnersatzeinkommen des Schuldners betreffen (wie §§ 850 ff. ZPO), spielen diese in der Nachlassinsolvenz keine Rolle, da laufende Arbeits...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 1. Auswahl des Sachverständigen

Rz. 5 Die Auswahl des Sachverständigen hat dabei bereits die Kriterien des § 56 InsO zu berücksichtigen. Denn der Sachverständige wird im Regelfall auch als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, sofern er zu sicherndes Vermögen im Nachlass vorfindet und Sicherungsmaßnahmen anregt oder das Gericht aufgrund der Aktenlage und der im Insolvenzantrag beschriebenen Vermögensver...mehr