Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

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AGS 05/2022, Zahlungsauffor... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte für von der Beklagten in Auftrag gegebene Parkettarbeiten eine Teilrechnung vom 30.5.2018 über 3.570,00 EUR und eine Schlussrechnung vom 14.6.2018 über weitere 3.911,45 EUR erteilt. Die Zahlung sollte innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Unter dem 4.7.2018 wies die Klägerin die Beklagte darauf hin, die Rechnungen seien noc...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Schutzbereich, Beschränkung

Rz. 88 [Autor/Stand] Schutzbereichseröffnung. Für die Prüfung der Niederlassungsfreiheit ist zunächst von Bedeutung, ob sich die den Entlastungsanspruch geltend machende Körperschaft überhaupt auf die Niederlassungsfreiheit berufen kann. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem persönlichen und dem sachlichen Schutzbereich. Der persönliche Schutzbereich bei juristischen Per...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Anwendungsbereich, Abgrenzungen (Konkurrenzen)

Rz. 107 [Autor/Stand] Überblick und Bedeutung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beschränkt grundsätzlich auch die Kapitalverkehrsfreiheit (s. zum Anwendungsbereich Rz. 108 ff.; zur Abgrenzung gegenüber anderen Grundfreiheiten Rz. 109 ff.; zur Beschränkung und Rechtfertigung Rz. 116 f.). Das ist von besonderer Bedeutung, sofern der von § 50d Abs. 3 EStG versagte Entlastungs...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Zinsanspruch

Rz. 21 [Autor/Stand] Zinsanspruch bei unionsrechtswidrig erhobenen bzw. nicht erstatteten Steuern. Wurden Steuern unter Anwendung unionsrechtswidriger nationaler Rechtsnormen erhoben, so ergibt sich nach der Rspr. des EuGH für den Steuerpflichtigen unmittelbar aus dem Unionsrecht [2] (s. aber auch § 50c Abs. 4 EStG [3]) nicht nur ein Anspruch auf Erstattung dieses Steuerbetrag...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Insb.: Durchleitungsstruktur, Nutzungsberechtigung

Rz. 33 [Autor/Stand] Durchleitungsstruktur bzw. fehlende Nutzungsberechtigung als (neues) Indiz. Im Lichte der in den Danish Cases vorgelegten Fälle hat der EuGH das Kriterium der Durchleitungsstruktur bzw. -einheit als ein neues (und neben die bisher bekannten Umstände tretendes) Indiz für eine künstliche Gestaltung und damit für einen Missbrauch aufgezeigt.[2] Hierzu dürft...mehr

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ZErb 05/2022, Beginn der Ve... / 1 Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagtenseite als Adoptivsohn des am 19.12.2012 verstorbenen Erblassers auf Zahlung von Pflichtteilsansprüchen in Anspruch. Ursprünglich war der Kläger durch testamentarische Verfügung des Erblassers zum Alleinerben berufen, wobei der Nachlass mit einem Vermächtnis i.H.v. 100.000 EUR zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers, ersatzweise deren Kinder...mehr

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FoVo 05/2022, Wirksamkeitsv... / 1 Der Fall

Arrestbefehl als Grundlage des Pfändungsbeschlusses Der rechtsbeschwerdeführende Gläubiger begehrt den Erlass eines Überweisungsbeschlusses. Mit Arrestbefehl vom 13.6.2017 hat das LG wegen einer Geldforderung des Gläubigers in Höhe von 23.884,80 EUR nebst Zinsen einen dinglichen Arrest in das Vermögen der Schuldnerin angeordnet und in Vollziehung des Arrestes die Pfändung der...mehr

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zfs 05/2022, Keine taggenau... / Sachverhalt

[1] Der Kläger nimmt die Beklagten nach einem Verkehrsunfall auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. [2] Im Dezember 2012 verunglückte der Kläger bei einem Verkehrsunfall, als er sich als Unfallhelfer auf dem Seitenstreifen einer Autobahn befand und von einem ins Schleudern geratenen Fahrzeug erfasst wurde. Für die Folgen des Unfalls sind der Beklagte z...mehr

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AGS 05/2022, Einigungs- und... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte dem Beklagten außergerichtlich den Abschluss eines Vergleichs angeboten. Danach sollte der Beklagte die Klageforderung zu 1 in voller Höhe von 8.934,76 EUR, jedoch ohne die mit eingeklagten Zinsen, die Klageforderung zu 2 nur noch i.H.v. 200,00 EUR statt der verlangten 332,60 EUR zahlen. Ferner verlangte die Klägerin die Abgabe einer Kostenübernahmeerkläru...mehr

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AGS 05/2022, Einigungs- und... / Leitsatz

Bietet der Kläger dem Beklagten den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs dergestalt an, dass hinsichtlich der Klageforderung zu 1 die volle Zahlung ohne die begehrten Zinsen und hinsichtlich der Klageforderung zu 2 ein Abschlag angeboten wird, so kann die Zahlung des erwarteten Betrags und der nicht mehr verlangten Zinsen nicht als Annahme des Vergleichsangebots sei...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

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AGS 05/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Kläger hat bei dem zuständigen Prozessgericht Zahlungsklage über 100.000,00 EUR nebst Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.2. erhoben. Das Gericht teilt im Termin zur mündlichen Verhandlung seine vorläufige Auffassung mit, dass die Klagehauptforderung wohl begründet sei. Der Beklagte kündigt insoweit ein Anerkenntnis an. Statt der Verzu...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / G. Besonderheiten im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 120 [Autor/Stand] EU-Zinsbesteuerungsabkommen bzw. EU-Informationsaustauschabkommen. Nach Art. 15 des EU-Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz (EU-ZinsBestA)[2] (heute: Art. 9 EU-Informationsaustauschabkommen – EU-IAA [3]) unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen Dividenden (Abs. 1), Zinsen und Lizenzgebühren (Abs. 2) einem Quellenbesteuerungsverbot. Angesichts de...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil des LG Düsseldorf wegen einer Geldforderung betrieben. Der zu zahlende Betrag nebst Zinsen und Kosten belief sich auf mehr als 2.000,00 EUR. In dem Vorbehaltsurteil war die Schuldnerin als A.B.N. GmbH bezeichnet. Am 26.7.2019 wurde im Handelsregister die Umfirmierung der Schuldneri...mehr

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AGS 05/2022, Einigungs- und... / II. Anfall der Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Grundlage Die Einigungsgebühr entsteht nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV in der ab 1.1.2021 geltenden Gesetzesfassung für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Die Einigungsgebühr fällt nach Abs. 1 S. 2 der Anm. zu Nr. 1000 VV nicht an, wenn sich der Vertrag aus...mehr

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AGS 05/2022, Fragen und Lös... / III. Einfluss auf die Kostenentscheidung

Nachteilige Auswirkungen der Klagerücknahme wegen der Zinsdifferenz auf die Kostenentscheidung sind praktisch nicht zu befürchten. Soweit der Beklagte die Klagehauptforderung nebst Rechtshängigkeitszinsen anerkannt hat, wird das Gericht ihm die Kosten des Rechtsstreits auferlegen, falls kein sofortiges Anerkenntnis i.S.v. § 93 ZPO vorliegt. Wäre dies der Fall, wären dem Kläg...mehr

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zfs 05/2022, Unzulässigkeit... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält bei der Bekl. seit 2011 eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der BUV zugrunde liegen. Sie lauten auszugsweise: 1.2.1 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, 6 Monate ununterbrochen außerstan...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / II. Gegenstandswert im Rechtsbeschwerdeverfahren

1. Zulässigkeit des Antrags Im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH war nach Nr. 2124 GKG KV eine Festbetragsgebühr i.H.v. 66,00 EUR angefallen. Von der in der Anm. zu Nr. 2124 GKG KV eröffneten Möglichkeit anzuordnen, dass diese Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigt wird oder dass die Gebühr überhaupt nicht zu erheben ist, weil die Rechtsbeschwerde nur teilw...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / II. Mutter-Tochter-RL (EU-Fall)

Rz. 46 [Autor/Stand] Bedeutung. Die Mutter-Tochter-Richtlinie[2] (kurz: MTR) ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 5 MTR darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 43b EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten sein (str., vgl. Rz. 51). Art. 5 MTR regelt die Zi...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)

Rz. 102 [Autor/Stand] Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit. Unter den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit fallen nach Art. 57 AEUV alle entgeltlichen Leistungen, die nicht den anderen Grundfreiheiten unterfallen. Erforderlich ist zudem eine auf einen Erwerbszweck gerichtete Teilnahme am Wirtschaftsleben.[2] In Abgrenzung zur Warenverkehrsfreiheit muss es sich um u...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Formulier... / 1 Gründe

I. Der Kläger nimmt die Beklagtenseite als Adoptivsohn des am 19.12.2012 verstorbenen Erblassers auf Zahlung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen in Anspruch. Alle namentlich bekannten Erben einschließlich des Klägers haben die Erbschaft ausgeschlagen, sodass das AG Cochem zunächst Herrn Rechtsanwalt R. als Nachlasspfleger bestellte. Die Klageschrift des Kläg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verrentung-Stundung nach § 28 ErbStG

Rz. 7 [Autor/Stand] Anstelle oder gleichzeitig mit der Verrentung der Steuerschuld ist auch eine Stundung nach § 28 ErbStG möglich, sofern dafür auch die (strengeren) Voraussetzungen (höherer Zins von 6 % und kürzerer Zeitraum von zehn Jahren) vorliegen ( § 28 Abs. 2 ErbStG ; s § 28 ErbStG Rz. 25).mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. ATAD III-E (EU-Fall)

Rz. 73 [Autor/Stand] Überblick. Am 22.12.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer "Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen ("shell entities") für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU [EU-Amtshilferichtlinie]" (kurz: ATAD III-E)[2] vorgelegt. Der Vorschlag der ATAD III-E geht zurüc...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VII. Beweislast und Normkonzeption

Rz. 40 [Autor/Stand] Beweislast. In den Danish Cases hat der EuGH zudem die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Feststellung bzw. den Nachweis eines Missbrauchs durch die Finanzbehörden zusammengefasst[2] (s. zu den Folgen auf die Beweislast bei § 50d Abs. 3 EStG Rz. 628): Will die Finanzbehörde einen unionsrechtlichen Vorteil wegen eines Missbrauchs versagen, so muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Strafrahmen, Strafzumessung und Nebenfolgen

Schrifttum: AM, Strafzumessung bei Zigarettenschmuggel, PStR 2011, 194; Leplow, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht: BGH-Rechtsprechung von Juni 2008 bis Februar 2011, PStR 2011, Wegner, § 374: Minder schwerer Fall der Steuerhehlerei nicht ohne Weiteres anzunehmen – mit Checkliste, PStR 2015, 203; Weidemann, Steuerhehlerei bei Einfuhr und Verbringung von Zigaretten, PStR 2011...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / I. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Überblick. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG ist in einzigartig vielfältiger Weise unionsrechtlichen Einflüssen ausgesetzt. Das ergibt sich letztlich aus dem Umstand, dass § 50d Abs. 3 EStG seinem Tatbestand nach eine Vielzahl verschiedener Entlastungsansprüche erfasst (vgl. § 50d Abs. 3 EStG Rz. 137) und der unionsrechtliche Maßstab für die Prüfung und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsatz der Wertermittlung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 1 BewG lautet wie folgt:[2] „... Bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer wird bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. Der Ansatz der Bodenrichtwerte vereinfacht das Verfahren insofern, als die nachhaltige ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.2 Anzuwendende Vorschriften der AO

Rz. 41 Da die Zuschlagsteuer eine Steuer i. S. d. § 3 AO ist (Rz. 23), gelten alle auf Steuern anzuwendenden Vorschriften der AO. Anzuwenden sind daher neben den allgemeinen Vorschriften (z. B. § 30 AO, Steuergeheimnis) insbesondere die Vorschriften über das Steuerschuldverhältnis (§§ 33ff. AO); Gleiches gilt für die Vorschriften über das Erhebungsverfahren (§§ 218ff. AO)[1]...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.6 Einspruch gegen die Änderungsbescheide

Diskutiert wird, inwieweit ein Einspruch gegen Änderungsbescheide die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden könnte.[1] Nach zutreffender Ansicht zählt zu den Spielregeln im steuerlichen Verfahren, dass grundsätzlich Einspruch gegen den aufgrund der Selbstanzeige ergehenden Änderungsbescheid eingelegt werden kann, wenn diese unzutreffend ist. Soweit hierdurch nur Fehler des...mehr

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§ 10 Empirisches / 3. Die Häufigkeit der verschiedenen Vergütungsformen

Rz. 26 Die zuvor erwähnten Vergütungsformen teilen sich prozentual wie folgt auf:mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.7 Nachzahlungsfrist

Nachdem die Änderungsbescheide vom Berater als nun – nach ggf. durchgeführtem Einspruchsverfahren – zutreffend bestätigt worden sind, steht die Höhe der Nachzahlung exakt fest. Die Nachzahlung der Steuer als Wirksamkeitsvoraussetzung gem. § 371 Abs. 3 AO muss fristgemäß geschehen. Hierbei handelt es sich nicht um die steuerliche Zahlungsfrist gemäß Steuerbescheid, sondern um...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Abgrenzung "gewerbliche Einkünfte – private Vermögensverwaltung" bei Erwerb von Forderungen

Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung gewerblicher Einkünfte von einer privaten Vermögensverwaltung im Falle des Erwerbs und der Einziehung von Forderungen ist die Unterscheidung danach, ob der Erwerber die Forderung vorrangig erworben hat, um Früchte zu ziehen (d.h. Zinsen zu erwirtschaften) oder eine notleidende Forderung erworben hat, um vorrangig die – bereits fällige ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.4 Bausparguthaben (Zeilen 57 und 58)

In den Zeilen 57 und 58 sind im Nachlass befindliche Bausparguthaben incl. der bis zum Todestag angefallenen Zinsen mit ihrem Nennbetrag zu erfassen. Einzutragen sind die Bausparnummer, der Name der Bausparkasse und der Wert. Bausparguthaben sind als Kapitalforderungen mit dem Nennwert anzusetzen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / d) Taterfolg

Die Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt. Durch die in § 370 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO bezeichneten Tathandlungen müssen "Steuern verkürzt" oder "nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt" worden sein (§ 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 1 und 2 AO; vgl. Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 370 [Okt. 2021]). Verkürzte Steuern: Gemäß § 370 Abs. 4 S. 1 AO sind Steu...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Entscheidung des BGH v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16

Rz. 101 Die Entscheidung des BGH v. 18.1.2017[128] befasst sich auf den ersten Blick nur mit der Frage von Tilgungsleistungen und Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beim Elternunterhalt. Die Leitsätze dieser Entscheidung lauten: Zitat a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuzie...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VI. Vor- und Nachteile des Verbundes

Rz. 83 Es besteht kein Zwang zum Verbundverfahren.[43] Daher sind die Vor- und Nachteile jeweils im konkreten Fall gegeneinander abzuwägen. Rz. 84 Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechenmehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Entstehung des Anspruchs auf Zugewinn

Rz. 337 Nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB entsteht die Zugewinnausgleichsforderung unmittelbar kraft Gesetzes[548] mit Beendigung des Güterstandes, also mit der Rechtskraft der Scheidung (bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechtskraft der darauf erkennenden Entscheidung gem. § 1388 BGB, sofern nicht die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses eher eintritt).[549] Ein Rechtskraf...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Anwendung auch auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 103 Die Überlegungen des BGH in dieser Entscheidung zum Elternunterhalt lassen sich auf andere Unterhaltsverhältnisse und speziell den Ehegattenunterhalt übertragen.[130] So führt der BGH aus, dass es hinsichtlich der vom Unterhaltspflichtigen erbrachten Tilgungsleistungen an einer Vermögensbildung "zu Lasten" des Unterhaltsberechtigten fehlt, wenn und soweit den Tilgungs...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva

Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / J. Auswirkungen der Trennung auf Bürgschaften für den Ehegatten

Rz. 168 Hat ein Ehegatte für den anderen Ehegatten eine Bürgschaft oder ein Schuldanerkenntnis abgegeben, ist ebenfalls die Frage der Wirksamkeit zu stellen und die konkrete Verpflichtung im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Bürgschaftsübernahme durch Ehegatten, Lebensgefährten und nahe Angehörige zu überprüfen.[191] Bei der Bürgschaft eines Ehegatten für den anderen Ehepar...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Unabhängig vom Zeitpunkt abziehbare Kosten

Rz. 101 Unabhängig vom Zeitpunkt abgezogen und damit unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden Abgestellt wird dabei vom BGH auf tatsächlich geleistete Zahlungen.[105]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Passiva im Verhältnis von Unterhalt und Gesamtschuld

Rz. 75 In der Beratungspraxis ist auch das Verhältnis zum Gesamtschuldnerausgleich zu beachten.[78] Rz. 76 Gem. § 421 BGB haftet jeder Gesamtschuldner nach außen für die gesamte Verbindlichkeit, also für die Rückzahlung des Kapitalbetrages, aber auch für Tilgung und Zinsen. Maßgebend ist jedoch das interne Ausgleichsverhältnis nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn haftet ein Ehega...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden)

Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard teilweise über Kredite finanziert, so können nun nach der Trennung...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Konkrete Auswirkungen des Doppelverwertungsverbots

Rz. 29 Zuerst einmal ist zu prüfen, ob überhaupt der gleiche Regelungsbereich berührt ist. Denn eine solche doppelte Teilhabe kann nur eintreten, wenn jeweils dieselbe Vermögensposition ausgeglichen wird und daher Überschneidungen vorkommen können. Rz. 30 Das ist im Verhältnis zwischen Unterhalt und Zugewinnausgleich vielfach gar nicht der Fall, weil der Zugewinnausgleich auf...mehr