Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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§ 17 Feststellung des berei... / H. Einsatz des Vermögens

Rz. 44 Der Unterhaltspflichtige muss ggf. auch die Substanz seines Vermögens zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht einsetzen (§ 1603 Abs. 1 BGB). Rz. 45 Beim Ehegattenunterhalt ist eine gesetzliche Billigkeitsregelung in den in § 1577 Abs. 3 BGB und § 1581 Satz 2 BGB gegeben. Beim Verwandtenunterhalt (Kindesunterhalt, Elternunterhalt) gilt auch hier § 1603 Abs. 1 BGB, wonach...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Außenverhältnis

Rz. 161 Die Trennung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen im Außenverhältnis zur Bank. Ein erster Ansatz für den anwaltlichen Berater dieses Ehegatten kann einmal darin gesehen werden, die Unwirksamkeit der Mithaftung dieses Ehegatten darzulegen. Hierfür gelten die folgenden Kriterien:[172]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Umfang der Auskunftsverpflichtung des Dritten

Rz. 142 Die Auskunftspflicht Dritter erstreckt sich nur auf die Einkünfte eines Beteiligten, abweichend von § 235 FamFG nicht aber auf das das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.[223] Rz. 143 Dagegen sind Erträge des Vermögens, wie etwa Zinsen, mitzuteilen, denn diese zählen zu den Einkünften.[224] Der Bestand des Vermögens zu einem bestimmten Sti...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Pflicht zur Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 56 Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche, so dass der Beleganspruch auch gesondert beantragt werden muss. Vorzulegen sind nach dem Gesetzeswortlaut Belege zur Höhe der Einkünfte. Auf das Vermögen bezieht sich der Beleganspruch nach dem Wortlaut von § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, allerdings sind Einkünfte aus diesem Vermögen (Vermögenserträge) wi...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Kompensation von ehebedingten Nachteilen / ehebedingte Vorteile

Rz. 199 In der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte wird nicht selten der Begriff der "Kompensation" erwähnt.[322] Der ehebedingte Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch anderweitige erlangte – ehebedingte – Vorteile kompensiert worden ist.[323] Eine – wie auch immer ausgest...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Das gemeinsame Haus

Rz. 158 Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite.) Vielfach sehen die Eheleute das ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / III. Einsatz von Vermögen

Rz. 73 Der Unterhaltsbedarf kann auch durch eigenes Vermögen des Unterhaltsberechtigten gedeckt werden. Allerdings muss zwischen den Vermögenserträgen (Zinsen, Dividenden usw.) und dem Vermögensstamm unterschieden werden. Rz. 74 Wie sich aus § 1602 Abs. 2 BGB und § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt, haben selbst minderjährige Kinder ihre Einkünfte aus eigenem Vermögen zur Minderu...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Anrechnung von Tilgungsleistungen

Rz. 16 Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere in der Regel ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt. Rz. 17 Nach der neueren Rechtspr...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / cc) Ehemann verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / bb) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit angemessenem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / c) Überschneidungen bei Nutzungsregelung von Haus und Wohnung

Rz. 80 Geht es um die frühere Ehewohnung, spielen auch immer die damit verbundenen Schuldenbelastungen eine Rolle.[84] Nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB kann im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Wohnungszuweisungsregelung eine Nutzungsvergütung verlangt werden. Hierbei können auch die Schulden (i.d.R. Zins- und Tilgungszahlungen) von Bedeutung sein. Auch hier sind Überschneidu...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / I. Zinsen der Grundschuld

Rz. 9 Wie bei allen Grundpfandrechten werden auch die Zinsen der Grundschuld von Amts wegen berücksichtigt, sofern es sich um laufende Zinsen handelt; rückständige Zinsen müssen angemeldet werden, § 114 Abs. 2 ZVG. Rückständige Zinsen, die der Grundschuldgläubiger nicht anmeldet, bleiben unberücksichtigt; meldet der Gläubiger ausdrücklich weniger laufende Zinsen an, wird die...mehr

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§ 6 Antragstellung / B. Zeitpunkt des Antrags

Rz. 19 Der Zeitpunkt, wann der Antrag gestellt werden soll, kann durchaus eine größere Rolle spielen:mehr

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§ 14 Erlösverteilung / C. Beispiel eines Teilungsplans (Zuteilung, Rückgewährsanspruch, Löschungsanspruch)

Rz. 75 (Hinweis: Alle angegebenen Daten sind als Werktage zu unterstellen.) Im Grundbuch von L….. Blatt 1470 sind nachstehende Eintragungen enthalten: Bestandsverzeichnis: Abteilung I Abteilung IImehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / D. Ranggrundsatz

Rz. 36 In der Zwangsversteigerung werden die Ansprüche der betreibenden Gläubiger, aber auch die Ansprüche anderer Beteiligter, die ihre Forderungen nur anmelden müssen, in neun Rangklassen unterteilt, § 10 Abs. 1 ZVG. Neben diesen Rangklassen sind vorweg aus dem Versteigerungserlös die Verfahrenskosten des Gerichts zu entnehmen, § 109 ZVG, und hinter alle Ansprüche fallen d...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / E. Geringstes Gebot – Beispiel

Rz. 81 Das geringste Gebot stellt während der ganzen Versteigerung bis zu deren Abschluss durch den rechtskräftigen Zuschlag die wichtigste Grundlage der Versteigerung dar. Es gliedert sich in: Rz. 82 Der Deckungsgrundsatz besagt, dass alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehenden Rechte in das ...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / C. Zwangsverwaltung

Rz. 7 Diese Art der Immobiliarzwangsvollstreckung dient dazu, den titulierten Anspruch des Gläubigers ohne Verwertung des Grundstücks aus den Grundstückserträgen (Miete und Pacht) zu befriedigen. Für den Gläubiger kann es durchaus sinnvoll sein, die Zwangsverwaltung neben der Zwangsversteigerung gleichzeitig durchführen zu lassen.[15] Rz. 8 Muss z.B. das Objekt dringend sanie...mehr

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§ 4 Erfolgsaussichten / C. Welche Rechte gehen dem eigenen Anspruch vor?

Rz. 3 Außer den Grundpfandrechten in Abt. III des Grundbuchs ist insbesondere auch auf die dinglichen Belastungen in Abt. II des Grundbuchs zu achten (vgl. hierzu § 2 Rdn 6 ff.). Bei den Grundpfandrechten, insb. Hypotheken und Grundschulden, sind neben dem aus dem Grundbuch ersichtlichen Kapitalbetrag auch auf die gleichzeitig eingetragenen Zinsen und anderen Nebenleistungen...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / II. Ausgleichsleistungen

Rz. 55 Wird das Zwangsversteigerungsverfahren einstweilen eingestellt, hat das Versteigerungsgericht von Amts wegen anzuordnen, dass die Zinsen der betreibenden Gläubiger durch Zahlung aus der Insolvenzmasse auszugleichen sind, § 30e Abs. 1 S. 2 ZVG (zur Zinshöhe vgl. Rdn 38, 39). Die Zahlung der Zinsen erfolgt spätestens von dem Zeitpunkt an, der drei Monate nach der einstw...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / C. Befriedigungsfiktion

Rz. 22 Die Zuschlagserteilung zu einem Gebot unter 50 % des Verkehrswerts unter Hinzurechnung des Ausfalls des Meistbietenden, § 85a Abs. 3 ZVG, kann nur i.V.m. der Befriedigungswirkung nach § 114a ZVG gesehen werden. Meistbietender muss somit ein zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigter sein. Dies sind in erster Linie die Grundpfandrechtsgläubiger, aber auch jeder B...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / III. Ausgleichsleistungen

Rz. 37 Sind die Voraussetzungen für eine einstweilige Einstellung nach § 30d ZVG gegeben, hat das Versteigerungsgericht von Amts wegen die Auflage anzuordnen, dass an den betreibenden Gläubiger für die Zeit nach dem Berichtstermin laufend die geschuldeten Zinsen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen sind, § 30e Abs. 1 S. 1 ZVG. Die ...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 2. Nichtzahlung des Meistgebots

Rz. 64 Wird das Meistgebot durch den Ersteher nicht gezahlt, wird der Teilungsplan dadurch ausgeführt, dass die Forderung (Zahlung des baren Meistgebots) des Schuldners gegen den Ersteher auf die Berechtigten übertragen wird, § 118 ZVG. Die Übertragung wirkt wie die Befriedigung aus dem Grundstück, § 118 Abs. 2 S. 1 ZVG. Innerhalb einer Frist von drei Monaten kann sich der G...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / B. Zuschlagserteilung bei Meistgebot unter 50 %

Rz. 17 Der Zuschlag ist zu erteilen, auch wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswerts liegt, sofern der Meistbietende ein Berechtigter aus dem Grundstück ist und er mit seinem eigenen Anspruch ganz oder teilweise ausfällt, denn dieser Ausfall ist dem Meistgebot hinzuzurechnen, § 85a Abs. 3 ZVG.[14] Rz. 18 Insbesondere bei einer Sicherungsgrundschuld war lange Zeit stritt...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / B. Gläubigerantrag

Rz. 20 Auf Antrag des Gläubigers kann das Verfahren einstweilen eingestellt werden und nach rechtzeitiger Fortsetzung ein weiteres Mal, § 30 Abs. 1 ZVG. Nach Einstellungsbewilligung scheidet der Gläubiger aus dem Kreis der betreibenden Gläubiger aus; sein Antrag kann nur dann dem geringsten Gebot zugrunde gelegt werden, wenn er rechtzeitig einen Fortsetzungsantrag stellt. De...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / A. Anmeldung

Rz. 1 Wie bei der Erstellung des geringsten Gebots werden auch in der Erlösverteilung einige Ansprüche von Amts wegen berücksichtigt, andere nur auf Anmeldung. Von Amts wegen werden in den Teilungsplan die Ansprüche aufgenommen, die sich zzt. der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks aus dem Grundbuch ergeben. Hierzu gehören auch die laufenden wiederkehrenden Leistunge...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / A. Formelle Wirkung

Rz. 1 Die Beschlagnahme in der Zwangsversteigerung wird nach Anordnung des Verfahrens wirksam entweder mit Zustellung des Beschlusses an den Schuldner oder mit Eingang des Ersuchens um Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch; der frühere Zeitpunkt ist maßgebend, § 22 Abs. 1 ZVG. Rz. 2 Nach dem Prinzip des Einzelverfahrens erwirkt jeder betreibende Gläubiger s...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / VI. Liegenbelassen eines Rechts

Rz. 52 Der Ersteher und der Berechtigte eines durch Zuschlag erloschenen Rechts können vereinbaren, dass das erlöschende Recht gleichwohl bestehen bleiben soll, § 91 Abs. 2 ZVG. Die Vereinbarung kann nach dem Zuschlag bis zum Verteilungstermin, aber auch noch bis zum Eingang des Grundbuchberichtigungsersuchens, § 130 ZVG, nachgewiesen werden.[64] Rz. 53 Die Vereinbarung wirkt...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / B. Einzel- und Gesamtzwangsvollstreckung

Rz. 16 Die Zwangsversteigerung des Grundstücks wird auf Antrag eines Gläubigers angeordnet, weitere Gläubiger können dem Verfahren jederzeit beitreten, § 27 ZVG. Die Zwangsversteigerung ist insoweit ein Gesamtverfahren, als ein Versteigerungstermin für alle Gläubiger durchgeführt wird. Die Befriedigung der Gläubiger in der Erlösverteilung richtet sich nach der Rangfolge des ...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / IV. Umsatzsteuer

Rz. 70 Erwerbsvorgänge, die unter die Grunderwerbsteuer fallen, sind von der Zahlung der Umsatzsteuer (USt) befreit, § 4 Nr. 9a UStG. Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerlich eine direkte Lieferung vom Eigentümer an den Ersteher.[83] Hiernach ist die Lieferung des Grundstücks von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Allerdings kann der Eigentümer auf diese ...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / IV. Berücksichtigung durch Widerspruch

Rz. 32 Da das Versteigerungsgericht nur auf dingliche Ansprüche zahlt, §§ 114, 10 ZVG, ist der Rückgewähranspruch als schuldrechtlicher Anspruch nicht zu berücksichtigen. Verpflichteter des Rückgewähranspruchs ist der Grundschuldgläubiger, Berechtigter der Rückgewährinhaber. Rz. 33 In welcher Form der Grundschuldgläubiger seine Rückgewähransprüche zu erfüllen hat, ergibt sich...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / E. Restrukturierungsverfahren

Rz. 61 Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 22.12.2020 wurde am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, 3256). Das SanInsFog besteht aus 25 Artikeln. Das hier relevante Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmens...mehr

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§ 6 Antragstellung / II. Hauptanspruch zuzüglich Vollstreckungskosten

Rz. 25 Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, § 788 ZPO, können jederzeit mit dem vollstreckbaren Titel beigetrieben werden. Dingliche Gläubiger können die Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung bei ihrem Hauptanspruch in der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG mit anmelden. Sofern auch wegen persönlicher Zwangsvollstreckungskosten das Verfahren durchgeführt werden sol...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / A. Rechtzeitige Anmeldung

Rz. 1 Auch wenn der späteste Zeitpunkt einer Anmeldung im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten liegt, § 37 Nr. 4 ZVG, empfiehlt sich immer, die Anmeldung bereits vier Wochen vor dem Termin vorzunehmen, am besten bereits nach Zugang der Mitteilung gem. § 41 Abs. 2 ZVG. Rz. 2 Das Versteigerungsgericht berücksichtigt bei der Aufstellung des geringsten...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 1. Sofortige Auszahlung

Rz. 59 Das Meistgebot nebst Zinsen, § 49 Abs. 1 ZVG, hat der Ersteher spätestens im Verteilungstermin an das Gericht (Gerichtszahlstelle) unbar zu zahlen. Erscheint der Empfangsberechtigte im Termin nicht, erfolgt die Auszahlung von Amts wegen und der auszuzahlende Betrag wird an den nicht erschienenen Berechtigten überwiesen. Kann die Auszahlung oder Überweisung nicht erfol...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Hausgeld

Rz. 39 Das Hausgeld wird in der Zwangsversteigerung seit dem 1.7.2007 an der Rangstelle Nr. 2 von § 10 Abs. 1 ZVG befriedigt. Dies gewährleistet bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer gegen den schuldnerischen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums ein e...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / II. § 765a ZPO

Rz. 5 Da die Zwangsversteigerung eine der Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung i.S.d. 8. Buchs der ZPO ist, gilt auch für dieses Vollstreckungsverfahren die Vollstreckungsschutzvorschrift des § 765a ZPO. Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise einstellen, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50g Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Schrifttum: Ackermann, Beschränkte StPfl bei Einkünften aus KapVerm – Ausgewählte Probleme beim Inlandsbezug, IWB 2015, 270; Dautzenberg, Europäische "Agenda" für das Ertragsteuerrecht im Jahr 2004: Die Richtlinien vom Juni 2003, BB 2004, 17; Führich, Auswirkungen der Zins- und Lizenzrichtlinie auf Abzugsbeschränkungen im deutschen Steuerrecht, Ubg 2009, 30; Goebel/Jacobs, Unmit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins aus Instandhaltungsrücklage

Zinsen, die Beteiligte einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielen, gehören zu den Einkünften aus KapVerm (R 21.2 Abs 2 EStR 2012).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Definitionen (§ 50g Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g Abs 3 EStG enthält insb die Definitionen für die Begrifflichkeiten "Gläubiger", "Schuldner", "Zinsen", "Lizenzgebühren" und "verbundene Unternehmen". Ergänzend wirkt Anlage 3 durch die Definition der Begrifflichkeiten "Unternehmen" und "Steuern" iSd § 50g Abs 3 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa bzw cc EStG. Um Gestaltungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolge

Rn. 7 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Rechtsfolgenseitig wird die KapSt auf Zinsen bzw die Steuer nach § 50a EStG auf Lizenzgebühren bei Erfüllen der Tatbestandsvoraussetzungen nicht erhoben (§ 50g Abs 1 S 1 EStG). Sofern im Inland die Besteuerung im Wege der Veranlagung erfolgt, werden die Zinsen und Lizenzgebühren bei der Ermittlung der Einkünfte nicht erfasst ( § 50g Abs 1 S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene werden von der Vorschrift dem Grunde nach die KapSt für Zinsen gemäß § 43ff EStG und die auf Lizenzgebühren entfallende Steuer nach § 50a EStG erfasst (§ 50 g Abs 1 S 1 EStG). Ebenfalls dem Anwendungsbereich der Vorschrift unterliegen die auf Zinsen und Lizenzgebühren im Wege der Veranlagung erhobenen Steuern (§ 50g A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregelung (§ 50g Abs 2 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50g Abs 2 EStG enthält eine Ausnahmeregelung von der durch Abs 1 der Vorschrift eröffneten Möglichkeit zum Verzicht auf die Quellenbesteuerung. Die Ausnahmeregelung umfasst verschiedene Fallgruppen. Zum einen ist die Steuerentlastung für Zinsen ausgeschlossen, die aus deutscher Steuersicht gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG als vGA behandelt wer...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 1 Der Fall

Vollstreckung in Arbeitseinkommen Der Gläubiger und Kläger ist der geschiedene Ehemann der Streitverkündeten, der Schuldnerin. Die Beklagte ist deren Arbeitgeberin und damit Drittschuldnerin. Die monatliche Bruttovergütung der Schuldnerin bei der Beklagten belief sich im Jahr 2016 auf 3.020,00 EUR. Im Rahmen der Scheidung des Klägers und der Streitverkündeten war es zu einer V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Rechtsgrundlage der Vorschrift ist die Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49). Eine richtlinienkonforme Auslegung ist geboten, wenn es zu Konflikten zwischen den Vorgaben der Richtlinie und § 50g EStG kommt. Die Vorschrift greift für die KapSt für Zinsen ( § 49 Abs 1 Nr 5 EStG iVm § 43 Abs ...mehr

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FoVo 04/2022, Unvollständige Drittschuldnerauskunft und mangelnde Leistung des Drittschuldners

Der Drittschuldner zahlt nicht Antwortet der Arbeitgeber auf die Lohnpfändung nicht oder nur mit einer unvollständigen Drittschuldnerauskunft, zahlt er dann ersichtlich pfändbare Beträge nicht aus oder ist von solchen auszugehen und wollen Sie die Angaben auch noch überprüfen, ist einiges zu tun. Sie fordern ihn dazu auf Im Beitrag auf S. 61 ff. haben wir dazu die Rechtslage da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g EStG dient der Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49) in das nationale Steuerrecht. Um ein reibungsloses Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten, soll der Zins- und Lizenzgebührenfluss zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert und eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zugewinnausgleich

Zinsen für ein Darlehen, das dazu bestimmt ist, einen Zugewinnausgleich zu finanzieren, können keine WK sein (BFH BStBl II 1993, 434; 1993, 751).mehr