Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / 2.2 Verzinsung

Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren Zinskonditionen als übliche Bankdarlehen angeboten. Achtung Keine Zinsen ohne Vereinbarung Der Arbeitnehmer muss allerdings nur dann Zinsen an den Arbeitgeber zahlen, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Fehlt eine Vereinbarung, muss das Darlehen nur zinslos zurückgezahlt werden. Es kann in gewiss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des geldwerten Vorteils ist entscheidend

Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht dann, wenn der geldwerte Vorteil aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR[1] beträgt.[2] Der geldwerte Vorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Maßgebend ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 3.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Grundsätzlich führt die Rabattfreibetragsregelung in den meisten Fällen für den Arbeitnehmer zu einem vorteilhafteren Ergebnis als die allgemeine Bewertungsvorschrift unter Berücksichtigung des günstigsten Preises am Markt.[1] Dennoch kann es vorkommen, insbesondere wenn der Rabattfreibetrag bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft ist, dass der Bewertung nach der allgem...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 3.1 Steuerpflicht der Zinsvorteile

Übersteigt die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Freigrenze von 2.600 EUR, gehören Zinsvorteile als Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zinsvorteile liegen jedoch nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (sog. Maßstabszinssatz) gewährt.[1] Wichtig Zinszuschüsse Steuerpflichtig ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2 Inhalt des Darlehensvertrags

Die Darlehensbedingungen ergeben sich zumeist aus dem Darlehensvertrag. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sollte der Vertrag schriftlich abgefasst werden. Ein Schriftformerfordernis besteht dann, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu marktüblichen oder höheren Zinssätzen abgeschlossen werden soll; in diesen Fällen handelt es sich um einen sogenannten Verbraucherdarleh...mehr

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Sachbezüge-ABC / Zinsersparnisse

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.[1] Die Finanzverwaltung[2] verfährt – falls die Darlehensgewährung nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört (hier gilt der Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a.) – wie folgt: Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst si...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Die Bewertung von Immobilien ist ausführlich im BewG geregelt, §§ 176 ff. BewG (s. dazu Laws, EE 2023, 29–36; ErbStR RB 176.1 ff.). Ist der Wert niedriger als der nach den §§ 179, 182 bis 196 BewG ermittelte Wert, so kann der Steuerpflichtige den niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen, § 198 Abs. 2 BewG (hierzu auch LfSt Bayern v. 12.3.2014 – S 3229.1.1 - 1/2 St 34)...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Finanzplanung und Zinsprognose

Rz. 120 Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[209] ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gesondert vereinbarte Darlehen

Rn. 13c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Unter der Ägide der Bilanzbündeltheorie wurde die Auszahlung eines Darlehens der Gesellschaft an den Gesellschafter, unabhängig von dessen Ausgestaltung, grundsätzlich als Entnahme des Gesellschafters aus der Gesellschaftskasse, wurden Tilgungs- und Zinszahlungen des Gesellschafters als Einlage behandelt. Das ist seit Geltung der Theorie von...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 48 Zweifelhaft sind die Folgen der zinslosen Stundung des Pflichtteilsanspruchs.[60] Im Grundsatz ist von der Rechtsprechung des BFH anerkannt und überzeugend, dass der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung eines Anspruchs eine freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist, die eine entsprechende Schenkungsbesteuerung auslösen kann.[61] Dieser Sichtweise liege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inhalt

Rn. 1655d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung das sog "Überentnahme-Modell" zugrunde gelegt und sich damit von der liquiditätsbezogenen Betrachtungsweise verabschiedet, so dass es für die Beurteilung des Schuldzinsenabzugs nicht mehr auf positive oder negative Kontenstände, sondern lediglich darauf ankommt, ob Überentnahmen, dh Entnahmen, die d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 268 Das niederländische Recht kennt lediglich einseitige, frei widerrufliche letztwillige Verfügungen. Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge sind auch nach dem neuen Erbrecht unzulässig. Inhaltlich kann der Erblasser Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Errichtung von Stiftungen anordnen sowie Testamentsvollstrecker einsetzen. Rz. 269 Der Erblasser erhä...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 124 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen, einem möglichen Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternativen zu erreichen, müssen die finanziellen Überschüsse des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.[216] Hierfür ist der Kapitalisierungszinssatz [217] eine der entscheidenden Stellschrauben.[218] Umso umstrittener ist seine Bestimmung im Einzelfall.[2...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 139 Nach dem WACC-Ansatz ergibt sich der Gesamtkapitalwert des Unternehmens durch Diskontierung der entziehbaren Cash Flows.[251] Die Cash Flows während des Detailprognosezeitraums[252] (vergleichbar mit der dem Stichtag am nächsten liegenden Phase bei der Ertragswertmethode) werden dabei detailliert prognostiziert.[253] Für die darauf folgenden Perioden wird ein sogenan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Refinanzierungskosten bei voll verzinster, aber fremdunüblich besicherter, verbilligter oder unentgeltlicher Darlehensüberlassung

Rn. 396 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ein Darlehen des Besitzunternehmens an die Betriebs-KapGes stellt gegenüber der Beteiligung ein selbstständiges WG dar: s Rn 385a . Die Anwendung von § 3c Abs 2 EStG auf Refinanzierungskosten richtet sich aber nach Auffassung der FinVerw (BMF v 08.11.2010, BStBl I 2010, 1292 Tz 2 und BMF v 23.10.2013 BStBl I 2013, 1269 Tz 13) nach dem Veranla...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Höhe der Zinsen

Rz. 355 Bei der Geltendmachung einer Geldschuld ist die Regelung über die Verzugs- und Prozesszinsen zu beachten (§§ 288, 291 BGB). Danach ist eine Geldforderung während des Verzugs oder ab dem Eintritt der Rechtshängigkeit mit 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Basiszinssatz, der bereits mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Bewertungsebenemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Kapitalisierung von Nutzungsrechten und wiederkehrenden Leistungen

Rz. 127 Im Rahmen der Bewertung sind Nutzungsrechte und wiederkehrende Leistungen, die für den Schenker eingeräumt werden, mit ihren kapitalisierten Jahreswerten anzusetzen. In der Regel ist das der nachhaltig erzielte oder erzielbare Ertrag nach Berücksichtigung der Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen, die für den Schenkungsgegenstand anfallen.[382] Wie diese Kapit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Veräußerungspreis

Rn. 235 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Veräußerungspreis entspricht dem Wert der Gegenleistung für das übertragene WG, das der Veräußerer vom Erwerber oder von einem Dritten erhält. Im Falle eines Tausches entspricht der Veräußerungspreis dem gemeinen Wert des hingegebenen WG im Veräußerungszeitpunkt (BFH BStBl II 1983, 303). Auch ein als "Entschädigungsprovision" bezeichneter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Grundlagen

Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet, dass die Pf...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bewertung wiederkehrender Leistungen

Rz. 121 Zu wiederkehrenden Leistungen vertrat bereits das RG[430] die Auffassung, dass der Wert (z.B. einer lebenslänglichen Rente) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch Schätzung zu ermitteln sei. Hierbei müsse im Rahmen der Kapitalisierung des ermittelten Jahresbetrages nicht notwendigerweise der gesetzliche Zinsfuß zugrunde gelegt werden, vielmehr sei der anz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niemeyer, Ausweisfragen beim Optionsgeschäft, BB 1990, 1022; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Bergen/Klotz, Steuerliche Behandlung der Emittenten von Optionsanleihen bei Nichtausübung der Option, DB 1993, 953; Häuselmann, Wandelanleihen in der HB u StB des Emittenten, BB 2000, 139; Brüggemann/Lühn/Siegel, Bilanzierung ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Berücksichtigung des Risikos

Rz. 99 Die zukunftsbezogene Bewertung bringt unweigerlich Prognoseunsicherheiten mit sich. Hinzu kommen die mit einem unternehmerischen Engagement stets verbundenen Chancen und Risiken. Diese Faktoren sind bei der Bestimmung des Abzinsungsfaktors durch eine Risikoprämie zu berücksichtigen. Die betriebswirtschaftliche Theorie und auch die Praxis gehen insoweit übereinstimmend...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Berücksichtigung wachsender finanzieller Überschüsse

Rz. 104 Im Rahmen einer zukunftsbezogenen Bewertung ist davon auszugehen, dass die zu kapitalisierenden finanziellen Überschüsse auch durch Preisänderungen beeinflusst werden. Diese sind auch im Rahmen der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen.[189] Dabei werden die finanziellen Überschüsse sowie der Kapitalisierungszinssatz in einer Nominalrechnung einschließlich erwarte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Zeitpunkt von Entnahmen, Einlagen und außerordentlichen Gewinnen

Rn. 1658e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da die Zinszahlenstaffelmethode nicht mehr anzuwenden ist, sondern eine stichtagsbezogene Berechnung mit einem festen Zinssatz erfolgt, ohne dass dabei der Zeitpunkt von Entnahmen und Einlagen bzw die tatsächliche Entstehung der Überentnahme berücksichtigt wird, ergeben sich Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Nachteilig sind Entnahmen, ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / cc) Bewertung vermieteter Immobilien

Rz. 148 Renditeimmobilien dienen grundsätzlich der Erzielung laufender Einkünfte. Daher ist für ihre Bewertung vorrangig das Ertragswertverfahren anzuwenden.[498] Für einen potenziellen Erwerber stellen die zukünftig erzielbaren Überschüsse den für die Wertbemessung entscheidenden Gesichtspunkt dar.[499] Ein Grundstück kann demnach nur so viel wert sein, wie sich durch seine...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 5. Brutto- oder Nettokapitalisierung

Rz. 108 Für die Berechnung des Unternehmenswerts stehen prinzipiell zwei Methoden der Kapitalisierung der zukünftigen Erträge zur Verfügung. Zum einen kann die Berechnung direkt (einstufig) im Wege der sog. Nettokapitalisierung erfolgen, indem die um Fremdkapitalkosten verminderten finanziellen Überschüsse in einem Schritt diskontiert werden. Diese Vorgehensweise liegt dem kl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / kb) Nicht aktiv abzugrenzen sind nach der Rspr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Aufwand

Rn. 810 Stand: EL 95 – ET: 05/2012 Als Aufwand kommen solche Ausgaben in Betracht, die als Nutzungs- u Leistungsentgelte im Rahmen von Mietverhältnissen, Pachtverhältnissen, Darlehensverhältnissen, Lizenzverhältnissen, Leasingverhältnissen u Anstellungsverhältnissen, also bei Schuldverhältnissen mit dauerabhängigem Leistungsvolumen, zu zahlen sind. Die Ausgabe des Unternehmer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff des "Termingeschäfts"

Rn. 183a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Begriff des Termingeschäfts ist weder gesetzlich definiert noch näher umschrieben: s BFH vom 08.12.2021, BFH/NV 2022, 835 Rz 23. Das EStG verwendet ihn für private Termingeschäfte in § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG und für betriebliche Termingeschäfte in § 15 Abs 4 S 3 EStG. Nachfolgend geht es nur um betrieblich veranlasste Terminge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag

Rn. 812 Stand: EL 95 – ET: 05/2012 Ob Ausgaben als Aufwand für das abgelaufene Wj o für eine (bestimmte, s Rn 816ff) Zeit nach dem Abschlussstichtag zu werten sind, ist im Allg danach zu entscheiden, ob der "wirtschaftliche Grund" für die Ausgaben in der Vergangenheit o in der Zukunft liegt, insb ob u inwieweit diese Ausgaben durch bestimmte im abgelaufenen Wj empfangene Gege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck und Tragweite der Vorschrift

Rn. 183 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 15 Abs 4 S 3 EStG: Um Zins-, Preis- oder Währungsrisiken zu kompensieren, kommen oft (Finanz-)Termingeschäfte in Form von Waren-, Wertpapier- und Devisentermingeschäften als Sicherungsgeschäfte zum Einsatz (Haag, NWB 2019, 1245). Zur Begriffsdefinition des "Termingeschäfts" und der konkreten inhaltlichen Abgrenzung s Rn 183a. Entsteht bei T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.4 Diskontierung

Rz. 221 Diese Cashflows werden zur Ermittlung des Barwerts mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert, welcher die aktuelle Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes und – in Abhängig vom gewählten Planungsmodell – das spezifische Risiko des Vermögenswerts widerspiegelt. Die Erwartungen über die betragsmäßige und zeitliche Veränderung sowie über die Unsicherheit der pr...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.6 Angemessenheit

Schließlich wird das Finanzamt noch darauf achten, dass die vereinbarten Vergütungen der Höhe nach üblich sind. Hierzu wird ein innerbetrieblicher, hilfsweise auch ein außerbetrieblicher Vergleich, angestellt. Dies betrifft Vereinbarungen jeglicher Art zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, wie z. B. die Höhe einer vereinbarten Miete für ein der ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Umsatzsteuer in Belgien / 12 Zinsen

Die für 2023 geltenden Zinssätze für Mehrwertsteuerstrafen und Mehrwertsteuererstattungen betragen 8 % (vorher 0,8 % pro Monat) für ausstehende Steuerschulden, verspätete Zahlung von Steuern und MwSt, die auf eine zu niedrige Besteuerungsgrundlage erhoben werden (nalatigheidsinteresten) sowie 6 % (vorher 0,8 % pro Monat) für Mehrwertsteuerrückerstattungen (Moratoriumszinsen).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 73 Der Übergang von einer mittelbaren in eine unmittelbare Zusage ist als Neuzusage zu beurteilen. Wurden im Zusammenhang mit dem Übergang auf das TrägerUnt VG von der Versorgungseinrichtung (z. B. Unterstützungskasse) übertragen, liegt insoweit eine Kaufpreisverbindlichkeit vor. Unbeschadet des Passivierungswahlrechts für Altzusagen (Rz 77) besteht für die übernommenen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 131 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 132 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 10 Anschaffungskosten bei Verbindlichkeiten

Bei Verbindlichkeit bemessen sich die Anschaffungskosten nach dem Nennwert (sog. Erfüllungsbetrag). Dieser entspricht im Regelfall dem vereinbarten Kaufpreis bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts. Wird die Kaufpreisverbindlichkeit jedoch über ein Jahr zinslos gestundet, war die Verbindlichkeit bisher nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5 % p. a. abzuzinsen.[1] Im Zuge der Corona...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.3 Absatzgeschäfte

Rz. 171 Die für Dauerbeschaffungsgeschäfte dargestellten Grundsätze gelten analog. Eine Drohverlustrückstellung ist zu bilden, wenn und soweit der Wert der (noch) zu erbringenden Sach- oder Dienstleistung den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt.[1] Die Bewertung der voraussichtlich noch anfallenden Aufwendungen hat auf Vollkostenbasis zu erfolgen. Zu Vollkost...mehr