Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Auszug aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (BGBl II 1955, 823, BStBl I 1955, 620)

Rz. 1 Zitat Artikel III Hinsichtlich der Steuern und Zölle, die die Verteidigungsausgaben der Vereinigten Staaten i. S. d. Artikels II und der Bestimmungen des Anhangs berühren, werden folgende Vergünstigungen gewährt: Umsatzsteuer Umsatzsteuerbefreiung wird gewährt für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen und für sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 163 Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 2 NATO-HQ-ErgAbk sind nachzuweisen. Aufgrund Art. 14 Abs. 2 Buchst. f NATO-HQ-ErgAbk ist mit SHAPE vereinbart worden, dass der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen anhand eines ordnungsgemäß ausgefüllten Abwicklungsscheins er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Auftraggeber

Rz. 61 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an eine Truppe oder ein ziviles Gefolge nur dann von der USt befreit, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges oder von einer deutschen Behörde für die Truppe oder das zivile Gefolge in Auftrag gegeben worden sind. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Einzelfälle

Rz. 86 Ein Unternehmer, der in den Räumen eines Klubs, welcher Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte zugänglich ist, Heißgetränkeautomaten aufstellt und selbst betreibt, liefert aufgrund eines mit den Stationierungsstreitkräften geschlossenen Automatenaufstellungsvertrags Waren unmittelbar an die Mitglieder der Truppe und nicht an die Truppe oder das zivile Gefolge. Für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 40 Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verlangten die ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, dass die für die ausgeführten Umsätze an die Besatzungstruppen und an angegliederte oder unterstellte Organisationen sowie an nichtdeutsche Stellen, Missionen oder bestimmte andere Organisationen (z. B. PX-Organisationen, European Exchange System (EES), Ameri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5 Unionsrechtlich bedingte Besonderheiten bei Zöllen und Umsatzsteuer

Rz. 12 Für Zölle wurde § 40 AO bereits seit dem 1.1.1994 durch Art. 212 ZK verdrängt. Mit Wirkung vom 1.5.2016 ist der ZK durch den in der Verordnung (EU) Nr. 952/13[1] festgelegten Zollkodex der Union (UZK) ersetzt worden. Art. 83 Abs. 1 UZK stellt – ebenso wie zuvor Art. 212 S. 1 ZK – den sachlich mit § 40 AO übereinstimmenden Grundsatz auf, dass eine Einfuhr- oder Ausfuhr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1.4 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 40 AO gilt grds. für alle Steuerarten und für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Ausnahmen können sich aus spezialgesetzlich geregelten Abzugsverboten für bestimmte Aufwendungen ergeben (s. 4.2.1). Außerdem werden die sich aus § 40 AO ergebenden Rechtsfolgen durch die Auslegung der Einzelsteuergesetze begrenzt (s. 4.2.2 und 4.2.3). Für Zölle und Umsatzste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.2.1 Spezialgesetzliche Abzugsverbote

Rz. 9 Zum Teil schließen die Einzelsteuergesetze den Abzug von auf Gesetzesverstößen beruhenden Aufwendungen ausdrücklich aus. Diese Vorschriften gehen § 40 AO als Sonderregelungen vor.[1] Nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 und § 9 Abs. 5 S. 1 EStG dürfen Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder grds. nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Das Abzugsverbot für ...mehr

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zfs 09/2020, Verpflichtung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] II. Die Revision wendet sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Kl. stehe aus Nr. 3 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Mehrkosten für ihre Reise nach Gran Canaria zu. [9] 1. Gem. Nr. 3 des Vergleichs sollen Pflege- und Betreuungskosten, die ab Vollendung des 25. Lebensjahrs entstehen, ab diesem...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm / Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2. Auflage 2018 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001 Aronoff/Ward, Family Business Governance, 2011 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, Kommentar, 39. Auflage 2020. Baumbach/Hueck, Gesetz betre...mehr

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MiLoG: Übertragung von Prüfungsbefugnissen auf die Zollverwaltung; Anwendbarkeit auf ausländische Transportunternehmen

Leitsatz 1. Der Bundesgesetzgeber durfte der Zollverwaltung gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG übertragen. 2. Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten nach dem MiLoG zu dulden. Nor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Unter die Steuerermäßigung fallende Leistungen

Rz. 35 Unter die Steuerermäßigung fallen alle (typischen) Leistungen aus der Tätigkeit des Schaustellers, also insbesondere die Entgelte für Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die der Unternehmer auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen (z. B. Kirchweihfeste oder Feste mit langer Tra...mehr

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zfs 08/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen:

"… III." [4] … Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 VV RVG auch dann, wenn – wie hier – der schriftliche Vergleich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geschlossen wird. [5] 1. a) Grds. entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG, wenn tatsächlich mündlich verhandelt wurde. Diesen Grundsatz erwei...mehr

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zfs 08/2020, Unzulässige Be... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung des Kl. ist unzulässig, da sie nicht in der gesetzlichen Form des § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO begründet ist. Sie war daher gem. § 522 Abs. 1 S. 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen." [21] Gem. § 520 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung war § 351 RAO.[1] Die entsprechenden, leicht anders gefassten Bestimmungen für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht finden sich in §§ 814, 815 ZPO.[2] Zu ergänzenden Ausführungen s. Abschn. 36 VollstrA (Verwertung gepfändeter Sachen) sowie Abschn. 51 und 52 VollzA. Inhaltlich normiert § 296 AO die Grundsätze der Verwertung gepfändeter Sachen.[3]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Mehrfach gepfändete Geldforderungen

Rz. 4 Wird eine Geldforderung mehrfach gepfändet, findet über den Verweis in § 320 Abs. 1 AO die Regelung des § 853 ZPO entsprechende Anwendung.[1] Nach § 853 ZPO hat der Drittschuldner zunächst ein Wahlrecht, ob er den geschuldeten Betrag hinterlegt oder an den Pfändungsgläubiger zahlt. Dies ist allerdings mit dem Risiko behaftet, dass er eventuell an den falschen Gläubiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 312 AO war § 363 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 831 ZPO die entsprechende Bestimmung.[2] Die Norm beinhaltet spezielle Regelungen, die auf den Besonderheiten indossabler Wertpapiere beruhen. Forderungen und andere Vermögensrechte werden grundsätzlich nach den §§ 309ff. AO gepfändet. Dies gilt jedoch nicht für Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Pfändung durch Pfandsiegel oder in anderer Weise – § 286 Abs. 2 AO

Rz. 13 Andere Sachen werden i. d. R. durch Kenntlichmachung gepfändet. Erscheint jedoch die Befriedigung durch den Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners gefährdet oder tritt später eine solche Gefährdung ein, können auch diese Sachen durch Wegnahme gepfändet werden.[1] Eine Kenntlichmachung ist dann nicht erforderlich. Die Kenntlichmachung der Pfändung ist in den Fällen, in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Wechsel des Dienstherrn

Rz. 7 Der Wechsel des Dienstherrn führt nach § 313 Abs. 2 S. 2 AO zu einer Beendigung der Pfändungswirkung.[1] In einem solchen Fall muss beim neuen Dienstherrn erneut gepfändet werden.[2] Die Beendigung des Dienstverhältnisses und Neubegründung bei demselben Dienstherrn sind demgegenüber rechtlich irrelevant, wenn dadurch die tatsächliche Einheitlichkeit nicht aufgehoben wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 "Ähnliche" fortlaufende Bezüge

Rz. 5 § 313 AO gilt auch für einer Gehaltsforderung ähnliche fortlaufende Bezüge. Die Ähnlichkeit bezieht sich hier nicht auf den Unterhaltscharakter des Gehalts, sondern auf eine gewisse Stetigkeit und Gleichmäßigkeit der Zahlungsweise.[1] Nicht erforderlich ist, dass die Zahlungen stets gleichmäßig hoch und immer im gleichen Zeitabstand erfolgen. Hierzu zählen z. B. sonsti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.9.1 Anteile an einer BGB-Gesellschaft

Rz. 30 Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] sind gesamthänderisch am Gesellschaftsvermögen beteiligt.[2] Über diesen Anteil und über seinen Anteil an den einzelnen Vermögensgegenständen darf der Gesellschafter nach § 719 BGB grundsätzlich nicht verfügen. Durch § 321 Abs. 7 AO i. V. m. § 859 Abs. 1 ZPO wird jedoch die Pfändung des Anteils am Gese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.2.1 Höhe der Forderung

Rz. 27 Um das Grundbuch nicht mit zu kleinen oder einer Vielzahl von Sicherungshypotheken zu belasten, ist die Zulässigkeit der Eintragung nach § 866 Abs. 3 ZPO von einem Mindestbetrag der Forderung von 750 EUR abhängig. Darüber hinaus kann eine einheitliche Sicherungshypothek für mehrere Forderungen in das Grundbuch eingetragen werden.[1] Rz. 28 Bei der Berechnung des Mindes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Wesen der Niederschrift

Rz. 2 Die Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i. S. d. § 415 ZPO.[1] Dies bedeutet nach § 418 ZPO, dass die Niederschrift zunächst den Beweis der Richtigkeit für die in ihr bezeugten Tatsachen begründet.[2] Allerdings ist nach § 418 Abs. 2 ZPO der Beweis des Gegenteils möglich.[3] Durch die Einstufung als öffentliche Urkunde unterliegt die Niederschrift zudem dem stra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.1 Anwartschaftsrechte

Rz. 15 Das Anwartschaftsrecht ist das Recht auf Verschaffung des Eigentums an einer Sache.[1] Es ist nur dann pfändbar, wenn die Sache selbst gepfändet werden kann.[2] Ein Anwartschaftsrecht besteht in dem Moment, in dem der Berechtigte eine gesicherte Rechtsposition erlangt hat, die nicht mehr vom freien Willen des Veräußerers abhängig ist. Es kann sich z. B. beim Kauf unte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Interne Veränderungen

Rz. 6 § 313 Abs. 2 S. 1 AO betrifft nur Diensteinkommen, d. h. Forderungen aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (s. Rz. 3). Der Formulierung nach knüpft die Vorschrift dabei an ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis an. Die Vorschrift gilt gleichwohl ebenso für Privatangestellte oder Arbeiter, wenn sich diese Personen in einer Daueranstellung befinden.[1] Entscheide...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 13 Die für Grundstücke geltenden Bestimmungen finden auch Anwendung für verschiedene Rechte an Grundstücken. Für die Vollstreckung in diese Rechte bestimmt § 870 ZPO, dass auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für die die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 313 AO war § 364 RAO.[1] Für die zivilprozessuale Zwangsvollstreckung finden sich entsprechende Bestimmungen in §§ 832, 833 ZPO.[2] Die Norm enthält Spezialregelungen für die Vollstreckung von Forderungen aus fortlaufenden Bezügen, insbesondere Gehaltsansprüchen des Vollstreckungsschuldners. Bei der Pfändung einer Geldforderung[3] wird der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Durchführung der öffentlichen Versteigerung

Rz. 6 Für die Art und Weise der Durchführung einer Versteigerung bestehen in §§ 298ff. AO besondere Bestimmungen. S. auch Abschn. 51ff. VollzA. Die Versteigerung erfolgt grundsätzlich durch Vollziehungsbeamte, im Einzelfall kann jedoch die Einschaltung von sachkundigen Dritten angezeigt sein.[1] Zu beachten ist, dass für eine Versteigerung im Internet teilweise abweichende B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Einheitliche Rechtsbeziehung

Rz. 2 § 313 AO ist nur dann anwendbar, wenn zwischen Vollstreckungsschuldner und Drittschuldner eine einheitliche Rechtsbeziehung besteht, aufgrund derer für eine persönliche Dienstleistung fortlaufend Geldleistungen fällig werden.[1] Diese einheitliche Rechtsbeziehung besteht in einem Schuldverhältnis[2], das auf einen gewissen Fortbestand eingerichtet ist.[3] Aus diesem ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.1 Arbeits- oder Dienstverhältnisse

Rz. 3 Das typische Beispiel eines Dauerschuldverhältnisses (s. Rz. 2) ist das Arbeits- oder Dienstverhältnis, aus dem sich Gehaltsforderungen des jeweiligen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber ergeben. Gehalt i. d. S. sind alle Vergütungen, die aufgrund des Vertragsverhältnisses gezahlt werden.[1] Entscheidend ist der den Vergütungen innewohnende Unterhaltscharakter, unerheb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Gewahrsam

Rz. 5 Vollstreckt werden darf zwar nur in das Eigentum des Vollstreckungsschuldners. Bei Verstoß hiergegen ist die Pfändung zwar wirksam, der Eigentümer kann jedoch sein Recht im Weg der Drittwiderspruchsklage nach § 262 AO geltend machen.[1] Der Vollziehungsbeamte braucht aber nicht zu prüfen, wer Eigentümer ist.[2] Er kann alle Sachen im Gewahrsam des Schuldners pfänden un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 305 AO war § 358 RAO.[1] Die entsprechende Norm für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 825 ZPO, der allerdings weitere Voraussetzungen enthält.[2] Ergänzende Ausführungen zu § 305 AO finden sich in Abschn. 56 VollzA zum freihändigen Verkauf[3] und Abschn. 39 VollstrA.[4] Die Vorschrift lässt unter Abweichung von den allgemeinen Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Wesen - Akzessorietät

Rz. 24 Die im Weg der Vollstreckung nach § 322 i. V. m. § 867 ZPO zwangsweise eingetragene Sicherungshypothek (Zwangshypothek) ist ihrem Charakter nach eine Sicherungshypothek i. S. v. § 1184 Abs. 1 BGB.[1] Sie ist stets eine Buchhypothek[2] und im Grundbuch besonders als Sicherungshypothek zu bezeichnen.[3] Rz. 25 Die Sicherungshypothek ist streng akzessorisch, d. h. von dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4.3 Rechtsbehelf

Rz. 15 Umstritten ist, welcher Rechtsbehelf gegen die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts zu erheben ist bzw., falls das Amtsgericht den Erlass der Durchsuchungsanordnung ablehnt. Während teilweise die Erinnerung nach § 766 ZPO als zutreffend angesehen wird.[1], ist nach der wohl h. M. die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO der richtige Rechtsbehelf.[2] Diese Ansicht is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 292 Abs. 1 AO entspricht § 345 RAO.[1] Hingegen gab es eine § 292 Abs. 2 AO entsprechende Bestimmung in der RAO nicht. Für das zivilprozessuale Vollstreckungsverfahren trifft § 775 ZPO eine analoge Regelung, die sprachlich leicht anders gefasst ist und zudem für sämtliche Arten der Zwangsvollstreckung Anwendung findet.[2] Insgesamt eröffnet § 292 AO fünf Möglichkeite...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 302 AO war § 355 RAO.[1] Die entsprechende Regelung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 821 ZPO.[2] Weitergehende Ausführungen zur Verwertung gepfändeter Wertpapiere finden sich in Abschn. 37 VollstrA.[3] Inhaltlich trifft § 302 AO besondere Regelungen für die Verwertung von Wertpapieren, die einen Börsen- oder Marktpreis haben....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.4 Entstehung der Sicherungshypothek und Fortsetzung der Vollstreckung

Rz. 43 Nach § 867 Abs. 1 S. 2 ZPO entsteht die Hypothek mit der Eintragung, allerdings nur, wenn die zu sichernde Forderung besteht und vollstreckbar ist.[1] Ist der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Antragstellung zwar als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, ist aber diese Eintragung unrichtig, so kann die Hypothek nicht entstehen. Ein gutgläubiger Rechtserwerb gem....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 334 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht findet sich in § 753 ZPO eine entsprechende Bestimmung, die die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers normiert.[2] Einzelheiten der Tätigkeit der Vollziehungsbeamten sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung v. 29.4.1980[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 310 AO entspricht § 362 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht findet sich in § 830 ZPO.[2] Ergänzende Hinweise zu § 310 AO gibt es in Abschn. 43 VollstrA.[3] § 310 AO enthält besondere Regelungen für die Pfändung einer solchen Geldforderung, für die eine Hypothek bestellt worden ist.[4] § 310 AO ergänzt insofern § 309 AO, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Wochenfrist (§ 298 Abs. 1 AO)

Rz. 3 § 298 Abs. 1 AO schreibt vor, dass grundsätzlich zwischen der Pfändung und der Versteigerung mindestens eine Woche vergangen sein muss. Hierdurch soll einem Dritten die Gelegenheit zur Intervention gegeben werden und der Schuldner die Versteigerung noch durch eine freiwillige Leistung abwenden können.[1] Es handelt sich bei der Wochenfrist also um eine Schutzfrist.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 § 320 AO findet dann Anwendung, wenn eine Forderung des Vollstreckungsschuldners gegen den Drittschuldner von mehreren Vollstreckungsbehörden oder einer Vollstreckungsbehörde und einem Amtsgericht gepfändet wurde; hierbei ist es unerheblich, ob die Pfändungen gleichzeitig oder nacheinander und in welcher Reihenfolge erfolgt sind. Treffen eine Abtretung und eine Pfändun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 303 AO war § 354 RAO.[1] Die entsprechenden Bestimmungen für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht sind § 822 ZPO für die Namensumschreibung und § 823 ZPO für die Rückumwandlung in ein Inhaberpapier.[2] Zu § 303 AO vgl. auch Abschn. 37 Abs. 2 VollstrA. Die Norm ergänzt § 302 AO für Namenspapiere und versetzt die Vollstreckungsbehörden in di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 Der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen zunächst Grundstücke. Grundstücke i. S. d. Bestimmungen sind abgegrenzte Teile der Erdoberfläche, die als solche im Grundbuch auf einem besonderen Grundbuchblatt[1] eingetragen sind.[2] Liegt eine Eintragung im Grundbuch nicht vor, so ist diese nach § 13 GBO zu beantragen. Rz. 8 Entscheidend ist hierbei die rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Durchführung der Pfändung

Rz. 5 Die Pfändung der Wechsel und der gleichgestellten Orderpapiere erfolgt nach dem Wortlaut des § 312 AO ausschließlich durch Inbesitznahme seitens des Vollziehungsbeamten.[1] Der Vollziehungsbeamte muss also die tatsächliche Sachherrschaft über das Papier erlangen. Die Pfändung ist unwirksam, wenn der Vollstreckungsschuldner im Besitz der Urkunde verbleibt. Mit der Pfänd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.5.1 Grunddienstbarkeiten

Rz. 20 Die Grunddienstbarkeit[1] ist Bestandteil des Grundstücks und damit nicht selbstständig pfändbar.[2] Auch die Ausübung kann nicht selbstständig übertragen werden.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 346 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht gibt es in § 805 ZPO eine sehr ähnlich ausgestaltete Bestimmung.[2] Im Gegensatz zur Regelung in der ZPO sieht § 293 AO allerdings nicht die Möglichkeit einer Hinterlegung des Erlöses vor, da der Staat als Vollstreckungsgläubiger stets als ein sicherer Schuldner anzuseh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen

Rz. 3 Weitere Schutzzeiten bilden nach § 289 AO die Sonntage und die allgemeinen gesetzlichen Feiertage.[1] Nicht vom Schutz des § 289 AO umfasst werden damit die Samstage.[2] Welche Feiertage geschützt sind, regelt sich dabei nach Bundesrecht und ergänzend durch das jeweilige Landesrecht. Im ganzen Bundesgebiet sind Feiertage Neujahr, Karfreitag und Ostermontag, Tag der Arb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.5 Bruchteile eines Grundstücks oder gleichgestellter Sachen

Rz. 15 § 322 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 864 Abs. 2 ZPO regeln die Vollstreckung in Bruchteile eines Grundstücks oder gleichgestellte Sachen. In diese kann vollstreckt werden, wenn der Bruchteil in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.[1] Der Miteigentumsanteil nach Bruchteilen muss aus dem Grundbuch ersichtlich sein. Ist der Miteigentumsanteil gesamthänderisch gebunden, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Rechtsnatur der öffentlichen Versteigerung

Rz. 5 Die Versteigerung einer Sache führt dazu, dass das Eigentum kraft Hoheitsakts auf den Erwerber übergeht.[1] Erforderlich ist für die Versteigerung stets ein Pfandrecht.[2] Ist ein solches nicht gegeben, kann keine Versteigerung erfolgen. Da der Erwerber das Eigentum kraft Hoheitsakts erwirbt, erwirbt dieser auch bei bösem Glauben lastenfreies Eigentum an der Pfandsache...mehr