Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XII. Abfindung und Anpassung nach § 33 VersAusglG

Besonders sorgfältig sollten Unterhaltsabfindungen behandelt werden bei Eheleuten, die sich in einem rentennahen Alter befinden. Wenn der Gestalter hier nicht sauber abgrenzt, wird es ihm wie dem Kollegen ergehen, dem der BGH in der Entscheidung vom 26.6.2013[22] eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Die Eheleute stritten um einen nachehelichen Unterhalt von 500 EUR und um eine...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 7. Unterhaltsrechtliche Auswirkungen von Wohnvorteil und Gesamtschuld

Bei der Unterhaltsberechnung sind unentgeltlich erlangte Wohnvorteile ebenso wie Nutzungsvergütungszahlungen zu berücksichtigen – und zwar sowohl bei der Feststellung der Bedürftigkeit wie bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit. Die bei unentgeltlichem Wohnen ersparte Miete mindert die Bedürftigkeit des in der Wohnung verbliebenen unterhaltsberechtigten Ehegatten, wie d...mehr

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FF 10/2017, Vereinbarung ei... / 1 Gründe:

I. Ohne Tatbestand (gemäß §§ 540 Abs. 1, 2, 313a Abs. 1 ZPO) II. Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 67...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / Einleitung

Ein beim Scheitern der Ehe recht alltäglicher Sachverhalt führt zu einer juristisch komplizierten Gemengelage von schuldrechtlichen, güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen. Illustriert sei dies an folgendem Fall: Praxis-Beispiel Die Ehegatten sind hälftige Miteigentümer des von ihnen bewohnten Familienhauses. Zu dessen Finanzierung haben sie gemeinsam ein Darle...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 2 Anmerkung

Der klagende Schwiegervater verlangte vom Schwiegersohn einen finanziellen Ausgleich für Arbeitsleistungen. Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts veranlasste ihn zur Rücknahme seiner Berufung. Im "Kernbereich" dieses Beschlusses, der allerdings noch weitere wertvolle Hinweise gibt, stehen zwei Feststellungen, einmal zum Verfahrens- bzw. Rechtsmittelrecht, sodann zum mat...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen. Normenkette § 13b Abs. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG 2012, § 11 Abs. 2, § 95 Abs. 1, § 103 Abs. 1 BewG...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwischen rechnerisch ermitteltem und vergleichsweise errechnetem Zugewinnausgleich als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Leitsatz Vereinbaren Eheleute in einem Ehevertrag, mit dem sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden, dass sich der rechnerisch ermittelte Anspruch auf Zugewinnausgleich aus bestimmten Gründen mindert, liegt in Höhe der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten und dem geminderten Anspruch eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Hessisches F...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Sachverhalt

(...) Mit notariellem Ehevertrag vom ... 2009 beendeten der Kläger und seine Ehefrau den Güterstand der Zugewinngemeinschaft und vereinbarten Gütertrennung. Im Hinblick auf den Zugewinnausgleich vereinbarten die Eheleute, das Anfangsvermögen beider Ehegatten mit 0,00 EUR anzusetzen. Das Endvermögen der Ehefrau sollte aus mehreren Grundstücken mit einem Verkehrswert von insgesa...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Leitsatz

Vereinbaren Eheleute in einem Ehevertrag, mit dem sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden, dass sich der rechnerisch ermittelte Anspruch auf Zugewinnausgleich aus bestimmten Gründen mindert, liegt in Höhe der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten und dem geminderten Anspruch eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Hessisches Finanzger...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / I. Erstes Beispiel – Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus 1993

Der nachfolgende Vergleich wurde 1993 von den seinerzeit im Scheidungsverfahren in der zweiten Instanz befindlichen, zwischenzeitlich jeweils verstorbenen Eltern der Erbprätendenten (die sich mittlerweile im Erbscheinsverfahren mit einer späte- ren Ehefrau des Vaters streiten) geschlossen. Hierbei hat der gesamte Senat mitgewirkt und jeweils der anwaltliche Vertreter des ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.7 Sonstige Forderungen

Rn 81 Höchstpersönliche Ansprüche, wie z. B. Pflichtteilsansprüche,[187] Ansprüche auf Rückgabe einer Schenkung, Erbersatzansprüche des nichtehelichen Kindes und Ansprüche eines Ehegatten auf Zugewinnausgleich, sind nach § 852 ZPO nur dann pfändbar und damit gemäß Teil der Insolvenzmasse, wenn sie durch Vertrag anerkannt[188] oder rechtshängig geworden sind. Hat der Insolven...mehr

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zerb 9/2017, Anfechtung des... / Aus den Gründen

1. Zutreffend nimmt das Landgericht an, dass die Mutter des Beklagten durch den unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch eine Schenkung an den Beklagten erbracht hat (vgl. BGH NJW 2000, 728, 730 = ZEV 2000, 111; OLG Nürnberg ZEV 2014, 37 = MittBayNot 2015, 30; MüKo/Koch, BGB, 7. Aufl., § 516 Rn 8 mwN). Durch die Zuwendung muss zwar eine Verminderung der Vermögenssubstanz ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VI. Privatautonomie und Inhaltskontrolle

Bergschneider [26] hat in seiner Besprechung des Beschlusses vom 31.10.2012[27] dem BGH vorgehalten, diese Entscheidung nicht zum Anlass genommen zu haben, die klassische Kernbereichslehre aus dem Jahr 2004 einer überfälligen Wartung unterzogen zu haben. Die Gesetzeslage habe sich doch seither wesentlich geändert, sodass gleichsam die Geschäftsgrundlage für die bisherige Kern...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Aus den Gründen

(...) 1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Der Gegenstand der Schenkung richtet sich nach Bürgerlichem Recht (vgl. § 516 BGB). Auszugehen ist danach zunächst vom Parteiwillen, im Falle der freigebigen Zuwendung vom Willen des Zuwendenden, d. h. d...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Lebensversicherung und Zugewinnausgleich

Rz. 648 Fraglich kann sein, wem der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Zugewinnausgleich zuzuordnen ist, wenn widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsrechte oder Rechte anderer Personen aufgrund von Verpfändung, Abtretung oder Pfändung bestehen. Hier dürfte danach zu differenzieren sein, in wessen Vermögen die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung fallen. F...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 643 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1107] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 193 Die Höchstleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Versicherungsjahres ist entsprechend der allgemein in der Haftpflichtversicherung geltenden Regelung auf das Zweifache der Versicherungssumme. Bei höheren Deckungssummen – im Allgemeinen ab 20 Mio. EUR – wird die Deckungssumme auf das Einfache pro Jahr begrenzt, wobei sich die vereinbarte Jahreshöchstleistun...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Pfändbarkeit von Direktversicherungen

Rz. 613 Nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 4 – 6 BetrAVG sind Rechte und Ansprüche aus Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung soweit unpfändbar, als der ausgeschiedene Arbeitnehmer diese nicht abtreten darf. Die Verfügungsbeschränkung erfasst neben dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital auch die Überschussanteile und den Bonus einer Direk...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / b) Ehelicher Zugewinnausgleich

Rz. 81 Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1981, 1836) ist Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich einzubeziehen. Begründet wird dies damit, dass das Schmerzensgeld einen Vermögenswert darstellt, der wie alle anderen Vermögenspositionen objektiv und objektivierbar ist. Ausnahmefälle von diesem Grundsatz finden sich in der Härtefallregelung nach § 1381 BGB. Rz. 82 Nicht s...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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FF 07/08/2017, Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten bei rechtskräftiger Ehescheidung vor dem 1.9.2009

BGB § 1375 Abs. 2 S. 2 § 1378 Abs. 2 § 1379 Abs. 1 S.1 Nr. 1 § 1384; EGBGB Art. 229 § 20 Abs. 2 Leitsatz Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, nach der Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist (Fortführu...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / IV. Grundsätzliche Zulässigkeit des ehevertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs

Der Zugewinnausgleich soll nach dem BGH gerade nicht zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts zählen und daher durch einen Ehevertrag grundsätzlich ausgeschlossen werden können.[16] Die eheliche Lebensgemeinschaft sei nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft. Auch die vom BVerfG für das Recht des nachehelichen Unterhalts betonte Gleichgewichtigkeit von Erwerbstätigk...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des BGH beweist einmal mehr, dass es sich bei § 1379 BGB um das juristische Kuckucksei der Güterrechtsnovelle handelt. Eigentlich hätte man nach fast achtjährigem Inkrafttreten der Reform gemutmaßt, dass Übergangsfälle mittlerweile obsolet geworden wären. Mitnichten! Die Entscheidung bestätigt die vom Verfasser[1] bereits frühzeitig vorausgesagte Endlosdauer vo...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, nach der Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist (Fortführung von Senatsurt. v. 16.7.2014 – XII ZR 108/12, FamRZ 2014, 1610 und v. 22.10.2014 – XII ZR 194/13, Fam...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) beansprucht von ihrem seit 28.3.2009 rechtskräftig geschiedenen Ehemann, dem Antragsgegner, Zugewinnausgleich in Höhe von 380.621,85 EUR nebst Zinsen. Wegen eines bei ihm entstandenen Verdachts illoyaler Vermögensverschiebungen durch die Ehefrau in der Zeit nach der Trennung hat der Ehemann beantragt, diese zu verpflichten, ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 11

Auf einen Blick Die Notwendigkeit des Zugewinnausgleichs im Fall der Ehescheidung ist ein Störfaktor bei der Unternehmensnachfolge. Um Probleme zu vermeiden, sollte das Unternehmen ehevertraglich von de Einbeziehung in den Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Dies kann dadurch geschehen, dass Zugewinnausgleich komplett ausgeschlossen wird, was grundsätzlich zulässig ist. Zwar w...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / V. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Ist ein ehevertraglicher Ausschluss des Zugewinnausgleichs grundsätzlich zulässig, stellt sich die Frage, ob ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs nicht gleichwohl im Einzelfall unzulässig ist. Argumentiert wird insoweit mit dem Versorgungsausgleich, der anders als als der Zugewinnausgleich zum nicht abdingbaren Kernbestand der Zugewinngemeinschaft gehen soll.[24] In der Lit...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 1

Das Scheitern der Ehe des Unternehmers birgt für das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Risiken. Daher sollte durch den Abschluss eines Ehevertrags sichergestellt werden, dass das Unternehmen im Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen wird. Eheverträge unterliegen jedoch einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle nac...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VII. Nichtigkeit wegen § 139 BGB

Die Unwirksamkeit einer den Zugewinnausgleich ausschließenden Regelung kann sich gleichwohl aus § 139 BGB ergeben. Die Sittenwidrigkeit umfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[38] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und zum nache...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / IX. Bewertung

Der BGH leitete in dem in Rede stehenden Fall die Nichtigkeit des Ehevertrags wegen Verstoßes gegen im konkreten Fall aus dem Zusammentreten objektiver und subjektiver Umstände ab. Objektiv war zu berücksichtigen, dass der Ehevertrag die gesetzlichen Scheidungsfolgen mit Ausnahme des nachehelichen Unterhalts wegen Kinderbetreuung kompensationslos ausschloss. Negativ schlug w...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VIII. Ausübungskontrolle

Soweit die Regelungen eines Ehevertrags ganz oder bezüglich der streitbefangenen Scheidungsfolge der Wirksamkeitskontrolle standhalten, muss der Richter im Rahmen einer Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / II. Der Beschluss

Die Beteiligten hatten im März 1993 geheiratet. Am 28.12.1995 schlossen die Ehegatten einen notariell beurkundeten Ehevertrag und Erbverzicht, in dem sie auf nachehelichen Unterhalt verzichteten. Ausgenommen hiervon sollte nur der Fall sein, dass ein Ehegatte Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes verlangen konnte. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit der gemeinsamen Kinder ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / I. Problemstellung

Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann wird der im Lauf der Ehe entstandene Zugewinn im Fall der Beendigung des Güterstands durch Scheidung der Ehe nach den §§ 1373 ff BGB ausgeglichen. Bereits die dadurch erforderlich werdende Ermittlung des Unternehmenswerts birgt ein erhebliches Konfliktpotential, da der Unternehmer dem Zugewinnausgleic...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Ehevertrag

Ein notarieller Ehevertrag ist nichtig, wenn der Ehefrau nach dem Vertrag weder ein Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes zustehen soll und auch ihr Unterhaltsanspruch weitgehend eingeschränkt worden ist. Diese in der Summe unangemessene Benachteiligung der Ehefrau führt zur Nichtigkeit des Vertrages, weil die bei dessen Ab...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / VIII. Gesamtgläubigerausgleich (§ 430 BGB)

Am Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution sind die Ehegatten als Gesamtgläubiger im Innenverhältnis zu gleichen Anteilen berechtigt.[58] Dies wirkt sich natürlich, außer beim Innenausgleich selbst, auch beim Zugewinnausgleich aus, wo der Innenausgleichsanspruch Aktiv- bzw. Passivposten ist.[59]mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / III. Die Position des BVerfG

Ging man lange Zeit davon aus, dass auch im Familienrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt und daher insbesondere ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs uneingeschränkt zulässig ist, so änderte sich dies mit einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2001, wonach Grundrechte aufgrund ihrer Ausstrahlung ins Privatrecht auch für Eheverträge gelten. Es verstoße gegen die ...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / III. Ehebezogene Zuwendung

Die Übertragung einer Kapitallebensversicherung kann eine ehebezogene Zuwendung darstellen. Im gesetzlichen Güterstand kommt es jedoch wegen der nach § 313 BGB erforderlichen Abwägung zunächst darauf an, ob nicht schon der Zugewinnausgleich zu einem angemessenen Ergebnis führt. Dessen Prüfung ist daher vorrangig. Ansonsten kommt grundsätzlich nur ein schuldrechtlicher (finan...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / I. Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Im Versorgungsausgleich auszugleichen sind Anrechte, die durch Arbeit oder (eigenes) Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten wurden. Dabei steht die Abtretung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag an die Bank zur Sicherung eines Darlehens der Einbeziehung des Anrechts in den Versorgungsausgleich nicht entgegen.[1] Allein aufgrund der Sicherungsabtretung hat sich de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 11 Wertpapiere und Anteile

Schrifttum: Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014), Wpg. 2014, 463; Balz/Bordemann/Rullkötter, Kapitalisierungszins und Unternehmenswerte – ein Vergleich des vereinfachten Ertragswertverfahrens mit dem Ertragswertverfa...mehr

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FF 07/08/2017, Kein Anspruc... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt: Die Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich wird nach Abtrennung vom Verbund als selbstständiges Zugewinnausgleichsverfahren weitergeführt. Seit 30.7.2012 sind die Eheleute rechtskräftig geschieden. Durch Beweisbeschluss vom 9.12.2015 hat das AG der Antragstellerin die Zahlung eines Vorschusses für die Sachverständigengebühren von 10.000 EUR auferlegt. Mit Sc...mehr

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FF 07/08/2017, Mehr Sorgfalt! – Zur Beschwer bei güterrechtlichen Hilfsansprüchen

Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 26.10.2016 – XII ZB 560/15 § 1379 BGB gibt den im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Verheirateten[1] eine Reihe von Hilfsansprüchen, die eine verlässliche Konkretisierung ihrer (etwaigen) Ausgleichsforderung gemäß § 1378 BGB ermöglichen sollen. Hat das Familiengericht solchermaßen auf Auskunfts- und/oder Belegerteilung, a...mehr

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FF 07/08/2017, Angabe des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten haben am 8.9.1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Die Söhne leben in eigenen Haushalten, die Tochter bei der Antragsgegnerin. Der Scheidungsantrag ist seit dem 28.2.2014 rechtshängig. Die Antragsgegnerin begehrt in der Folgesache Zugewinn im Wege des Stufenantrages Auskunft über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunk...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens; Bewertung einer Immobilie zum Zwecke des Zugewinnausgleichs

FamGKG § 42 Abs. 1 Leitsatz Der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens, in dem der Wert einer für die Berechnung des Zugewinnausgleichs maßgebenden Immobilie begutachtet werden soll, richtet sich nach der Differenz der von den beteiligten Eheleuten aufgrund ihrer jeweiligen Wertvorstellung angenommenen Ausgleichsansprüchen. Steht die Immobilie in beiderseitigem Miteigentum...mehr

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AGS 6/2017, Kosten in selbs... / II. Der Verfahrenswert

Der Verfahrenswert des selbstständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach ganz überwiegender Rspr. nach dem Wert der Hauptsache.[2] Hauptsache ist der Anspruch, über dessen Berechnung Beweis erhoben werden soll. Dabei ergibt sich beim Zugewinnausgleich eine besondere Situation. Es darf hier weder unbesehen der Verkehrswert des betreffenden Vermögensgegenstands angenommen wer...mehr

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AGkompakt 6/2017, Die Verfa... / 10. § 52 FamGKG (Güterrechtssachen)

Hinweis Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 oder nach § 1383 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entschieden, handelt es sich um ein Verfahren. Die Werte werden zusammengerechnet. Güterrechtssachen, insbesondere Zugewinnanträge, die auf Geldzahlung gerichtet sind, werden nach § 35 FamGKG bemessen. Sonstige Ant...mehr

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AGS 6/2017, Kosten in selbs... / 4. Einigungsgebühr

Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,5. Zwar führt das selbstständige Beweisverfahren zur Anhängigkeit; jedoch ordnet Nr. 1003 VV ausdrücklich an, dass eine Ermäßigung der Einigungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahren nicht vorzunehmen ist. Das gilt auch dann, wenn bezüglich des Beweisverfahrens ein Antrag a...mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten über die Verteilung des hinterlegten Erlöses aus der Teilungsversteigerung eines ihnen vormals zu gleichen Teilen gehörenden Anwesens. [2] Die Beteiligten schlossen 1991 die Ehe, lebten seit April 2009 getrennt und sind seit dem 19.7.2011 rechtskräftig geschieden. Sie waren je zur Hälfte Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Familienheims. Nach...mehr

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AGS 6/2017, Kosten in selbs... / 2. Verfahrensgebühr

Im Verfahren vor dem FamG erhält der Anwalt für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Beispiel 4 Die Ehefrau beantragt die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Bewertung einer im Alleineigentum des Ehemannes stehenden Immobilie zu...mehr