Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenfassende Meldung

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Grenzüberschreitende Liefer... / 2.3 Checkliste

Liegt eine Warenlieferung vor? Werden neben der Ware weitere Leistungen geschuldet, insbesondere die Installation/Montage am Bestimmungsort? Gelangt die Ware im Rahmen der Lieferung in einen anderen Staat? Wer hat den Transport beauftragt? Ist die Warenbewegung der eigenen Lieferung zuzurechnen oder liegt möglicherweise ein Reihengeschäft vor und die Warenbewegung könnte einer a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Vereinfachungen bei der Abgabe Zusammenfassender Meldungen

Rz. 1011 Nach Art. 269ff. MwStSystRL kann der Rat auf Vorschlag der Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten ermächtigen, Vereinfachungen für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen[1] vorzusehen. Die Vereinfachungen können darin bestehen, dass die Abgabe der ZM nur noch jährlich verlangt wird, wenn der jährliche Gesamtumsatz nicht mehr als 35.000 EUR beträgt und der Gesa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen – Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 719 Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung ab 1.1.2020 ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hat am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollen. Der Vorschlag enthält die detaillierten Regel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Richtlinie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Rz. 595 Ziel der vom Rat am 16.12.2008 angenommenen Richtlinie 2008/117/EG[1] war eine Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, die insbesondere durch folgende Regelungen erreicht werden sollte: Harmonisierung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und damit Verkürzung des Zeitraums auf einen Monat.[2] Harmonisierung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates – Zusammenarbeitsverordnung – jetzt VO 904/2010

Rz. 452 Mit der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 [1] wurde hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zur Sicherung des Steueraufkommens der einzelnen Mitgliedstaaten ein gemeinsames System des Informationsaustauschs eingeführt, das die Richtlinie 77/799/EWG[2] ergänzte. Rz. 453 Die Verordnung regelte die Verfahren für den EDV-gestützten Austausch der in den ZM enthalte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Richtlinie 92/111/EWG – 1. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 458 Mit der Richtlinie 92/111/EWG[1] waren die mit der Binnenmarkt-Richtlinie vorgenommenen Änderungen der 6. EG-Richtlinie – noch vor deren Inkrafttreten zum 1.1.1993 – teilweise redaktionell überarbeitet und vereinfacht worden. Rz. 459 Neu war insbesondere die Regelung für sog. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte. Bei einer Lieferbeziehung von drei Beteiligten aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Umsatzsteuerharmonisierung mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts

Rz. 435 Hinweis: In diesem Abschnitt 3 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. Mit der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarkts der EGen, das Gebiet der Mitgliedstaaten ist seit dem 1.1.1993 ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, ergaben sich die bis dahin weitreichendsten Änderungen im Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29 Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes

Rz. 705 Der Rat hat am 4.12.2018 das Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes angenommen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die RL 2018/1910[1] VO 2018/1909[2] sowie um die DVO 2018/1912.[3] Rz. 706 Die von einigen MS geforderte Steuerbefreiung für Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse in der Finanz- und Versicherungsbranche (analog zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Hintergrund der Regelung

Rz. 9 Die Regelung des § 18b UStG hat eine besondere Erklärungspflicht für Angaben in USt-Voranmeldungen und -erklärungen zum Inhalt; sie begründet eine (zusätzliche) Erklärungspflicht für alle Unternehmer, welche die Tatbestandsmerkmale der Regelung verwirklichen; diese sind Teil der regelmäßig abzugebenden USt-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen. I.E. sollen mit den hier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Der Erklärungszeitpunkt

Rz. 35 Das Gesetz unterscheidet bei dem Erklärungszeitpunkt zunächst zwischen den innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 18b S. 2 UStG) und den in § 18b S. 1 Nr. 2 und 3 UStG genannten Leistungen (§ 18b S. 3 UStG). Die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen – Leistungen nach § 18b S. 1 Nr. 1 UStG – sind gem. § 18b S. 2 UStG in dem USt-Voranmeldungszeitraum oder Erkl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 § 18b UStG steht zunächst in einem gewissen Zusammenhang mit der Pflicht zur Abgabe der ZM nach § 18a UStG, denn die Erklärungspflichten nach dieser Vorschrift ermöglichen auch einen Datenabgleich mit den in dieser Meldung gemachten Angaben. Die Möglichkeit eines Abgleichs ist vor allem deshalb wichtig, weil die ZM direkt beim BZSt abzugeben ist, die USt-Voranmeldunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Erklärungspflichtige

Rz. 21 Zur Bestimmung des erklärungspflichtigen Unternehmers ist auf die Vorschrift des § 2 UStG abzustellen, wie aus der Verweisung in § 18b S. 1 UStG zu ersehen ist. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, also auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen.[1] Allgemein gelten hier dieselben Regeln wie bei § 18a UStG [2], sodass z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Rz. 26 Gem. § 18b UStG hat der Unternehmer in den amtlichen Vordrucken zur Abgabe der USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung – zusätzlich zu den sonstigen nach § 18a UStG erforderlichen Angaben – die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG gesondert anzugeben. Gemeint sind mit diesem durch § 18b UStG gebotenen Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Berichtigungspflicht

Rz. 40 Gem. § 18b S. 5 und 6 UStG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die ursprünglichen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Jahreserklärungen zu berichtigen, wenn er nachträglich feststellt, dass seine Angaben zu seinen Umsätzen i. S. d. § 18b S. 1 UStG unzutreffend sind. Als "unverzüglich" kann hier wohl entsprechend § 18a Abs. 10 UStG ein Zeitraum von einem Monat nach Kenn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Nachfolgend ist die Vorschrift mehr...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die zusammenfassende Meldung muss über jeden Kalendermonat abgegeben werden und mittels elektronischer Dateiübertragung spätestens am 15. Tag des auf den entsprechenden Kalendermonat folgenden Monats bei der MwSt-Verwaltung eintreffen. Die Steuerpflichtigen können eine zusammenfassende Meldung über jeweils drei Kalendermonate a...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8 Zusammenfassende Meldungen

8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen. 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Solche Angaben sind nicht erforderlich.mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die zusammenfassende Meldung muss über jeden Kalendermonat abgegeben werden und mittels elektronischer Dateiübertragung spätestens am 15. Tag des auf den entsprechenden Kalendermonat folgenden Monats bei der MwSt-Verwaltung eintreffen. Die Steuerpflichtigen können eine zusammenfassende Meldung über jeweils drei Kalendermonate abgeben, und zwar spätestens am 15. Tag des auf da...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Malta / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Estland / 10 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuererklärungen können auf elektronischem Wege eingereicht werden. Diese Möglichkeit wird über die Website der Finanzverwaltung (http://www.emta.ee) und die Websites der estnischen Geschäftsbanken angeboten: Hansapank (www.hanza.net), Eesti Ühispank (www.seb.ee), Sampo Pank (www.sampo.ee) sowie die estnische Zweigstelle der Nordea Bank Finland Plc (über die Website der Fin...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.7 Abgabe einer ersten ZM

Rz. 23 Zu Kontrollzwecken muss der Lieferer den Tatbestand des Beförderns oder Versendens in einer ersten ZM[1] an das BZSt übermitteln. § 18a UStG wurde zum 1.1.2020 entsprechend ergänzt. Damit gilt eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b Abs. 1 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. v. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG. Die für diese Zwecke zu übermittelnde ZM mu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.3 Verwendung einer ZM durch den Abnehmer

Rz. 28 Der Erwerber, an den die Lieferung bewirkt werden soll, hat gegenüber dem Lieferer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung die ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt-IdNr. zu verwenden. Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass der Erwerber unbedingt eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwenden muss.[1] Rz. 29 Fraglich ist, was unter "verwenden" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.6 Aufzeichnungspflichten

Rz. 21a Gem. § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG hat der Lieferer die Beförderung oder Versendung des Gegenstands i. S. v. § 22 Abs. 4f UStG gesondert aufzuzeichnen. Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten kann der liefernde Unternehmer einen Dritten beauftragen.[1] Damit stellen die Aufzeichnungspflichten eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung dar § 22 UStG Rz. 235a. Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der bis 2017 geltenden Verwaltungsauffassung[1]: Lieferte ein im Ausland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG) in ein von ihm im Inland unterhaltenes Konsignationslager, aus dem der inländische Abnehmer Waren bei Bedarf entnahm, verschaffte der im Ausland ansässige Unternehmer dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Übersicht

Rz. 15 Für den Lieferer gelten folgende Voraussetzungen: Der Lieferer muss ein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt. Es muss eine Vereinbarung bestehen, dass die Verschaffung der Verfügungsmacht an den Erwerber erst nach dem Befördern oder Versenden erfolgt. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Erwerbers müssen dem Lieferer zu Beginn d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Einlagerung über 12 Monate

Rz. 40 Wird gem. § 6b Abs. 3 UStG die Lieferung an den Erwerber nicht binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands bewirkt, gilt grundsätzlich am Tag nach Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als einer innergemeinschaftlichen Lieferung und Erwerb gleichgestelltes Verbringen. Dies gilt allerdings...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Mit Wirkung vom 1.1.2020[1] ist § 6b UStG in Kraft getreten. Er setzt Art. 17a MwStSystRL [2] in nationales Recht um. Im Rahmen der Einführung des § 6b UStG haben sich auch Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten, der ZM und beim innergemeinschaftlichen Erwerb ergeben. Darauf wird nachstehend an geeigneter Stelle hingewiesen. Unbestreitbarer Vorteil der in Art. 17a MwS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.5 Zerstörung, Verlust, Diebstahl

Rz. 46 Im Falle der Zerstörung, des Verlusts oder des Diebstahls des Gegenstands nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung gelten gem. § 6b Abs. 6 S. 4 UStG die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG als an dem Tag, an dem die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl festgestellt wird, nicht mehr als erfüllt. Es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Situation in Deutschland

Rz. 7 In Deutschland gab es lange Zeit keine von der Verwaltung tolerierte Möglichkeit, sich der in Rz. 2 beschriebenen Registrierungspflicht in Deutschland zu entziehen. Erst im Gefolge zweier Entscheidungen des BFH[1] gibt es seit 2018 eine Verwaltungsregelung.[2] Danach darf der ausländische Unternehmer bereits im Zeitpunkt des Verbringens in das Konsignationslager eine "ec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.4 Wegfall einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG

Rz. 45 Fällt eine der Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung weg, gilt gem. § 6b Abs. 6 S. 1 UStG am Tag dieses Ereignisses die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als das einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellte Verbringen. Es solle...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unter...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeilen 25–26 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 26 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber de...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fris...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 48 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.2 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 23 und 24 Die Zeilen 23 und 24 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 23 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 24 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Konsignationslagerregelung (zu § 6b UStG)

Kommentar Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der Europäischen Union umgesetzt worden. Ziel der Vereinfachungsregelung ist, dass der Unternehmer sich möglichst nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Union umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen muss. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4 Abs 1 S 2–4 EStG, § 12 Abs 1 KStG : Die Anwendung des § 4g EStG setzt tatbestandlich die Beschränkung oder den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 4 Abs 1 S 3 EStG (einschließlich dessen Ergänzung durch das Regelbeispiel in § 4 Abs 1 S 4 EStG) hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt: Die Summen der Abzugsbeträge Die nach § 7g Abs 2 EStG hinzuzurechnenden Beträge Die nach § 7g Abs 3,...mehr