Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) § 11 RPflG – Erinnerung und sofortige Beschwerde

Rz. 186 Entscheidungen des Rechtspflegers in der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 11 Abs. 1 RPflG mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 793 ZPO anzufechten. Entscheidungen des Rechtspflegers sind gemäß § 11 Abs. 2 RPflG nur dann mit der Erinnerung anfechtbar, wenn gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erbringung der Sicherheitsleistung

Rz. 303 War der Anwalt bereits als Prozessbevollmächtigter im Erkenntnisverfahren tätig, war es umstritten, ob die Tätigkeit des Anwalts bei der Stellung der Sicherheit zur Durchführung (§§ 751 Abs. 2, 709, 108 ZPO) bzw. zur Abwehr der Zwangsvollstreckung (§§ 775 Nr. 3, 711, 108 ZPO) als gemäß § 19 zum Rechtszug gehörend anzusehen ist.[291] In der 6. Aufl.[292] wurde die Tät...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift also nur, wenn die Hauptsachegebühr nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Eidesstattliche Versicherungen

Rz. 81 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Herausgabe einer beweglichen Sache oder einer Menge bestimmter beweglicher Sachen muss der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird. Ferner muss der Schuldner im Rahmen der Forderungspfändung gemäß § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO dem Gläubiger die zur G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 33 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsverwaltungen nach dem ZVG (§§ 146 bis 161, 172), also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 1079, 1110 ZPO (Buchst. a)

Rz. 101 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 1079, 1110 ZPO gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten. Rz. 102 Die Regelung des § 1079 ZPO wurde durch das EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz mit Wirkung zum 21.10.2005 eingeführt. Sie rege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmissbräuchliche Anspruchsstellung

Rz. 51 Dieser Einwand kann sich bereits daraus ergeben, dass der Anwalt versucht, die Partei auf unredliche Weise zum Nachteil der Staatskasse von dem Prozesskostenrisiko freizustellen. Trägt er bewusst unrichtig vor und erreicht er nur deshalb seine Beiordnung, so steht ihm wegen Erschleichens der Anspruchsvoraussetzungen eine Vergütung nicht zu. Beispiel: Der Anwalt rät ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV Vorb. 3.3.6 regelt, welche Terminsgebühr in den in VV Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 6 geregelten Verfahren gilt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 24 Nach Ansicht des OLG Hamm[15] soll der Wert des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 3 ZPO nach dem im Einzelfall gegebenen Interesse an der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu schätzen sein.[16] Das OLG Hamm geht dabei von einem Bruchteil in Höhe von einem Fünftel aus.[17] Rz. 25 Das OLG Frankfurt[18] ist demgegenüber der Auffassung, der Wert des Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verwaltungszwangsverfahren (Abs. 1)

Rz. 11 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dies gilt nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren). Die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Rechtsanwalt eines Drittgläubigers

Rz. 330 Beantragt der Anwalt beim Gerichtsvollzieher unter Beifügung des Vollstreckungstitels die Abnahme der Vermögensauskunft und stellt der Gerichtsvollzieher im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) fest, dass der Schuldner diese innerhalb der letzten zwei Jahre bereits abgegeben hat, leitet er dem Anwalt des Drittgläubigers gemäß § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO einen Ausdruc...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3200 ff. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit Einlegung der Berufung (oder dem Antrag auf Zulassung der Berufung, auch wenn dieser vor dem Ausgangsgericht zu stellen ist, wie im Falle des § 124a Abs. 4 VwGO) und für den Anwalt des Berufungsbeklagten mit dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV Teil 2 Abschnitt 3 (Vertretung) sind – von einigen Ausnahmen (siehe Rdn 2 f.) abgesehen – die Gebühren für außergerichtliche Vertretungen geregelt. Hierzu gehören grundsätzlich alle bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie solche Angelegenheiten, für die im gerichtlichen Verfahren das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners (§ 954 Abs. 1 S. 1 ZPO) im Fall des Art. 5 Buchst. a VO (EU) Nr. 655/2014

Rz. 268 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3c wurde durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) eingeführt. Art. 5 Buchst. a EuKoPfVO eröffnet die Möglichkeit eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung für den Gläubiger, bevor er in einem Mitgliedstaat ein Verfahren gegen den Schuldner in der Hau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während in den jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbeständen geregelt ist, welche Vergütung der Anwalt für seine Tätigkeit erhält, also wann und unter welchen Voraussetzungen der Vergütungsanspruch entsteht, bestimmt Abs. 1, wann die Vergütung fällig wird, also wann der Anwalt mit dem Auftraggeber abrechnen kann. Die Vorschrift des Abs. 1 ist damit lex specialis zu § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das gilt auch bei der Abnahme d...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / III. Neue Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht

Verordnung korrigiert das Gesetz Eine Verordnung kann kein Gesetz ändern, so dass die vorgenannten Beträge auch künftig in der gesetzlichen Regelung verbleiben. Diese Beträge werden aber im Verordnungswege "aufgrund" der gesetzlichen Regelung durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung jährlich angepasst. Dies ist nun eben geschehen, so dass sich ab dem 1.7.2021 folgende Bet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 141 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 2,3 (VV 3208). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, kann sich in den Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des BPatG die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,8 (VV 3209 i.V.m. VV 3201) ermäßigen. Rz. 142 Für die Wahrnehmung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abtretung an Nicht-Anwalt

Rz. 69 Die Abtretung der Vergütungsforderung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist für den Anwalt sinnvoll, wenn er seinen Anspruch nicht selbst eintreiben möchte, etwa weil er als Gläubiger nicht persönlich in Erscheinung treten möchte oder weil er den mit der Beitreibung verbundenen Arbeits- und Kostenaufwand scheut. Zudem kann sich der Anwalt mit dem Fo...mehr

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AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 58 Nach VV 1003, 1000 erhält der Rechtsanwalt eine 1,0 Einigungsgebühr und nach VV 1003, 1002 eine 1,0-Erledigungsgebühr. Rz. 59 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu VV 1000 entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag besc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher

Rz. 523 Nach der Anm. Abs. 1 S. 3 zu VV 1003 steht das Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher einem gerichtlichen Verfahren gleich. Im Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher fällt deshalb gemäß VV 1003 nur eine 1,0-Einigungsgebühr an. Rz. 524 Ist der Einigungsgegenstand im Vollstreckungsverfahren bei dem Gerichtsvollzieher und gleichzeitig im Berufungsverfahren anhängig, beträgt ...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ff. ArbGG (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 7 Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen können die Parteien des Tarifvertrags die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch die ausdrückliche Vereinbarung ausschließen, dass die Entscheidung durch ein Schiedsgericht erfolgen soll (§ 101 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Drittauskünfte führen zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 364 Ergeben die von den Dritten gemäß § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr VV 3309. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Schadensersatzpflicht des Anwalts bei sachwidriger Trennung

Rz. 206 Bearbeitet der Anwalt verschiedene Gegenstände in getrennten Angelegenheiten, obwohl er sie auch in einer einzigen Angelegenheit zusammenfassen könnte, verstößt er gegen die Interessen des Mandanten, der dadurch mit zusätzlichen vermeidbaren Kosten belastet wird. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung des Anwalts, ein Mandat kostengünstig zu bearbeiten. Hieraus wied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15 EUR. Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur für Gebührensätze unter 0,4 und auch dort nur bei niedrigen Gegenstandswerten zum Tragen. Beispiel: Der Anwalt ist mit einem einfachen Schreiben oder einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt. Der Gegenstandswert beträgt 250 EUR. Der Gebührensatz beläuft sich in ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Rechtsbehelfe

Rz. 95 Gegen die Entscheidung im Verfahren nach § 107 ZPO ist gemäß der Verweisung auf § 104 Abs. 3 ZPO wiederum die Beschwerde gegeben, soweit der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR übersteigt (§ 567 Abs. 2 ZPO). Mit der Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO kann die Entscheidung über die Beschwerde angegriffen werden, wenn die Rechtsbeschwerde zugelassen worde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sonstige Gebühren

Rz. 20 Da die Geschäftsgebühr das gesamte Verfahren abdeckt, fällt folglich keine zusätzliche Terminsgebühr für eine Teilnahme an einer Güteverhandlung oder einem anderen Termin an,[31] zumal eine Terminsgebühr im Rahmen von Tätigkeiten nach Teil 2 ohnehin nicht entstehen kann. Rz. 21 Neben der Geschäftsgebühr kann der Anwalt eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. verdienen. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 104 Bei der Ermittlung des unselbstständigen Erhöhungsbetrages, der auf die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr aufgeschlagen wird (siehe Rdn 3 f.), gilt im Grundsatz die 30 %-Regelung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten. Während jedoch die 30 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren weiterhin von der Ausgangsgebühr berechnet werden, indem einerseits der konkrete ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsversteigerungen, die im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind, also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 40 Die Erledigungsgebühr gehört zu den Kosten des Verfahrens, die durch das Betreiben der Rechtssache entstanden sind. Soweit Kosten dem Gegner auferlegt worden sind, ist auch die Erledigungsgebühr von diesem zu erstatten. Rz. 41 § 151 Abs. 2 FGO enthält eine abschließende Aufzählung von Vollstreckungstiteln für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit. Im Gegensatz zu § 168...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Rn. 93 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Gemeinsames Merkmal der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in den verschiedenen Varianten ist, dass es sich um Verpflichtungen handelt, die den UN durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsanordnung in allg. Form oder durch konkrete Vfg. der zuständigen Behörde im Einzelfall auferlegt werden. Für derartige öffentlich-rechtliche Verpflich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 26 enthält eine von § 23 Abs. 1 abweichende Regelung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung einschließlich der Teilungsversteigerung.[1] Hierzu zählt auch ein in diesem Verfahren gestellter Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO.[2] Nicht unter den Anwendungsbereich der Norm zähltmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wertgebühren und Satzrahmengebühren

Rz. 117 Mehrere Erhöhungen dürfen bei Wert- und Satzrahmengebühren nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. Der Höchstbetrag von 2,0 wirkt sich erst dann aus, wenn mehr als acht Personen Auftraggeber sind. Die 1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 beträgt damit höchstens 3,3 (1,3 + 2,0).[249] Das gilt auch bei Gebührensätzen unter 1,0 wie z.B. bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (S. 2)

Rz. 10 Eine besondere Regelung ist in S. 2 für die Terminsgebühr in einem Verfahren über die Prozesskostenhilfe vorgesehen. Dies gilt auch für Verfahren über Verfahrenskostenhilfe (§ 12 S. 1). Rz. 11 Die Entstehung einer Terminsgebühr im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren ergibt sich auch hier aus VV Vorb. 3 Abs. 3. Die Gebühr richtet sich gemäß S. 2 nach der Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1b)

Rz. 121 Durch die Änderung der Anm. zu VV 1000 wird klargestellt, dass auch die Mitwirkung am Abschluss einer Vereinbarung, durch den die Erfüllung eines Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung geregelt wird (1. Alt) oder durch den, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, ein vorläufiger Verzicht auf d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 143 Für die Kostenerstattung in Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, sind die Regelungen in § 193 Abs. 2 bis 4 SGG maßgeblich. Rz. 144 Nach § 193 Abs. 2 SGG sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe (Nr. 7)

Rz. 77 In Abs. 1 S. 2 Nr. 7 wurde durch das 2. KostRMoG die bisherige Formulierung "Verfahren wegen Rückgabe einer Sicherheit;" in "Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe;" geändert. Bisher war nur geregelt, dass ein Verfahren auf Rückgabe einer Sicherheit zum Rechtszug gehört. Damit sind die Verfahren nach §§ 109 und 715...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 90 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 91 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, löst die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streit oder Ungewissheit wird beseitigt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003

Rz. 156 Ist über den Gegenstand, der der Einigung zugrunde liegt, ein gerichtliches Verfahren anhängig (ausgenommen ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein darauf gerichtetes Prozesskostenhilfeverfahren), so reduziert sich die Einigungsgebühr nach VV 1003 auf 1,0 (Ausnahme wiederum VV 1004). Der Gegenstand muss nicht in dem Verfahren anhängig sein, in dem die Einigung g...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Festsetzung von Vollstreckungskosten

Rz. 57 Auch Vollstreckungskosten können festgesetzt werden. Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Vollstreckungskosten richtet sich nach § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO.[42] Sachlich zuständig ist grundsätzlich das Vollstreckungsgericht und nicht das Prozessgericht. Nur im Fall einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888 und 890 ZPO ist das Prozessgericht des ersten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Additionsverbote

Rz. 10 Additionsverbote gelten in folgenden Fällen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das Verfahren

Rz. 8 Zum "Verfahren" i.S.d. Abs. 1 gehören nicht nur die kontradiktorischen Erkenntnisverfahren, sondern alle in einer Prozessordnung geregelten Abläufe zur Herbeiführung einer Entscheidung. Erfasst werden grundsätzlich auch die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.[7] Beispiele: Der Anwalt wird beauftragt mit der Erteilung eines Erbscheins[8] oder einer Eintragung im...mehr