Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 Nach VV Vorb. 3.3.6 S. 1 entsteht die Terminsgebühr nach Abschnitt 1, also nach VV 3104, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist, und auch nicht die Ausnahme nach S. 2 für Verfahren über Prozess- und Verfahrenskostenhilfe greift. Eine solche anderweitige Bestimmung enthält VV 3332. Rz. 2 Danach richtet sich die Terminsgebühr in den Fällen der VV 3324...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 577 Gemäß §§ 788, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Mehrkosten fallen immer dann an, wenn im Verhältnis zur Hauptsache ein neuer Rechtsanwalt bestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Volls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung oder Erledigung

Rz. 6 Weitere Voraussetzung der Anwendung von VV 1005, 1006 ist, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in welchen Betragsrahmengebühren anfallen, es zu einer Einigung oder Erledigung gekommen ist. Zum Anfall der Einigungs- und Erledigungsgebühr im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage wird auf die Erläuterungen zu VV 1000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4300 ff. regeln die Vergütung für Einzeltätigkeiten des Anwalts. Vergleichbar sind sie der Regelung der VV 3403, die für Einzeltätigkeiten innerhalb VV Teil 3 gilt. Bei den Gebühren nach VV 4300 ff. handelt es sich zum Teil um Einzelaktgebühren, wie etwa bei der Gebühr für die Einlegung der Berufung oder Revision (VV 4302 Nr. 1). Zum Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umfang der Angelegenheit

Rz. 22 Hinsichtlich des Umfangs der Angelegenheit gilt § 15. Für jede selbstständige Angelegenheit muss ein Einvernehmen hergestellt werden, so dass die Gebühren nach VV 2200 insoweit also auch jeweils gesondert anfallen.[6] Beispiel: Der inländische Anwalt wird beauftragt, das Einvernehmen mit dem ausländischen Anwalt bei zwei anhängigen Gerichtsverfahren herzustellen. Da es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pfändung mehrerer Forderungen

Rz. 200 Werden mehrere Forderungen desselben Schuldners gepfändet, liegt nur eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt des Gläubigers wegen dieser Forderungen einen einzigen Auftrag zur Vollstreckung erteilt.[190] Entscheidend im Rahmen der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist nicht, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag erhalten hat oder mehrere ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerden gegen Zwangs- und Ordnungsmittel

Rz. 97 Auch im Beschwerdeverfahren gegen die Verhängung eines Zwangs- oder Ordnungsgeldes gilt § 25 Abs. 1 Nr. 3 nicht, sondern der Wert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 bzw. § 23 Abs. 3 S. 2 (vgl. Rdn 95).[145] Rz. 98 Ob auch in einem Beschwerdeverfahren gegen beantragte bzw. festgesetzte Zwangs- und Ordnungsmittel (§§ 888, 890 ZPO) deren Höhe ohne Belang ist (vgl. Rdn 66)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zivilsachen

Rz. 50 Vertritt sich der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren selbst, sind ihm gem. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO solche Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines beauftragten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Er erhält also die fiktiven Kosten erstattet, die bei Beauftragung eines (anderen) Rechtsanwalts für dessen Tätigkeit erstattungsfähig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorrang der Vorschriften des VV Teil 4

Rz. 390 Obwohl ausdrücklich nicht erwähnt, gelten die Vorschriften der VV 3100 ff. grundsätzlich auch nicht in Verfahren nach VV Teil 4, selbst wenn dort zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, also im Adhäsionsverfahren; insoweit enthalten die VV 4143 f. gesonderte Regelungen, die den Gebühren des VV Teil 3 vorgehen. Nur dann, wenn die Sache im Adhäsionsverfahren ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 11 regelt die Festsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber. Ermöglicht wird damit dem in einem gerichtlichen Verfahren tätig gewesenen Rechtsanwalt, seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten ohne einen Rechtsstreit festsetzen zu lassen. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs (Abs. 1 S. 1). Das Festsetzungsverfahren stellt z...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich

Rz. 2 Das gerichtliche Verfahren beginnt, wie sich aus der Legaldefinition in Anm. zu VV 4104 ergibt, mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Besondere Angelegenheit

Rz. 8 Die Aus- oder Rückzahlung der an den Anwalt geleisteten Zahlungen gehört nicht mehr zu der Gebührenangelegenheit, anlässlich der die Gelder weitergeleitet werden, sondern stellt ein eigenes Verwahrungsgeschäft und damit gebührenrechtlich eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 dar.[7] Missverständlich ist daher die teilweise verwendete Formulierung, die Hebegebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren

Rz. 143 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 63 ff. gilt § 78 GWB . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Auskünfte bei verschiedenen Dritten

Rz. 362 Gemäß § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollziehermehr

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FoVo 06/2021, Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Zum 1.7.2021 werden die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO um 6,28 % und damit ganz erheblich erhöht (FoVo 2021, 101 ff., in diesem Heft). Das wirkt sich auch auf das P-Konto nach § 850k Abs. 1 ZPO aus. Stärker als noch in der Vergangenheit müssen Gläubiger und ihre Bevollmächtigten prüfen, ob die Vollstreckungssituation durch Anträge auf die Nichtber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 157 Die Erstattung der Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner geführten Prozesses richtet sich nach der in diesem Prozessverfahren getroffenen Kostenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt der Drittschuldner ganz oder teilweise, besteht insoweit ein Erstattungsanspruch gegen den Drittschuldner. Rz. 158 Die Kosten eines vom Gläubiger gegen den Drittschuldner gef...mehr

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / II. Die Lösung

Ist der Antrag überhaupt zulässig? Ein wirksamer Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO muss zunächst einmal zulässig sein. Das setzt als allgemeine Verfahrensvoraussetzung voraus, dass der Antragsteller postulationsfähig ist. Da kein Anwaltszwang für den Antrag besteht, §§ 78, 79 Abs. 1 ZPO, kann der Schuldner den Antrag zunächst selbst stellen. Bittet er aber einen Dritten, de...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Rechtsn... / 1 Die Entscheidung

AG entscheidet gegen den GV Entgegen der Ansicht des Gerichtsvollziehers (GV) bedarf es wegen der vorliegend erfolgten Abtretungen der streitgegenständlichen Forderungen keiner, auch klarstellenden, Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO. Die Notwendigkeit einer Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO ist weder wegen der mehrfachen formwechselnden Umwandlung noch wegen der mehrf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 1 Das Insolvenzverfahren beginnt mit dem Wirksamwerden des Eröffnungsbeschlusses, also mit der Herausgabe aus dem internen Bereich des Gerichts. Es endet u.a. mit der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses (vgl. § 34 InsO), der Einstellung des Verfahrens mangels Masse (vgl. § 207 InsO), wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes (vgl. § 212 InsO), mit Zustimmung aller Gläubiger (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Hs. 1 und 3 – Recht einschl. Nebenforderungen

Rz. 5 Der Gegenstandswert bestimmt sich grundsätzlich nach dem Wert des dem Gläubiger oder dem Beteiligten zustehenden Rechts einschließlich der Nebenforderungen (Hs. 1 und 3).[5] Uneinigkeit besteht darüber, wie diese Rechte im Einzelnen zu bewerten sind (z.B. eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit oder ein Pachtrecht). Da § 26 dazu keine Bestimmung enthält, wird zur Lüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Prüfungsschema

Rz. 119 Obwohl insoweit völlige Übereinstimmung besteht, verursacht die Anwendung dieser Grundsätze im Einzelfall nicht unerhebliche Probleme. Diese lassen sich dadurch verringern, dass man bei der Frage nach dem Anfall einer oder mehrerer Gebühren eine bestimmte Prüfungsreihenfolge einhält:[114]mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtskosten

Rz. 90 Aus Abs. 2 S. 2 ergibt sich, dass das Verfahren über die Erinnerung sowie die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung gerichtsgebührenfrei sind. Die weitere Beschwerde wird in Abs. 2 S. 2 zwar nicht ausdrücklich genannt. Grds. ist aber auch das Verfahren über die weitere Beschwerde gerichtsgebührenfrei.[204] Rz. 91 Auslagen können erhoben werden. Das gilt aber nur i...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 157 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 152 Die einzelnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind nach § 18 RVG in der Regel jeweils eigene besondere Angelegenheiten. Sie lösen eigene Gebühren aus. Auch in der Zwangsvollstreckung kann der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von jeweils 0,3 Gebühren verdienen. Gerade bei den Gegenstands...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LII. Zwangsvollstreckung

Rz. 150 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 153 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Festsetzung Vollstreckungsgebühren

Rz. 164 Die Vollstreckungskosten können auch ohne Festsetzung regelmäßig bei jeder weiteren Zwangsvollstreckung aus dem Titel geltend gemacht werden. Die Kosten verjähren zwar wegen § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB erst nach 30 Jahren; dennoch ergibt sich die Problematik, dass dann in jedem Fall der Vollstreckung die einzelnen Gebühren nachzuweisen sind. Abhilfe schafft hier die Fests...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Besondere Angelegenheit, § 18 RVG

Rz. 27 Oft sind innerhalb eines Mandates bestimmte Handlungen wiederholt notwendig. In diesen Fällen regelt § 18 RVG, dass jede dieser Angelegenheiten eine besondere Angelegenheit darstellt. Im Mietrecht kommen folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Berechnung des Mehrvertretungszuschlages

Rz. 71 Der Mehrvertretungszuschlag fällt auf alle Verfahrens- und Geschäftsgebühren an. Es erhöhen sich also die Geschäftsgebührenmehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXV. Räumungsvollstreckung

Rz. 120 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG i.V.m. § 41 Abs. 2 GKG. Damit wäre der Wert der herauszugebenden Sache maßgeblich. Dieser Wert wird aber durch die Nettokaltmiete für den streitigen Zeitraum bis hin zum Jahresnettobetrag begrenzt.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Bei Vergleich und Zahlungsvereinbarung, § 31b RVG

Rz. 31 Bei Abschluss eines Vergleiches bestimmt sich der Gegenstandswert nur mittelbar nach dem Inhalt des Vergleiches. Zum Gegenstandswert gehört hier der Gegenstand aller geltend gemachten oder miterledigten Ansprüche. Beispiel: Rechtsanwalt C. Lever macht für den Vermieter Rückstände aus Mietforderungen in Höhe von 100,00 EUR monatlich für 2 Jahre geltend. Der Mieter wende...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Verfahrensgebühr für Räumungsfrist, Nr. 3334 VV RVG

Rz. 166 Das RVG gewährt nach Nr. 3334 VV RVG eine eigene Verfahrensgebühr für ein Verfahren auf Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist i.S.d. §§ 721, 794a ZPO. Die Gebühr entsteht jedoch nach dem Wortlaut der Nr. 3334 VV RVG nicht, wenn der Antrag im eigentlichen Räumungsprozess gestellt wird. Rz. 167 Die 1,0 Verfahrensgebühr kann daher nur anfallen, we...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Kein Mutwille

Rz. 154 Der Prozesskostenhilfeantrag ist auch bei bestehenden Erfolgsaussichten zurück zu weisen, wenn die Beantragung mutwillig ist. Als Vergleich ist der selbstzahlende Mandant heranzuziehen, der in diesen Fällen von der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung absehen würde. Der Antragsteller ist also verpflichtet, von zwei Möglichkeiten stets die kostensparendere Weis...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 7. Bezifferte Geldforderungen

Rz. 180 Wird in WEG-Sachen eine konkret bezifferte Geldforderung geltend gemacht, so richtet sich die Gegenstandswertberechnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem eingeklagten Betrag.[179] Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, sofern die dazugehörige Hauptforderung mit eingeklagt wird; § 43 GKG. Von der Hauptforderung losgelöst erhöhen die Nebenford...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 102 Sobald in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Abschnitt 3 anfällt, so ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; RVG Vorbem. Teil 3 (4). Der Anrechnungsbetrag ist in der Höhe auf 0,75 Gebühren bzw. die Höhe der angefallenen Verfahrensgebühr begrenzt.[141] Über dem Mittelwert verdiente Geschäftsgebühren bleib...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 171 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 172 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG

Rz. 39 In gerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, die anwaltlichen Kosten zulasten der Gegenseite festsetzen zu lassen, wenn und soweit die Kostengrundentscheidung dies zulässt. Doch auch gegen den eigenen Mandanten kann ein Rechtsanwalt seine Kosten für die gerichtliche Tätigkeit in einem einfachen Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Der Rechtsanwal...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite

Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt Vorschüsse erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Mandant für das PKH-Bewilligungsverfahren die Kosten nach Nr. 3335 VV RVG zu tragen hat. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, bilden Hauptverfahren und Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren wegen § 16 Nr. 2 RVG auch gebührenrechtlich eine Angelegenh...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einigungsgebühren, Nr. 1003, 1004 VV RVG

Rz. 149 Im gerichtlichen Verfahren reduziert sich die Einigungsgebühr (vgl. oben Rdn 78) auf 1,0 Gebühren für die erste Instanz, sowie 1,3 Gebühren für die Rechtsmittelinstanzen. Ausgenommen von dieser Reduzierung sind nur das Beweissicherungsverfahren und die bloße gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleiches. Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilun...mehr

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Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer einer GmbH

Zusammenfassung Der Geschäftsführer darf der GmbH – auch wenn er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist – keinen Nachteil zugunsten einer anderen, von ihm kontrollierten Gesellschaft zufügen. Solche Verträge sind nichtig. Zum Sachverhalt In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall ging es um die (Vertretungs-)Befugnisse eines Geschäftsführers in einer komplexen Unter...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schutz der Gerichtsvollzieher und Änderungen in der Zwangsvollstreckung beschlossen

Einführung Im Schnelldurchgang haben Bundestag und Bundesrat am 6. und 7.5. das "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zu Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes" beschlossen, das noch am 7.5. im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl I 2021, S. 850). Die schnelle Ver...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / 2 II. Das Wichtigste in Kürze

§ 788 ZPO kennt nur den Gläubiger als Adressaten Das BAG zeigt in seiner Entscheidung auf, dass nach § 788 Abs. 1 ZPO die Kosten der Zwangsvollstreckung, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last fallen und zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben sind. Neben der Möglichkeit zur Beitreibung nach § 788 Abs. 1 ZPO kann nur der Gläubiger ...mehr

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AGS 05/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Erstreckung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung, NJW-Spezial 2021, 155 Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber durch das KostRÄG 2021 auch die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG neu geregelt, die die Erstreckung der PKH bei Abschluss einer Einigung und – über § 12 RVG – auch der VKH betrifft. In seinem Beitrag weist Schneider a...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / Leitsatz

1. Das Festsetzungsverfahren nach § 788 Abs. 2 ZPO betrifft nur Kosten, die dem Gläubiger durch die Zwangsvollstreckung erwachsen sind. Kosten des Schuldners für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen können nicht nach § 788 Abs. 2 i.V.m. §§ 103 Abs. 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden. 2. Kosten für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Arrestvollzugsverfahren...mehr