Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / I. Aktuelle Fassung nach der 2. ÄndVO ZVFV vom 17.6.2024

Rz. 6 Die aktuelle Fassung gilt (erst) seit dem 1.9.2024. § 6 Übergangsregelung (1) Für bis einschließlich 30.9.2025 gestelltemehr

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Der Autor

Frank-Michael Goebel ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Koblenz und dort u.a. Vorsitzender des Kostensenats. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht (u.a. Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Die Praxis des Beschwerderechts), zum Zwangsvollstreckungsrecht (Anwaltformulare Zwangsvollstreckungsrecht, Reform der Sachaufklärun...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr

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AGS 09/2024, Fragen und Lös... / I. Vertretung im Einstellungsverfahren

Da Rechtsanwalt A nur für das Einstellungsverfahren beauftragt worden war und nicht auch für die Hauptsache – hier also für die Vertretung im Berufungsverfahren –, greift die Regelung des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG nicht ein. Deshalb ist Rechtsanwalt A für das Betreiben des Geschäfts im Einstellungsverfahren (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) hinsichtlich der einstweiligen Einstellun...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Modul S – Privilegierte Pfändung bei vorsätzlich unerlaubter Handlung

Rz. 241 Viele Forderungen in der Zwangsvollstreckung stammen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch, wenn sie als vertraglicher Zahlungsanspruch tituliert werden. Hinweis Besonders häufig ist hier der Eingehungsbetrug bei Onlinegeschäften zu sehen, der die Forderung (auch) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB begründet oder die Leistungserschleichung, di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Änderungen zwischen dem aktuellen und dem neuen Formular ergeben sich allei...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann seit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 direkt an den Anfang der Zwangsvollstreckung, §§ 802a Abs. 2 Nr. 2, 802c ff. ZPO, (isoliert) oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag, §§ 802a Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO, gestellt werden. Rz. 2 Der Zweck der Vermögensauskunft ist, dem Gläubiger Informati...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 150 Zur Sicherung vor nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners hat das Insolvenzgericht alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen (§ 21 Abs. 1 InsO). Der Maßnahmenkatalog in § 21 Abs. 2 InsO ist aber keineswegs abschließend zu verstehen, sondern nur beispielhaft, wie das Wort "insbesondere" in § 21 Abs. 2...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 180 (1) Außerhalb der Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig,mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / E. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 10 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat h...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / B. Materiell-rechtliche Aspekte eines Falls – Rechtsgestaltung

Rz. 5 Bei seiner Beauftragung wird der Rechtsanwalt – vor allem wenn sich die Angelegenheit noch in einem vorgerichtlichen Stadium befindet – nicht stets vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern er kann durchaus noch "etwas bewegen". Hier gilt der lateinische Rechtsgrundsatz "Ius vigilantibus scriptum": "Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben." Gerade bei der außerfor...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 2 In den Antragsformularen der Anlagen 1 ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) und 2 ZVFV (Antrag auf Durchsuchungsanordnung oder der Zulässigkeit der Vollstreckung zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen) sowie in der Anlage 5 ZVFV (Entwurf für einen Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) wurden die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und ...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / II. Fassung nach der 1. ÄndVO ZVFV vom 24.11.2023

Rz. 7 Die nachfolgende Fassung galt vom 30.11.2023 bis zum 31.8.2024. § 6 Übergangsregelung (1) 1Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen, die bis einschließlich 31.8.2024 gestellt werden, dürfen diejenigen Formulare weiter genutzt werden, die durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015 (...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Nicht eingeführt wird mithin ein Antrag auf Erlass eines isolierten Überweisungsbeschlusses, der bei der Sicherungsvollst...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Insolvenz

Rz. 31 Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens nach § 89 Abs. 1 InsO gilt auch für das Verfahren zur Vermögensauskunft.[34] Gleiches gilt, wenn das Insolvenzgericht im Insolvenzeröffnungsverfahren Maßnahmen der Zwangsvollstreckung nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt hat.[35] Auch im Restschuldbefreiungs...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / IV. Gewahrsam beim Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 136 Bei einem verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Schuldner findet bei der Gewahrsamsprüfung die gesetzliche Vermutung des § 739 Abs. 1 ZPO bzw. § 739 Abs. 2 ZPO, § 8 LPartG Anwendung. Wenn der Ehemann der Schuldnerin ein Einzelhandelsgeschäft nicht erkennbar allein und im Alleinbesitz betreibt, sondern mit Beteiligung bzw. Mitbesitz der Schuldnerin,...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 6. Parteirollen

Rz. 137 Um die Rolle der Beteiligten klarzustellen, sind diese bei Klagen als Kläger/Beklagter, als Antragsteller/Antragsgegner bei Antragsverfahren oder als Gläubiger/Schuldner in der Zwangsvollstreckung zu bezeichnen. Rz. 138 Der Kläger bestimmt also, wer die Parteien des Rechtsstreits werden. Er hat es dadurch sogar in der Hand, seine Prozesslage zu verbessern, insbesonder...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Inhalt

Rz. 13 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann isoliert oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag gestellt werden, §§ 802 Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO. Der Antrag (Auftrag) kann zwar grundsätzlich schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklärt werden, der Antrag eines Rechtsanwalts oder die Anordnung der Vollstreckungsbehörde kann jedoch nur elektronisch (§ 130d ZPO)...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 36 Nichtigkeitsklage, Dringlichkeitsmaßnahmen [Rdn 478]

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Mehrfache Nutzungspflicht bei den Forderungsaufstellungen

Rz. 27 Die Forderungsaufstellungen waren bereits in der Vergangenheit das größte Problem der eingeführten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015. Während die GVFV 2015 diese immerhin schon als Anlage kannte, war sie nach der ZVFV 2012 in den Beschlussentwurf für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (dort S. 3) integriert. In der Sache korrespondierten die Forderu...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / D. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers

§ 190 Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften (1) Der Gerichtsvollzieher darf außerhalb der Zwangsvollstreckung freiwillige Versteigerungen von für Rechnung des Auftraggebers ausführen. Die nachfolgenden Vorschriften finden auf die Versteigerung von ...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Vom Referentenentwurf zur Verordnung

Rz. 8 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung war der Referentenentwurf einer "Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, der Beratungshilfeverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung" vom 16.6.2022.[12] Bis zum 15.7.2022 wurde den Bundesländern und verschie...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 54 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr

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AGS 09/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Im Ausgangsfall hat B den Rechtsanwalt A nur für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil beauftragt. Rechtsanwalt A hat schriftsätzlich die einstweilige Einstellung beantragt. Das Berufungsgericht entscheidet hierüber wiederum durch Beschluss, der ohne vorherige mündliche Verhandlung über den Einstellungsantrag ergeht. Damit ende...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Achter Abschnitt: Auszahlung von Kleinbeträgen; Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

§ 59 Auszahlung von Kleinbeträgen (1) Kleinbeträge bis zu 3,00 EUR sind nicht auszuzahlen, sofern die Auszahlung nicht ohne besondere Kosten geschehen kann; sie sind im Dienstregister I Spalte 5b oder im Kassenbuch II Spalte 6 gesondert einzutragen und im Dienstregister I in Spalte 8, im Kassenbuch II in Spalte 14 durch den Buchstaben K als Kleinbetrag zu kennzeichnen. (2) Kle...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Vorladung des Schuldners

Rz. 48 Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen, § 802f Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens beim Schuldner. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner bereits zuvor zur Zahlung aufgefordert hat und seit dieser...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Abgrenzung zur Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 207 Der Umfang der Mobiliarvollstreckung wird zunächst durch die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen begrenzt (§ 865 ZPO). Die Immobiliarzwangsvollstreckung umfasst nicht nur das Grundstück, sondern auch die dem Hypothekenhaftungsverband unterliegenden weiteren Gegenstände und Ansprüche (§ 865 Abs. 1 ZPO, §§ 1120 ff. BGB). Grundsätzlich...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Vollstreckungstitel, Zustellnachweise und Vollstreckungsprotokolle

Rz. 112 Gegenstand des Vollstreckungsantrags ist auch bei der richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie der Anordnung der Vollstreckung zur Unzeit die Vorlage des Vollstreckungstitels. Vorgelegt werden müssen alle Vollstreckungstitel, die Gegenstand der durch die Durchsuchung oder die Vollstreckung zur Nachtzeit ermöglichenden Vollstreckungsmaßnahme sind. Die Vorlage hat gr...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Pfandverkauf

I. Allgemeines § 181 (1) Aus einem Pfand, das aus beweglichen Sachen oder Inhaberpapieren (§§ 1293, 1296 BGB) besteht, kann sich der Pfandgläubiger ohne gerichtliches Verfahren nach den §§ 1228 bis 1248 BGB im Wege des Pfandverkaufs befriedigen; es macht keinen Unterschied, ob das Pfandrecht durch Rechtsgeschäft bestellt oder kraft Gesetzes entstanden war (§ 1257 BGB). „Ein ges...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / F. Durchführung der Pfändung

Rz. 143 Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners erfolgt durch die Inbesitznahme der pfändbaren Sachen durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 Abs. 1 ZPO). Vor der Pfändung hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner zur freiwilligen Leistung aufzufordern (§ 59 Abs. 2 GVGA). Rz. 144 Zahlungen, auch Teilleistungen, nimmt der Gerichtsvollzieher entgegen und be...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 6. Berufungsantrag

Rz. 37 Die Berufungsbegründung muss nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge).[47] Rz. 38 Soweit das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang angefochten werden soll, ist dementsprechend zu beantragen, dass das – genau bezeichnete – erstinstanzliche Ur...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 150 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / A. Allgemeine Vorschriften

I. Zuständigkeit § 30 Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsvollstreckung durch, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist. Zum Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers gehören:mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / E. Strukturierte Daten und gemeinsame Koordinierungsstelle

Rz. 49 § 5 ZVFV im Wortlaut § 5 Strukturierte Datensätze; gemeinsame Koordinierungsstelle (1) Die Länder dürfen die Formulare als strukturierte Datensätze zum Zweck der Übermittlung an Gerichtsvollzieher oder Gerichte bereitstellen. Hierfür sind die Formulare in das gültige XJustiz-Format zu übertragen. Für die als strukturierte Datensätze bereitgestellten Formulare gelten die...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul I – Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 60 Verweigert der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft, in dem er den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder zwar erscheint, aber dann die Abgabe der Vermögensauskunft ohne anerkannten sachlichen Grund verweigert, wird er nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Handlungsoptionen des Gläubigers liege...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / H. Pfändungsprotokoll

Rz. 174 Über den Pfändungsvorgang hat der Gerichtsvollzieher ein Protokoll anzufertigen (§§ 762, 763 ZPO und §§ 63, 86 GVGA). Dieses Protokoll muss u.a. enthalten:mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / F. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen

I. Allgemeines § 152 (§§ 916 bis 945 ZPO) (1) Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen sind Schuldtitel, die nicht eine Befriedigung des Gläubigers, sondern nur eine Sicherung seines Anspruchs oder die einstweilige Regelung eines rechtlichen Zustandes bezwecken. Der dingliche Arrest wird durch Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Schuldners oder eines in dem Befehl näher...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / b) Unternehmensstabilisierungsverfahren – Restrukturierungsverfahren

Rz. 172 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz) ordnet das Restrukturierungsgericht auf Antrag des Schuldners an, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner untersagt oder einstweilen eingestellt werden (Vollstreckungssperre). Die Wirkung dieses Verbot entspricht § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.mehr

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AGS 09/2024, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Im Ausgangsfall gibt das Berufungsgericht dem Einstellungsantrag ohne gesonderte mündliche Verhandlung statt, stellt die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil einstweilen jedoch nur gegen Sicherheitsleistung des Beklagten B ein. Rechtsanwalt A legt gegen diesen Beschluss auftragsgemäß sofortige Beschwerde mit dem Ziel ein, dass die Anordnung der Sicherheitslei...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Wörtliches Angebot

Rz. 39 Ausnahmsweise genügt ein wörtliches Angebot, wenn Rz. 40 Im Fall einer Holschuld, wenn also zur Leistungsbewirkung eine Handlung des Schuld...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Grundgesetzlich geschützte Rechte

Rz. 69 Der Gerichtsvollzieher ist grundsätzlich ermächtigt, zum Zweck der Vollstreckung die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners oder die Geschäftsräume einer juristischen Person oder Personenvereinigung zu durchsuchen und hierzu auch verschlossene Türen oder Behältnisse öffnen zu lassen (§ 758 Abs. 1, 2 ZPO). Widerstand des Schuldners darf der Gerichtsvollzieher auch ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Vorgehen des Beklagten

Rz. 417 Bei der Klageerwiderung im Urkundenprozess muss der Rechtsanwalt zunächst prüfen, ob Erfolgsaussichten im Ausgangs- oder erst im Nachverfahren bestehen. Sollte die Klage zulässig sein und der Beklage keine Einwendungen gegen die Echtheit der Urkunde haben, oder absehbar sein, dass der Beklagte seine Einwendungen nicht mit den im Urkundsprozess statthaften Beweismitte...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Verhaftung

Rz. 112 Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Zuständig für die Vollziehung eines erlassenen Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher am Aufenthaltsort des Schuldners. Das ursprüngliche Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft endet mit dem Erlass des Haftbefehls.[204] Der Gerichtsvollzieher hän...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Das Formular bildet neben der Zustellung die Beauftragung des Gerichtsvollziehers im Rahmen seiner Regelbefugnisse...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Einholung weiterer Auskünfte

Rz. 69 Zugängliche Informationsquellen sollten, soweit sich daraus relevante Auskünfte ergeben können, in Anspruch genommen werden. Rz. 70 Beim Amtsgericht wird das Handelsregister, das Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister geführt. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen, soweit ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / V. Pfandverkauf in besonderen Fällen

§ 187 (1) Die Vorschriften über den Pfandverkauf finden auch Anwendung auf eine Versteigerung,mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / III. Änderungen zur Beratungshilfeverordnung

Rz. 4 Art. 4 Abs. 2 ZVFV betrifft allein die Änderungen an der Beratungshilfeverordnung und bleibt für die Zwangsvollstreckung unerheblich. Nach Art. 2 ZVFV erhält Anlage 2 der Beratungshilfeformularverordnung vom 2.1.2014[2] eine neue Fassung. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass der Beratungshilfeschein nun nicht mehr im Original vorgelegt werden muss, was einen Med...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / I. Effektiver Rechtsschutz

Rz. 369 Die Eilverfahren dienen einem effektiven Rechtsschutz. Maßgebend für die Auswahl der Verfahrensart ist das Begehren des Antragstellers. Zwischen dem Arrest und der einstweiligen Verfügung ist wie folgt zu unterscheiden: Rz. 370 Der Arrest besteht nach § 916 Abs. 1 ZPO bei Ansprüchen zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegenmehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Sicherungsvollstreckung

Rz. 28 Ist das titulierte Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, darf der Gläubiger nur im Wege der Sicherungsvollstreckung die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 720a Abs. 1 ZPO). Dem Gläubiger ist gestattet, die Vollstreckung durch Pfändung oder Sicherung zu bewirken (Zwangssicherungshypothek am Grundstück), die Verwertung ist jedoch ausgeschlossen. Rz. 29...mehr