Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 12 Verschiedenes / 4. Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung

Rz. 71 Kommt es zur Insolvenzeröffnung, wird i.d.R. der vorläufige Insolvenzverwalter zum ("endgültigen") Insolvenzverwalter bestellt. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht jetzt vom Wohnungseigentümer auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Der Insolvenzverwalter ist daher zu Eigentümerversammlungen einzuladen; nur er ist dort stimmberechtigt und anschließend ggf. ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Handlungsmöglichkeiten abberufungswilliger Eigentümer

Rz. 178 Liegen (wichtige) Gründe für eine (außerordentliche) Abberufung des Verwalters vor, sind bis zu deren Realisierung einige Hürden zu nehmen. Als Erstes muss jemand aus den Reihen der Miteigentümer die Initiative ergreifen, sonst bleibt ein Verwalter im Amt, egal was er sich zuschulden kommen lässt: Es gibt keine Aufsicht oder Behörde, die der Gemeinschaft von außen zu...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Besonderheiten bei selbstgenutzter oder vermieteter Wohnung

Rz. 103 Wenn die Wohnung vom Schuldner/Miteigentümer selbst genutzt wird, hat die Versorgungssperre regelmäßig zum Ziel, ihn aus der Wohnung zu "vertreiben". Wenn er angesichts des drohenden Verlusts der Wohnung nicht sogar doch noch Geld "auftreiben" kann (wie es sich in der Praxis manchmal herausstellt), hat die Versorgungssperre dann nämlich zumindest den Erfolg, dass der...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / VI. Zwangsverwaltung und Insolvenz

Rz. 56 Ein laufendes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers hindert die Gemeinschaft nicht an der Beantragung der Zwangsverwaltung. Wird der Antrag nämlich auf privilegierte Ansprüche der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG gestützt, ist die Zwangsverwaltung ungeachtet der Insolvenz ohne weiteres zulässig; die dinglichen Forderungen der Gemeinschaft aus Ra...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage der Geldempfangsvollmacht in der Zwangsvollstreckung

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher darf den Vollstreckungsauftrag nicht mit dem Argument zurückweisen, ihm sei keine Geldempfangsvollmacht im Original vorgelegt worden. AG Lübeck, Beschl. v. 2.3.2022 – 51b M 5/22 1 Der Fall GV ist mit der Versicherung der Vollmacht nicht zufrieden Unter dem 27.9.2021 erteilte die Gläubigervertreterin, ein Inkassounternehmen, dem Gerichtsvollzieher (...mehr

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AGS 07/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einwendungen oder Einreden im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, JurBüro 2022, 169 Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ermöglicht es dem Rechtsanwalt, seine in einem gerichtlichen Verfahren verdiente Vergütung gegen den Auftraggeber auf recht einfachem und kostengünstigen Weg titulieren zu lassen. In seinem Beitrag gib...mehr

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FoVo 07/2022, Welche Kosten... / II. Die Lösung

Die Behandlung dieser Kosten ist streitig. Nach § 788 Abs. 1 ZPO hat der Schuldner zunächst die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. Was darunter zu verstehen ist, begegnet keinem einheitlichen Verständnis, ist aber letztlich höchstrichterlich geklärt: Kosten der Zwangsvollstreckung sind Aufwendungen, deren Zweck darin besteht, die Befriedigung der tituliert...mehr

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FoVo 07/2022, Welche Kosten... / I. Das Problem

Abtretung im Kontext der Zwangsvollstreckung Wir haben einen Darlehensrückzahlungsanspruch im gerichtlichen Mahnverfahren tituliert. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist es zum Kontakt mit dem Schuldner gekommen und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. Hier hat der Schuldner u.a. seine pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens gegen die Drittschuldnerin abgetr...mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Ausw... / II. Die Lösung

Die Frage: Wie viele Angelegenheiten liegen vor? Die Frage beantwortet sich danach, wie viele Angelegenheiten in der Zwangsvollstreckung vorliegen. Für jede Angelegenheit fällt einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG an. Für die Zwangsvollstreckung leistet § 18 RVG die Abgrenzung zwischen den Angelegenheiten. Mit dem aufgezeigten Fall musste sich die Rechtsprechung s...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unbegründet. Das AG hat den Erlass des beantragten PfÜB zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Gläubigers ist unwirksam und daher unzulässig, denn er wurde nicht in der nach §§ 130a, 130d ZPO vorgeschriebenen elektronischen Form übermittelt. Unmitte...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung klar und pragmatisch Die Entscheidung ist nicht nur zutreffend begründet, sondern sie überzeugt auch in der Sache. Das Verständnis, dass das AG an den Tag gelegt hat, entspricht dem Verständnis des BMJ, wie es dem Herausgeber dieser Zeitschrift am 1.12.2021 mitgeteilt wurde. Dies spricht dafür, dass der Gesetzgeber auch die von dem AG jetzt ausgesprochene ...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 3 Der Praxistipp

Defizite im elektronischen Rechtsverkehr Die Transformation des elektronischen Rechtsverkehrs dauert an und zeigt die Schwächen des Gesamtsystems auf:mehr

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FoVo 07/2022, Angemessener ... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist im Insolvenzrecht ergangen, entfaltet aber in gleicher Weise in der Zwangsvollstreckung ihre Wirkung. Für die Zwangsvollstreckung muss allerdings beachtet werden, dass Abfindungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausdrücklich in § 850 ZPO genannt sind und es sich deshalb empfiehlt, diese ergänzend bei der Pfändung von Arbeitseinko...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung der Gläubigerin ist erfolgreich Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Die Anforderung einer Geldempfangsvollmacht ist durch die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung entbehrlich. Die Bevollmächtigte ist damit nicht verpflichtet, in dem vorliegenden Verfahren eine Geldempfangsvollmacht im Original einzureichen. GVGA berücksichtigt die Gesetzesänderun...mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Ausw... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckungsmaßnahme: Abnahme der Vermögensauskunft Wir möchten aus einem Vollstreckungsbescheid im Namen des Gläubigers die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Da uns keine Informationen zum Einkommen und Vermögen des Schuldners vorgelegen haben, haben wir die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt und das Vermögensverzeichnis dann auch erhalten. Hier...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. (Späteres) Vollstreckungsverfahren

Besondere Gebühren entstehen auch für die Zwangsvollstreckung aus dem Tabellenauszug (§ 201 Abs. 2 InsO). Hier gelten die Gebühren nach Nrn. 3309 u. 3310 VV. Hier gilt allerdings anzumerken, dass eine Vollstreckung frühestens nach Beendigung des Verfahrens, schließt sich eine Wohlverhaltensperiode an, erst danach erfolgen darf und auch nur insoweit, als dass keine Restschuld...mehr

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FoVo 07/2022, Bestimmtheit ... / 1 I. Die Entscheidung

Voraussetzungen des Vollstreckungsantrags nach § 890 ZPO Die zulässige Beschwerde (§§ 793, 569 Abs. 1 ZPO) hat in der Sache keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für den Erlass eines Ordnungsmittelbeschlusses nach § 890 ZPO liegen vor. Nach § 890 ZPO ist der Schuldner, der einer Verpflichtung schuldhaft zuwiderhandelt, eine Handlung zu unterlassen, wegen jeder Zuwiderhandlung auf...mehr

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AGS 07/2022, Toussaint, Kostenrecht

Von Dr. Guido Toussaint. 52. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 2.844 S., 163,00 EUR In der 52. Aufl. haben die Autoren die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts fortgesetzt. So sind etwa die §§ 1,3–6, 14, 23a–31b, 39–41a RVG und der Teil 5 VV RVG sowie § 66 GKG und §§ 72–76 GNotKG sowie § 788 ZPO völlig neu bearbeitet worden. Markenzeichen der Neubear...mehr

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ZErb 07/2022, Nachlasspfleg... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2 begehrt als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am 25.2.2021 verstorbenen Erblasserin die nachlassgerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung einer der Erblasserin angefallenen Erbschaft. Die unter Betreuung stehende Erblasserin war gesetzliche (Mit-)Erbin ihres am 7.11.2020 vorverstorbenen Ehemanns. Mit notarieller Urkunde vom 4.2.2021 erklärt...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 1 Der Fall

ZV aus einem VU und ein KFB Der Gläubiger begehrt auf der Grundlage eines Versäumnisurteils und eines in diesem Zusammenhang ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), den das AG abgelehnt hat. Schriftlicher Vollstreckungsantrag Mit Antrag seines prozessführungsbevollmächtigten Rechtsanwalts vom 30.12.2021, der am 4....mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.3 Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

Rz. 522 Unterwirft sich ein Erwerber in einem Formular-Bauträgervertrag wegen der von ihm geschuldeten Vergütung der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, ist eine solche Erklärung gem. §§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB nichtig, wenn der Notar ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen.[1] Eine derartige Unterwerfungserklärung mit ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.2.2 Überblick einiger Entscheidungen zum AGB-Recht

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / M. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

I. Prozessführung durch den Testamentsvollstrecker Rz. 147 Auch wenn Testamentsvollstrecker, die nicht zur Berufsgruppe der Rechtsanwälte gehören, eher selten Prozesse selbst führen werden, schon wegen des im Zivilverfahren geltenden Anwaltszwangs bei Streitwerten oberhalb von 5.000 EUR, gehören die sich im Rahmen einer Testamentsvollstreckung ergebenden Besonderheiten doch z...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Zwangsvollstreckung aus gegen den Erblasser gerichtetem Titel

Rz. 161 Liegt bereits ein Titel (i.d.R. Urteil oder Vergleich) gegen den Erblasser vor, so ist für die Beurteilung der Frage, wie gegen den Nachlass vollstreckt bzw. eine solche Maßnahme abgewehrt werden kann, zu unterscheiden. Wurde die Zwangsvollstreckung bereits vor dem Erbfall begonnen, so kann sie gem. § 779 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 ZPO ungehindert gegen den Nachlass fortgef...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 3. Beschränkung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass

a) Situation der Eigengläubiger Rz. 24 Nach § 1984 Abs. 2 BGB sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Arreste in den Nachlass zugunsten eines Gläubigers, der nicht Nachlassgläubiger ist, ausgeschlossen. Betroffen sind hier also die Eigengläubiger des Erben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Erbe unbeschränkt haftet oder nicht. Grund für diese Regelung ist, dass der Nachlass n...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / b) Situation der Nachlassgläubiger

Rz. 25 Im Umkehrschluss aus § 1984 Abs. 2 BGB folgt, dass Nachlassgläubiger in den Nachlass vollstrecken können. Die Haftung des Erben beschränkt sich jedoch gemäß § 1975 Abs. 1 BGB auf den Nachlass, sofern er nicht aus anderen Gründen bereits unbeschränkt haftet. Rz. 26 Gegen eine drohende Zwangsvollstreckung in sein Eigenvermögen kann sich der Erbe mit der Vollstreckungsabw...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 3. Passivprozesse

Rz. 155 Bei Passivprozessen gegen den Nachlass, § 2213 BGB, ist immer § 748 ZPO zu beachten. Zwar können Gläubiger des Nachlasses immer gegen den Erben, der die Erbschaft angenommen hat (§ 1958 BGB) klagen, denn es kann auch grundsätzlich auf das Eigenvermögen des Erben zugegriffen werden.[95] Unterliegt das entsprechende Recht jedoch dem Verwaltungsrecht des Testamentsvolls...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / b) Umfang der Inanspruchnahme von Testamentsvollstrecker und Erbe

Rz. 157 Der Umfang der Inanspruchnahme von Testamentsvollstrecker und Erbe richtet sich nach dem Umfang der angeordneten Testamentsvollstreckung. § 2213 Abs. 1 S. 1 BGB geht vom Normalfall der Testamentsvollstreckung (§§ 2203–2206 BGB) aus. Der Nachlassgläubiger kann hier den Testamentsvollstrecker allein oder nur den Erben oder beide gleichzeitig verklagen. Die Klage kann a...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / b) Rechtskrafterstreckung

Rz. 154 Urteile, die nach § 2212 BGB ergehen, wirken gem. § 327 Abs. 1 ZPO für und gegen die Erben. Will ein Erbe nach Beendigung der Testamentsvollstreckung aus einem solchen Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben, so muss die Vollstreckungsklausel zunächst nach §§ 728 Abs. 2, 727 ZPO umgeschrieben werden. Findet der Testamentsvollstrecker einen Vollstreckungstitel zugunst...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Prozessführung durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 147 Auch wenn Testamentsvollstrecker, die nicht zur Berufsgruppe der Rechtsanwälte gehören, eher selten Prozesse selbst führen werden, schon wegen des im Zivilverfahren geltenden Anwaltszwangs bei Streitwerten oberhalb von 5.000 EUR, gehören die sich im Rahmen einer Testamentsvollstreckung ergebenden Besonderheiten doch zum Basiswissen eines geschäftsmäßigen Testamentsvo...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Eigenprozesse des Testamentsvollstreckers

Rz. 148 Wenn es um seine persönlichen Rechte und Pflichten geht, klagt der Testamentsvollstrecker wie jede andere Person. Dabei trägt er auch die Kosten für ein etwaiges Unterliegen persönlich. Unter diese Fallgruppe sind Klagen des Testamentsvollstreckers auf Aufwendungsersatz (§§ 2211, 670 BGB) oder Vergütung (§ 2221 BGB) zu verstehen. Ebenfalls hierunter fallen etwaige Kl...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / a) Umfang der Prozessführungsbefugnis

Rz. 150 Nach § 2212 BGB geht die Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers so weit, wie seine Verwaltungsbefugnis geht. Nach überwiegender Auffassung ist eine Klage nicht wegen fehlender Aktivlegitimation als unbegründet, sondern wegen fehlender Prozessvoraussetzungen als unzulässig abzuweisen, wenn das Prozessführungsrecht fehlt.[89] Rz. 151 Sind mehrere Testaments...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Beschränkbare Erbenhaftung nach der Annahme der Erbschaft

Rz. 138 Nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe für einen Zeitraum von regelmäßig drei Monaten – sog. Dreimonatseinrede – die Begleichung einer Nachlassverbindlichkeit verweigern, § 2014 BGB, soweit sie über die Sicherung der Zwangsvollstreckung eines Nachlassgläubigers in den übernommenen Nachlass hinausgeht, § 782 ZPO. Eine zeitlich weitergehende Beschränkung ist über die...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Aktivprozesse des Nachlasses

Rz. 149 Aus seiner Stellung als Partei kraft Amtes heraus klagt der Testamentsvollstrecker im Aktivprozess nicht als Vertreter der Erben, sondern im eigenen Namen und auch Leistung an sich. Ihm kommt daher die Parteirolle zu, während der Erbe regelmäßig als Zeuge vernommen werden kann. Vergleichbar der Situation beim Insolvenzverwalter kann auch dem Testamentsvollstrecker Pr...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / c) Testamentsvollstrecker im Pflichtteilsprozess

Rz. 159 Pflichtteilsansprüche können nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB nicht gegen den Testamentsvollstrecker, sondern nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. Dieses rechtliche Schicksal teilen auch die vorbereitenden Ansprüche auf Auskunftserteilung und Wertermittlung nach § 2314 BGB...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / a) Gegenstand des Passivprozesses i.S.d. § 2213 BGB

Rz. 156 Der Passivprozess nach § 2213 BGB erfasst alle Formen gerichtlicher Streitigkeiten, unabhängig von der Verfahrensart.[97] Entscheidend ist nicht die formale Parteirolle des Testamentsvollstreckers als Beklagtem, sondern die Frage, ob materiellrechtlich ein gegen den Nachlass gerichteter Anspruch abgewehrt werden soll.[98] Nicht unter § 2213 BGB fallen daher Streitigke...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / a) Situation der Eigengläubiger

Rz. 24 Nach § 1984 Abs. 2 BGB sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Arreste in den Nachlass zugunsten eines Gläubigers, der nicht Nachlassgläubiger ist, ausgeschlossen. Betroffen sind hier also die Eigengläubiger des Erben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Erbe unbeschränkt haftet oder nicht. Grund für diese Regelung ist, dass der Nachlass nach Anordnung der Nachlassverwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.3 Haftung des Eigentümers an Gegenständen

Bei der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO [1] handelt es sich um eine echte Ausfallhaftung.[2] Überlässt der Eigentümer Gegenstände einem Unternehmen, an dem er wesentlich beteiligt ist, dauerhaft zur Nutzung (Fälle der Betriebsaufspaltung)[3], haftet er mit diesen Gegenständen für die betrieblich begründeten Steuern des Unternehmens.[4] Eine wesentliche Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / II. Zugriffsbeschränkungen der Eigengläubiger

Rz. 22 Das Zugriffsverbot der Privatgläubiger eines Alleinerben auf den der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlass ist umfassend. Die Eigengläubiger des Erben können keine Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind nach § 748 ZPO wegen Fehlens eines gegen den Testamentsvollstrecker ergangenen Urteils nicht möglich. Eine gleichw...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / IV. Nachlassvollmacht

Rz. 33 Muster 24.16: Nachlassvollmacht Muster 24.16: Nachlassvollmacht Nachlassvollmacht[28] betreffend den Nachlass _________________________, geb. am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, _________________________ Die Erbin _________________________, nachfolgend auch "Erbin" genannt, erteilt hiermit in ...mehr

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Abfindung bei Ausscheiden aus der gemeinnützigen GmbH

Zusammenfassung Bei einer gGmbH ist es zulässig, wenn die Abfindung beim Ausscheiden (nur) dem Nennbetrag der Anteile entspricht. Sachverhalt Im Fall des OLG Hamm ging es um die Abfindung eines aus einer gemeinnützigen GmbH (kurz: gGmbH) ausscheidenden Gesellschafters. An einer gGmbH waren mehrere Gesellschafter, unter anderem eine zwischenzeitlich insolvente GmbH beteiligt. Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1.3 Haftungsansprüche, Duldung

Rz. 8 Grundlage für die Verwirklichung von Haftungsansprüchen sind Haftungsbescheide. Der Haftungsanspruch entsteht zwar mit der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Haftungstatbestands.[1] Zur Verwirklichung bedarf es jedoch eines Haftungsbescheids.[2] Für die vertragliche Haftung [3] ist demgegenüber eine Verwirklichung im öffentlich-rechtlichen Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 48... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 10 Die Bewirkung der Leistung durch den Dritten bringt den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zum Erlöschen, sofern er nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Regelung zusammen mit den dafür bestellten Sicherungsrechten[1] auf den Dritten übergeht. Einen solchen Forderungsübergang sieht § 774 Abs. 1 S. 1 BGB für den Bürgen[2] vor, der den Anspruch des Gläubigers befr...mehr

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FoVo 06/2022, Widerstand de... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht nicht alle Voraussetzungen für ein Eingreifen des GV erfüllt Das von der Gläubigerin gegen den Schuldner erwirkte Versäumnisurteil fällt als Duldungstitel in den Anwendungsbereich des § 892 ZPO. Im Wortlaut: § 892 ZPO – Widerstand des Schuldners Leistet der Schuldner Widerstand gegen die Vornahme einer Handlung, die er nach den Vorschriften der §§ 887, 890 zu dulden ...mehr

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FoVo 06/2022, Widerstand de... / 1 Der Fall

Titel zur Stromsperre Die Gläubigerin ist ein Energieversorgungsunternehmen (EVU). Sie betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil, durch das der Schuldner verurteilt wurde, einem mit einem Ausweis versehenen Mitarbeiter oder Beauftragten der E GmbH als Netzbetreiber Zutritt zur Stromabnahmestelle in der Verbrauchsstelle B-Straße in Eb zu gewähren und die Sper...mehr

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FoVo 06/2022, Widerstand de... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Es handelt sich wieder einmal um einen klassischen Fall, der zeigt, dass sich der Rechtsanwalt schon vor der Klage Gedanken um die Vollstreckung machen und die tatsächlichen Verhältnisse klären muss. Zwangsvollstreckung beginnt bereits im Erkenntnisverfahren. Das Energieversorgungsunternehmen weiß regelmäßig schon aufgrund de...mehr

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FoVo 06/2022, Nutzung von K... / 3 Der Praxistipp

Das materielle Recht sehen Es passiert immer häufiger, dass Schuldner in Vermögensverzeichnissen angeben, nicht über ein eigenes Konto zu verfügen. Die Erklärung mag richtig sein. Doch ist zu sehen, dass ohne Konto keine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr möglich ist. Dass eine Person gänzlich nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnimmt, ist kaum zu glauben, weshal...mehr