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21.11.2019
Maklerrecht
Überreicht der Makler ein Prospekt, begründet das alleine noch keinen Anspruch auf Provision. Die Prospektübergabe ist keine wesentliche Maklerleistung, die zum Abschluss des Hauptvertrages führt oder wesentlich dazu beiträgt, urteilte das Landgericht Hamburg.
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