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11.01.2019
Bundesfinanzhof
Betreibt eine WEG ein Blockheizkraftwerk, mit dem auch Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, kann sie selbst gewerblich tätig sein, so der Bundesfinanzhof (BFH). Die gewerblichen Einkünfte sind gegenüber der WEG festzustellen.
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