Der Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum haftet für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage, auch wenn diese vor dem Eigentumswechsel beschlossen wurde. Ohne ausdrückliche Regelung zur Fälligkeit ist eine Sonderumlage erst mit Abruf durch den Verwalter fällig.mehr
Wird vermieteter Wohnraum an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Personenmehrheit veräußert, kann der Erwerber Eigenbedarf frühestens nach drei Jahren geltend machen. Die Kündigungssperrfrist gilt auch, wenn eine Umwandlung in Wohnungseigentum nicht beabsichtigt ist.mehr
Eine Teileigentumseinheit in einem reinen Geschäftshaus darf nicht als Wohnung genutzt werden. Kann ein Teileigentümer ausnahmsweise eine Nutzungsänderung verlangen, muss er diesen Anspruch zunächst durchsetzen, bevor er mit der Wohnnutzung beginnt.mehr
Wofür ist ein Stellplatz in der Tiefgarage gedacht - und wofür nicht? Dies war der Streitpunkt in einem Verfahren vor dem LG Hamburg, das sich wenig fahrradfreundlich zeigte.mehr
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt derzeit viele Immobilienverwaltungen vor große Herausforderungen. Ab dem 25.5.2018 werden Datenschutzverstöße zu einem echten Risiko. Denn es kann richtig teuer werden: Wer gegen die neue DSGVO verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen.mehr
Bei Sanierungsmaßnahmen, die der üblichen Instandsetzung oder der Modernisierung des Sondereigentums dienen, können die anderen Wohnungseigentümer keinen verbesserten Schallschutz verlangen. Maßgeblich sind die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards.mehr
Der Eigentümer einer Erdgeschosswohnung muss keine Aufzugskosten zahlen, wenn diese nur von den Eigentümern zu tragen sein sollen, deren Wohnung der Aufzug zugutekommt und der Aufzug nicht auch in den Keller führt.mehr
Will ein zur Räumung verurteilter Mieter mangels neuer Wohnung eine Verlängerung der Räumungsfrist erreichen, muss er detailliert darlegen, um welche Wohnungen er sich wann und wie vergeblich bemüht hat. Die Vorlage von vier Online-Anzeigen reicht hierfür bei Weitem nicht aus.mehr
Eine in der Teilungserklärung als „Einfahrt“ bezeichnete Gemeinschaftsfläche darf zum Be- und Entladen kurzzeitig befahren werden. Hingegen ist es nicht zulässig, dort zu parken.mehr
Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen der Beschädigung der Mietsache setzt nicht voraus, dass der Vermieter zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat.mehr
Zahlt der Mieter nach einem Mieterhöhungsverlangen dreimal vorbehaltlos die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung zugestimmt. Eine schriftliche Zustimmung kann der Vermieter nicht verlangen. Ob schon eine einmalige vorbehaltlose Zahlung zur Zustimmung ausreicht, ließ der BGH offen.mehr
Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen.mehr
Der Berliner Mietspiegel 2017 ist als Schätzgrundlage geeignet, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen, so das LG Berlin. Es sei nicht erforderlich, ein Sachverständigengutachten einzuholen.mehr
Bestreitet der Mieter die Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung, obliegt der Nachweis, dass die Abrechnung korrekt ist, dem Vermieter. Auch ohne besonderes Interesse des Mieters muss der Vermieter Einsicht in die Ablesebelege der anderen Mieter gewähren.mehr
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, haftet gegenüber dem Nachbarn, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbarhaus dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.mehr
Betreibt ein Dritter die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, muss der Verwalter die bevorrechtigten Hausgeldansprüche der WEG gegen diesen Eigentümer im Zwangsversteigerungsverfahren auch ohne gesonderten Beschluss anmelden.mehr
Nach dem Tod eines Mieters kann der Vermieter einem in das Mietverhältnis Eintretenden kündigen, wenn zuverlässig zu befürchten ist, dass dieser die Miete auf Dauer nicht zahlen kann. Dass der neue Mieter nur ein Ausbildungsgehalt bezieht, reicht für sich genommen nicht aus, um auf ein künftiges Ausbleiben der Miete zu schließen.mehr
Wie wirkt sich die gute Marktlage auf das IT-Ökosystem der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aus? Welche Rolle spielen darin die Proptechs? Und welche IT-getriebenen Dienstleistungen bietet die Zukunft? Ein Real Estate Talk mit den Entscheidern von Yardi Systems, Crem Solutions und FIOSystems. mehr
Überweist das Jobcenter auch nach Ende des Mietverhältnisses Miete an den Vermieter, kann es die Zahlung direkt vom Vermieter zurückfordern und muss sich nicht an den Mieter wenden.mehr
Der Mietspiegel für die Stadt Kiel ist kein geeignetes Mittel, eine Mieterhöhung in Flensburg zu begründen, weil es sich nicht um Nachbargemeinden handelt. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Flensburg.mehr
Das Vermieterpfandrecht umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Es erlischt, wenn das Fahrzeug für eine Fahrt auch nur vorübergehend vom Mietgrundstück entfernt wird, und entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird.mehr
In einer Mehrhausanlage können die Mitglieder von Untergemeinschaften durch die Gemeinschaftsordnung ermächtigt werden, über Maßnahmen an „ihrem“ Gebäude allein zu beschließen, sofern zugleich bestimmt wird, dass die hierdurch verursachten Kosten nur von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind.mehr
Die Jahresabrechnung der WEG muss keine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen enthalten, ebenso wenig eine Übersicht aller Hausgeldrückstände. Kündigt der Verwalter solche Übersichten an, ohne sie zu liefern, macht dies die Abrechnung nicht anfechtbar.mehr
Für den Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Abschluss oder Änderung einer Vereinbarung aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann eine Ausübungsbefugnis des Verbandes nicht begründet werden.mehr
Eine gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum kann auch vorliegen, wenn der Hauptmieter mit der Vermietung selbst keinen Gewinn erzielen will, sondern die Wohnungen seinen Arbeitnehmern als Werkswohnungen zur Verfügung stellt.mehr
Will der Vermieter die vermietete Wohnung verkaufen, muss der Mieter die Besichtigung durch Makler und Kaufinteressenten dulden. Eine Aufwandsentschädigung kann er hierfür nicht verlangen.mehr
Gemeinschaftseigentum kann nicht per Mehrheitsbeschluss an einen Eigentümer zur alleinigen Bewirtschaftung unter Ausschluss der übrigen Eigentümer zugewiesen werden. Hierdurch würde ein Sondernutzungsrecht begründet, wofür keine Beschlusskompetenz besteht.mehr
Eine Regelung in der Hausordnung, die den Transport von Fahrrädern in die Wohnungen verbietet, kann zulässig sein. Fahrradbesitzer werden hierdurch gegenüber Nutzern von Kinderwagen oder Rollstühlen nicht unzulässig diskriminiert.mehr
Wohnungsunternehmen sind wahre Datensammler. Mit diesen Daten müssen die Firmen zukünftig sensibler umgehen. Das fordert die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die bis Mai 2018 umgesetzt werden muss. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen.mehr
Eine wirksame Mietänderungserklärung bei der Indexmiete erfordert nicht die Angabe, wie sich der Verbraucherpreisindex prozentual verändert hat.mehr
Die Reform des Bauvertragsrechts ist am 1.1.2018 in Kraft getreten. Das Gesetz normiert mehrere Vertragstypen wie den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag. Dieses Top-Thema gibt einen Überblick über die Neuregelungen.mehr
Existieren mehrere Versionen einer Jahresabrechnung, muss der Genehmigungsbeschluss eindeutig erkennen lassen, welche Version Gegenstand der Beschlussfassung sein soll. Sonst ist der Beschluss wegen Unklarheit anfechtbar.mehr
Bauliche Maßnahmen, die den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würden, sind keine Modernisierungsmaßnahmen, die der Mieter dulden muss.mehr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitreichende Entscheidung getroffen: Schriftformheilungsklauseln in Gewerbemietverträgen generell unwirksam. Mit Konsequenzen vor allem für Investoren von großen Objekten, die beim Kauf der Immobilien fest mit den Mieteinnahmen gerechnet haben.mehr
Einzelne Wohnungseigentümer können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen der Beeinträchtigung von Gemeinschaftseigentum selbst geltend machen, solange die Gemeinschaft die Geltendmachung nicht an sich gezogen hat. Das gilt auch, wenn sich die Ansprüche gegen einen außerhalb der WEG stehenden Dritten richten.mehr
Die Mietpreisbremse ist nach Meinung des LG Berlin verfassungswidrig. Zu einer endgültigen Klärung dieser Frage hat das Gericht das Bundesverfassungsgericht angerufen.mehr
Auch nach der rechtswidrigen Besetzung eines Hauses oder Grundstücks muss der Eigentümer die Räumungsschuldner für eine Zwangsräumung namentlich oder sicher identifizierbar benennen. Ein „Titel gegen Unbekannt“ oder ein grundstücksbezogener Titel ist nach geltendem Recht nicht möglich, so der BGH.mehr
Die Mietpreisbremse gilt in Bayern mangels ordnungsgemäßer Begründung der Mietpreisbremsenverordnung nicht. Diese Auffassung vertritt das Landgericht München I in einem Berufungsurteil und bestätigt damit ein Urteil des AG München.mehr
Auch ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht darf in der Regel darauf vertrauen, dass eine Rechtsmittelbelehrung des Amtsgerichts über das für WEG-Sachen zuständige Berufungsgericht richtig ist.mehr
Das Aufstellen eines nicht fest mit dem Boden verbundenen Trampolins ist grundsätzlich vom Gebrauch einer als Ziergarten ausgewiesenen Gartenfläche gedeckt, so das AG München. Es handelt sich nicht um eine bauliche Veränderung.mehr
Eine Regelung in der Hausordnung, die nur das Musizieren, aber nicht andere mit Geräuschen verbundene Tätigkeiten zeitlich einschränkt, ist unzulässig. Dieser Auffassung ist das LG Frankfurt/Main.mehr
Nennt das Amtsgericht in einem Urteil über eine Anfechtungsklage irrtümlich die WEG anstatt die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte, schadet es nicht, wenn zunächst die WEG Berufung gegen das Urteil einlegt und erst nach Ablauf der Berufungsfrist klargestellt wird, dass die beklagten Eigentümer Berufungsführer sein sollen.mehr
Schriftformheilungsklauseln in gewerblichen Mietverträgen sind stets unwirksam und können eine auf einen Schriftformverstoß gestützte ordentliche Kündigung nicht verhindern. Das hat der BGH entschieden und damit eine umstrittene Frage geklärt.mehr
Eine Kleinreparaturklausel in einem gewerblichen Pachtvertrag ist auch dann wirksam, wenn sie keine Wertobergrenze für die einzelne Reparatur enthält. Dieser Auffassung ist das LG Darmstadt.mehr
Der Vermieter kann die Verjährung seiner Ersatzansprüche wegen Schäden an der Mietsache nicht per Formularmietvertrag über die gesetzliche Frist von sechs Monaten ab Rückgabe hinaus verlängern.mehr
Die Betriebskostenabrechnung muss so gestaltet sein, dass der Mieter daraus die Kosten abgrenzen und beziffern kann, die auf haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG entfallen. Eine gesonderte Bescheinigung muss der Vermieter nicht erteilen.mehr
Die Einrichtung eines Flüchtlings- oder Arbeiterwohnheims mit Mehrbettzimmern und Gemeinschaftsküche und -bad ist grundsätzlich vom Nutzungszweck einer Teileigentumseinheit gedeckt, weil es sich dabei nicht um eine Nutzung zu Wohnzwecken handelt.mehr
Eine hilfsweise ordentliche Kündigung kann nach Auffassung des LG Berlin von vornherein keine Wirkung entfalten, wenn der Vermieter wirksam fristlos gekündigt hat, diese Kündigung nach vollständiger Nachzahlung der Rückstände aber weggefallen ist. Die Berliner Richter widersprechen damit ausdrücklich dem BGH.mehr
Ein einmal entstandenes Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs entfällt nur durch die vollständige Zahlung der Mietrückstände. Ob der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt, richtet sich nach der vereinbarten Miete; eine (berechtigte) Minderung bleibt außer Betracht.mehr
Mahnt der Vermieter unter Fristsetzung die Zahlung von Mietrückständen an, kann er den Mietvertrag vor Ablauf der Zahlungsfrist nicht wegen dieser Rückstände kündigen. Mit der Mahnung verzichtet der Vermieter konkludent auf eine Kündigung bis zum fruchtlosen Ablauf der Frist.mehr