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31.10.2018
Freiheitlich demokratische Grundordnung
Ein Beamter auf Probe nahm an Demonstrationen der rechten Szene teil, verteilte in Facebook "Likes" an Beiträge aus dem rechtsextremen Spektrum und veröffentlichte selbst einen Beitrag, der die Verherrlichung Hitlers nahelegt. Der Dienstherr hat ihn zu Recht entlassen, so der Hessische VGH.
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