News
20.03.2023
Kündigung
Wenn Beschäftigte einen Arbeitszeitbetrug begehen, indem sie vortäuschen, eine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, und Raucherpausen nicht korrekt dokumentieren, stellt dies eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar. In einem solchen Fall kann eine Abmahnung entbehrlich und eine Kündigung gerechtfertigt sein.
mehr