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11.09.2020
Abhängige Beschäftigung
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Telefonsexdienstleisterinnen Arbeitnehmerinnen und keine Freiberuflerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.
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