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25.07.2016
Verschwiegenheitspflicht
Einem Mitarbeiter, der Mitglied der Scientology-Organisation ist, darf der Zugang zu Betriebsgeheimnissen verweigert werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Abseits dieses Falls stellen sich im Zusammenhang mit der Organisation auch allgemeine Fragen, etwa zum Bewerbungsgespräch.
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