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17.07.2013
Lohnzahlung durch Dritte
Die Zuwendung eines Dritten kann nur ausnahmsweise Arbeitslohn sein. Voraussetzung ist, das hat der BFH zuletzt bestätigt, dass die Zuwendung als Entgelt für eine Leistung gilt, die der Mitarbeiter im Rahmen seines Dienstverhältnisses erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.
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