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07.06.2018
Abschleppkosten
Wer sein Auto im öffentlichen Verkehrsraum abstellt, wo dies nach StVO zulässig ist, kann nicht darauf vertrauen, dass sich an der Situation nichts ändert, indem etwa nachträglich ein temporäres Halteverbot aufgestellt wird. Die Frage ist allerdings, wie viel Karenzzeit den Betroffenen eingeräumt wird, ehe das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden kann.
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