News
06.06.2012
Befangen?
Saloppe bis derbe Unmutsäußerungen, mit denen ein Richter seine Enttäuschung darüber ausdrückt, dass der Geschäftsführer einer beklagten GmbH trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht zum Verhandlungstermin erschienen ist, sind nicht geeignet, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu begründen.
mehr