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24.09.2012
Anlegerfreundlicher BGH
Wer im Wertpapierhandel mit dem Slogan „ausgewogene Konditionen“ wirbt, muss diese auch bieten. Der Begriff ist nämlich nicht inhaltsleer, sondern weckt beim Anleger die Vorstellung einer soliden Geldanlage, bei der das Verhältnis von Anleger- und Anbieterinteressen eine ausgewogene Balance aufweist.
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