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17.09.2013
Sozialdatenschutz
Der Bezug von Hartz IV gehört zu den durch das Sozialgeheimnis geschützten Sozialdaten. Überweisungen der Hartz IV-Leistung, die den Auftraggeber BA, die Kundennummer und ein Kürzel enthalten, verstoßen nicht gegen den Sozaildatenschutz, entschied das Bayerische LSG.
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